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Mit eVB Nummer direkt zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle ?
Hey Leute,
habe folgendes Problem.
Habe mir gestern einen VW Jetta gekauft. Dieser ist abgemeldet und muss zum TÜV und er steht auch noch beim Besitzer.
Habe mich auch schon schlau gemacht wie das nun von statten geht, aber nun lese ich wieder etwas anderes. Ich sag mal was ich weiß und ihr sagt mir ob das richtig ist.
Ich wollte Morgen früh direkt eine eVB Beantragen und dann mit den alten Kennzeichen vom Wagen direkt zum TÜV und dann sofort zur Zulassungsstelle fahren. Habe gelesen das das in Ordnung ist sofern alles auf dem kürzesten Weg passiert.
Nun habe ich gerade gelesen, dass man mit der eVB ERST zur Zulassungsstelle fahren muss, dort bekommt man alles fertig gemacht inklusive Ungestempelte Nummernschilder. Mit diesen muss man dann zum TÜV fahren und danach kommt man wieder und man bekommt alles gestempelt.
Was ist nun richtig?
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13 Antworten
Kannst beides machen, wenn zweiteres die Zulassungsstelle mitmacht. Da würde ich mich vorher informieren. Wichtig ist nur, dass deine Versicherung Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen abdeckt. Dann kannst du vom jetzigen Standort zum TÜV und dann direkt zur Zulassungsstelle fahren oder eben andersrum. Ich persönlich favorisiere die erste Variante, wenn eh alles vorhanden ist.
Gruß Tecci
Ja wunderbar.
Für die eVB brauche ich ja auch keine Daten vom neuen Fahrzeug selbst oder? War zumind. im AXA Formular nicht vorhanden. Also habe ich ja doch alles richtig verstanden und ich kann morgen in meine neuen Jetta steigen und alles über die Bühne bringen!
Die Kennzeichen müssen dem Fahrzeug zugeteilt sein.
Daraus folgt - zuerst zur Zulassungsstelle.
Och gott. Reichen nicht die alten Kennzeichen zur Überfahrt ?
Nein.
Kennzeichen sind nicht mehr fahrzeuggebunden.
Die Kennzeichen könnten auch am neuen Auto von deinem Verkäufer hängen (neue schön glänzende Nummernschilder) oder sie könnten an einem ganz anderen Auto hängen.
Auf jedem Fall haben sie mit diesem Auto nichts mehr zu tun.
Du mußt die Kennzeichen von der Zulassungsstelle dem Fahrzeug zuteilen lassen, dann kannst du damit zur Werkstatt, Prüforganisation und Zulassungsstelle fahren.
Die eVB Nummer muß auch enthalten, daß solche Fahrten gedeckt sind.
(mir bekannte Ausnahme ist Köln - denen reicht eine Reservierung = Zuteilung)
Zitat:
Original geschrieben von bunseN
Och gott. Reichen nicht die alten Kennzeichen zur Überfahrt ?
Doch, reichen auch. Ruf vorher die Zulassungsstelle an. Dann weisst du, ob du damit die Fahrt machen kannst. Wichtig ist, VORHER fragen
Zitat:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §10
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Falls es noch jemanden Interessiert es ist wie folgt gelaufen.
Ich bin zur Zulassungsstelle gefahren, hab meine eVB Nummer durchgegeben, aber die war Falsch. Es war die für die Amtlichen Kennzeichen. Aber ich brauche die für KURZZEITKENNZEICHEN -.-
Ich hätte evtl. Schilder direkt zugeteilt bekommen können, wenn es im gleichen Kreis gewesen wäre. Es war aber Duisburg und Wesel also leider nicht. Also brauchte ich erst Kurzzeitkennzeichen, damit konnte ich dann zum TÜV wo alles glatt gelaufen ist. Dann wieder zur Zulassung und ich bekam die richtigen Schilder
Hmja, wie soll Duisburg dir Kennzeichen für Wesel zuteilen?
bzw. umgekehrt. Das mit den normalen Kennzeichen hätte aber funktioniert.
Du mußt natürlich zu deiner Zulassungsstelle in deinem Zulassungsbezirk und dir da amtliche Kennzeichen zuteilen lassen und kannst dann
Zitat:
innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen
zu den definierten Zwecken fahren.
Daß das ganze auch noch über Zulassungsbezirke drübergeht hättest du ruhig sagen können. Aber es hätte auch klar sein können, daß du zu deiner eigenen Zulassungsstelle mußt.
Ich hoffe du hast nicht irgendeine Kurzzeitversicherung vom Schildermacher genommen, denn wenn du das Auto wirklich zulässt schreiben die meisten Versicherungen die Kosten gut. Bei sowas immer erst die eigene Versicherung fragen - irgendwelche Schildermacherversicherungen können günstiger sein - aber die bekommt man nicht gutgeschrieben.
Das mit eVB und zugeteilten Kennzeichen funktioniert wirklich.
Wird aber mehr bei Wiederzulassungen von eigenen abgemeldeten Fahrzeugen verwendet die noch zur HU müssen und keine Quelle für rote Kennzeichen da ist.
Ja ich war ja bei meiner zulassubgsstelle doch der wagen war vorher im Kreis Duisburg zugelassen. Die hatte mir das so gesagt das es dann nicht geht. Ich fahr doch nich zur falschen Zulassung^^
Ne ne Versicherung vom Schildermacher hab ich nicht genommen, aber halt die Kurzeitkennzeichen.
Diese Kosten bekomm ich gutgeschrieben?
Das Thema ist leider auch für viele Sachbearbeiter in den Zulassungsstellen zu hoch.
Sorry für die Unterstellung.
Naja dann muß der Sachbearbeiter dir nur die Kennzeichen für das Fahrzeug zuteilen und du hättest damit fahren dürfen (also wenn Wesel an Duisburg angrenzt - das guck ich jetzt nicht nach)
Eindeutige Fehlinformation.
Kurzzeitkennzeichen:
frag bei deiner Versicherung an ob du das gutgeschrieben bekommst wenn du jetzt das Fahrzeug zulässt. Das machen viele.
Die Kosten für die Schilder und die Gebühren gibts natürlich nicht wieder, nur die Versicherungskosten.
@timovic:
ja, zu hoch - am besten gleich den Behördenleiter nehmen - nur wer hat so viel Zeit und Nerven? Das machen daher wirklich eher die, denen das Fahrzeug gehört und rumsteht und noch zur HU müssen und keine rote Nummer haben. Und keine Lust auf Saisonkennzeichen.
Hatte mich auch vielleicht unglücklich ausgedrückt^^
Der Wagen ist übrigens schon zugelassen