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Mitfahrerin macht Tür auf und beschädigt fahrendes Fahrzeug

Themenstarteram 21. November 2013 um 17:32

Hey Leute,

vor einigen Wochen habe ich Arbeitskollegen nach der Arbeit zum HBF gefahren. Als genau der Kollege hinter mir aussteigen wollte, hat er ohne nach hinten zu schauen die Tür geöffnet und dabei ein fahrendes Fahrzeug voll getroffen. An der Tür ist nichts passiert aber an dem Fahrzeug ist eine fette Beule. Die Polizei kam, der Kollege bekam eine Strafe in Höhe von 25€, weil er ungeachtet die Tür geöffnet hat. Ein Bericht für die Versicherung von der Polizei wurde geschrieben. Meine Versicherung wird die Kosten nicht übernehmen wollen, da der Kollege nicht mitversichert sei. Eine Eigenbeteiligung sei möglich an der Rechnung, jedoch würde man mich hoch stufen was ich nicht will. Der Kollege selbst hat keine Haftpflichtversicherung. Jetzt ist er zum Chef gegangen und hat es ihn erzählt. Der hat mit mir darüber geredet und ist der Meinung das ich eine Teilschuld hätte, da ich nichts gesagt hätte ("Vorsicht beim aussteigen" oder so) und auch dazu verpflichtet sei, die Leute rechts am Bürgersteig auszusteigen zu lassen. Würde er vor Gericht damit überhaupt damit durchkommen?

Zu der Situation. Ich habe den Tag zu vor 12 Stunden gearbeitet anschließend 2h geschlafen, musste wieder zu Arbeit antanzen, habe da 9 Stunden gearbeitet. Der Kollege hatte nur 2-3min bis zu seinem Zug, weshalb er ziemlich in eile war.

Beste Antwort im Thema

Hier kannst du erstmal lesen, welche Ansprüche der durch die Aktion geschädigte Autofahrer hat:

http://www.motor-talk.de/.../...aden-verursacht-habe-t2427117.html?...

Und hiervon ausgehend ergibt sich auch, wer für den angerichteten Schaden aufkommt (aufkommen muss).

Als erstes mal du bzw. deine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von DersimliXidir

Meine Versicherung wird die Kosten nicht übernehmen wollen, da der Kollege nicht mitversichert sei.

Wer erzählt so einen Blödsinn?

Natürlich wird deine Kfz-Haftpflicht den Schaden ggf. regulieren - ganz einfach, weil sie das aus gesetzlichen Grundlagen heraus MUSS!

Die Hochstufung für dich kommt natürlich nach der Regulierung.

Zitat:

Original geschrieben von DersimliXidir

Der Kollege selbst hat keine Haftpflichtversicherung.

Das ist sehr sehr schade für ihn.

Jetzt muss er nämlich aus eigener Tasche für den von ihm angerichteten Schaden aufkommen.

Alternativ reguliert deine Kfz-Haftpflicht und der Kollege "darf" dir den Rückstufungsschaden bezahlen.

Nur, weil sich einer ein paar Euro für eine PHV spart, heisst es ja nicht, dass er dann (als Belohnung für seine "Sparsamkeit") nicht haftet.

Zitat:

Original geschrieben von DersimliXidir

Jetzt ist er zum Chef gegangen und hat es ihn erzählt. Der hat mit mir darüber geredet und ist der Meinung das ich eine Teilschuld hätte, da ich nichts gesagt hätte ("Vorsicht beim aussteigen" oder so) und auch dazu verpflichtet sei, die Leute rechts am Bürgersteig auszusteigen zu lassen.

Der Unfall geschah nach Feierabend - der Chef hat also damit gar nichts zu tun.

Davon abgesehen sind diese Ausführungen des Chefs auch Humbug.

Eine "Verpflichtung" zum Aussteigenlassen auf der rechten Seite gibt es nicht .

Und hinweisen muss man einen erwachsenen Menschen (das dürfte der Kollege ja wohl sein) auf solche Selbstverständlichkeiten auch nicht.

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Hier kannst du erstmal lesen, welche Ansprüche der durch die Aktion geschädigte Autofahrer hat:

http://www.motor-talk.de/.../...aden-verursacht-habe-t2427117.html?...

Und hiervon ausgehend ergibt sich auch, wer für den angerichteten Schaden aufkommt (aufkommen muss).

Als erstes mal du bzw. deine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von DersimliXidir

Meine Versicherung wird die Kosten nicht übernehmen wollen, da der Kollege nicht mitversichert sei.

Wer erzählt so einen Blödsinn?

Natürlich wird deine Kfz-Haftpflicht den Schaden ggf. regulieren - ganz einfach, weil sie das aus gesetzlichen Grundlagen heraus MUSS!

Die Hochstufung für dich kommt natürlich nach der Regulierung.

Zitat:

Original geschrieben von DersimliXidir

Der Kollege selbst hat keine Haftpflichtversicherung.

Das ist sehr sehr schade für ihn.

Jetzt muss er nämlich aus eigener Tasche für den von ihm angerichteten Schaden aufkommen.

Alternativ reguliert deine Kfz-Haftpflicht und der Kollege "darf" dir den Rückstufungsschaden bezahlen.

Nur, weil sich einer ein paar Euro für eine PHV spart, heisst es ja nicht, dass er dann (als Belohnung für seine "Sparsamkeit") nicht haftet.

Zitat:

Original geschrieben von DersimliXidir

Jetzt ist er zum Chef gegangen und hat es ihn erzählt. Der hat mit mir darüber geredet und ist der Meinung das ich eine Teilschuld hätte, da ich nichts gesagt hätte ("Vorsicht beim aussteigen" oder so) und auch dazu verpflichtet sei, die Leute rechts am Bürgersteig auszusteigen zu lassen.

Der Unfall geschah nach Feierabend - der Chef hat also damit gar nichts zu tun.

Davon abgesehen sind diese Ausführungen des Chefs auch Humbug.

Eine "Verpflichtung" zum Aussteigenlassen auf der rechten Seite gibt es nicht .

Und hinweisen muss man einen erwachsenen Menschen (das dürfte der Kollege ja wohl sein) auf solche Selbstverständlichkeiten auch nicht.

Du haftest schon nach § 7 und 17 STVG aus dem Betrieb Deines Fahrzeuges, auch wenn Du die Kollision nicht verschuldet hast.

Daher hat bei Ansprüchen der KFZ-Haftpflichtversicherer aus Gesamtschuld zu zahlen. Der Kollege ist gleichwohl haftbar zu machen, unabhängig ob eine Privathaftpflicht bestanden hat oder nicht.

Hinsichtlich des Schadens am eigenen Fahrzeug besteht ein Schadenersatzanspruch gegen Deinen Kollegen.

Verstehe sowieso nicht, aus welchem Grunde man sich das Geld für die Privathaftpflicht bei Beiträgen unter € 100,-- im Jahr spart.

Gruß von Klaus

nur so nebenbei DU musst gar nicht nach 2h schlaf wieder antanzen denn du hast ein recht auf 11h Ruhezeit!!!!

Tja, der in Rechtsfragen nicht so ganz sattelfeste Chef nimmt es wohl mit dem Gesetz auch nicht ganz genau: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html

Ist aber wirklich nur nebenbei, denn eine Relevanz für den Unfall bzw. die Unfallursache (die ja vom Kollegen gesetzt wurde) hat es nicht.

Der TE war wirklich zu gestresst - die Mitfahrerin, die ein anderes Fahrzeug beschädigt hat, entpuppt sich schlussendlich als Kollege ohne Haftpflichtversicherung...

Wäre mal schön, die wahre Geschichte zu hören... ;)

(Ferien sind ja zur Zeit nirgendwo...)

Ein und aussteigen, be- und entladen gehört meiner Meinung nach zum Betrieb des Fahrzeugs und wird somit über die KFZ Haftpflicht entschädigt. Dies schmeckt natürlich nicht sonderlich da man eine Hochstufung erhält.

Einzelne Privathaftpflichtversicherungen haben konkret solche Schänden eingeschlossen. da hat man dann natürlich Glück.

Ansonsten habe ich auch schon das eine oder andere Urteil gelesen, in dem im Einzelfall trotzdem eine "normale" Privathaftpflicht eines Mitfahrers zur Leistung verdonnert wurde. Hier sollte ein Anwalt bessere Auskünfte geben können.

Grundsätzlich sage ich aber "Autoversicherung". Und leider ist es auch nicht erheblich ob du lange oder kurz gearbeitet hast bzw. gestresst warst.

Was anderes wäre es, wenn es bei einer Dienstfahrt im Rahmen der Arbeit passiert wäre... Haftung zwar zuerst auch bei der KFZ Versicherung, aber der Chef hängt mit drin...

am 22. November 2013 um 9:05

Der "Einzelfall" ist geregelt und sieht konkret so aus:

Wenn derjenige der den Schaden anrichtet weder "Fahrer", "Halter", "Eigentümer" oder "Besitzer" des Fahrzeuges ist, so zahl seine private Haftpflicht den Schaden.

Die Be- und Entladeklausel die es in den Privaten Haftpflichtversicherungen gibt sind dafür gedacht, wenn einer der 4 Punkte zutrifft.

Trifft aber keiner der 4 Punkte zu, so ist es immer möglich den Schaden über die PH des Schadenverursachers zu regeln.

In unserem Fall würde den Schaden also auch die PH vom Türöffner bezahlen. (Wenn er denn eine hätte)

Zusatzklauseln sind dafür nicht notwendig.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Wenn derjenige der den Schaden anrichtet weder "Fahrer", "Halter", "Eigentümer" oder "Besitzer" des Fahrzeuges ist, so zahl seine private Haftpflicht den Schaden.

Das wird so sein, interessiert den Geschädigten aber nicht die Bohne. Der darf im KFZ-Bereich seine Ansprüche an die KFZ-Haftpflicht des Unfallgegners richten. Was dann im Hintergrund geschieht und von wem sich die KFZ-Haftpflicht ggf. den Schaden wiederholt, ob der Schädiger nur die Höherstufung begleichen muss oder was auch immer ist für den Geschädigten uninteressant.

Themenstarteram 22. November 2013 um 9:33

Also brauche ich keine Angst zu haben, dass man mir da eine Teilschuld anhängt, falls es vor dem Gericht kommen soll?

am 22. November 2013 um 9:49

Du hast keine Schuld am Schaden.

Aber wie hier auch schon geschrieben:

Der Geschädigte kann sich praktisch aussuchen, gegen wen er seine Schadensersatzansprüche stellen will.

Die kann er auch gegen dich stellen obwohl du in diesem Fall keine Schuld am Schaden hast, aber für den Betrieb deines Fahrzeuges im Rahmen der Gefährdenshaftung haften musst.

Haftung ohne Verschulden nennt man das auch.

am 26. November 2013 um 8:57

Sehr gut.

Endlich mal jemand der auch Ahnung hat ;)

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Hier kannst du erstmal lesen, welche Ansprüche der durch die Aktion geschädigte Autofahrer hat:

http://www.motor-talk.de/.../...aden-verursacht-habe-t2427117.html?...

Und hiervon ausgehend ergibt sich auch, wer für den angerichteten Schaden aufkommt (aufkommen muss).

Als erstes mal du bzw. deine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von DersimliXidir

Meine Versicherung wird die Kosten nicht übernehmen wollen, da der Kollege nicht mitversichert sei.

Wer erzählt so einen Blödsinn?

Natürlich wird deine Kfz-Haftpflicht den Schaden ggf. regulieren - ganz einfach, weil sie das aus gesetzlichen Grundlagen heraus MUSS!

Die Hochstufung für dich kommt natürlich nach der Regulierung.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von DersimliXidir

Der Kollege selbst hat keine Haftpflichtversicherung.

Das ist sehr sehr schade für ihn.

Jetzt muss er nämlich aus eigener Tasche für den von ihm angerichteten Schaden aufkommen.

Alternativ reguliert deine Kfz-Haftpflicht und der Kollege "darf" dir den Rückstufungsschaden bezahlen.

Nur, weil sich einer ein paar Euro für eine PHV spart, heisst es ja nicht, dass er dann (als Belohnung für seine "Sparsamkeit") nicht haftet.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von DersimliXidir

Jetzt ist er zum Chef gegangen und hat es ihn erzählt. Der hat mit mir darüber geredet und ist der Meinung das ich eine Teilschuld hätte, da ich nichts gesagt hätte ("Vorsicht beim aussteigen" oder so) und auch dazu verpflichtet sei, die Leute rechts am Bürgersteig auszusteigen zu lassen.

Der Unfall geschah nach Feierabend - der Chef hat also damit gar nichts zu tun.

Davon abgesehen sind diese Ausführungen des Chefs auch Humbug.

Eine "Verpflichtung" zum Aussteigenlassen auf der rechten Seite gibt es nicht .

Und hinweisen muss man einen erwachsenen Menschen (das dürfte der Kollege ja wohl sein) auf solche Selbstverständlichkeiten auch nicht.

Dass twelferider Ahnung von der Materie hat, hast Du gut erkannt.

 

Aber ist denn dafür wirklich das full quote erforderlich?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Aber ist denn dafür wirklich das full quote erforderlich?

Jetzt sei doch mal nachsichtig. Ist doch sein erster Tag hier bei MT.

Wenn er jetzt schon seit Monaten hier schreiben würde (wie zu z.B. ein BerndMeier) würde ich deine Kritik verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

 

 

Wenn er jetzt schon seit Monaten hier schreiben würde (wie zu z.B. ein BerndMeier)

Wo ist er denn abgeblieben?

Seit 2. November nicht mehr online, und das Profil unleserlich gemacht.

Unter neuem Account angefangen?

Bernd, oute Dich. :eek:

 

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