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Mit Firmenwage geblitzt worden.

Themenstarteram 13. Oktober 2012 um 12:37

Moin

ich wurde am 18.09.12 mit unserem Firmenwagen geblitzt. Es war ausserhalb geschlosser Ortschaft, erlaubt waren 70km/h und ich wurde laut dem Zeugenbogen mit 88km/h geblitzt, somit mit "nur 18km/h" mehr geblitzt. Ich bin im moment noch in der Probezeit, aber da es unter 21km/h ist muss ich ja nur 30€ bezahlen.

Meine Frage ist nun auf dem Zeugenbogen steht "Auf die Rücksendung des Fragebogens kann verzichtet werden, wenn das auf dem beigefügten Zahlungsvordruck angebotene Verwarnungsgeld von der/dem Fahrzeugführer/in gezahlt wird.

Heißt das, das es reicht nur die Überweisung fertig zu machen mit meinem Namen oder muss ich den Fragebogen der Region Hannover zukommen lassen?

mfg

jojo0810

Beste Antwort im Thema
am 13. Oktober 2012 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

Ich bin dafür das die Chefs für solche Fahrer mal abmahnung verteilen, fahrerisches Fehlverhalten kann natürlich auch den Firmenruf beachtlich schädigen.

Kopfschuettel. Ich bin dafuer das du bei solchen Fragen einfach die Pfoten von der Tastatur laesst. Danke

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genau zahlen und gut....

und auch in zukunft: außerorts genau so viel zu schnell....

dann passiert zumindest Strafzetteltechnisch ncihts

Alex

JoJo,

unser Fahrer machen es so, ich auch,

Mache eine BAR Uberweisung. Bar Einzahlen,

"Peter Muller" Eintragen, und BAR Einzahlen in der Bank.

Kostet etwas mehr, Dein Name taucht nicht auf.

Copy vom Ticket aufheben, Bezahltes Ticket dem "Alten" zeigen das es Bezahlt ist.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von jojo0810

Moin

ich wurde am 18.09.12 mit unserem Firmenwagen geblitzt. Es war ausserhalb geschlosser Ortschaft, erlaubt waren 70km/h und ich wurde laut dem Zeugenbogen mit 88km/h geblitzt, somit mit "nur 18km/h" mehr geblitzt. Ich bin im moment noch in der Probezeit, aber da es unter 21km/h ist muss ich ja nur 30€ bezahlen.

Meine Frage ist nun auf dem Zeugenbogen steht "Auf die Rücksendung des Fragebogens kann verzichtet werden, wenn das auf dem beigefügten Zahlungsvordruck angebotene Verwarnungsgeld von der/dem Fahrzeugführer/in gezahlt wird.

Heißt das, das es reicht nur die Überweisung fertig zu machen mit meinem Namen oder muss ich den Fragebogen der Region Hannover zukommen lassen?

mfg

jojo0810

Ich bin dafür das die Chefs für solche Fahrer mal abmahnung verteilen, fahrerisches Fehlverhalten kann natürlich auch den Firmenruf beachtlich schädigen.

Themenstarteram 13. Oktober 2012 um 13:01

ok alles klar

naja hatte das Schild gesehen, hab auch leicht abgebremst wollten den wagen aber bisschen ausrollen lassen, aber ganz vergessen das ich mit nem Automatik unterwegs war -.-

am 13. Oktober 2012 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

Ich bin dafür das die Chefs für solche Fahrer mal abmahnung verteilen, fahrerisches Fehlverhalten kann natürlich auch den Firmenruf beachtlich schädigen.

Kopfschuettel. Ich bin dafuer das du bei solchen Fragen einfach die Pfoten von der Tastatur laesst. Danke

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

JoJo,

unser Fahrer machen es so, ich auch,

Mache eine BAR Uberweisung. Bar Einzahlen,

"Peter Muller" Eintragen, und BAR Einzahlen in der Bank.

Kostet etwas mehr, Dein Name taucht nicht auf.

Copy vom Ticket aufheben, Bezahltes Ticket dem "Alten" zeigen das es Bezahlt ist.

Rudiger

...wenn du keiner terroristischen Vereinigung angehörst, ist dieser Aufwand nicht notwendig. Einfach vom Konto überweisen und fertig - der Kontoinhaber muß nicht mit dem Fahrer identisch sein!

NT

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

Ich bin dafür das die Chefs für solche Fahrer mal abmahnung verteilen, fahrerisches Fehlverhalten kann natürlich auch den Firmenruf beachtlich schädigen.

Kopfschuettel. Ich bin dafuer das du bei solchen Fragen einfach die Pfoten von der Tastatur laesst. Danke

Ich kann nichts dafür das der TE nicht in der Lage ist einen einfachen Brief in Deutsch zu verstehen, wie man auch hier ließt bin ich mir auch nicht klar ob die eignung da ist ein einfaches Fahrzeug zu bedienen. Da etvl auch ein Kunde durch das fahrerische meist vorsätzliche Fehlverhalten, die kompentenz der Mitarbeiter in frage stellt, ist es nur fair auch mal abzumahnen. Ich kenne einige die wegen sowas Abgemahnt worden.

Also kannst du dir mal deinen Komentar verkneifen

Ich wurde Dieses Ticket an ein Kid unter 21 Jahren in einer Firmeninternen Angelegenheit sehen.

Mit Sicherheit braucht ein Firmeninhaber keine Einmischung von Aussenstehenden.

Solltest DU in Deiner Laufbahn als Fuhrerscheininhaber noch NIE ein Ticket bekommen hast, AUCH Falsch Parken, "Warnung" von einem Polizisten, Schilder Stehen uberall, darfst DU dir daruber gedanken machen was DU in DEINEM Betrieb machst. -Abmahnung-

Viel Spass, geniesse dein Wochenende.

Rudiger

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

Ich kann nichts dafür das der TE nicht in der Lage ist einen einfachen Brief in Deutsch zu verstehen, wie man auch hier ließt bin ich mir auch nicht klar ob die eignung da ist ein einfaches Fahrzeug zu bedienen. Da etvl auch ein Kunde durch das fahrerische meist vorsätzliche Fehlverhalten, die kompentenz der Mitarbeiter in frage stellt, ist es nur fair auch mal abzumahnen. Ich kenne einige die wegen sowas Abgemahnt worden.

Also kannst du dir mal deinen Komentar verkneifen

Zitat:

Original geschrieben von Kamazfreak

 

Ich kann nichts dafür das der TE nicht in der Lage ist einen einfachen Brief in Deutsch zu verstehen, wie man auch hier ließt bin ich mir auch nicht klar ob die eignung da ist ein einfaches Fahrzeug zu bedienen. Da etvl auch ein Kunde durch das fahrerische meist vorsätzliche Fehlverhalten, die kompentenz der Mitarbeiter in frage stellt, ist es nur fair auch mal abzumahnen. Ich kenne einige die wegen sowas Abgemahnt worden.

 

Also kannst du dir mal deinen Komentar verkneifen

Jetzt übertreib mal nicht!

Wenn ich die ganzen Grammatik- und Rechtschreibfehler in deinem Statement da oben sehe, wird mir ganz schlecht.

 

18 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften sind kein Weltuntergang, wo ist das Problem?

Außerdem würde das in keiner Weise eine Abmahnung rechtfertigen. Bevor Du solche Ratschläge erteilst, solltest Du dich vielleicht mal so rein arbeitsrechtlich etwas informieren.

 

Der TE wollte sich lediglich vergewissern, ob er die Überweisung in seinem Namen ausführen kann oder ob er Gefahr läuft, dass ihm das evtl. zum Nachteil ausgelegt wird.

Sofern das Verwarnungsgeld zeitnah bezahlt wird, ist der gesamte Vorgang damit erledigt. Wer das einzahlt, ist absolut unerheblich. Wichtig ist der korrekte Vermerk des Aktenzeichens auf dem Überweisungträger.

 

Allerdings sollte man gerade in der Probezeit darauf achten, dass so etwas nicht öfters passiert.

am 13. Oktober 2012 um 13:59

Ich bin selbst 16 Jahre als Fahrer Tätig gewesen und da wir alle Menschlich sind und manchmal unter Druck stehen oder auch mal Geistlich etwas abgelenkt sind, ist es ganz Natürlich dass solche Vorfälle vorkommen. Den Kunden ist es normalerweise völlig egal was während der Fahrt war, solange die Lieferung Pünktlich und Schaden frei eingetroffen ist. Dem Kunden interessiert es nicht ob alle Verkehrsregeln missachtet werden und Lenkzeiten überschritten werden, solange er zu seiner Zufriedenheit gestillt wird.

@TE, es handelt sich um eine Verwarnung bis 35 Euro und hier sind keine Punkte vorhanden, die gibt es erst ab 35 Euro aufwärts, daher ist es völlig uninteressant ob du noch in der Probezeit bist. Daher ist es völlig egal wessen Namen auf der Überweisung enthalten ist. Alleine die Zahlung ist schon eine Schulanerkenntnis, daher musst man hierzu keine Stellungnahme mehr geben. Natürlich hättest du in diesem Schreiben die Möglichkeit gehabt dagegen anzugehen, wenn du nicht der Fahrer zu diesem Zeitpunkt gewesen wärst. Da bei solch einer Geschwindigkeitsmessung ein Foto besteht (auch wenn kein Foto im Brief mit enthalten war) wird dein Verstoß immer damit überführt werden können. Sicherlich hatte auch dein Chef das erste Schreiben und hatte dich als Fahrer benannt, so dass du hierzu bezogen angeschrieben wurdest.

Die Zahlung ist in diesem Fall der Richtige weg und da es nur um eine Verwarnung handelt hattest du noch Glück dass nichts mehr kommen wird. Also in Zukunft lieber Fuß vom Gas, da der nächste Vorfall mit weniger Glück eine Nachschulung zu folge haben könnte.

Themenstarteram 13. Oktober 2012 um 14:02

Tut mir leid, aber mit dem Firmenwagen kann ein aussenstehender nicht erkennen ob der Wagen einer Firma gehört oder ob es ein Privatwagen ist, da man es nur am Kennzeichen erkennen kann.

Und du brauchst mir jetzt nicht unterstellen das ich nicht lesen kann, ich hab hier dieses Thema erstellt, in der Hoffnung das jemand mir die Frage beantworten kann und jetzt meinst du mich hier beleidigen zu müssen? Nur weil dir sowas nicht passiert ist.

Dies ist ein Forum wo man um Hilfe bittet und nicht um Leute auf irgend einer art und weise zu beleidigen!

am 13. Oktober 2012 um 14:02

Zitat:

Original geschrieben von jojo0810

 

Heißt das, das es reicht nur die Überweisung fertig zu machen mit meinem Namen oder muss ich den Fragebogen der Region Hannover zukommen lassen?

mfg

jojo0810

@Kamazfreak

Was steht da oben??? Wollte der TE wissen was du davon haelst??? Das immer welche sich anmasen muessen anderen die Eignung zum Fuehren von KFZ abzusprechen ist abartig. Du kennst den TE nicht. Also ich bleib dabei! Klappe halten!

am 13. Oktober 2012 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von jojo0810

Nur weil dir sowas nicht passiert ist.

Das passiert ihm Sicher noch, oder es ist schon passiert. An seiner schreibe erkennst ganz gut seinen Charakter ;) Grins dir eins und freu dich das du nicht so wie er bist.

am 13. Oktober 2012 um 14:36

Zitat:

Original geschrieben von jojo0810

Tut mir leid, aber mit dem Firmenwagen kann ein aussenstehender nicht erkennen ob der Wagen einer Firma gehört oder ob es ein Privatwagen ist, da man es nur am Kennzeichen erkennen kann.

Lass ihn Reden, scheint wieder so jemand zu sein, der von Tuten und Blasen keine Ahnung hat und nur weil er Morgens uns Abends jeweils nur 1/2Std. zur Arbeit fährt meint der Perfekte Autofahrer zu sein.

Sicherlich kann man die Eignung von einem Fahrer der bis zu 200.000km im Jahr fährt nicht mit einer Hausfrau vergleichen, die einmal die Wochen den Wagen zum einkaufen nutzt.;)

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