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ML320 Preiserhöhung nach Vertragsunterzeichnung?

Mercedes
Themenstarteram 14. März 2006 um 16:16

Hallo Zusammen. Ich habe mir Ende Jänner diesen Jahres einen neuen ML320CDI bei unserer MBVertretung in Österreich bestellt. Nun hat uns unser Händler Mitte Februar ein knappes Schreiben zukommen lassen, dass es Werksseitig eine Preiserhöhung gibt und unser Modell leider darunter ist, aber wenn wir das Fahrzeug haben uns die sicher nicht stören wird. Als Anhang eine neue AB. Das Fahrzeug ist sage und schreibe 1200.-- teurer!

1. Mich würde eure Meinung zur Preiserhöhung (falls es eine Werksseitige überhaupt gibt) interessieren bzw. ob sowas überhaupt machbar ist.

2. Was habe ich für Möglichkeiten?

3. Hat jemand ähnliches schon erlebt oder weis er ob es eine Preiserhöhung in Österreich gegeben hat?

Danke für eure Antworten

mfg

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14 Antworten
am 14. März 2006 um 16:46

Hallo,

 

ja das ist richtig mit der Preiserhöhung!

Und es ist, so viel wie ich weiß auch so ok. Wäre bei mir das gleich Problem gewesen wenn ich im Februar bestellt hätte. Ich hatte das Glück, einen vorbestellten zu bekommen der jetzt bald ausgeliefert wird. Man hat glaub ich eine 3 Monatsfrist oder so.

Gruß Stern-Fan

am 14. März 2006 um 17:50

wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wurde die Frist für den ML verlängert, 6 oder 8 Monate gilt die sogenannte Preisbindung

aber da der Wagen eh nicht innerhalb von 6, oder 8 Monaten geliefert werden kann, ist man von der Preiserhöhung betroffen

bei den übrigen Modellen sind es wohl 4 Monate

Ich habe meinen ML einen Tag vor der Preiserhöhung bestellt. Liefertermin 8/2006. Mein Verkäufer hat mir den "alten" Preis garantiert. Ob das jetzt immer so ist => Keine Ahnung.

Gruß, Oliver

Zitat:

Original geschrieben von OliverOAS

...Ob das jetzt immer so ist => Keine Ahnung.

Ein guter VK macht das!!!!!

Meiner bietet mir sogar bis 1 Woche rückwirkend den alten Preis an!!!!

Das ist Service am Kunden!

am 14. März 2006 um 18:46

WEnn ich die Beiträge so lese, muss ich leider konstatieren, daß das alles Geschreibe im luftleeren Raum ist.

Wenn man einen Kaufvertrag schließt, so ist es doch unabdingbar, die Vertragsbedingungen zu kennen. Und wenn man sie nicht versteht, so ist der Verkäufer der richtige und der einzig und alleinige, richtige Ansprechpartner.

Wenn man den geschlossenen Kaufvertrag nicht kennt, und die, die im Forum antworten, bzw. versuchen, Ratschläge zu erteilen, kennen doch den in Rede stehenden Vertrag nicht, folglich kann man doch darauf auch nicht antworten.

In den Kaufverträgen von DC ist die Preiserhöhungsklausel eindeutig geregelt, bzw. Käufer und Verkäufer regeln diese eindeutig.

Autofahren ist offensichtlich viel einfacher, als einen Kaufvertrag für ein Auto zu schließen

Hallo,

wer vor der Preiserhöhung bestellt hat u. das Auto bis zum 31,10,2006 geliefert wird, der bekommt noch den alten Preis.

Ich habe im November 2005 bestellt u. Lieferung ist im Oktober 2006. Ist aber auch bekannt in Deutschland.

Am besten den Verkäufer danach fragen.

am 14. März 2006 um 20:01

In den deutschen Verträgen steht sehr klar drin, dass die Preisbindung seitens MB 4 Monate gilt. Wenn in dieser Zeit geliefert wird fein dann gilt der niedrigere Preis.

Ansonsten gilt die Preiserhöhung.

Es gab zwar auch einmal eine Info, das ein Händler etwas von einer Verlängerung seitens MB aufgrund der Lieferzeiten kommunziert hat, habe dies aber von meinem Händler nicht bestätigt bekommen.

Ansonsten kann ich nur Duranmoritz voll zustimmen. Die AGB's durchlesen und vor Unterschrift das mit dem Verkäufer klarziehen.

Das mit den AGBs habe ich mal als "Grundvoraussetzung" angesehen, aber anscheinend ist MB trotzdem kulanter, denn die Preiserhöhung war im Februar und bis Oktober sind das ja wohl sechs Monate. Bei diesen langen Lieferzeiten, die ja schon länger so sind, halte ich die verlängerte "Altpreisgarantie" für durchaus kulant.

Gruß, Oliver

Zitat:

Original geschrieben von Duranmoritz

In den Kaufverträgen von DC ist die Preiserhöhungsklausel eindeutig geregelt, bzw. Käufer und Verkäufer regeln diese eindeutig.

Wenn man mit dieser Klausel nicht einverstanden ist, sollte man sie VOR der Vertragsunterzeichnung streichen.

Die Preiserhöhungsklausel zu streichen bringt nicht wirklich was. Was der Käufer bei seinem Händler oder in der NDL unterschreibt, ist lediglich die Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch und direkt mit der DCAG zu stande. Was glaubst du also, was es bringt, die Klausel zu eliminieren - dann gibt´s halt im Zweifel kein Auto... :-)

Zusicherungen vom Händler (also nicht der DCAG) hinsichtlich einer Preisgarantie bergründen daher allenfalls (Schadensersatz)Ansprüche gegen den Händler, aber in keinem Fall einen Anspruch gegen die DCAG auf den ursprünglich vereinbarten Preis.

Andi

Hallo, habe heute eine Preisbestätiung bekommen. Auftrag vom 07,11,2005 Lieferung Oktober 2006.

Es ist der gleiche Preis den ich am 7,11,05 unterschrieben habe.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Idna0303

Die Preiserhöhungsklausel zu streichen bringt nicht wirklich was. Was der Käufer bei seinem Händler oder in der NDL unterschreibt, ist lediglich die Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch und direkt mit der DCAG zu stande. Was glaubst du also, was es bringt, die Klausel zu eliminieren - dann gibt´s halt im Zweifel kein Auto... :-)

Wir haben hier in Deutschland Vertragsfreiheit. Wenn der Hersteller die Bestellung in der von mir korrigierten und unterschriebenen Form nicht akzeptiert, würde ich schlichtweg ein Konkurenzfabrikat kaufen. Schließlich bin ich Vertragspartner und kein Bittsteller. Für mich eine klare Angelegenheit.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wir haben hier in Deutschland Vertragsfreiheit. Wenn der Hersteller die Bestellung in der von mir korrigierten und unterschriebenen Form nicht akzeptiert, würde ich schlichtweg ein Konkurenzfabrikat kaufen...

Schade nur, dass die Konkurrenz (wir nennen diese eher Mitbewerber) ebenfalls dieselben VDA-Verkaufsbedingungen für Neufahrzeuge verwendet wie die DCAG. Und auch die Mitbewerber sind nicht wirklich daran interessiert, über einen längeren Zeitraum das Preisrisiko zu tragen. Der Käufer wird im übrigen durch eine Deckelung des maximalen Erhöhungsverlangens geschützt und kann vom Vertrag bei einer Überschreitung zurücktreten.

Andi

Re: ML320 Preiserhöhung nach Vertragsunterzeichnung?

 

Zitat:

Original geschrieben von saint666

Hallo Zusammen. Ich habe mir Ende Jänner diesen Jahres einen neuen ML320CDI bei unserer MBVertretung in Österreich bestellt. Nun hat uns unser Händler Mitte Februar ein knappes Schreiben zukommen lassen, dass es Werksseitig eine Preiserhöhung gibt und unser Modell leider darunter ist, aber wenn wir das Fahrzeug haben uns die sicher nicht stören wird. Als Anhang eine neue AB. Das Fahrzeug ist sage und schreibe 1200.-- teurer!

1. Mich würde eure Meinung zur Preiserhöhung (falls es eine Werksseitige überhaupt gibt) interessieren bzw. ob sowas überhaupt machbar ist.

2. Was habe ich für Möglichkeiten?

3. Hat jemand ähnliches schon erlebt oder weis er ob es eine Preiserhöhung in Österreich gegeben hat?

Danke für eure Antworten

mfg

ich hatte im jahre 2000 das selbe problem mit einem e 320 cdi. er wäre um ats 18.000 teurer geworden. habe jedoch mit dem verkäufer vorher darüber gesprochen und dieser hat gesagt nein nein der preis bleibt. dem war nicht so. habe ihnen gesagt sollte die preiserhöhung bei mir gültig sein war es der letzte mercedes den ich und ein paar freunde gekauft haben. hatte dann nur um das mehr bezahlt was mehr geliefert wurde da sich von der bestellung bis zur auslieferun g 6 monate etwas geändert hat.

bei einem kauf eines mercedes lass ich immer auf den kaufpreis schreiben fixpreis auch wenn es eine interne preiserhöhung geben sollte tritt das bei mir nicht in kraft.

mach denenn mal ordentlich dampf.

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