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Mit der Gebrauchtwagengarantie zu einem anderen Händler fahren?Geht das?

VW
Themenstarteram 20. Mai 2008 um 18:45

Hallo

Ich habe mein Golf IV vom VW Händler gekauft.

Da ich jedoch nicht mit der Werkstatt zufrieden bin wüsste ich ganz gerne ob ich mit der Gebrauchtwagengarantie auch zu einem anderen VW Händler fahren kann?

MfG

Christian

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12 Antworten

Nein, es sei denn es ist eine Garantie direkt von VW und keinem dritten Unternehmen, dann kannst du dich erkundigen. Ist es die Garantie eines dritten Unternehmens hast du meist schlechte Karten, aber auch hier gillt: Fragen kostet nichts!

Habe vor gut 2 Jahren bei Autohaus Heil meinen Motor reparieren lassen (Nockenwellenversteller). Habe jetzt wieder selben Problem und wollte es wieder auf Garantie machen lassen. Nur leider ist Heil seit einigen Wochen/Monaten insolvent und können keine Garantiefälle übernehmen.

Also hab ich da mal bei Heil angerufen und gefragt, ob es auch anderen Werkstätten übernehmen würden. Dies wurde be"ja"t, da es ja eine Garantie direkt von VW sei.

So denke ich mal, läuft das auch mit der Gebrauchtwagengarantie ab. Doch das kann ich Dir leider nicht garantieren :D

solange es nicht über gewährleistung läuft kann man bei 99% der versicherungen zu einem x beliebigen vw händler gehen.

das sollte aber auch ausführlich in den garantiebedingungen stehen.

von welcher versicherung ist die garantie?

Zitat:

Original geschrieben von Basti23041986

Habe vor gut 2 Jahren bei Autohaus Heil meinen Motor reparieren lassen (Nockenwellenversteller). Habe jetzt wieder selben Problem und wollte es wieder auf Garantie machen lassen. Nur leider ist Heil seit einigen Wochen/Monaten insolvent und können keine Garantiefälle übernehmen.

Also hab ich da mal bei Heil angerufen und gefragt, ob es auch anderen Werkstätten übernehmen würden. Dies wurde be"ja"t, da es ja eine Garantie direkt von VW sei.

So denke ich mal, läuft das auch mit der Gebrauchtwagengarantie ab. Doch das kann ich Dir leider nicht garantieren :D

Meinen Post lesen, dann wüsstest du es ;)

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Zitat:

Original geschrieben von Basti23041986

Habe vor gut 2 Jahren bei Autohaus Heil meinen Motor reparieren lassen (Nockenwellenversteller). Habe jetzt wieder selben Problem und wollte es wieder auf Garantie machen lassen. Nur leider ist Heil seit einigen Wochen/Monaten insolvent und können keine Garantiefälle übernehmen.

Also hab ich da mal bei Heil angerufen und gefragt, ob es auch anderen Werkstätten übernehmen würden. Dies wurde be"ja"t, da es ja eine Garantie direkt von VW sei.

So denke ich mal, läuft das auch mit der Gebrauchtwagengarantie ab. Doch das kann ich Dir leider nicht garantieren :D

Meinen Post lesen, dann wüsstest du es ;)

Da stand was?? Oh man, bin schon völlig kirre...

Ist bald langes Wochenende :D

Ja, Ihr vllt., aber wir net... :( Hab aber auch so "langes" Wochenende - nämlich Urlaub :D

Themenstarteram 24. Mai 2008 um 9:15

Moinsen

Auf dem Zettel steht der Händler Name und das es eine Car Carantie ist.

In der Garantiebedinung steht nicht das ich gebunden bin.Aber auch nicht das ich wechseln kann.

Hab nur das hier gefunden:

Für den Fall ,dass Sie die Reparatur nicht bei uns ( garantiegebender Händler) durchführen lassen können (z.B. auf Reisen) ist es unbedingt erforderlich ,dass sie den schaden vor Reparaturgebinn telefonisch melden.

Aber das ist nicht das entscheidene oder?

Hab für Donnerstag ein Termin bei einem anderen VW Händler und der will das dann versuchen zu regeln.Er will die Garantie sehen und dann mit dem Händler sprechen.

Falls dies dann doch nicht möglich ist geht der Wagen halt zurück.

Ich fühle mich ziemlich verarscht!!!Aber is ne lange geschichte.

MfG

Christian

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi

Nein, es sei denn es ist eine Garantie direkt von VW und keinem dritten Unternehmen, dann kannst du dich erkundigen. Ist es die Garantie eines dritten Unternehmens hast du meist schlechte Karten, aber auch hier gillt: Fragen kostet nichts!

falsch....

ich hatte auch ne garantie von car garanite.

mein bwm händler, wo ich den golf gekauft, konnt eh nix damit anfangen

wenn ich ein problem hatte.

also hab ich mir VW werkstatt selber ausgesucht..

 

und übrings..was macht du dein wagen in berlin kaufst, aber in münchen wohnst ??

Zitat:

Original geschrieben von Schapy20

M

 

Für den Fall ,dass Sie die Reparatur nicht bei uns ( garantiegebender Händler) durchführen lassen können (z.B. auf Reisen) ist es unbedingt erforderlich ,dass sie den schaden vor Reparaturgebinn telefonisch melden.

hatte probleme mit der stuerkette..1700 euro.

hab da bei meinem bmw händler auch nicht gefragt sonder einfach

bei ner vw wrekstatt machen lassen

Themenstarteram 27. Mai 2008 um 4:56

Hallo

 

Es ist ein VW Händler und es Handelt sich auch um ein VW Auto.

Der Händler wo ich hin wechseln will ist auch ein VW Händler.

Habe gestern bei der Car Garantie angerufen.

Ich habe ein Vertrag mit dem VW Händler.

Ich kann also nicht zu einem anderen Händler fahren.

Jetzt will der andere Händler mit meinem Händler sprechen ob die mein Auto reparieren dürfen(auf Garantie).

Ich glaube aber, dass wird nicht klappen.

Ich möchte nun wissen,wie und ob ich den Wagen zurück geben kann da ich echt keine lust mehr habe.

Folgender Sachverhalt:

Hab den Wagen im Januar gekauft.

1)

3 Tage (nach einem Wochenende) war ich schon in der Werkstatt weil der Wagen ausging und der Drehzahlschwankungen hatte.

2)

Dann war der Wagen später wieder in der Werkstatt wo die Drosselklappe gereinigt wurde.

3)

Dann war der Wagen wieder in der Werkstatt wo die Elektrik überprüft wurde.

4)

Dann war der Wagen wieder in der Werkstatt wo die Drosselklappe wieder gereinigt wurde.

5)

Dann war der Wagen wieder in der Werkstatt wo eine neue Drosselklappe verbaut wurde.

Die Drehzahlschwankungen und der hohe Spritverbrauch waren immer noch da.

Zwischendruch war ich auch 5 mal oder so da wo man mir sagte,dass sich dies erstmal einspielen müsste!

Da ich so sauer war, dass man mich immer vertröstet bin ich zum anderen VW Händler gefahren.

Nach gerade mal 15 Minuten hat man ein fehler schon mal gefunden.

Und zwar war das Rohr von der Drosselklappe zum Luftmassenmesser defekt.

Da war ich erstmal auf 180!!!!!!!!!!!!Der Mechaniker war auch sauer das man sowas nicht gefunden hat bez. man hatte das Rohr schon 6mal in der hat um die Drosselklappe aus und einzubauen.

Die Drehzahlschwankungen sind schon etwas weniger geworden sind aber noch nicht ganz weg.

Der Spritverbrauch hat sich aber nicht geändert.

Jetzt wollten sie den Luftmassenmesser und die Lambdasonde überprüfen und wohl wechseln da dies für die Fehler verantwortlich sein könnte.

Da dies Problem von anfang an war sehe ich nicht ein,diese Teile zu bezahlen.

Und da ich wohl zu keinem anderen VW Händler fahren darf und ich auch nicht mehr in die andere Werkstatt fahren werde, will ich den Wagen zurück geben.

Ich fühle mich Persönlich ziemlich verarscht da man den Fehler immer noch nicht behoben hat,eine andere Werkstatt son dummen Fehler gefunden hat wobei die Werkstatt das hätte finden müssen und mich immer wieder vertröstet hat.

Nochmal eine zusammenfassung:

-Wagen im Januar gekauft

-Mindestens 10mal beim Händler gewesen

-5mal in der Werkstatt gewesen was nix gebracht hat

-Andere Werkstatt findet schon mal ein anderen fehler was die andere Werkstatt hätte sehen müssen!

- Man wird immer nur vertröstet bez. man bekommt folgende Antwort:

Wir finden kein fehler!

Wobei das ein blinder hätte sehen müssen!Motor läuft scheiße bez. ruckelt...

Das Fass ist bereit zu explodieren!Ihr könnt euch nicht vorstellen wie sauer ich bin.

Da kauft man mal beim Händler und hat nix gewonnen.

Wie stehen die Aussichten für die Rückgabe?

 

Wollte diese Woche auch noch ein Anwalt zu rate ziehen.

MfG

Christian

am 27. Mai 2008 um 5:53

Also ich würde Folgendes vorschlagen:

Schreib Deinem VW-Händler die ganze Reparaturhistorie chronologisch auf, füg (soweit vorhanden) schriftliche Belege für die diversen Reparaturversuche bei, um zu untermauern, dass er eigentlich bereits mehr als genug Chancen zur Nachbesserung (§ 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB) gehabt hat.

Und dann setzt Du ihm eine ausreichende Frist, um den Sachmangel am Auto (also wohl Lambda und LMM, aufgrund eines Defektes an diesen Teilen eignet sich das Auto nicht mehr für die gewöhnliche Verwendung, § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB), der so wie Du es geschildert hast, bereits bei Gefahrübergang (§ 446 BGB; = Kauf und Übergabe des Autos im Jan ´08) vorhanden war, endlich zu beseitigen. Ich denke, dass da 1 - 2 Wochen locker für reichen werden.

Schlägt er die Nacherfüllung aus bzw. gelingt ihm die Reparatur nicht, dann hast Du das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. gute Chancen, spätestens vor Gericht den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungspauschale) wiederzubekommen.

Aber vor allem: Beeil Dich mit dem Schreiben, weil ansonsten die Beweislastumkehr des § 474 BGB nicht mehr für Dich spricht, nach dieser hast Du nur innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf gute Chancen, dass Du Recht bekommst, bei einem späteren Einwand wird zu Deinen Ungunsten vermutet, dass der Sachmangel am Auto erst nach dem Kauf aufgetreten ist und somit wäre der Händler erst mal aus dem Schneider.

Und lass das ganze noch mal von Deinem Anwalt gegenlesen oder gleich von ihm aufsetzen, wenn Du eh vorhattest, zum Rechtsverdreher zu gehen.

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