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mit entstempelten kennzeichen zum tüv

Volvo 850 LS/LW
Themenstarteram 16. Mai 2011 um 6:13

Hallo,

habe bis jetzt folgendes herausgefunden:

Ja, aber Auto ist binnen 18 Monaten (vorübergehende Stilllegung) abgemeldet.

Also kann ich, wenn das Auto nicht vor 18 Monaten abgemeldet wurde, zum Tüv mit den entstempelten Kennzeichen?!

Sollte ich vorher eine Versicherungsnummer (Huk-online z.B.) beantragen? (Doppelkarte)

Ich muss die ja dann nicht nutzen?!

Ich will nähmlich nur TÜV machen und noch nicht wiederzulassen.

Gruß

Peter

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20 Antworten

Definitiv NEIN !

Fahrzeuge dürfen im Straßenverkehr grundsätzlich nur mit einem amtlichen Kennzeichen bewegt werden.

Auch abschleppen in dieser Art ist nicht zulässig.

 

Möglichkeiten:

- Auf einen Hänger packen und zum TÜV und wieder zurück kutschieren

- Kurzzeitkennzeichen beim Straßenverkehrsamt besorgen (5 Tage, ca. 15 €)

(du benötigst dafür eine Nummer einer Versicherung - anrufen, fragen, bekommst du per Tel.)

am 16. Mai 2011 um 7:45

Liebes TERWI-Mietz-Mietz,

 

ich denke, hier liegst Du (ausnahmsweise) mal völlig falsch.

 

Als ich meinen Rechtslenker aus England geholt hatte, hab ich mich very intenisiv mit diesem Kram beschäftigt. Und siehe da (hätte ich weder gewußt, noch vermutet): es gibt tatsächlich genau so eine Regelung.

 

Nur so aus dem Gedächtnis: altes Kennzeichen der zukünftigen Versicherung melden und im Anschluß darfst Du für einen kurzen Zeitraum echt mit den entstempelten Schildern alles machen, was zur Erlangung der HU nötig ist. Also: Werktattbesuch bezüglich nötiger Reparatur und Fahrt zur Prüfstelle und ggf Zulassungsstelle, sofern eine persönliche Vorführung zur Zulassung nötig ist.

 

Allerdings begrenzt auf den Kreis/Landkreis der zukünftigen Zulassung + direkt angrenzende Nachbarlandkreis.

 

Wie gesagt ... rein aus dem Gedächtins geschrieben. Ist ziemlich genau ein Jahr her.

 

Ich habe heute leider keine Zeit, sonst hätte ich den Paragraphen rausgesucht

 

Gruß

NoGolf

am 16. Mai 2011 um 7:57

Hab´s doch auch die schnelle gefunden:

 

§ 10 Abs 4 FZV

 

... und laut Auskunft unserer Zulassungsstelle SOGAR MIT AUSLÄNDISCHEN KENNZEICHEN erlaubt.

 

Gruß

NoGolf

 

§ 10 Abs 4 FZV


 

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

... man kann nicht alles wissen ... :eek:

Hier der Text Absatz 4:

Zitat:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Ich deute das jedoch so (1. Satz), dass es nur in Bezug auf die Zulassung, bzw. Abmeldung eines Fahrzeuges zutrifft.

Sicherlich ist die Fahrt zu einer Hauptuntersuchung - sofern für die Zulassung erforderlich - in diesem Sinne möglich ist.

Der TE schrieb jedoch:

Zitat:

Ja, aber Auto ist binnen 18 Monaten (vorübergehende Stilllegung) abgemeldet.

...

Ich will nähmlich nur TÜV machen und noch nicht wiederzulassen.

Eine solche Fahrt steht dann eben nicht in Zusammenhang mit eine An- oder Abmeldung.

Ich würde zur Sicherheit einfach mal die Zulassungsstelle anrufen oder mal die Prinzengarde auf der nächstgelegenen Wache Löchern.

Fragen kostet nix !

Oder halt eben ein Kurzzeitkennzeichen holen. Kostet nicht die Welt und erspart möglichen Ärger.

am 16. Mai 2011 um 8:22

Zitat:

Ich will nähmlich nur TÜV machen und noch nicht wiederzulassen.

OK ... den Teil hatte ich "überlesen". Dafür geht es auch definitiv nicht. Weil: die Versicherung deckt solche Fahrten nur ab, wenn man das Fahrzeug dann auch weitergehend bei Ihr versichert. Es setzt also tatsächlich die anschliessende Zulassung des Kfz voraus!

 

Gruß

NoGolf

am 16. Mai 2011 um 8:39

Zum Thema Kurzzeitkennzeichen:

Hab damals mit meinem BMW auch eins geholt, hat so an die 20€ gekostet. Allerdings hätte ich der Versicherung 100€ zahlen müssen, sofern ich das Auto nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zugelassen hätte. Fragt nicht warum... Weiß ich selber nich. Aber wenn es jemanden brennend interessiert kann ich das in Erfahrung bringen.

Ich nehme mal an das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Aber wenn du eh dort für die Nummer anfragst, die du ja brauchst um das Kennzeichen zu bekommen, frag lieber nochmal nach!

Ja stimmt - die Versicherung für mein Kurzzeitkennzeichen letztes Jahr war auch kostenlos, weil ich anschließend ja bei denen auch versichert habe.

Ohne Weiterversicherung wollte die auch Geld sehen. Ich meine es waren so um die 50 Taler.

 

Denke mal, in diesem Fall wird es einfacher sein, sich an einer Tanke oder sonstwo nen PKW-Transportanhänger zu organisieren.

Kostet bei uns so um die 20 Euronen.

Nicht vergessen, die passende 'Zugmaschine' ebenfalls zu organisieren - du fährst dann gut 2 Tonnen durch die Gegend !

 

Vor ein paar Jahren hab ich mit meinem damaligen AWD nen 745er aus DO geholt.

Und vor 2 Jahren mit dem 745er den AWD in die Werkstatt gefahren - Abenteuer !

am 16. Mai 2011 um 15:41

Hi,

also ich hab mich letztes Jahr auch mal damit auseinandergesetzt-meines Wissens muss man bei der Versicherung ne Deckungskarte für ein Kurzzeitkennzeichen (~5 Tage) ordern-kriegt man da recht schnell per Mail. Kosten wären bei mir 60€ gewesen.

Aber machs doch mal wie ich und frag deinen Fähnchenhändler um die Ecke, ob er dir nich mal kurz seine "Rote Nummer" leihen will (ja, das hat bei mir geklappt^^)

Ich glaube nicht, dass einem heute ein 'Rotes-Kennzeiches-Besitzer' ohne extremstes Vitamin-B so ein Schild leiht.

Vor einigen Jahren war das (zumindestens hier) noch kein Thema.

Aber da müssen sich div. Bestimmungen (Haftung, Nachweis, Fahrerbindung, Fahrtenbuch, etc.) extremst verschärft haben.

Ich bekomme selbst bei meiner Bude mit sehr langjährigem Kontakt keine mehr.

 

BTW die Quizfrage an den TE:

Warum willst du da überhaupt 'zwischendurch' ne HU machen ?

Meines Wissens nach gilt nach einer Stilllegung der Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme.

Egal, ob die Kiste HU hat oder nicht.

Themenstarteram 16. Mai 2011 um 18:57

stimmt auch wiederum...

wie auch immer, jetzt weis ich schon mal mehr darüber...

Danke

Gruß

Peter

am 16. Mai 2011 um 21:02

Zitat:

Original geschrieben von TERWI

Ich glaube nicht, dass einem heute ein 'Rotes-Kennzeiches-Besitzer' ohne extremstes Vitamin-B so ein Schild leiht.

Vor einigen Jahren war das (zumindestens hier) noch kein Thema.

Aber da müssen sich div. Bestimmungen (Haftung, Nachweis, Fahrerbindung, Fahrtenbuch, etc.) extremst verschärft haben.

Ich bekomme selbst bei meiner Bude mit sehr langjährigem Kontakt keine mehr.

 

BTW die Quizfrage an den TE:

Warum willst du da überhaupt 'zwischendurch' ne HU machen ?

Meines Wissens nach gilt nach einer Stilllegung der Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme.

Egal, ob die Kiste HU hat oder nicht.

Moin Katerchen,

 

der geht zum TÜV, damit er nicht zum Baurat muß.

 

Die Händler verlieren ihre rote Nummer ruckzuck, wenn sie sich nicht an die Zulassungsordnung halten. Dazu gehört u. A. das kein Kunde ohne eine befugte Begleitperson des Betriebes, dem die roten Nummer zugeteilt wurde, fahren darf.

baurat verliert man frühestens nach 7 jahren

das mit den 18 monaten war mal

am 16. Mai 2011 um 22:39

Zitat:

Original geschrieben von TERWI

Ich glaube nicht, dass einem heute ein 'Rotes-Kennzeiches-Besitzer' ohne extremstes Vitamin-B so ein Schild leiht.

Vor einigen Jahren war das (zumindestens hier) noch kein Thema.

Aber da müssen sich div. Bestimmungen (Haftung, Nachweis, Fahrerbindung, Fahrtenbuch, etc.) extremst verschärft haben.

Ich bekomme selbst bei meiner Bude mit sehr langjährigem Kontakt keine mehr.

hier hat die Hauskatze recht. Die ursprünglichen roten Nummern geistern zwar noch in manchen Köpfen herum ... die gibt es aber kaum noch, weil sie nach und nach eingezogen und gegen die aktuellen neuen "roten Nummern" ersetzt werden. Rote Nummern dürfen jetzt nur noch AUSSCHLIESSLICH Mitarbeiter des Unternehmens fahren, denen die Schilder zugeteilt sind. Ausgenommen hiervon sind meines Wissens nach lediglich Probefahrten, bei denen das gefahrene Kfz aber im Besitz eben des Händlers sein muß, der Halter der Nummer ist und wie Paul das schon sagte: ein MA muß dabei sein!

 

NoGolf

am 17. Mai 2011 um 5:26

Zitat:

Original geschrieben von cervlll

baurat verliert man frühestens nach 7 jahren

 

das mit den 18 monaten war mal

Mensch, dascha Ding, wieder was dazu gelernt. Da kannst mal seh'n....

 

Danke!

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