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Mistubishi Canter 7c18
wieviel Tonnen darf man mit dem 7,5 tonner Mistubishi denn ziehen?
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27 Antworten
Steht im KFZ schein drin.
Um deinen MAN von der Strasse zu schleppen, dafur benotigst du nur eine Kette und den Crawler Gang.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von MAN-TGX
wieviel Tonnen darf man mit dem 7,5 tonner Mistubishi denn ziehen?
tolle antwort ..... scheinst ein ganz schlauer zu sein .... Mein MAN muss keiner von der Strasse ziehn weil an dem nix kaputt geht ... tut mir leid das du schon erfahrungen hast wie man trucks von der strasse z6ieht
Unser Rüdiger ist nen ganz schlauer.. aber wahrscheinlich nicht so wie du es meinst! Solltest vllt mal nen paar beiträge von ihm lesen....
Muss man denn gleich so aufeinander losgehen??
Und das bei MAN nie was kaputt geht das stimmt ja nun nicht wirklich...
Zitat:
Original geschrieben von MAN-TGX
wieviel Tonnen darf man mit dem 7,5 tonner Mistubishi denn ziehen?
Hallo @MAN-TGX,
Grundsätzlich darfst du das 1,5fache des zGG anhängen (StVO 42 Abs.1 Pkt.3).
D.h.:
7,49t x 1,5 = 11,25t Anhängelast; bei entsprechender Anhängevorrichtung, durchgehender Bremsanlage und entspr. FE.
§34 sowie §35 (mindestens 5kW Motorleistung pro Tonne des zGG) dürften in deinem Falle zu vernachlässigen sein.
Gute Fahrt,
motorina.
Frage: zählt eine Auflaufbremse als durchgehend?
Zitat:
Original geschrieben von Schraubaer85
Frage: zählt eine Auflaufbremse als durchgehend?
Auflaufbremse ist ja nur am Anhänger verbaut ohne Verbindung zum Zugfahrzeug; also unabhängig von der im Zugfahrzeug eingebauten Bremse (d.h. sind zwei verschiedene, voneinander unabhängige Bremssysteme).
Druckluftbremsanlage ist als eine durchgehende Bremse anzusehen, da die Funktionsweise der Bremse des Anhängers nicht unabhängig von der Bremse des Zugfahrzeugs ist, sondern direkt mit dessen Bremsanlage (durch Druckluftschläuche) verbunden und von ihr abhängig ist.
Sorry, ein bisschen umständlich, aber einfacher kann ich´s auf die Schnelle als Nicht-Techniker nicht beschreiben.
Grüsse,
motorina.
MAN-TGX
Du mit deinen 19 Jahren solltest doch deinen FS Prufbogen noch auswendig kennen.
Auflaufbremse ist nicht durchgehend, max. 3,5tonns.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Du mit deinen 19 Jahren solltest doch deinen FS Prufbogen noch auswendig kennen.
Auflaufbremse ist nicht durchgehend, max. 3,5tonns.
Rudiger
hab´ich doch geschrieben: Auflaufbremse unabhängig vom Zugfahrzeug im Gegensatz zur Druckluftbremse als durchgehende Bremse.
Oder seh´ ich da was falsch???? (mit meinen ein paar Jährchen mehr auf meinem geschundenen Buckel).
Grüsse, motorina.
Edit:
Sorry,@Rüdiger, hab´ jetzt erst gelesen, dass du auf @MAN-TGX geantwortet hast.
Zitat:
wieviel Tonnen darf man mit dem 7,5 tonner Mistubishi denn ziehen?
Zulässiges Gesamtgewicht Fahrzeug: 7 500kg
Zulässiges Lastzuggesamtgewicht: 11 000kg
_____________________________________
maximale Anhängelast: 3 500kg
Datenblätter zum Canter gibt's hier
Zu ungebremsten Anhängern gibt's
Zitat:
§42 Stvzo
(2) 1Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat; Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorderrad- und Hinterradbremse als Fahrzeuge mit Allradbremse, Krafträder mit Beiwagen jedoch nur dann, wenn auch das Beiwagenrad eine Bremse hat. 2Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
und
Zitat:
§41 StVZO
(11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. 2Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen. 3Soweit Anhänger nach Satz 1 mit einer eigenen Bremse ausgerüstet sein müssen, gelten die Vorschriften des Absatzes 9 entsprechend; bei Sattelanhängern muß die Wirkung der Betriebsbremse dem von der Achse oder der Achsgruppe (§ 34 Abs. 1) getragenen Anteil des zulässigen Gesamtgewichts des Sattelanhängers entsprechen.
Beim 7,5t-Canter also maximal ein 1-Achser mit 750kg.
Edit:
Und bei auflaufgebremsten Anhängern gilt:
Zitat:
§41 StVZO
10) 1Auflaufbremsen sind nur bei Anhängern zulässig mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
1. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h,
2. 8,00 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt,
3. 3,50 t, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt.
2Bei Sattelanhängern sind Auflaufbremsen nicht zulässig. 3In einem Zug darf nur ein Anhänger mit Auflaufbremse mitgeführt werden; jedoch sind hinter Zugmaschinen zwei Anhänger mit Auflaufbremse zulässig, wenn
1. beide Anhänger mit Geschwindigkeitsschildern nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
2. der Zug mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren wird,
3. nicht das Mitführen von mehr als einem Anhänger durch andere Vorschriften untersagt ist
Hallo @Kunstbanause,
deine Zitate aus der StVZO sind ja schön und gut, dürften aber im (gewerblichen) Güterkraftverkehr irrelevant sein - da fährst du nicht mit ungebremsten Anhängern rum: zu geringe Nutzlast (das kommt höchstens für die Schausteller in Frage - und die haben i.d.R. in ihren Fahrzeugpapieren x-Ausnahmen eingetragen).
Deine Ausführungen betreffen hauptsächlich Anhängevorrichtungen mit Kugelkopf (bis 3,5t).
§42(2) betrifft nicht Lkws.
§41(11) gilt nur bei Anhängern ohne eigene Bremse; das sind die ungebremsten, nicht mal mit Auflaufbremse (diese Bestimmung betrifft hauptsächlich (Privat-)Pkws).
§41(10) wirst du hauptsächlich in der Landwirtschaft antreffen.
D.h.: Diese Bestimmungen werden in den aller seltensten Fällen im gewerbl. Güterkraftverkehr greifen.
Wenn du in den Lkw-Bereich gehst mit Maulkupplungen, dann darfst du auch über 3,5t Anhängelast ziehen (unter den entspr. Voraussetzungen, wie ich weiter oben schon ausgeführt habe).
Und deinen Link zu "Datenblätter zu Canter" kannte ich bereits - und hab´ ihn jetzt extra noch einmal durchgeschaut:
Lies mal ganz genau: "... Anhängevorrichtung im 3,5t-Segment"; d.h. für mich: hier wird die Kugelkopfkupplung angesprochen; in diesem Segment bewegen sich oft Behörden- und Baufahrzeuge (z.T. auch mit der kleinen Maul-Anhängevorrichtung).
Bei entsprechender Auswahl der Maulkupplung und Einhaltung der Bestimmungen für die Montage (z.B. Stabilität/Stärke des (Quer-)Trägers oder des verbauten Materials u.ä.) ist meiner Ansicht nach auch eine höhere Anhängelast als 750kg (bzw. 3,5t) beim 7,5t Canter durchaus möglich (ohne irgendwelche Ausnahmegenehmigungen).
Oder seh´ ich da was falsch? Gibt ja richtige Spezialisten hier für Anhänger...
Grüsse,
motorina.
Kunstbanause hat schon recht, mehr als 3,5 Tonnen Anhängelast wird beim Canter nicht gehen. Einfach schon aus dem Grund, weil das Fahrzeug keine Druckluft(unterstützte)bremsanlage hat (So steht's im Datenblatt: Bremsanlage: Hydraulische Zweikreisbremsanlage mit Bremskraftverstärker, ABS und lastabhängigem Bremskraftregelventil (Hinterachse)). Und um Anhänger mit mehr als 3,5t zu ziehen, braucht man diese halt zwingend. Nachrüsten ist wahrscheinlich viel zu aufwendig (und selbst dann stellt sich noch die Frage, ob Mitsubishi überhaupt ne Freigabe für höhere Anhängelasten gibt), dann kann man lieber nen anderen LKW kaufen, die Auswahl im 7,5t Segment ist ja doch recht gross.
aha, @MancombShepgood,
bin zwar selbst vor 10 Jahren den Canter ab und zu mal gefahren, aber 7,5t ohne Druckluftbremse??? - weiss ich gar nicht mehr; na ja, nicht gerade so das Wahre; kann mich an dieses leichte Vehikel nur im Negativen erinnern - ausser die "unendlich" hohe Nutzlast.
Umbau von Zweikreis- auf Druckluftbremse wurde meines Wissens ja z.T. auch bei den Minilinern gemacht - aber der Aufwand! Da haste recht.
Sorry, dann hab´ ich @Kunstbanause etwas unrecht getan...
... und danke für den Hinweis, @MancombShepgood.
Grüsse, motorina.
Das mit der fehlenden Druckluftbremse und der deshalb fehlenden 'durchgehenden Bremsanlage' hab ich auch erst gerade gesehen (dank @MancombShepgood). Hat der große (6,5t) Iveco Daily auch nicht. Es geht also nur ein auflaufgebremster Anhänger und die dürfen maximal 3,5t wiegen.
Den Kompressoreinbau macht man, z.B. Blohmenröhr für Minisatteln Ist aber wie gesagt aufwendig. Eine andere Möglichkeit ist eine elektrische Bremsanlage, die bekommt hier aber nur schwer zugelassen.
Tja, @Kunstbanause,
dann hatten wir beide ja einen aufmerksamen Mitleser in @MancombShepgood.
Aber was meinst du mit der elektr. Bremsanlage - die kenn´ ich nicht...
Grüsse,
motorina.