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Mit Seitenstange: Absichtliche Verkehrsbehinderung durch Radfahrer in Dresden

Themenstarteram 20. April 2018 um 7:58

Ich mache es mal ein bisschen kurz:

Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.

Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.

Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.

Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.

Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.

Radfahrer in Dresden
Beste Antwort im Thema

Hast du 'nen Führerschein ?

---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"

http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen

---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !

Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !

...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)

Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)

Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)

P.S.

Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :

Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)

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Hast du 'nen Führerschein ?

---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"

http://frag.wikia.com/.../...alten,_wenn_sie_ihn_%C3%BCberholen_wollen

---> § 1 StVO (sinngemäß) : gegenseitige Rücksichtnahme !

Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst bist evtl. durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !

...aber als "Linksfahrer" sollte das ja kein Problem für dich sein ;-)

Aber er hat dich vielleicht mal zum Nachdenken angeregt. Autofahrer sehen das halt immer aus Autofahrersicht, kaum bist Radfahrer, siehst das dann aus Radfahrersicht . . . gaaanz anderer Blickwinkel dann ! ;-)

Fahr halt zur Abwechslung einfach mal wieder bissl mit'm Fahrrad durch die Stadt ;-)

P.S.

Gibt ja auch so ähnliche Aktionen wie z.B. bei Ortsdurchfahrt-gestressten Anwohnern :

Einfach paar Fahrzeuge im Zick-Zack legal auf der Straße parken, und schon sinkt die Durchfahrgeschwindigkeit enorm ;-)

Das ist kein Erschweren oder Behindern, der Radfahrer wird entsprechende Erfahrungen mit extrem knappen Überholmanövern gemacht haben und verdeutlicht so die 1,5m Abstand, die beim Überholen gelten, aber nur von einem Bruchteil der Autofahrer eingehalten werden.

Und das Posten dieser Bilder wird Konsequenzen haben, du kannst oder willst es offenbar nicht verstehen, was Persönlichkeitsrechte sind.

3 Bilder werden gelöscht.

Ich find es auch übertrieben und noch dazu sehr gefährlich für den Radfahrer. Gesetzlich sieht es so aus:

Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, müssen mindestens einen Abstand von 1,5 m bis 2 m einhalten - im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrer zu bleiben. Da diese Regel in der Vergangenheit von vielen Autofahrern nicht eingehalten wurde, ist die Straßenverkehrsordnung zusätzlich ergänzt worden. Nunmehr steht in § 5 Abs. 4 ausdrücklich:

"Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern."

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 20. April 2018 um 09:58:47 Uhr:

Ich mache es mal ein bisschen kurz:

Ich habe diesen Radfahrer hier in Dresden fahren sehen, der hatte tatsächlich eine ausklappbare Seitenstange an seinem Fahrrad montiert, die er auf der Straße, wo Autos fahren regelmäßig aushgeklappt hatte, um so den hinter ihnen fahrenden Autos das überholen zu erschweren, und auch die Autofahrer sonst wie zu behindern.

Manchmal benutzt ja auch ein Radweg, da hat er die seitens Stange wieder ein geklappt.

Aber wenn es dann wieder auf die Straße ging, hat er die Seitenstange wieder ausgeklappt.

Manchmal Schuhe auch ziemlich mittig auf der Fahrbahn, und einige Autos hatten ihn auch überholt, was aber auch schon teilweise gefährlich war, und die Autofahrer waren ziemlich genervt, und bei einem Überholmanöver hätte es beinahe zu einem frontal Zusammenstoß geführt mit einem anderen Auto.

Ich meine das schon ziemlich blöd, wenn Radfahrer nun auch noch absichtlich provozieren.

Wie schon geschrieben: Der Radfahrer weist mit einer - vielleicht etwas ungewöhnlichen Maßnahme - auf den notwendigen Seitenabstand beim Überholen hin.

Es steht Dir frei, den Fall durch die entsprechenden Behörden prüfen zu lassen, wenn Du der Ansicht bist, dass das so nicht zulässig ist.

Themenstarteram 20. April 2018 um 8:12

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 20. April 2018 um 10:05:32 Uhr:

Hast du 'nen Führerschein ?

---> dann schau doch lieber nochmal nach bei "erforderlicher Seitenabstand für's Überholen von Radfahrern"

Is natürlich schon bissl provokant, was er da macht, aber notfalls mußt ihm eben hinterherfahren, sonst durchgefallen bei der Führerscheinprüfung !

Ja, ich habe ein Führerschein, und ich habe mich auch nicht getraut, den Radfahrer zu überholen, da der wirklich teilweise Schlangenlinien gefahren ist, und ich wirklich Angst hatte seine Stange zu berühren, und ihn dann möglicherweise damit zu Fall gebracht hätte.

Dann hätte ich natürlich als Autofahrer 99 % der Schuld bekommen, und deswegen bin ich hinterher gefahren und habe nicht überholt, und das waren bestimmt sechs oder 7 km die ich hinterher gefahren bin.

Ich bin sowieso mit Radfahren Verdammt vorsichtig, da die im Prinzip ja sowieso fast immer Recht bekommen, und wenn ich so ein provozieren Radfahrer sehe dann bin ich übervorsichtig und fahre lieber hinterher.

An den Fotos kann man das ja auch erkennen, dass es verschiedene Bilder sind von verschiedenen Orten, denn ich bin eine längere Zeit hinter ihm hinterher gefahren.

An der Ampel mit Abzweig Bannewitz und Prohlis-Süd in Dresden ist der Radfahrer dann wieder auf den Radweg gefahren, und hat seine Seiten Stunde ein geklappt. Ich stand dort auch kurz, und da hat er sich dann noch neben mein Auto positioniert und hat noch irgendwas geschimpft, und da habe ich dann noch mal ein Foto geschossen, wo man die eingeklagte Seitenstange sehen kann.

Also, der Typ war voll auf Provokation aus, die ich allerdings nicht beantwortet habe, da man als Autofahrer sowieso immer die schlechteren Karten hat, wenn es zum Streit käme.

Die Radfahrer sind halt die Schwächeren im Straßenverkehr.

Musste halt hinterherfahren, wenn Du nicht sicher überholen kannst.

Aber das muss man bei einem Trecker oder Moped auch.

Eigentlich eine gute Idee. Das sollte jeder so machen. Auch am Auto oder Lkw und besonders die Fußgänger. Jeder bekommt so ein variables Lattengestell um sich rum, das flexibel den jeweils einzuhaltenden Mindestabstand nach vorne, hinten und zur Seite aufzeigt. Gibt dann endlich mal genug Beinfreiheit in der Bahn oder im Flieger. :D

Aber mal ernsthaft. Ich halte das für bußgeldwürdig, weil das Fahrrad durch diesen Anbau nicht mehr den Zulassungsvorschriften entspricht. Da müsste die Weiterfahrt untersagt werden, wenn er es nicht direkt vor Ort abbaut. Das wäre mir ggf. sogar den Zeitaufwand einer Anzeigeerstattung wert.

Als - versuchten - Eingriff in den Straßenverkehr könnte man es eventuell auch ansehen. Aber in dem Fall wäre das vermutlich ganz dünnes Eis.

Hi,

welchen Zulassungsvorschriften?

Soweit auf dem Bild erkennbar erfüllt das Fahrrad die StVZO (Klingel, Bremse,Licht, Reflektor).

Gruß

Christoph

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. April 2018 um 10:17:40 Uhr:

Das wäre mir ggf. sogar den Zeitaufwand einer Anzeigeerstattung wert.

Solche Aussagen machen mich echt traurig. Jemanden anzeigen, der zu seinem eigenen Schutz handelt. Nur weil es ja sein könnte, dass das so nicht legal ist. Dass es die Konsequenz aus hundert- oder tausendfachem illegalen knapp überholen ist, spielt wohl keine Rolle.

Hmm, das Fahrrad wird ja um die Laenge der Stange breiter.

Also, muesste man ja beim Ueberholen nochmal 1,5 - 2m zum Stangenende einhalten.

Fahrzeug mit Ueberbreite = Polizei + Blaulicht :D

 

Ciao

Ratoncita

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 20. April 2018 um 10:12:14 Uhr:

Also, der Typ war voll auf Provokation aus

Wohl kaum, viel eher war er auf seine Sicherheit bedacht. Denn wenn du wegen der Stange 6 oder 7 km nicht überholen konntest, hättest du beim Überholen ohne Stange den gesetzlich vrgeschriebenen seitlichen Sicherheitsabstand auf gefährliche Weise unterschritten. Und das wollte der Radfahrer halt verhindern und sich nicht der Gefahr riskanter Überholmanöver aussetzen - vermutlich auf Grund negativer Erfahrungen.

Man sollte immer bedenken, dass ein Radfahrer keinen Airbag hat und keine Knautschzone. Zudem ist ein Rad nur einspurig und viel labiler auf der Straße. Wenn ein PKW mit höherem Tempo und geringem Seitenabstand überholt, wird der Radfahrer von der Luftwelle getroffen und kann ins Wackeln kommen - gerade für ältere Radler ein Problem. Zudem kann man sich als Radler auch tüchtig erschrecken und vlt den Lenker verreißen, wenn ein Auto mit 50 cm Abstand vorbeirauscht.

Zuguterletzt: Rein nach Augenmaß ist die Stange keinen Meter lang und insofern noch unter dem gesetzlichen Mindestabstand beim Überholen. Aber da viele Autofahrer die diesbezügliche StVO-Regelung ignorieren und Radfahrer permanent in Gefahr bringen (bin selber täglch mit dem Rad unterwegs uns spreche aus Erfahrung), sollte die Stange vlt sogar gesetzliche Pflicht werden. Dann wäre jeder Autofahrer gezwungen, den seitlichen Abstand einzuhalten, anstatt sich hier bei MT darüber aufzuregen. :D

Zitat:

@BMWRider schrieb am 20. April 2018 um 10:08:45 Uhr:

Das ist kein Erschweren oder Behindern, der Radfahrer wird entsprechende Erfahrungen mit extrem knappen Überholmanövern gemacht haben und verdeutlicht so die 1,5m Abstand, die beim Überholen gelten, aber nur von einem Bruchteil der Autofahrer eingehalten werden.

Die offene Frage ist jetzt ob die 1,5m jetzt ab der Stange gelten. ;)

Der Abstand ist ja im Vergleich zu Mehrspurigen Fahrzeugen 0,5m größer gewählt um ein Schwanken auszugleichen.

Wenn jetzt der Autofahrer knapp an der Stange vorbeifährt und der Radfahrer minimal schwankt haut's den halt auch auf die Schnauze.

Gruß Metalhead

Die Stange halte ich zwar für Blödsinn, man gefährdet sich nur selbst, aber den Grund dieser Aktion sollte jeder erkennen.

Mich hat irgendwann in meiner Zeit in Frankfurt/Main zwischen 2000 und 2002 ein Kleintransporter vom Rad geholt, weil er meinte mich noch in einer engen Kurve trotz Gegenverkehrs überholen zu müssen. Abgehauen ist die feige Sau auch noch. Passiert ist zum Glück nichts außer ein Blauer Fleck vom Lenker den ich mir in den Bauch gerammt habe.

Ansonsten muss man leider sagen das vielen Autofahrern das zügige Vorankommen wichtiger ist als ausreichender Abstand zum Radler.

Ist euch schon mal aufgefallen das viele Autofahrer zu festen Hindernissen mehr Abstand halten als zu einem Radfahrer ?

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