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Mit dem Auto nach Hause fahren
Hallo Motortalk Community ich habe zwar bereits hier gefragt: http://krautkanal.com/f/24149 aber keine richtige Antwort bekommen. Daher stelle ich die Frage mal bei den richtigen Experten noch einmal und hoffe auf ein paar kompetente Antworten:
Ich würde mir gerne ein Auto kaufen. Angenommen, ich finde eines, das mir gut gefällt. Wahrscheinlich wird es vom Muselhändler sein. Womit sich die Frage stellt, wie ich das Auto nach Hause fahre. 1) Im Internet eine Versicherung abschließen ist doof - vllt. mag ich das Auto dann doch nicht oder der Händler hat ein anderes, besseres Auto. 2) Kurzzeitkennzeichen ist auch doof - 70 oder 80 Euro ist auch Geld. Außerdem bekomme ich die Kennzeichen doch nur, wenn ich mich vorher selber um eine Versicherung bemühe, nicht? Außerdem, wer weiß, ob ich in den 5 Tagen etwas finde? 3) Kaufen und auf dem Hof des Händlers stehen lassen? Vllt. will der das nicht oder schraubt alles ab, was nicht bombenfest sitzt? Wie würde Bernd es machen, wenn er auf dem Land wohnt und sein Auto in so 30 - 40 km Entfernung kauft?
Danke euch!
Beste Antwort im Thema
Hi,
schau dir das auto an und kauf es.
Laß es dort stehen,melde es an und hole es einen Tag später an.
Wenn dir der Händler so vertrauenderweckend ist das du den Wagen dort nicht mal 1 oder 2 Tage stehen lassen kannst würde ich dort gar nicht erst ein Auto kaufen
Gruß Tobias
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22 Antworten
Du kannst es ja so machen.
Hallo Tom,
bei derart vielen Imponderabilien kann man dir kaum einen Rat geben, außer dem vielleicht, dass du vor Ort kaufst oder dir das Auto vor die Haustür liefern lässt.
Liebe Grüße
Herbert
Bei kleinen Händlern ist es oft möglich, mit den Händlernummern zur Zulassungsstelle zu fahren und das Auto anzumelden. Hatte ich so gemacht, als ich 2002 meinen ersten Daihatsu kaufte.
Eine EVB bekommt man auch telefonisch oder im Netz beim Versicherer.
Nach Probefahrt und Kauf des Autos beim Händler dessen rotes Kennzeichen leihen, das Auto nach Hause und ihm dann die Kennzeichen zurück bringen. Brauchst dazu zweites Auto und einen zweiten Fahrer, ist aber die einfachste Methode. Und bei 30 - 40 km auch so schnell zu bewerkstelligen, dass der Händler kurz auf sein rotes Kennzeichen verzichten kann.
Ist allerdings nicht ganz zulässig, es müsste jemand vom Autohaus bei der "Probefahrt" (zu Dir nach Hause) mitfahren.
Alternative Transport auf dem PKW-Anhänger. So habe ich es gemacht, als ich mir mal ein Golf Cabrio aus 400 km Entfernung geholt habe. War mit dem Risiko verbunden, bei Ankunft eine Sch...karre vorzufinden und mit leerem Anhänger zurück zu fahren. Aber bei 30-40 km?
Gruß
Peter
Ich bin immer zwei mal gefahren - so ein großer Aufwand alle paar Jahre mal ist das auch nicht...
Hi,
schau dir das auto an und kauf es.
Laß es dort stehen,melde es an und hole es einen Tag später an.
Wenn dir der Händler so vertrauenderweckend ist das du den Wagen dort nicht mal 1 oder 2 Tage stehen lassen kannst würde ich dort gar nicht erst ein Auto kaufen
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
schau dir das auto an und kauf es.
Laß es dort stehen,melde es an und hole es einen Tag später an.
Wenn dir der Händler so vertrauenderweckend ist das du den Wagen dort nicht mal 1 oder 2 Tage stehen lassen kannst würde ich dort gar nicht erst ein Auto kaufen
Gruß Tobias
ok danke so mache ich es!
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Bei kleinen Händlern ist es oft möglich, mit den Händlernummern zur Zulassungsstelle zu fahren und das Auto anzumelden. Hatte ich so gemacht, als ich 2002 meinen ersten Daihatsu kaufte.
Eine EVB bekommt man auch telefonisch oder im Netz beim Versicherer.
Hinweis noch von mir:
Es besteht mit einem roten Kennzeichen lediglich für betriebszweckgebundene Fahrten Versicherungsschutz. Die Fahrt des Fahrzeuges zum Wohnort des Kunden nach Kauf gehört nicht dazu. Du bleibst im Schadenfall auf den Kosten sitzen.
Gruß Phaeti
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
...
Hinweis noch von mir:
Es besteht mit einem roten Kennzeichen lediglich für betriebszweckgebundene Fahrten Versicherungsschutz. Die Fahrt des Fahrzeuges zum Wohnort des Kunden nach Kauf gehört nicht dazu. Du bleibst im Schadenfall auf den Kosten sitzen.
Gruß Phaeti
Hallo Phaeti,
das kommt IMO auf den Kaufvertrag an.
Zur Durchführung von Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten kann Kraftfahrzeugherstellern, -teileherstellern, -werkstätten und -händlern ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt werden
IMO handelt es sich um eine Überführungsfahrt, wenn das Fahrzeug vorher nicht auf den Käufer zugelassen und die Übergabe am Wohnort des Käufers vereinbart wurde.
Liebe Grüße
Herbert
Ihr habt ja beide Recht, hatte deshalb oben schon darauf hingewiesen, dass ein Mitarbeiter des Autohauses an der Fahrt teilnehmen muss. Dann kann er nämlich die Probefahrt zu sich nach Hause machen und dann im Betrieb anschließend den Kaufvertrag unterschreiben.
Gruß
Peter
Entschuldigt, aber ihr irrt m.E.
Wir haben richtigerweise festgestellt, dass das Kennzeichen nur zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden darf.
Aber!
Dies ist aber nur eine Bedingung. Das Kennzeichen darf nur betriebszweckbezogen verwendet werden.
Ist eigentlich auch logisch sonst könnte der befreundete Händler ja sein rotes Kennzeichen im Familien- und Freundeskreis verleihen, wenn diese ein Auto verkaufen wollen, was abgemeldet ist und der Interessent eine Probefahrt machen möchte. Der Begriff der Probefahrt wäre ja erfüllt!
Also:
Prüfungsfahrt -> Werkstatt des Betriebes repariert etwas und macht ein Testfahrt, ob es geklappt hat.
Probefahrt -> Autohändler will ein in seinem Eigentum befindliches Auto verkaufen und der Interessent macht eine Probefahrt. Die Probefahrt fällt also im Rahmen der Handeltätigkeit des Betriebes statt.
Überführungsfahrt -> Vom Hersteller zum Autohaus, -> von einer Betriebsstätte zur anderen.
Nicht! Käufer verwendet die roten Kennzeichen um sich das KKZ zu ersparen! Dies wäre nicht dem betriebszweck zuzuordnen.
@ Peter: Nur weil ein Mitarbeiter im Auto sitzt ist es noch keine Probefahrt.
Gruß Phaeti
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
...
Überführungsfahrt -> Vom Hersteller zum Autohaus, -> von einer Betriebsstätte zur anderen.
...
Hallo Phaeti,
mir leuchtet nicht ein, warum es keine Überführungsfahrt sein soll, wenn ein Händler ein nicht zugelassenes Fahrzeug zu einem Kunden bringt, denn das dient betrieblichen Zwecken.
Liebe Grüße
Herbert
Hey Herbert,
Stopp!, nochmal:
Du musst trennen zwischen der Definition einer Überfahrungsfahrt und dem Betriebszweck.
- Eine Überführungsfahrt ist letztlich die Verbrinung eines Fahrzeuges von A nach B. Mehr nicht!
- Der Betriebszweck ist dem Gewerbeschein zu entnehmen und beinhaltet i.d.R. den Handel und Export von Fahrzeugen und dessen Reparatur / Wartung und ggf. Aufbereitung.
Wir sind uns nunmehr uneins, ob die Verbringung eines im Eigentum eines Kunden befindlichen Fahrzeuges vom Autohaus zur Meldeadresse des Kunden nach Kauf von diesem dem Teil des Betriebszwecks "Handel mit Fahrzeugen" zuzuordnen ist.
Meines Erachtens ist das nicht der Fall, Deines Erachtens gehört es dazu.
Wir werden wohl den Dissens nicht lösen können, so dass nur zu konstatieren bleibt, dass wenn die Verbringung dem Betriebszweck zuzurechnen ist VS besteht, sofern dies nicht der Fall ist (sowie ich es vertrete) eben nicht.
Beste Grüße Phaeti
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
...
Wir sind uns nunmehr uneins, ob die Verbringung eines im Eigentum eines Kunden befindlichen Fahrzeuges vom Autohaus zur Meldeadresse des Kunden nach Kauf von diesem dem Teil des Betriebszwecks "Handel mit Fahrzeugen" zuzuordnen ist.
...
Hallo Phaeti,
ich stimme dir voll und ganz zu, wobei es IMO eine Frage des Kaufvertrags ist, dieses Problem zu lösen.
Wenn als Übergabeort der Wohnsitz des Käufers festgeschrieben ist, dann ist das Problem nach meiner Ansicht gelöst.
Liebe Grüße
Herbert