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Mit 200 durch die Stadt Kiel, mildes Urteil
Ein Autofahrer, der mit bis 200 km/h durch die Kiel gefahren ist, rasen darf man nach dem Urteil wohl nicht sagen, ist mit einer kleinen Geldbuße davongekommen. Selbst seinen Führerschein hat er ohne MPU oder Nachprüfung wieder bekommen.
Lediglich eine süße Geldstrafe von 300 Euro muß er bezahlen.!
Frei dem Motto (Originalzitat): "Ist ja noch mal gut gegangen!"
Die damals den Raser verfolgenden Polizisten hatten zeitweilig die Verfolgung abgebrochen, da es denen zu brenzlig wurde.
Diese Gerichtsurteil dürfte richtungsweisend sein.
Kieler Nachrichten
Wie kann es sein, dass jemand, der 2* innerhalb von 4 Wochen mit mehr als 20 km/h zu schnell den Lappen für vier Wochen los wird und mit Verwaltungskosten glatt ebenfalls 300 Euronen abdrücken muß, ein Autofahrer, der mit 130 zu schnell durch die Stadt jagt nicht anders bestraft wird? Gut, er war 9 Monate den Führerschein los, aber auch nur, weil das Gerichtsverfahren so lange gedauert hat. Vermutlich bekommt er noch eine Entschädigung für diese lange Zeit.
Ich stelle es hier mal ein, da dem ein oder anderen dieses Urteil vielleicht bei künftigen Verfahren helfen kann.
Verstehen tue ich das nicht, aber es gilt wohl:
"Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand".
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27 Antworten
Heute ist doch gar nicht der 1.April?
Was soll man dazu sagen, so ist Deutschland nunmal heutzutage. Ein anderer hätte für die 2 Überholmanöver lt. Pressebericht 2 Anzeigen w/Strassenverkehrsgefährdung gekriegt und hätte allein dafür den FS abgeben können...... Da wäre noch nichtmal das Schnellfahren mit drin gewesen.....
Da kann man nur drauf bauen, dass so ein Urteil eine Einzelfallentscheidung ist und sich nicht nochmal durchsetzt.
So ein Irrer gehört von der Straße - frage mich nur, warum die Staatsanwaltschaft sich hier nicht geäußert hat - vielleicht mit der Richterin verwandt....?
mfg. Matt
Zitat:
Original geschrieben von Frl. Meyer
Diese Gerichtsurteil dürfte richtungsweisend sein.
....
"Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand".
zum ersten: kann man dieses kaum hoffen noch annehmen!
zum zweiten: gerichte sind nie dafuer bekannt gerechtigkeit zu sprechen sondern ein urteil zu fällen.
ist das urteil denn auch ZWINGEND schon rechtskräftig?
(presse laesst gerne fakten weg wenn sie dem artikel helfen)
Harry
PS
auch stand nirgendwo ein messergebnis sondern nur eine evtl. "deppenaussage" des verursachers im raum.
(fast 200 tacho koennen auch deutllich weniger sein; auch wenn auch dass VIEL zu viel ist !!! )
die geldstrafe ok..wenn mittellos...
der katalog sieht über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot vor (regelsatz) ?
also gaben ihm + 6 monate einen "nachlass" von 125 EUR?
nicht falschverstehen!..der typ SCHEINT mir auch nicht zum fuehren eines KFZ geeignet !
Moin,
Das Urteil ist selbstredend für uns schwer nachzuvollziehen ... aber wir müssen dabei eines bedenken ... wir kennen die örtliche Situation nicht. Im Artikel wird bereits von erlaubten 70 gesprochen ... dies spricht dafür, dass die angegebene Strasse nicht unbedingt in einem Wohngebiet liegt und zusätzlich auch nicht innerorts befindlich sein muss. Eventuell ist es eine umbaute Strasse ... etc.pp. Und hier wurde auch, so wie ich dass verstanden habe ... nur dieser erste Fall verhandelt ... die eventuelle Gefährdung im zweiten angesprochenen Fall ... sind für den ersten Fall auch nicht relevant, sondern nur in einem entsprechenden zweiten Verfahren.
Die Richterin kann daher darauf entschieden haben ... diesen Menschen eben nur wegen überhöhter Geschwindigkeit zu belangen ... und nicht wegen Gefährdung oder ähnliches. Kommt sie nach Prüfung aller Begebenheiten eben zu diesem Urteil ... kann sie auch nur die Höchststrafe für diesen Fall aussprechen.
Selbstredend ist das EXTREM MILDE ... und offenbar hat der Angeklagte auch einen entsprechend guten Anwalt bei der Beratung gehabt ... stellt sich nur die Frage, ob der vertretende Staatsanwalt damit glücklich ist, oder das Verfahren entsprechend widerholen läßt etc.pp. (womit ich rechnen täte).
Ich denke nicht, dass dies die zukünftige Marschrute ist ... das ist eher eine "herausragende Ausnahme".
MFG Kester
Hallo
der Fahrer hatte vorab 9 Monate auf den Führerschein verzichten müssen...
das sollte dabei nicht vergessen werden...
Zitat:
Und Glück hatte der Raser, dass er seinen damals vorläufig eingezogenen Führerschein nicht noch einmal neu zu machen braucht, sondern ihn neun Monate nach seiner wilden Verfolgungsjagd mit der Polizei von Mettenhof in Richtung Kiel-Zentrum einfach wieder ausgehändigt bekam
des weiteren ist der Mann wohl pleite und der Tagessatz deshalb so gering
Zitat:
Glück hatte der ohne Verteidiger auftretende Möchtegern-Schumi auch, dass die Richterin seiner Darstellung folgte, er sei nach einer unverschuldeten Pleite völlig mittellos, und die Höhe der Tagessätze auf das absolute Minimum festsetzte
Quelle:
http://www.kn-online.de/artikel/2287246
mfg Andy
Solche Typen sollte man ein Chicken Race gegen solche Jäger wie aus dem Thread von Armani Biker fahren lassen. Allerdings nur mit Autos, die sowieso schon Schrott sind.
na bei uns ist auch so eine innerortszone wo man eigentlich 50 fahrewn sollte. ja sollte, denn wenn man die 55 fährt wird man von hinten angefahren. bin schon selbst dort mal über 170 gefahren, weil es die straße zuläßt, und füßgänger oder radfahren dürfen diese straße nicht benutzen.
(mist schreibe am samstag eine klausur an der uni, und nun hänge ich seit 2 std. hier drinn anstatt zu lernen)
Zitat:
(mist schreibe am samstag eine klausur an der uni, und nun hänge ich seit 2 std. hier drinn anstatt zu lernen)
hallo,
MT Süchtig??
hier werden sie geholfen-->KLICK
schmunzelnde Grüße Andy
So ich geh jetzt erstmal mit 200km/h durch die Innenstadt brummen, bis mich einer erwischt.
Weil die nächsten 9 Monate habe ich Auslandspraktikum und 300€ finde ich auch noch irgendwo...
klasse
Zitat:
Original geschrieben von runnerbaba
So ich geh jetzt erstmal mit 200km/h durch die Innenstadt brummen, bis mich einer erwischt.
Weil die nächsten 9 Monate habe ich Auslandspraktikum und 300€ finde ich auch noch irgendwo...
klasse
Hallo
ich wollte damit nicht sagen das der Mann nun gerecht bestraft wurde,nur muss man den Hintergrund das es eben nicht ''nur'' 300 Euro Strafe waren und warum es ''nur'' 300.- Euro waren beleuchten um das Urteil in Gänze zu interpretieren
mfg Andy
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
des weiteren ist der Mann wohl pleite und der Tagessatz deshalb so gering
interessant wäre zu wissen, was passiert wäre, wenn der kerl die kfz-steuer für die kiste nicht gezahlt hätte...ich denke, der wäre erstmal weg vom fenster gewesen....
Ich lese in dem Zeitungsbericht ein Urteil von vierzig Tagessätzen plus 9 Monate Fahrverbot für die Straftat Gefährdung des Straßenverkehrs.
Ob und wie das Fahren ohne FS nur zwei Monate später beurteilt wurde ist dem Bericht nicht zu entnehmen.
Es kann jedenfalls nicht mit dem Urteil der Erstat zusammen gefällt werden.
Damit ist das Urteil so in Ordnung, der Hartz IV-Tagessatz ist bei nachgewiesener Mittellosigkeit (leider) auch in Ordnung.
Man sieht an der Schelte hier wie leicht es ist für plakative Schreiberling Volkes Zorn anzuheizen und so zu völlig unsachlichen Debatten zu kommen.
P.S.:
Wer im Lande XYZ so einen Unfug wie der Schreiberling schreibt, der wird mit 40 Peitschenhieben bestraft. Soviel zu dem norwegischen Bußgeld.
Zunächächst gilt erst einmal der Grundsatz " KEINE STRAFE OHNE GESETZ"
Leider gibt es keine Abstufung mehr über 99km/h über der erlaubten Geschwindigkeit.
Laut Bussgeldbescheit wird eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 99 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
Bußgeld: 425,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 4 Punkte
Fahrverbot: 3 Monate
Probezeitmaßnahmen: Keine
Ob der Fahrer nun 149km/h oder 249 km/h innerhalb gefahren ist können die Behörden nicht anders bewerten Ungerecht ist es allemal
Nun denn beim Bussgeld lässt sich zwischen 149 und 249 kein Unterschied machen, aber es lassen sich andere Straftatbestände daran anknüpfen, die wesentlich schlimmeres nach sich ziehen dürften für den Angeklagten.