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Mit 16km/h zuviel auf der Autobahn geblitzt

Themenstarteram 8. Juli 2023 um 14:30

16kmh auf der Autobahn zuviel, bei erlaubten 80kmh kosten 100€ plus Gebühren macht letzlich 128.50€

 

Gehts noch?

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94 Antworten

Du bist also 16 km/h zu schnell gefahren und beschwerst dich über das Bußgeld, oder wie haben wir deinen Beitrag zu verstehen?

Wo fand deine Geschwindigkeitsüberschreitung statt, in Deutschland? Dann kostet das aber keine 100,- €, sondern nur 60,- € + Auslagen und Gebühren.

Wenn du noch kein Bußgeldbescheid hast und es 16 km/h zuviel laut Tacho sind, wird es gar noch günstiger und bei viel Glück sind es nur 20,- € und es fallen keine Gebühren und Auslagen an.

 

Gruß

Uwe

128,50 sind 21 - 25 km/h zu schnell laut bussgeldkatalog.org.

Beim nächsten mal einfach 16km/h weniger fahren.

War klar, dass so was kommt.

 

Ich meine aber auch, dass Du noch nicht im Bereich 100 Eur bist.

 

Ist ärgerlich, kann aber passieren. Eine Anwendung auf dem Mobiltelefon kann ggf. etwas helfen.

 

Blöd ist z.B auch, wenn der Geschwindigkeitstrichter z.B. bei Baustellen sehr kurze Abstände hat und man durch ausrollen lassen zu schnell ist.

16kmh klingt nach so wenig... Was sind das auf dem Tacho? 25-30?

Zitat:

@Haasinger schrieb am 8. Juli 2023 um 23:34:51 Uhr:

Was sind das auf dem Tacho? 25-30?

Nicht jeder fährt einen Audi. :D

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 9. Juli 2023 um 6:29

Zitat:

@Haasinger schrieb am 8. Juli 2023 um 23:34:51 Uhr:

16kmh klingt nach so wenig... Was sind das auf dem Tacho? 25-30?

Na ja. Mercedes Taco geht bei 160 Kmh nur 3kmh vor. Gemessen gegenüber GPS mit iPhone.

Gefahren wurde das aber mit einem Jeep Wrangler.

Und ja es war so teuer wie oben angegeben. Evtl. liegt es daran, dass der Fahrer schon Bußgelder hat? Im letzten Jahr oder so. War da nicht mal eine Regelung? Habs nimmer im Kopf.

 

'Und ja: Der Bußgeldbescheid wurde schon zugestellt. Von diesen frerundlichen Beamten: https://rp-kassel.hessen.de/impressum

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 9. Juli 2023 um 08:29:22 Uhr:

Und ja es war so teuer wie oben angegeben. Evtl. liegt es daran, dass der Fahrer schon Bußgelder hat? Im letzten Jahr oder so. War da nicht mal eine Regelung? Habs nimmer im Kopf.

Wenn das Bußgeld dann erhöht wird, steht es aber auch im Bußgeldbescheid. Stand im Bußgeldbescheid etwas Entsprechendes drin?

Üblicherweise erfolgt die Erhöhung aber nur, wenn das Bußgeld im Punktebereich ist.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 9. Juli 2023 um 08:29:22 Uhr:

...

Na ja. Mercedes Taco geht bei 160 Kmh nur 3kmh vor. Gemessen gegenüber GPS mit iPhone.

Gefahren wurde das aber mit einem Jeep Wrangler.

...

Das gilt aber nur für dieses Fahrzeug in Kombination den zum Messzeitpunkt verbauten Felgen und Reifen und deren Zustand.

Daraus eine allgemeingültige Aussage für eine Marke zu treffen ist schon sehr gewagt.

Themenstarteram 9. Juli 2023 um 6:49

Tatsächlich: Hab mir das Bild des Bescheids nochmal genauer angesehen. Unten nach der Summe steht halb abgeschnitten:

"Die Geldbuße erhöhe ich gemäß .... Paragraf ... wegen mehriger Voreintragungen im Fahreingnungsregister."

Bedeutet dass, dass der Fahrer Punkte hat?

Zitat:

@Wolfgang Wegner schrieb am 9. Juli 2023 um 08:49:59 Uhr:

Bedeutet dass, dass der Fahrer Punkte hat?

Vermutlich, denn nur diese Vergehen werden im Zentralregister gespeichert.

Mag sein, dass auch die anderen Geschwindigkeitsüberschreitungen irgendwo erfasst sind, aber wegen einem Bußgeld wird keine Behörde sich die Mühe machen aufwendig zu recherchieren. Nur, wenn immer die selbe Behörde die Geschwindigkeitsüberschreitungen bearbeitet hat, wäre diese mehrfachen Überschreitungen unterhalb des Punktebereichs der Behörde bekannt.

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 9. Juli 2023 um 7:36

Ok. Also weiß Hessen, wenn Du mal 30€ für 5kmh zuviel bezahlt hast. Und passt die Gebühren bei größeren Verstößen dann an? (Ergo der Fahrer muss nicht zwangsläufig Punkte in Fahreignungsregister haben? Stimmt das?)

Das ist mir echt neu

Ich habe nicht geschrieben, dass die Behörde bei mehreren Geschwindigkeitsverstößen unterhalb des Punktebereichs eine Bußgelderhöhung anordnen kann. Das weiß ich nicht.

Ich habe nur geschrieben, dass der Behörde auch bekannt sein muss, dass es mehrere Geschwindigkeitsverstöße gegeben hat, und das ist in der Regel der Behörde nur bekannt, wenn die Verstöße im Punktebereich waren oder wenn alle Verstöße von der selben Behörde bearbeitet wurden.

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 9. Juli 2023 um 7:55

Ja. Deswegen frage ich ja hier im Forum.

 

Vielleicht weiß ein anderer Leser entsprechend Bescheid??!!

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