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Mit meinen Roller zu schnell erwischt.Der Roller läuft aber auf mein Vater
Hallo und Grüße
Ich habe eine Frage:
Geht um ein 25 Roller der ca. 35 fährt und auf mein Name Versicherungstechnisch läuft.
Mein Sohn hat ein 25 Führerschein er wurde mit seinen Roller erwischt mit 35 Kmh
Der Polizist hat den Roller abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Polizei,
AKTENVERMERK
---------------------
Sie ordneten an oder ließen zu, dass ............. ihr Leistungsgesteigertes Mofa im Strassenverkehr führte, ohne Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein
Nun soll ich Angaben dazu machen.
Habt Ihr ein Tip bevor ich mich so richtig vertuhe.
Beste Antwort im Thema
10 % Toleranz durch Streuung waren früher schon immer erlaubt. :
Glaube kaum daß sich das geändert hat.
Also 27,5 kmh sind noch legal.
Ansonsten geht mir persönlich der Text von Papstpower etwas zu weit.
Bisschen mehr Augenmaß wäre gut. Hier geht es um ein Gerät,dass von Bremsen und Fahrwerk auf Min.45 kmh, eher 70 kmh ausgelegt ist!
Der Aufriss wegen lächerlichen 35 Sachen ist grotesk.
Die Mofas zu meiner Zeit waren minimum auf mind.50, nanche sogar auf bis zu 80 kmh frisiert.
Aber das mit 90 mm Trommelbremsen und teilweise „Fahrrad“Rahmen.
Da wäre so ein Text eher gerechtfertigt.
Das war wirklich kriminell und unverantwortlich!
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46 Antworten
Wenn du dich nicht zu Sache äußerst, machst du nichts falsch.
Hmm
Das Problem ist das die Polente mir eine Straftat vorwirft.
Halt: Anordnen oder Zulassen ( als Halter ) des Führens eines KFZ ohne Fahrerlaubnis.
Die spinnen doch der Roller fährt 35 Da gibt es doch noch Tolleranz.
Und nur weil der Roller auf meine Versicherung läuft bekomme ich jetzt ein auf den Deckel
Zitat:
@PaulHobbit schrieb am 10. Februar 2019 um 18:57:22 Uhr:
Das Problem ist das die Polente mir eine Straftat vorwirft.
Der Vorwurf allein stellt zunächst einmal kein Problem dar. Für eine Verurteilung müssen ausreichende und stichhaltige Beweise vorliegen. An deren Erlangung mußt du nicht mitwirken.
Zitat:
@PaulHobbit [url=https://www.motor-talk.de/.../...aber-auf-mein-vater-t6551425.html?...]schrieb am 10. Februar 2019 um 18:57:22
Die spinnen doch der Roller fährt 35 Da gibt es doch noch Tolleranz.
Und nur weil der Roller auf meine Versicherung läuft bekomme ich jetzt ein auf den Deckel
Das Meßverfahren hat natürlich eine Meßungenauigkeit.
Du kannst (über einen Anwalt) Akteneinsicht in das Meßverfahren nehmen und Dir die abgezogene Toleranz heraussuchen.
Haben die bestimmt schon gemacht und das Ergebnis nach Abzug sind eben die vorgeworfenen 35.
Aber erlaubte 25 sind 25 sind 25 sind ...
... und nicht 35!
Der Verdacht einer Straftat besteht jetzt nunmal.
Die Polizei spinnt nicht, sondern es ist ihr ureigenster Job, gegen Straftäter vorzugehen.
Je jünger Dein Kind ist und je mehr Du von der ganzen Angelegenheit wusstest oder gar aktiv mitgewirkt hast, desto schlechter für Dich.
Und je mehr das Kind _Dir_ die Schuld gibt, auch desto schlechter.
Angenommen, dessen Aussage bei der Polizei war schon, es wäre zum allerersten Mal mit dem Roller gefahren und wüsste gar nicht, dass er so schnell fährt. Du würdest Dich sonst um den Roller kümmern (Kauf, Versicherung, Inspektionen, ...).
Dann hat sich das Kind versucht zu entschuldigen und hätte Dich in die Sch* geritten.
(Muß natürlich nicht so gewesen sein! Aber wie es war, wissen wir hier im Forum nicht.)
Die andere Variante wäre, dass Du nur noch als Bezahler (Versicherung & Co) fungiert hast, der Roller sonst in der Obhut des Kindes war und es allein verantwortlich war.
Das Kind ist erwischt worden. Das ist wohl Fakt.
Inwieweit Du Mit-Täter bist, ist jetzt die Frage.
Nichts sagen ist besser als falsches sagen. (Gilt auch für das Kind!)
Gar nichts machen! Abwarten ob es überhaupt zu einer Anklage kommt. Wird evtl. sogar eingestellt.
Aussage verweigern, sich schon mal um einen Anwalt bemühen. Solche Verfahren werden durchaus auch mal eingestellt, andere müssen Sozialstunden ableisten, es kann durchaus auch ein größerer Geldbetrag fällig werden. Das Kind ist erwischt worden, trotzdem werden die Erziehungsberechtigten mit herangezogen, nicht 50:50, sondern zu gleichen Teilen. Einmal Fahren und als Erziehungsberechtigte das Fahren zugelassen, bzw geduldet.
Ohwee erstmal Danke für Info´s
Es ist so das der Motorrad Polizist hat den Roller einfach ohne Mucken als zu schnell gefunden. Und auf verdacht den auch einkassiert hat ohne Messung an einer Ampel. Die Aussage bei der Polizei ist noch nicht passiert.
Der Polizist meinte nur am Telefon wenn der Junge zugibt das der Roller schneller als 25 Kmh fährt und er Ihm glaubt dann lässt er davon ab. ??
Nur meine Frage ist jetzt was sag ich dazu...
Ich habe den Roller gekauft, auf mich versichert und mein Junge ist damit 1,5 Jahre gefahren.
Die sagen ja ich habe Ihn mit einem zu schnellen Roller fahren lassen
Die Rennleitung lässt die Fahrzeuge von Sachverständigen befunden, erst dann werden weitere Schritte unternommen.
Zitat:
@PaulHobbit schrieb am 10. Februar 2019 um 20:49:13 Uhr:
Ohwee erstmal Danke für Info´s
Es ist so das der Motorrad Polizist hat den Roller einfach ohne Mucken als zu schnell gefunden. Und auf verdacht den auch einkassiert hat ohne Messung an einer Ampel.
Darf er. Ein Polizist braucht kein rechtskräftiges Urteil, um beim Verdacht einer Straftat einzugreifen.
Logisch, dass die Polizei vor Staatsanwalt, Richter und Gerichtsvollzieher tätig wird.
Und wie Du selbst sagt, war es ein Motorradpolizist. Eine komplette TÜV-Station mitsamt gerichtlich vereidigten Sachverständigen hat in seiner Tasche leider keinen Platz.
Vielleicht ist er vorher ein Stück hinterhergefahren und hat auf seinem Tacho 40 gehabt. Auffallend langsam für 45km/h Roller, zu schnell für Mofa. Dann kann man schon mal den Führerschein kontrollieren!
Ich bin seit 40 Jahren auf der Strasse und auch alle paar Jahre nach den Papieren gefragt worden (zu RAF Zeiten auch mal mit vorgehaltener MP).
Ich muß den Grund nicht wissen, es muß auch keinen geben, ich muß nur gehorchen.
Na und? Zumindest fragen sie, bevor sie schiessen!
Ganz ohne Grund wird ein Polizist es nicht machen, denn es kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld (Sicherstellung, Gutachten) und wenn er dauernd "daneben liegt", keine Erfolge erzielt sondern nur Kosten für Staatskasse verursacht, gibt's ein Gespräch mit seinem Chef.
Jetzt hat er einen Treffer gelandet und deswegen können die Kosten Dir auferlegt werden.
Sobald Du den Roller wiederhast, würde ich ihn unverzüglich drosseln. Macht einen guten Eindruck beim Staatsanwalt und muß ja eh sein.
Du solltest Dich nicht über unsere Freunde und Helfer beschweren, sondern über Dein Kind!!!
Steilvorlage... Extra mit der story angemeldet...!
Vielleicht werden wir auf dem Laufenden gehalten.
Man weiß doch bisher gar nicht ob am Roller überhaupt was unzulässiges veraendert wurde!
Auch wurde nicht mitgeteilt ob das Fzg.neu gekauft wurde, (dann sollte man ja wissen ob man selber was dran gefummelt hat) oder gebraucht erworben und das Ding ging schon damals flotter als erlaubt.
Dann hätte man aber den Verk.fragen können ob alles noch serienmäßig ist...
Zitat:
Ich habe den Roller gekauft, auf mich versichert und mein Junge ist damit 1,5 Jahre gefahren.
Nach 1.5 Jahren zieht die Ausrede "Verkäufer ist Schuld" nicht mehr (selbst wenn es so war).
Berufskraftfahrer bekommen auch einfach einen Lkw oder Bus vom Disponenten zugeteilt und sind sofort bei Fahrtbeginn verantwortlich für Reifen, Bremsen usw. usf.
Da steht nur gekauft.
Nicht ob neu oder gebraucht.
Auf mich versichert heisst nur soviel, daß er nicht auf den Namen des Sohnes, welcher wohl hauptsächlich oder ausschließlich damit rumfährt, versichert wurde.