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Mit altem Kennzeichen weiterfahren

Themenstarteram 1. März 2010 um 15:45

Hallo,

ab heute brauchen ja die fuffies alle ein neues kennzeichen... dieses jahr ist grün dran.

was ich aber heute auf den straßen gesehen habe macht mich stutzig, die fahren alle noch mit dem alten kennzeichen(blau) rum. 2 leute mit nem grünen habe ich gesehen.

ich habe extra gestern nach dem arbeiten (kurz vor 0:00 uhr) den roller extra von der straße geholt und am haus versteckt das ihn keiner sieht das das kennzeichen abgelaufen ist^^

 

ist das bei euch in der gegend genau so? oder sind dort alle vorbildlich unterwegs?

mMn sollte die polizei da mal was machen... sonst sind die doch auch so gut in wegelagerei:D stellt euch vor es passiert was. jmd fährt ein kind an oder ähnliches... dann ist das geschrei wieder groß.

Beste Antwort im Thema

Einmal Werbung reicht wohl nicht???

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Die Polizei macht auch was, immerhin handelt es sich um einen handfesten Verdacht auf eine Straftat.

Aber sie kann nicht überall sein.

Bei Gelegenheit einfach mal die Leute ansprechen!

Zitat:

Original geschrieben von TROMSOE

was ich aber heute auf den straßen gesehen habe macht mich stutzig, die fahren alle noch mit dem alten kennzeichen(blau) rum. 2 leute mit nem grünen habe ich gesehen.

vll. haben die schon ne neue Versicherung abgeschlossen und das Kz. in der Tasche. Nur noch keine Zeit gehabt, das dran zu machen. Ist, denke ich, nicht so schlimm wenn man erwischt wird. Versicherung besteht ja.

Deswegen schrieb ich auch nur "Verdacht auf ...".

Wenn sie allerdings die Versicherung nicht an Ort und Stelle nachweisen können, fahren sie nicht mehr weiter (also nur noch schieben oder stehen lassen).

Denn wenn ein Polizist sie gewähren lassen würde und anschließend doch ein unversicherter Unfall... :(

Ich denke mal, das ist wie beim Auto mit dem TÜV. Manchmal vergessen Leute halt sowas mal. Mich würde nicht wundere, dass wenn man solche leute darauf anspricht, diese dann ganz erschrocken sein würden....

Denn mit Absichtwäre das schon etwas riskant. Sieht doch jeder gleich.....

Ich habe von jeder Sorte der farbigen Tafeln bis 1999 im Keller liegen, würde auf den ersten Blick nicht auffallen, wenn ich ein altes dran machen würde. Würde mir aber nicht einfallen das zu tun!! Wegen der 60 Euros im Jahr....5 Euro im Monat, da ist das Risiko echt zu hoch, falls doch mal was passiert!!!

Mfg Passatkappo

am 1. März 2010 um 19:07

Meine Rollerfaher-Kollegen hier im Eck hatten mich am Samstag Abend schon gefragt, ob ich dran gedacht habe.

-> Ja, hatte ich (Sa 15:55 bei ATU -grins-).

Aber mir ist heute keiner aufgefallen, selbst an den großen Berufsschulen und Gymnasien nicht ... keine alten Schilder, hab extra drauf geachtet.

Ich fand das einerseits toll, andererseits hatte ich nichts zu lästern -mäh-.

 

Viele liebe Grüße

 

-->Blueeye

Themenstarteram 1. März 2010 um 19:43

also meine versicherung hat mir extra geschrieben das ich mir demnächst mal ein neues kennzeichen hole müsste da meins bald abläuft...

geschafft hatte ich es auch heute erst also war das moped für ca 16h ohne versicherungsschutz :D war aber gut versteckt^^ habe leider kein eigenes grundstück :(

Es macht ja nichts wenn dein Roller ohne gültiges Kennzeichen am Straßenrand steht, du darfst ihn nur nicht bewegen ;)

Heut morgen bin ich aufgewacht und dachte mir das ich ja heut mal zum Versicherer des Vertrauens fahren könnte , es ist ja bald März..:D

Dann habe ich das Datum gesehen:p

Aber meine Mutter kam auf dem Heimweg sowieso noch bei der Provinzial vorbei, 72 € für HP das ist viel -.-

Auch als parkender Verkehrsteilnehmer nimmt man am Verkehr teil!!!!

Stellt euch doch einfach mal vor, euer Roller steht ohne Versicherung am Straßenrand auf dem Seitenständer, und als dieser bricht begräbt der Roller ein kleines Kind.

Unwahrscheinlich ja, aber möglich. Wer kommt denn dannn für den Schaden auf. Notarzt, Kankenhaus, Schmerzensgeld.............

Ich möchte das nicht bezahlen.

Gruß Frank

Nein, Frank.

Schließlich nehmen auch Häuser und Bäume nicht am Verkehr teil. ;)

Ohne Betrieb auch keine Betriebsgefahr.

Da kann das Kind noch so heftig mit dem Fahrrad gegen den geparkten Pkw fahren oder ein Orkan das ordentlich abgestellte Motorrad umwehen: keine Haftung für den Halter.

Themenstarteram 1. März 2010 um 23:14

ist das jetzt ernst? ich kann den roller auch mit abgelaufenen kennzeichen im öffentlichen raum stehen lassen? was wäre wenn der wind den roller umschubst und er gegen ein auto fällt?

Ohne gültiges Kennzeichen wird der Roller schnell entfernt, die Stadt klebt erst einen Zettel dran ähnlich wie bei abgemeldeten Autos.....Versicherung hab ich 49 € bezahlt...

Zitat:

Original geschrieben von tomS

Nein, Frank.

Schließlich nehmen auch Häuser und Bäume nicht am Verkehr teil. ;)

Ohne Betrieb auch keine Betriebsgefahr.

Da kann das Kind noch so heftig mit dem Fahrrad gegen den geparkten Pkw fahren oder ein Orkan das ordentlich abgestellte Motorrad umwehen: keine Haftung für den Halter.

Klarer Wiederspruch,

für den ordnungsgemäßen Zustand meines Hauses bin ich als Besitzer verantwortlich. Fällt irgendwas ohne schweren Sturm vom Dach, dann hafte ich. Dafür bin ich versichert.

Und für den Baum haftet ebenfalls der Besitzer. Deshalb schneiden Gemeinden und Komunen regelmäßig. Viele Hausbesitzer vergessen dass regelmäßig.

Und beim Roller geht die Betriebsgefahr schon davon aus, dass er im öffentlichen Verkehrsraum steht. Auch da bist du als Besitzer für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Deshalb habe ich bewusst das Beispiel mit dem abbrechenden Ständer gewählt.

Und mal eine Frage an dich, du hast dein Fahrzeug unter einem Baum stehen. Ein großer Ast fällt und dein Fahrzeug ist kaputt. Pech gehabt???

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664

für den ordnungsgemäßen Zustand meines Hauses bin ich als Besitzer verantwortlich. Fällt irgendwas ohne schweren Sturm vom Dach, dann hafte ich.

Ja, für den ordnungsgemäßen Zustand oder das ordnungsgemäße parken.

Wenn es aber ordnungsgemäß war und doch etwas passiert, dann hat der geschädigte Pech gehabt.

Gerichtsurteile zum ordnungsgemäß geparkten und doch umgekippten Motorrad findest Du mit Leichtigkeit.

Zitat:

Und mal eine Frage an dich, du hast dein Fahrzeug unter einem Baum stehen. Ein großer Ast fällt und dein Fahrzeug ist kaputt. Pech gehabt???

Jepp. Derzeit wieder sehr aktuell.

Ein Sturm lässt sich kaum verbieten. Da wird dann eben der Wetterdienst gefragt und ab einer gewissen Windstärke ist es höhere Gewalt.

Ein abrechender Ständer entspricht wohl nicht dem, was man im Allgemeinen unter "Ordnungsgemäßen Zustand" versteht.

Aber lassen wir es, du willst nicht akzeptieren, was ich Meine. Verstanden hast du es schon.

Gruß Frank

P.S. Nur mal so zum Nachdenken;

Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben..........

Durch eine Teilkasko Versicherung sind in der Regel folgende Schäden versichert:

* - Brand (z.B. Kabelbrand)

* - Diebstahl (z.B. eingebauter CD-Player)

* - Unwetterschäden (z.B. Hagel, Blitzschlag)

* - Haarwildschäden (z.B. durch Rehe oder Wildschweine)

* - Marderschäden (meist sind nur kleine Kabelschäden versichert)

Wem da wohl was auffällt :-)

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