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Mit geringen Mängeln durch die HU?

Themenstarteram 21. Juli 2013 um 22:51

Hallo,

ich hatte bei meiner letzten HU zwei geringe Mängel.

1. Bremsseil: hinten links Dichtmanschette beschädigt

2. Scheibenwaschanlage: hinten ohne Funktion.

Damit habe ich die Plakette bekommen. Nun wurde ja zum Juli 2012 die HU verschärft. Die Mängel habe ich nicht abgestellt und ich bin ganz offen: Ich habe es auch nicht vor, wenn es sich vermeiden lässt.

Zu 1: Ich nutze meine Handbremse nicht. Um diese winzige Manschette zu tauschen muss ich das komplette Handbremsseil tauschen und dazu den Auspuff und das Hitzeschutzblech demontieren. Kosten < 150 €.

Zu 2: Ich kenne keinen Audi A3 8L wo die hintere Spritzdüse funktioniert. Das war auch die Erfahrung des TÜV-Prüfers, der es mit einem Augenzwinkern notierte. Seine Aussage: "Bei mir funktioniert die auch nicht, kenne auch keinen A3 bei dem sie noch läuft".

Wie sehen meine Chancen nach der neuen HU-Regelung aus? Hat sich in der hinsicht etwas geändert?

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2013 um 15:16

Und Höflichkeit ist nicht so Deine Stärke, oder?

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am 22. Juli 2013 um 1:30

Also bei dem Bremsseil kann es sein, daß sich der Zustand in den letzten zwei Jahren so verschlechtert hat (besser wirds von allein ja wohl kaum), daß das so oder so bemängelt wird - egal ob der Punkt verschärft wurde oder nicht.

Moin!

Zum Bremsseil:

Einfach hinfahren. Entweder der Mangel hat sich verschlimmert => keine Plakette oder aber er sieht es diesmal nicht.

Zur Waschdüse:

Am alten VW Polo von meiner Mutter war die Wäschdüse für hinten seit dem dritten Lebensjahr des Fahrzeugs defekt. In den TÜV Berichten wurde das mal aufgeführt, mal nicht. Sprich einige Prüfer checken die Waschanlage, andere nicht.

Beim aktuellen TÜV wurde z.B. am Panda die Heckwaschanlage nicht gecheckt, nur die vordere!

Dafür hat sich der Prüfer den Verbandkasten angesehen und sich darüber gewundert, das einer

von Mercedes Benz im Fahrzeug liegt. (war der aus meinem Auto, mittlerweile liegt aber ein neuer drin)

Hallo,

Deine Aussage : Ich benutze die Handbremse nicht schon sehr eigenartig.

Hast du immer Festlegekeile mit wen du mal abschüssig stehst?

Seelze 01

am 22. Juli 2013 um 5:26

Wieso sollte man eine Handbremse brauchen? Als ich noch keine elek. Feststellebremse hatte, wurde die auch nur benutzt, damit das Gestänge nicht festrostet.

Und der Mangel mit dem Heckwichser ist ja wohl lächerlich. Bei uns hat der Prüfer die Wischer glaube ich gar nicht geprüft, nur vorne.

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo

Und der Mangel mit dem Heckwichser ist ja wohl lächerlich. Bei uns hat der Prüfer die Wischer glaube ich gar nicht geprüft, nur vorne.

naja sehe ich auch so, aber steht eben im katalog...

@topic

hinfahren und dann eben schauen. wen sonst am wagen alles ander fit ist...aber nurmal am rande: um welche manschette gehts den? um die vor dem bremssattel? dazu muss das handbremsseit nicht raus! das geht auch so. seil aushängen, alte runter, neue drauf, seil einhängen, feddich. wer da länger als 15min braucht der macht was falsch. einfach das andere ende etwas dehnen dann kann man das auch über die "bobbel" des seiles ziehen.

am 22. Juli 2013 um 6:05

Zum Thema Heckwischer - wars nicht so, dass die Waschanlage am Heck nur dann funktionieren muss, wenn sie auch vorhanden ist?

Kannst ja vor der HU einfach den Heckwischer durch so einen Stopfen ersetzen...

Zitat:

Original geschrieben von Prijnce

Zum Thema Heckwischer - wars nicht so, dass die Waschanlage am Heck nur dann funktionieren muss, wenn sie auch vorhanden ist?

Kannst ja vor der HU einfach den Heckwischer durch so einen Stopfen ersetzen...

jein....da gibts genügend urban legends zu. ich versuch mal meinen beitrag dazu ;)

ein fahrzeug hat eine be. in der be steht drin was alles dran ist. existiert eine be für das fahrzeug in der "sowohl als auch" drinsteht dann hast du recht und man kann machen was man will. beispiel: es existiert ein kombi mit wischer und eine limo ohne wischer wie z.b. beim golf 2 und jetta 2. beide fahrzeuge haben geschickterweise die selbe be. somit ist hier das abbauen absolut zulässig. ebenso wie z.b. beim passat 35i. da gabs auch eine limo und einen kombi.

selbiges wie z.b. beim ausbauen eines airbags beim 3er golf. den gabs einmal mit und einmal ohne luftballon. somit währe hier ein ausbauen und weglassen des luftballons ziemlich einfach durchführbar weil in der be eben "mit und ohne" drinsteht.

in wieweit ein weglassen des heckwischers ggf eintragungspflichtig ist da scheiden sich die geistern. ebenso bei der zulässigkeit von einfach weglassen. der eine prüfer bekommt sooooo n ständer, den anderen juckt es net.

Mal ne Frage: "Hätten die geringen Mängel nicht trotz bestandender HU zeitnah beseitigt werden müssen?" :confused:

ja sicher doch ;)

Ich seh das anders, was nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, das muß auch nicht vorhanden sein.

Ist es vorhanden, dann muß es funktionieren.

z. B. Nebelscheinwerfer oder der Heckwischer.

Viele machen das auch aus Optikgründen...

Bei Heckwischern hat noch kein Prüfer bei einem Corsa (da kommt das auch öfters vor und es gibt keinen Corsa ohne Heckwischer) was gesagt.

 

geringe Mängel:

Natürlich sind auch geringe Mängel ohne schuldhaftes Zögern abzustellen.

TE ist ein gutes Beispiel warum es inzwischen kaum noch geringe Mängel gibt.

Weil die oft über mehrere HU nicht abgestellt werden...

Und normale Menschen haben dann plötzlich einen erheblichen Mangel und müssen nochmal kommen obwohl sie den Mangel wenn er noch als gering gelten würde ebenfalls abstellen würden.

Die Idee hat was:  Geringe Mängel sind dazu da, dass man nichts dagegen unternimmt;)

Der TE muss in einer total flachen Gegend wohnen:D

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Ich seh das anders, was nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, das muß auch nicht vorhanden sein.

Ist es vorhanden, dann muß es funktionieren.

z. B. Nebelscheinwerfer oder der Heckwischer.

Viele machen das auch aus Optikgründen...

Bei Heckwischern hat noch kein Prüfer bei einem Corsa (da kommt das auch öfters vor und es gibt keinen Corsa ohne Heckwischer) was gesagt.

corsa gabs auch als limo...so isses nun auch net. ;)

dsa mit den nsl is n schlechter vergleich. der is nämlich gesetzlich ab einem gewissen bj vorgeschrieben und war ggf ein aufpreispflichtiges extra.

am 22. Juli 2013 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo

Und der Mangel mit dem Heckwichser ist ja wohl lächerlich. Bei uns hat der Prüfer die Wischer glaube ich gar nicht geprüft, nur vorne.

:D:D:D

Zum Thema:

Ich würde einfach zur HU fahren, wenn der Prüfer meint es wäre auch so in Ordnung: Plakette und fertig. Wenn nicht, dann must Du es halt reparieren (lassen) und ein paar Euro für die Nachprüfung löhnen. Unabhängig davon wäre es mir zu riskant, mit einer Handbremse rumzufahren, die nicht richtig funktioniert bzw. Gefahr läuft auszufallen, aber Du wirst schon wissen was Du tust...:rolleyes:

Themenstarteram 22. Juli 2013 um 14:34

Wow, so viele Antworten in so kurzer Zeit. Vielen Dank dafür.

Mir war klar, dass Kritik kommen wird. War ja auch nur konstruktive dabei. In einer idealen Welt ist das auch total gerechtfertigt und ein idealer Autofahrer lässt alle geringen Mängel sofort beseitigen. Ich habe meine Beweggründe erörtert. Ich bin ansonsten sehr pingelig was mein Auto betrifft.

Tatsächlich, ich wohne in Berlin und parke prinzipiell ohne Handbremse sondern nur mit Gang drin. Das hat auch den Grund weil ich möchte, dass mein Auto "leicht nachgibt" wenn es von anderen Autos beim Parken angeditscht wird.

Trotzdem funktioniert meine Handbremse natürlich einwandfrei. Die Bremswerte sind i.O..

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

um welche manschette gehts den? um die vor dem bremssattel? dazu muss das handbremsseit nicht raus! das geht auch so. seil aushängen, alte runter, neue drauf, seil einhängen, feddich. wer da länger als 15min braucht der macht was falsch. einfach das andere ende etwas dehnen dann kann man das auch über die "bobbel" des seiles ziehen.

Ja, genau um diese Manschette geht es. Danke für den Tipp, dass sie evtl. einzeln getauscht werden können. Die Werkstatt hat das verneint und eben den Tausch der Seile für notwendig empfunden.

Zur eigentlichen Frage nochmal: Gibt es eine Vorgabe, welche/wieviele geringe Mängel vorhanden sein dürfen für eine erfolgreiche HU? Oder ist das kompletter Ermessensspielraum, so lange kein erheblicher Mangel dabei ist?

 

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