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mit abgelaufener HU zur HU fahren ?
Hallo zusammen,
ich habe hier einen alten SLK, der zwar noch angemeldet ist, aber schon seit zwei Jahren keine HU mehr hat. Ich hab schonmal etwas gegoogelt, ob es möglich ist, trotz abgelaufener HU zur HU zu fahren. Laut google sollte es dabei kein Problem geben sofern man den HU-Termin tatsächlich vereinbart hat und idealerweise schriftlich nachweisen kann und man sich auf direktem Weg dorthin befindet.
Der Mensch, den ich bezüglich AU gefragt habe, hat mir allerdings gesagt, dass dies nicht erlaubt sei wenn die HU länger als drei Monate überfällig ist.
Was stimmt denn nun?
Gruss
Jürgen
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60 Antworten
Wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist, kannst du damit auch zur Prüforga fahren. Nur wenn du von der Polizei angehalten wirst, wird ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.
https://www.tuvsud.com/.../hauptuntersuchung-auto-fristen
HU überziehen – eine Ordnungswidrigkeit
Anders als bisweilen behauptet: Ihre HU dürfen Sie grundsätzlich nicht überziehen. Sobald der auf der Plakette angegebene Monat innerhalb des angegebenen Jahres verstrichen ist, ist die vorgeschriebene Hauptuntersuchung überzogen. Mit überzogener HU (oder „überzogenem TÜV“, von dem umgangssprachlich oft die Rede ist) dürfen Sie Ihr Fahrzeug nun?nicht mehr bewegen?(Ausnahme: um zur HU zu fahren).
Fahren ohne TÜV (mit überzogener bzw. abgelaufener HU) ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, zudem kann es zu Konsequenzen mit der Kfz-Versicherung kommen, wenn ein Unfall passiert und ein technischer Mangel als Ursache festgestellt wurde. Davon abgesehen gefährden Sie mit unerkannten Mängeln schlimmstenfalls Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug mit abgelaufener HU in eine?Verkehrskontrolle?geraten, drohen seitens des Gesetzgebers unterschiedliche Konsequenzen – je nachdem, um welches Kfz es sich handelt und wie lange die HU überzogen wurde. Für privat genutzte Personenkraftwagen mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen?gilt:
HU weniger als 2 Monate überzogen
Verwarnung ohne Verwarngeld
HU 2 oder 3 Monate überzogen
15 Euro Verwarnungsgeld
HU 4 oder 5 Monate überzogen 25 Euro Verwarnungsgeld
HU 6 Monate oder länger überzogen 60 Euro Bußgeld & 1 Punkt & ggf. B-Verstoß (während der Probezeit)
Für andere Fahrzeuge (leichte Anhänger,?Lkw, Motorräder, Wohnmobile etc.), für bestimmte Arten von Pkw (Krankenkraftwagen, Behinderten-Transportfahrzeuge, Taxis etc.) sowie für Fahrzeuge, die sich einer Sicherheitsprüfung unterziehen müssen, drohen gegebenenfalls andere Sanktionen.??
?Kritisch ist es auch, wenn Sie mit abgelaufener HU-Plakette (umgangssprachlich: „mit abgelaufenem TÜV“) in einen Unfall verwickelt sind. In diesem Fall kann Sie die?Kfz-Versicherung?entsprechend belangen.
TÜV SÜD erhebt keine Strafe. Jedoch verlangt der Gesetzgeber, dass wir – wie alle technischen Überwachungsinstitutionen – eine?vertiefte Prüfung?durchführen, sobald die HU mehr als zwei Monate überzogen wurde (auch „Ergänzungsuntersuchung“ oder „erweiterte HU“ genannt). Diese vertiefte Prüfung ist mit mindestens 20 Prozent höheren Kosten verbunden als eine normale Hauptuntersuchung.?
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 25. März 2025 um 10:03:10 Uhr:
Nur wenn du von der Polizei angehalten wirst, wird ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.
Das wird auch fällig, wenn du nicht angehalten wirst.
Bspw. Das Auto steht auf deinem Grundstück, und jemand bringt es zur Anzeige.
Oder das Fahrzeug wird auf dem Anhänger zur HU gefahren, auch da könnte die Polizei eine OWI einleiten.
Deshalb, auf dem Anhänger, die Kennzeichen demontieren.
Ich würde da aber auch nicht so viel Gewese machen.
Termin vereinbaren, auf dem kürzesten Weg dort hin, und fertig.
PS: Ich würde, wenn möglich trotzdem vorher einen kurzen Check machen, einfach um sicher zu gehen, dass Sicherheitsrelevante Bauteile i.O. sind (Bremsen, Reifen, Lichttechnik)
Auch würde ich vorher wenn möglich den alten Sprit ablassen, und gegen neuen tauschen. Hilft ungemein, insbesondere bei der AU.
Das ist bekannt, es ging dem TE aber um die Frage, ob er zur HU fahren darf.....und das darf er, da das Fahrzeug angemeldet ist. Wenn die HU seit zwei Jahren abgelaufen ist und er jetzt damit zur HU fahren will, gehe ich davon aus, dass das Fahrzeug bisher nicht für jeden sichtbar abgestellt war.
Ich würde einen Termin machen und einfach losfahren.
OK, das ist auch ungefähr das, was ich selber gegoogelt hab
Der Punkt in Flensburg und die 60€ würden aber meiner Info nach auf den Halter zukommen und nicht auf den jeweiligen Fahrer. Und da ich (noch) nicht der Halter bin
Ja, das Fahrzeug stand die letzten zwei / drei Jahre in einer abgeschlossenen Garage.
Gruss
Jürgen
Vorrangig geht es doch um den Versicherungsschutz, wenn auf dieser Fahrt durch einen nicht erkannten technischen Mangel ein Unfall verursacht würde.
Durch die noch gültige Zulassung ist im wesentlichen doch nur die Steuerrechtliche und Halterzuordnung abgedeckt.
Was die Versicherung davon hält, mit einem seit Jahren technisch nicht geprüften und bewegten Fahrzeug adhoc wieder am Straßenverkehr teilzunehmen, würde ich dort mal erfragen, möglicherweise haben die da einen belastbaren Ratschlag.
Wäre es eigentlich möglich für diese eine Fahrt zur Prüfstelle „rote Kennzeichen“ anzubringen? Und wäre damit dann diese Fahrt trotz unklarem technischem Zustand versichert?
Ansonsten würde ich für eine spontane Aktion eher die „Hängerlösung“ favorisieren.
Rote Kennzeichen gibt es seit Jahren nicht mehr für privat.
Wenn das Fahrzeug angemeldet ist, ist es auch versichert. Die Versicherung fragt im Schadenfall nicht nach einer gültigen HU.
Rote Kennzeichen an ein angemeldetesn Fahrzeug schrauben geht nicht, außerdem, wo soll der TE Rote Kennzeichen herbekommen?
Anhänger bedeutet immer noch HU überzogen.
Zwei Sekunden www suchen beim tüv
Ohne gültige Hauptuntersuchung und Plakette darf man das Fahrzeug nicht bewegen. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich.
Eine Fahrt mit abgelaufener Plakette zur HU-Prüfung ist jedoch erlaubt.
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 25. März 2025 um 11:02:17 Uhr:
Rote Kennzeichen gibt es seit Jahren nicht mehr für privat.
Ist mir neu gewesen, obwohl schon lange geltend ….allerdings habe ich auch seit Jahren keinen Bedarf mehr gehabt. (und deshalb auch nichts dahingehendes „studiert“ s.u.)
Alternativ dann…Streiche „rote Kennzeichen“, setze „Kurzzeitkennzeichen“
Kostet bspw. bei der Allia** 60€ für 5 Tage plus Schilderprägung.
Oder eben ….einfach losfahren und mal schauen was passiert, eben je nach persönlicher Risikobereitschaft

Einfach mal die FZV zum Thema Probe-/ Überführungsfahrten studieren.
Und daran denken: Wenn das Auto die HU nicht besteht, dann muss ich mit der abgelaufenen Plakette auch wieder zurück nach Hause.
Aber, wie ich gerade gelesen habe, sollen ja Fahrten zum und vom TÜV erlaubt sein.
Ist nur komisch, denn ich habe schon die Polizei beim TÜV gesehen, als sie die Warteschlange vor der Prüfhalle kontrolliert hat. So eine Aktion wäre ja unsinnig, wenn man legal, egal mit welcher Plakette, zum TÜV fahren dürfte.
Hi
Bei der Prüforganisation einen Termin einholen, diesen bestätigten Termin
in Papierform bei der Fahrt zu Organisation dabei haben, fertig.
Tom