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Mit Anhängerkupplung Nummernschild eingedrückt + die folgen...

Seat
Themenstarteram 10. Dezember 2012 um 10:42

Servus zusammen,

folgendes Problem:

Gestern Abend hab ich bemerkt, das ein Sprinter vor mir geparkt hatte, dessen Anhängerkupplung nur wenige cm von meinem Nummernschild entfernt war. Also hab ich nachgeschaut und wie ich es mir dachte war ne Delle drin...Da ich wusste wem sein Sprinter es war, hab ich bei ihm geklingelt und gebeten mitzukommen. Der hatt Bilder gemacht(ich Idiot nicht...) und sich das alles angeschaut und dan zugegeben das ers war. Meine Tante und meine Mutter können das bestätigen. Er hatt mir dan 50€ gegeben und gemeint wenn das Nummernschild wechseln mehrkostet, solle ich es ihm sagen und er würde mir dan den Rest bezahlen. Er hatte in letzter Zeit öfters Schäden verursacht und daher Probleme mit seiner Versicherung weswegen ich nicht die Polizei holte(man bin ich gutmütig ).

Heute in der Werkstatt hatt sich dann der Meister das angeschaut und gemeint das die Frontstoßstange dahinter gerissen ist und gewechselt werden muss 750-800€.

Er hatt links und rechts an der Stoßstange gedrückt und da wo er "reingefahren" ist, hatt die Stoßstange nachgegeben rechts tat sie das nicht.

Als ich dem Schadenverursacher danach angerufen hab und die Lage geschildert hab, meinte der nur das, das nicht sein kein und er es über Anwalt und Gutachter machen lassen will.

Nun meine Frage(n)

1. Kann es möglichsein, das die Stoßstange davon tatsächlich schaden nimmt? Da diese außerlich einwandfrei aussieht:

2. (die Wichtigste Frage)

Wie kann ich jetzt gegen Ihn vorgehen? Ich hab keine Lust das für mich jetzt Kosten entstehen( Anwalt, Gutachter usw) nur weil ers nicht seiner Versicherung melden will.

Kann man nicht einfach im nachhinein noch die Polizei rufen bzw Anzeige erstatten?

Danke schonmal für eure Antworten.

LG Phil.

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7 Antworten

Du kannst folgendes machen - Zentralruf der Kfz Versicherer anrufen und mit dem Nummerschild des Verursachers den Versicherer ausfindig machen.

Dann meldest Du dich beim Versicherer und sagst, dass der dort versicherte Unfallgegner Dein Auto beschädigt hat und Du den Schaden melden willst. Dann musst Du Deine Schadendarstellung mit Kostenvoranschlag aufgeben.

Ausgelöst wird:

Sein Haftpflichtversicherer muss sich damit beschäftigen und Dir kann es zwiemlich egal sein ob er damit Theater hat.

Dann würde ich sagen wartest Du mal ab wie der Versicherer reagiert.

Dieser muss dann den Verursacher (eigenen Kunden) anschreiben und um Stellungnahme bitten.

Sofern dieser einen kleinen Schaden zugibt aber beteuert, dass es kein großer Schaden sein kann, hat er schon schlechte Karten und der Haftpflichtversicherer wird dann aufgrund der Schadenhöhe abwägen ob er sich für 1000 Euro Gesamtschaden einen Rechtsstreit auf Gutachtenbasis erwehren muss....

Der Rechtsanwalt kann Dir natürlich hier viel vom Hals halten und wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast unterliegst Du nicht dem Risiko seine Kosten tragen zu müssen, wenn Du (warum auch immer) doch unterliegst.

Gewinnst Du bzw. ist die Haftung zu 100% beim Unfallgegner übernimmt die Haftpflichtversicherung auch die RA Kosten.

Themenstarteram 10. Dezember 2012 um 14:09

Danke erstmal für die schnelle & hilfreiche Antwort :)

Sowie von dir beschrieben, werd ich dan auch in etwa vorgehen. Was ich jedoch nicht verstehe ist, warum will er ein Anwalt einschalten? Er hat den Schaden ja gestern abend zugegeben also ist doch ein Anwalt völlig überflüssig-ja sogar sinnlos er ist eindeutig Schuldig oder was kann er da noch großartig drehen?

Wie sieht es mit dem Gutachter aus? Er möchte ja ein Gutachter beauftragen wobei ich da so meine Zweifel hab, da der Gutachter ja dan zu seinen Gunsten entscheiden wird...Kann ich dan sein Gutachten ablehnen und einen eigenen beauftragen für dessen Kosten er dann aufkommen muss? Bzw wenn ich es meiner und seiner Versicherung melden werde, werden doch die das untereinander klären oder?

Danke

MfG Phil.

Soll er alles machen - seine Haftpflichtversicherung ist (wie bei Dir auch) eine passive Rechtschutzversicherung. Die wird sich ggf. seiner ausgelösten Anwaltskosten nicht annehmen und er zahlt den selber...ungerechtfertigte Schadenabwehr ist Sache der Haftpflicht.

Wenn er auch noch ein Gutachten auf seine Kosten machen lassen will - gut! Soll er machen, sofern das für ihn einen Wert hat.

Sollte sein Versicherer (Haftpflicht) den Schaden aber ohne Gutachten erledigen können/wollen oder der vom Versicherer kommende Sachverständige/Gutachter ist billiger, dann bleibt er auch noch auf den Kosten hängen.

Mein Rat für Dich - übergeh den Typen; meld Dich und Deine Ansprüche beim Versicherer direkt und kläre das mit dem Versicherer.

Wir haben in Deurtschland eine Haftpflicht-Gesetz (Kfz), sodass sein Versicherer sich direkt mit Dir beschäftigen muss und (im negativen Fall), sogar mit Dir rechtlich ausfechten muss ob Deine Forderungen berechtigt sind oder nicht.

Da kann der Kfz Besitzer seinem Versicherer vorgeben wie er lustig ist.

Themenstarteram 10. Dezember 2012 um 15:48

Alles klar vielen Dank du hast mir sehr geholfen jetzt weis ich woran ich bin. Werd heut abend nochmal mit ihm reden und ihm seine Lage deutlich machen. Er hat ja dann eigentlich eh keine Chance er ist Schuld un muss zahlen.

Werde mich dan melden wie es gelaufen ist oder wenn ich noch ein weiteren Rat brauche :)

Danke nochmal.

LG Phil.

Themenstarteram 10. Dezember 2012 um 19:39

Update:

Also ich hab jetzt mit ihm nochmal geredet, war eigentlich ganz ok er steht dazu und hatt auch seine Daten von selber rausgerückt usw aber er meinte halt das er es nicht verstehen kann, warum die ganze Stoßstange gewechselt werden muss da man ja eh nichts sieht usw... deswegen will er ein Gutachter kommen lassen.

Er meinte :

Er schickt ein Gutachter der schaut sich das an wenn ich dann mit dem Gutachten nicht zufrieden bin, muss ich einen schicken worauf dan ein vergleich gestellt wird und zum Schluss ein 3 unabhängiger Gutachter kommt der dan Entscheidet wer im Recht ist.Wenn ich im Recht sein sollte, bekomm ich den Schaden gezahlt und er bezahlt alle 3 Gutachter. Wenn aber ich im Unrecht bin also sprich der unabhängige Gutachter stellt sein Gutachten ihm zugunste aus, dan müsste ich alle 3 Gutachter bezahlen und würde auch kein Cent für das Nummernschild bzw die Stoßstange sehen. Stimmt das? Es kann doch nicht sein, das ich dann die Gutachter bezahlen muss ,nur weil doch nichts an der Stoßstange ist. Immerhin hab ich doch ein Recht darauf ,dass nachgeschaut wird, ob ein Schaden besteht oder nicht, ohne das Kosten für mich anfallen egal wie es ausfällt. Oder täusch ich mich da?

Denn es könnte ja auch sein, das der Werkstattmeister nur Kohle machen will und die Stoßstange letztendlich garnichts hatt, was zur Folge hätte, dass ich dan für die Überprüfung sprich die Gutachten aufkommen müsste - davor hab ich angst.

Ach nur ärger mit dem Autofahren -.-

LG Phil.

Also...

Melde den Schaden SEINEM Versicherer und lege den Kostenvoranschlag der Werkstatt anbei.

Seine Haftpflichtversicherung ist berechtigt ungerechtfertigte Ansprüche abzulehnen. Sollte Dein Unfallgegner also Angst haben, dass er über den Tisch gezogen wird (von Deiner Werkstatt), dann soll der das SEINEM Versicherer gegenüber mitteilen und ggf. seine Bilder anbei legen.

Er kann ja mit seinem Versicherer aushandeln, dass Dein Auto auf jeden Fall von einem Gutachter/Sachverständigen begutachtet wird. Dieser entscheidet für den Versicherer ob alles in Ordnung ist.

Kosten für Dich 0,00 Euro

Kosten für Ihn - erst einmal auch 0,00 Euro....

Sollte aber Deine Werkstatt recht behalten und der Schaden ist tatsächlich so hoch, dann wird SEIN Versicherer nach der Begutachtung den Kostenvoranschlag frei geben zur Reparatur und Du kannst den Wagen machen lassen.

Dabei entstehen Dir im Normalfall noch weitere Kosten

Mietwagen oder Ausfallkosten

und nicht zu vergessen der Wertverlust, da Du ja nun einen Unfallwagen hast und diesen nicht mehr als unfallfrei verkaufen kannst.

Sollte Dein Unfallgegner den Schaden selber zahlen wollen, so kann er ja seinem Versicherer den Schaden ggf. abkaufen. Er muss dann im Übrigen nicht den Gutachter zahlen, sondern nur Deine Werkstattkosten, ggf. den Mietwagen und den Wertverlust....

Am besten ist, dass Ihr Euch beide mal an Eure Versicherungsberater wendet.

Ich würde im Übrigen den Schaden JETZT mal melden - Thema Schadenmeldefrist....

Themenstarteram 12. Dezember 2012 um 5:30

Ich bedank mich nochmal rechtherzlich bei dir für deine tolle Hilfe :)

Habe wie du mir gesagt hast, gestern bei seiner Versicherung angerufen und denen alles geschildert.

Ich hab ihr auch erklärt, dass er den Schaden zwar zugibt, aber nicht einsieht das die ganze Stpßstange gewechselt werden muss und das er einen Gutachter einschalten will.

Darauf meinte die junge Dame nur das ich mir keine Sorgen machen müsse, da ein Gutachter nicht nötig ist und sie für den Schaden aufkommen werden. Desweiteren meinte sie, dass sie mit dem Schadensverursacher ein wörtchen reden werde und dieser froh sein kann, das er nicht wegen Fahrerflucht drann kommt.

Laut ihrer aussage, hat sie schon alles in die Wege geleitet und an Schreiben an mich rausgeschickt.

Dann bin ich mal gespannt ;)

LG Phil.

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