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Mobile Beratung bzw Werbung
Hallo erstmal,
kennt sich jemand aus in einem nicht ganz so unkomplizierten Bereich, mit Sondergenehmigungen und ähnlichem?
Die Idee war einen ausrangierten Krankenwagen oder normalen Sprinter so umzubauen, das mobile Anwaltsberatungen drinnen statt finden können oder er zu Werbezwecken verwendet werden kann. Das heißt z.b auf einen Parkplatz von einem Krankenhaus fahren und dort vor Ort Beratung im Gesundheitsrecht anzubieten. Oder den Wagen auf oder in der nähe eines Krankenhausparkplatzes abzustellen. Natürlich mit Werbung der Kanzlei drauf.
Müsste man dann Sondergenehmigungen ran holen, für Werbefläche bzw. in einem Fahrzeug zu arbeiten?
Nach meiner Kenntnis gibt es Jemand, der einen alten Polizeiwagen umgebaut hat und auf LKW Rastplätzen Beratung für LKW Fahrer anbietet.
Schwere Fragen wozu ich nicht viel im Internet finde. Wenn jemand Tipps oder Anregungen hat, wäre das cool.
Grüße
Beste Antwort im Thema
kann das nicht der dann darin sitzende Anwalt fundiert beantworten?
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18 Antworten
kann das nicht der dann darin sitzende Anwalt fundiert beantworten?
Die Frage wäre z.B. bei einem Anwaltsverein besser aufgehoben. Bekanntlich dürfen z.B. Anwälte keine Werbung machen um sich dadurch Vorteile zu verschaffen. Die Anzeigen sind immer irgendwie verklausuliert so das sie sich nicht dem Vorwurf der Werbung aussetzen.
Ganz ehrlich, gebe ich dem Projekt nicht viele Chancen eben aus den vorgenannten Gründen. Der "Anwalt im Kasten" würde sich gegenüber den niedergelassenen Kollegen Vorteile verschaffen und schneller von der Bildfläche verschwunden sein, als du einen Pakschein lösen kannst.
Musste gerade an Lucy von den "Peanuts" denken, wie sie so in ihrem Kasten hockt mit dem außen befestigten "the Doctor´s in" bzw. "5ct"-Schild......
Irgendwie nicht lustig, wenn der Anwalt in der Sondermöhre auf Mandanten warten muss und für mich ist das auch ein schlimmes Beispiel für die Juristenschwemme in Deutschland.....
sofern der Zweck des Fahrzeugs nach wie vor Fahren ist, darf es Werbung tragen. Wenn der Zweck auf öffentlichen Strassen "Werben und Beraten" ist, dann ist das eine unerlaubte Sondernutzung und bedürfte einer Genehmigung.
Was Du auf privatem Grund machst musst Du natürlich mit dem Eigentümer des Grundes abstimmen, da ist der Gesetzgeber nicht involviert.
Na, da hat aber einer beim Fach "Verkehrsrecht" geschlafen, oder?
Und was ein Anwalt wo und wie machen darf, das sollte dieser selbst doch wohl am besten Wissen! Wenn er das nicht hinbekommt, hat er seinen Beruf verfehlt.
Waum erinnert mich das irgendwie an "Danni Lowinski" mit ihrem Klapptisch in der Ladenpassage?
Viele Grüße
Thomas
Zitat:
@Kai R.
Was Du auf privatem Grund machst musst Du natürlich mit dem Eigentümer des Grundes abstimmen, da ist der Gesetzgeber nicht involviert.
Nö. Da stehen noch Standesrecht, BORA und BRAO im Raum, die für die Anwälte so einiges nicht zulassen, egal, wo sie parken.
Soviel dazu: http://www.autobahnkanzlei.de/ http://www.autohofkanzlei.de/
Zitat:
@Schraubermeister Tom schrieb am 24. Oktober 2014 um 09:41:18 Uhr:
Waum erinnert mich das irgendwie an "Danni Lowinski" mit ihrem Klapptisch in der Ladenpassage?
Für die Leute, die die Serie auf SAT 1 nicht kennen, solltest du dazu schreiben, dass es sich hier um eine Comedy, eine Parodie handelt und keineswegs der Realität entspricht.
Vielleicht ist so etwas in den USA möglich, keine Ahnung?!