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Mit Gt Ecken zu tief?

BMW
Themenstarteram 27. Dezember 2008 um 15:36

Hi habe jetzt M3 GT - Ecken montiert. Meint ihr ich könnte bezüglich der tiefe probleme mit der Polizei oder dem Tüv bekommen?

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21 Antworten

hast du den Wagen tiefergelegt?

wieviel cm hast du denn noch Luft zur Straße?

Der Tüv bei uns hatt gemeint, 7cm Bodenfreiheit .

Themenstarteram 27. Dezember 2008 um 15:42

Ja der ist tiefergelegt,

also das dürften noch ca 6 - max 8 cm sein

Das Folgende habe ich zu dem Thema gefunden. Eine generelle Angabe in cm war nirgens zu finden:

 

Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):

Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.

Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.

Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.

Eine gesetzlich festgelegte Mindesthöhe gibt es in Deutschland nicht. Der von bmwkn zitierte Text stammt von der Homepage der DEKRA und ist nach meinen Informationen schon seit geraumer Zeit hinfällig. Nach Auskunft eines Prüfingenieurs wurde das VDTÜV-Merkblatt 751, auf welches sich die DEKRA in dem geposteten Artikel beruft bereits vor mehreren Jahren dahingehend geändert, daß dort nichtmehr eine Höhe von 11cm sondern nur noch 7cm gefordert wird. (Den entsprechenden Text habe ich leider nicht zur Verfügung, kann also nur wiedergeben, was mir gesagt wurde.)

Nein.

@buck_dunns: Hä? Was ist denn das für ein Kommentar?

Fakten Fakten nichts als Fakten :D

es gibt die Tüv-Prüfrichtline die besagt:

Bezüglich der Bodenfreiheit von Fahrzeugen gibt es erstaunlicherweise keine eindeutigen Vorschriften. Als Orientierung gilt: Tiefergelegte Fahrzeuge müssen besetzt mit dem Fahrer und vollem Kraftstofftank ein Hindernis von ca 800mm Breite und einer Höhe von 110mm berührungslos überfahren können. Flexible Karosserieteile wie ABS-Kunsstoffspoiler dürfen einen Bodenabstand von 700mm haben. GFK zählt jedoch nicht zu den flexiblen Karosserieteilen.

Dies ist jedoch keine gesetzliche Vorschrift, denn es gibt keine genaue Definition im deutschen Gesetzbuch, wie tief ein Auto sein darf.

Jedoch es gibt nur eine gesetzliche Regelung bezüglich Höhenangaben für Beleuchtungseinrichtungen und dadurch indirekt zur Tieferlegung

 

Durch die Änderung der Fahrzeughöhe ändert sich auch die Höhe von Anbauteilen z.B.

Scheinwerfer. Bei den Beleuchtungseinrichtungen sind jedoch gesetzliche Grenzmaße

vorgeschrieben (z.B. § 50 StVZO ), die weder unter- noch überschritten werden dürfen.

- Frontscheinwerfer 500mm Lichtaustrittsunterkante

- Vordere Fahrtrichtungsanzeiger 350mm Lichtaustrittsunterkante

- Seitliche Fahrtrichungsanzeiger 500mm Lichtaustrittsunterkante

- Nebelscheinwerfer 250mm Lichtaustrittsunterkante

- Tagfahrleuchten 250mm Lichtaustrittsunterkante

- Seitenmarkierungsleuchten 250mm Lichtaustrittsunterkante

- Nebelschlußleuchte 250mm Lichtaustrittsunterkante

- Rückfahrleuchte 250mm Lichtaustrittsunterkante

- Rückstrahler (Reflektor) 350mm Lichtaustrittsunterkante

Die angegebenen Werte sind die unteren Grenzmaße und dürfen nicht unterschritten werden.

 

So, hab das mal irgendwo her kopiert, hoffe das reicht.

Irgendwo gibt es im netzt auch diese olle Tüvrichtlinie im Netz,weiss nur nimmer wo.

Ich denke, da die GT Ecken weich sind, stellen sie keine unmittelbare Gefahr für Andere dar.

Sollten sie tatsächlich zu tief sein, wirst du es schnell merken... :)

Und wie auch in dem Merkblatt vermerkt:

.

.

.

Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.

Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.

Themenstarteram 27. Dezember 2008 um 21:41

hmm dann werde ich einfach mal abwarten...:D:D:D

am 27. Dezember 2008 um 21:48

Es gibt wirklich keine festen Regelungen. Auf jeden Fall gilt als Richtlinie, 8cm zu festen und 7cm zu Flexiblen Fahrzeugteilen. Du hast auf jeden Fall keine 7cm mehr. Das wird Ärger geben wenn dich die Rennleitung aufhält. Sprech da aus Erfahrung.

Mfg Chris

Rennleitung ist halb so Wild.Hab mir diese scheiß Ecken schon 2 mal komplett Platt gefahren.Jetzt laß ich sie erstmal weg.

Hab sie durch ein Riegerschwert ersetzt das auch dauernd ich Gefahr schwebt.werd sie mir aber bestimmt irgendwann noch ein drittes mal kaufen.

Hallo,

wo bekomme ich solche ecken her ??? und wie teuer sind die ??? sehen echt gut aus

@ Hollywoodjack:

Das sind Originalteile, die bekommt man bei BMW. Der Satz kostet etwa 200,00 EUR. Bei ebay bekommt man die Teile auch biliger, das sind aber z.T. dann auch Nachbauten.

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