Mit CH Kennzeichen in Deutschland
Hallo zusammen & guten Morgen,
Ich wohne in der Schweiz und mein 211er ist in der Schweiz zugelassen – aber ich fahre häufiger nach Deutschland, da dort meine Eltern wohnen. Nun meine Frage: kann mein Vater (temporär) in Deutschland mit meinem CH-Auto fahren – ich habe schon diversen Zoll & Steuer Stories gehört – aber vor allem aus Österreich? Kennt jemand von Euch die Rechtsvorschriften und weiss jemand wie diese in D umgesetzt werden?
Danke & Gruss,
Franky
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11 Antworten
Re: Mit CH Kennzeichen in Deutschland
Zitat:
Original geschrieben von Franky211
kann mein Vater (temporär) in Deutschland mit meinem CH-Auto fahren ?
Ich versteh jetzt die Frage nicht. Daher frag ich mal umgekehrt:
Wieso sollte dein Vater nicht mit deinem Auto fahren können ?
mfg roschue
Die Frage ist nicht, ob er kann, sondern ob er darf.
Ein Bekannter hatte vor einiger Zeit das Problem, ob er in D mit dem in Frankreich zugelassenen Auto seiner französischen Frau fahren dürfe.
Die Antwort lautete klipp und klar NEIN, da das Auto in Deutschland nicht zugelassen ist, und der Betrieb des Fahrzeugs auf deutschen Straßen nur solange toleriert wird, wie es vom ausländischen Zulassungsinhaber SELBST im Rahmen SEINER touristischeN Aktivitäten benutzt wird.
Würde er mit Fahrzeug erwischt, wäre das Fahren ohne Zulassung. -> mächtig Ärger.
Ferner u.U. kein Versicherungsschutz.
Das Ganze ist aber schon ein paar Jahre her.
Vielleicht einfach mal bei der Zulassungsbehörde anfragen.
MfG ZBb5e8
Interessantes Thema, aber laßt doch mal die Katze aus dem Sack, wo liegt der Spareffekt???
Zitat:
Original geschrieben von ZBb5e8
Die Frage ist nicht, ob er kann, sondern ob er darf.
Ein Bekannter hatte vor einiger Zeit das Problem, ob er in D mit dem in Frankreich zugelassenen Auto seiner französischen Frau fahren dürfe.
Die Antwort lautete klipp und klar NEIN, da das Auto in Deutschland nicht zugelassen ist, und der Betrieb des Fahrzeugs auf deutschen Straßen nur solange toleriert wird, wie es vom ausländischen Zulassungsinhaber SELBST im Rahmen SEINER touristischeN Aktivitäten benutzt wird.
Würde er mit Fahrzeug erwischt, wäre das Fahren ohne Zulassung. -> mächtig Ärger.
Ferner u.U. kein Versicherungsschutz.
Das Ganze ist aber schon ein paar Jahre her.
Vielleicht einfach mal bei der Zulassungsbehörde anfragen.
MfG ZBb5e8
Diese Auskunft überrascht mich. Ich lebe mit meiner französischen Frau in Frankreich und bin ihr Auto auch schon in Deutschland gefahren. Warum sollte das nicht zulässig sein, von einer eventuellen Alleinfahrerklausel in der Versicherungspolice einmal abgesehen?
Ich bin auch schon Mietwagen mit franz. Zulassung quer durch Deutschland gefahren.
Würde das im Umkehrschluss nicht auch heissen, dass Du ein Auto, das in Deutschland auf einen Dritten zugelassen ist (Eltern, Geschwister, Ehepartner, Autovermietung) nicht im Ausland bewegen dürftest? Das kann ich mir, offen gestanden, nicht vorstellen.
mfG
Wie es in dem Fall aussieht, hängt natürlich von den Gesetzen des Landes ab, in dem man das jeweils ausländische Auto bewegen möchte.
Wie gesagt, meine Informationen bezüglich der deutschen Regelung stammen nur aus 2. Hand und sind vielleicht auch nicht mehr aktuell.
Generell sollte man bei solchen Bestimmungen aber nicht unbedingt nach einem Sinn suchen.
Ein Sinn könnte aber sein, Mißbrauch vorzubeugen.
Ansonsten wäre es evtl. zu einfach, im Ausland ein Auto auf einen Bekannten zuzulassen und dann unter Umgehung deutscher KFZ-Steuer, deutscher Sicherheitsbestimmungen (TÜV), nach deutschen Vorgaben wirksamen Versicherungsschutzes und (sehr wichtig) deutscher Verkehrsregeln*) munter hier herumzufahren.
MfG ZBb5e8
*) Die Amtshilfemoral ausländischer Behörden ist nicht immer die beste.
Zwar verfolgen die deutschen Behörden mit großer Begeisterung (und Kostenaufschlag) Verkehrsdelikte ihrer Bürger im Ausland; umgekehrt jedoch wandern deutsche Amtshilfegesuche im Ausland meist in "Ablage P".
wir haben mal ein auf einen verwandten in kroatien zugelassenen wagen hier in deutschland gefahren.
so viel glück wir auch hatten hatten wir einen unfall mit dem wagen, sprich es ist jemand ins geparke auto reingefahren. wir waren zum glück nicht schuld.
als die polizei davon wind bekam durften wir den wagen nur auf einen parkplatz stellen und nciht weiter bewegen, da niemand von uns einen kroatischen führerschein besaß.
obs nun so auch in der schweiz ist, weiß ich nicht
Zitat:
Original geschrieben von ZBb5e8
Zwar verfolgen die deutschen Behörden mit großer Begeisterung (und Kostenaufschlag) Verkehrsdelikte ihrer Bürger im Ausland; umgekehrt jedoch wandern deutsche Amtshilfegesuche im Ausland meist in "Ablage P".
Für Verkehrsdelikte deutscher Bürger im Ausland sind die deutschen Behörden doch garnicht zuständig.
mfg roschue
Die Benutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs durch einen Inländer ist dann steuerunschädlich, wenn sie aussschließlich im Interesse des ausländischen Fahrzeughalters/Fahrers erfolgt (z.B. Probefahrt durch eine Reparaturwerkstatt, oder bestätigte Transportfahrt), oder sich der Fahrer/Halter während der Fahrt mit im Fahrzeug befindet. Also empfiehlt es sich, dem Vater ein entsprechendes, aktuelles Schriftstück mitzugeben.
Zitat:
Original geschrieben von roschue
Für Verkehrsdelikte deutscher Bürger im Ausland sind die deutschen Behörden doch garnicht zuständig.
Für die Delikte nicht, aber sie leisten "Amtshilfe" an die ausländischen Stellen, was bedeutet, sie treiben für die die Bußgelder bzw. Verwarnungsgelder hierzulande ein und kassieren für diese Dienstleistung entsprechend ab; und zwar wie das üblich ist, vom Verursacher, also dem Halter des Fahrzeugs.
Und da kommt schnell einiges zusammen.
Vielleicht muß ja auch mal was übersetzt werden etc...
Das machen sie halt sehr gerne.
Ein richtig schöner Vorgang, den man nach Strich und Faden verwalten, verfolgen und unter Zuhilfenahme von Berechnungsvorschriften abrechnen kann.
Sowas lieeeben deutsche Behörden.
MfG ZBb5e8
Re: Mit CH Kennzeichen in Deutschland
Zitat:
Original geschrieben von Franky211
Hallo zusammen & guten Morgen,
Ich wohne in der Schweiz und mein 211er ist in der Schweiz zugelassen – aber ich fahre häufiger nach Deutschland, da dort meine Eltern wohnen. Nun meine Frage: kann mein Vater (temporär) in Deutschland mit meinem CH-Auto fahren – ich habe schon diversen Zoll & Steuer Stories gehört – aber vor allem aus Österreich? Kennt jemand von Euch die Rechtsvorschriften und weiss jemand wie diese in D umgesetzt werden?
Danke & Gruss,
Franky
Die Schweiz gehört nicht zur EG und ist somit ein sog. "Drittland". Die Rechtsvorschriften für die Abfertigung von Waren aus dem Drittland (und dazu gehört auch Dein Auto) findest Du in der EG-Verordnung Nummer 2913/92 (Zollkodex) und in der dazu erlassenen Durchführungsverordnung (VO (EWG) Nr. 2454/93.
Hiernach werden z.B. Kfz zur sog. "vorübergehenden Verwendung" abgefertigt. Für diese Art der Abfertigung erhälst Du im Reiseverkehr KEIN PAPIER und Du musst auch keinen Antrag dafür erstellen. Das Ganze geschieht juristisch gesehen "komkludent", d.h. durch den Grenzübertritt des Kfz. Dem Eigentümer (nicht dem Besitzer) wird damit die Bewilligung erteilt, sein eigenes Fahrzeug in der EG für die Dauer SEINER Reise zu benutzen. Anders ausgedrückt: "Nur der im Kfz-Schein eingetragene Eigentümer darf das Fahrzeug in der EG fahren und das auch nur vorübergehend, dass heißt für die Dauer seines Urlaubs. Fahrt z.B. ein anderer (Dein Vater) das Fahrzeug, dann stellt dies rechtlich eine ungenehmigte Entnahme aus der "vorübergehenden Verwendung" dar mit der Folge, dass die Steuern (Zoll, Mehrwertsteuer und Kfz-Steuer) SOFORT fällig werden und an Ort und Stelle zu zahlen sind. Bedenkt man, dass allein der Zoll 10% des Fahrzeugwertes beträgt, dann kommt man schnell auf große Summen. Die soll man dann auch noch direkt zahlen, dass heißt am Ort des Aufgriffs. Hierzu sind nur wenige in der Lage und die Folge ist, dass das Auto beschlagnahmt wird, d.h. es wird Dir weggenommen und zwar so lange, bis Du die Steuern gezahlt hast. Das tut dan richt weh!
Zu Deiner Frage der Umsetzung in D: Die oben genannten Rechtsvorschriften gelten in allen Mitgliedsstaaten der EG und somit auch in D. Die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften erfolgt durch Kontrollen der dafür zuständigen Behörden (Zoll) der Mitgliedsländer und zwar jederzeit und an jedem Ort.
Ich an Deiner Stelle würde mich diesem Risiko nicht aussetzen und mein in der Schweiz zugelassenes Fahrzeug von niemandem in der EG fahren lassen. Ich hoffe, all´Deine Fragen ausführlich beantwortet zu haben.
Gruß hucky46
Hi,
vielen Dank für die Infos & Ratschläge.
Gruss aus der Schweiz,
Franky