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mit standlicht am tage fahren?
Hallo ich habe mal eine frage
es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...
in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.
Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....
fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....
Beste Antwort im Thema
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang![]()
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
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360 Antworten
Was ich dazu sage? Ganz ehrlich?
So ziemlich das dämlichste was machen kann. Warum?
Weils verboten ist. Ich riskier doch nicht ein Bußgeld und fahr verbotenerweise mit Standlicht rum, nur weil ich denke, ich würde damit besser gesehen, aber meine schlecht eingestellten Scheinwerfer könnten mit Abblendlicht ja jemanden blenden. Ach ja, und dann müsste ich bei einem Unfall ja auch noch mit Teilschuld rechnen. Warum? Wenn die Sicht gut genug wäre, hätte ich ja gar kein Licht anmachen brauchen, wenn sie schlecht ist, hätte ich Abblendlicht einschalten müssen.
PS: Meine Scheinwerfer sind nicht schlecht eingestellt und für alle diejenigen, deren Scheinwerfer schlecht eingestellt sind: Es sind den ganzen Monat Lichttest-Wochen, ihr könnt die kostenlos in der Werkstatt einstellen lassen.
Ich halte auch nix davon, macht auch gar keinen Sinn, das Standlicht würde vollkommen untergehen. Wer gesehen werden will auch am Tage und dazu ne legale und günstigere Lösung als Abblendlich sucht, der kauft sich Tagfahrleuchten....
@ytna: du bekommst mit Sicherheit keine Teilschuld, wenn du am Tage mit Abblendlicht fährst, auch bei guter Sicht....
Zitat:
Original geschrieben von sponedeath
nun dann frage ich mich wieso doch einige am tage mit eingeschaltetem licht fahren....
Mit was für Licht???
Standlicht?? --> nicht erlaubt und schwachsinnig (s.o.)
Abblendlicht --> weil sie gesehen werden wollen
STANDlicht und nicht FAHRlicht
hier der auszug aus der stvo (§17 Beleuchtung; 2):
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
mit abblendlicht JA... alles andere ist nicht stvo konform...Zitat:
nun dann frage ich mich wieso doch einige am tage mit eingeschaltetem licht fahren....
*ot*
es gibt auch leute die am tage nicht genug sehen bei 30° im schatten und sonnenschein und fahren deßhalb mit eingeschalteten nebelscheinwerfern rum....
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
günstigere Lösung als Abblendlich sucht, der kauft sich Tagfahrleuchten....
ja is richtig
ist euch das eigentlich auch schonmal aufgefallen das leute am tage mit standlicht fahren?
auch schön finde ich
standlicht + nebelscheinwerfer....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
eingeschalteten nebelscheinwerfern rum....
warst etwas schneller *g*
ja und? wenn sie erwischt werden ist es denen ihr bier.... und diese deppen die nur "neblers" toll finden, denen gehört der führerschein entzogen...
*ot*
du wirst überall leute finden die sich nicht an die regeln halten....
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Was ich dazu sage? Ganz ehrlich?
So ziemlich das dämlichste was machen kann. Warum?
Weils verboten ist.
Mit Standlicht am TAG fahren ist nicht verboten. In der NACHT ist es nicht hell genug, deswegen muss man dann auch mit Abblendlicht fahren.
Es gibt keinen Grund, warum ein schwaches Leuchten einer Birne am Tag illegal sein sollte, wenn das stärkere Leuchten eines Abblendlichtes legal ist. Vom Tagfahrlicht ganz zu schweigen.
Einmal etwas nachdenken und schon muss sich die Welt mit weniger Blödsinn rumschlagen. Aber dann kann man schließlich nicht so toll mit Halbwissen angeben.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wie der name schon sagt
STANDlicht und nicht FAHRlicht
hier der auszug aus der stvo (§17 Beleuchtung; 2):
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
mit abblendlicht JA... alles andere ist nicht stvo konform...*ot*
es gibt auch leute die am tage nicht genug sehen bei 30° im schatten und sonnenschein und fahren deßhalb mit eingeschalteten nebelscheinwerfern rum....
Die Passage gilt für "Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern", wie in Abschnitt 1 gesagt wird.
Wenn du Abschnitt 2 nämlich auf den Tag anwendest, MUSST du immer mit mindestens Abblendlicht rumfahren.
Zitat:
Original geschrieben von sponedeath
auch schön finde ich
standlicht + nebelscheinwerfer....
Die Außenbeleuchtungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen dienen ausschließlich der Verkehrssicherheit und niemals dem Erlangen irgendwelcher Schönheitsideale.
Zitat:
Original geschrieben von Icheb
Aber dann kann man schließlich nicht so toll mit Halbwissen angeben.
LOL DU musst was über Halbwissen erzählen

Und das, nachdem oben schon der entsprechende Auszug aus der StVO zitiert wurde....

Aber nochmal extra für dich:
StVO (§17 Beleuchtung; 2):Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
LOL DU musst was über Halbwissen erzählenUnd das, nachdem oben schon der entsprechende Auszug aus der StVO zitiert wurde....
![]()
Dann lies mal meinen editierten Beitrag.
Zitat:
Original geschrieben von Icheb
Dann lies mal meinen editierten Beitrag.
Falsche Schlussfolgerung
Der erste Absatz erläutert, wann mit Abblendlicht gefahren werden MUSS.
Der zweite Absatz zielt darauf ab, dass nur mit Standlicht allein nicht gefahren werden darf, ganz egal bei welcher Witterung. Der Absatz als Zusatz erlaubt bei entsprechenden Vorraussetzungen die Nutzung von Standlicht PLUS NSW.
Absatz 1 und 2 sind insoweit getrennt voneinander zu betrachten.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Falsche Schlussfolgerung
Nope, ist es nicht. Lies erst mal die Gesetzestexte.