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Mobilitätsgarantie - Tasche verloren - wer hilft?
Hallo zusammen!
Meinem Kollegen ist eine doofe Sahce passiert.
1. Beim Golf + 3,5 Jahre alt, ca. 115Zkm, Leasingauto der VAG-Leasing (Firmenwagen) bei Regensburg Kopfdichtung/ Kühler defekt.
2. Auto zur VW-Werkstatt nahe der Autobahn bei Regensburg gefahren.
3. Mietauto bekommen, was man bezahlen muss... und dorthin auch zurückbringen, um den kaputten repariert wieder abzuholen - eigentlich kommt der Kollege aus Dresden... ( kosten loser Mietwagen/ Bringen des reparierten eigenen Fzg nach Dresden.. - Fehlanzeige ! Mobilitätsgarantie???)
4. Leider hat er im gemieteten Auto seine Tasche liegenlassen.
Der Vermieter (VW-Autohaus) hat sie nicht gefunden (hat nach eigenen Angaben nicht in den Kofferraum geschaut) und das Auto gleich weiter vermietet.
Nun ist die Tasche weg. Wert ca. 300 Euro.
Eigentlich ist das doch zunächst mal eine frechheit, dass man trotz Mob.-garantie eigentlich komplett im Regen steht und alles selbst zahlen muss.
Und außerdem ist es doch eigentlich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Vermieters/ Autohauses, nicht in den Kofferraum zu sehen....
Wen kann man deswegen angehen, um wenigstens etwas ersetzt zu bekommen...?
Beste Antwort im Thema
Und außerdem ist es doch eigentlich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Vermieters/ Autohauses, nicht in den Kofferraum zu sehen....
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Uhi...juhi.....soll jetzt das Autohaus "der Dumme" sein,
weil der Kollege zu dumm ist, auf seine Sachen zu achten
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Wen kann man deswegen angehen, um wenigstens etwas ersetzt zu bekommen...?
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Vielleicht den Hausarzt, der hätte ja was für´s Gedächnis verschreiben können!
Gruß Bonko
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10 Antworten
afaik greift die mobilitätsgarantie nur wenn man liegen bleibt, nicht wenn ein defekt auftritt. sonst würde ja jeder kostenlos nen mietwagen bekommen, wenn nur ne kleine reperatur gemacht werden muss...
Und außerdem ist es doch eigentlich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Vermieters/ Autohauses, nicht in den Kofferraum zu sehen....
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Uhi...juhi.....soll jetzt das Autohaus "der Dumme" sein,
weil der Kollege zu dumm ist, auf seine Sachen zu achten
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Wen kann man deswegen angehen, um wenigstens etwas ersetzt zu bekommen...?
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Vielleicht den Hausarzt, der hätte ja was für´s Gedächnis verschreiben können!
Gruß Bonko
mir fehlen echt die Worte... (mal vorausgesetzt, das Eingangsposting soll ernst gemeint sein)
ich finde es eine Frechheit, wie Verantwortung weggeschoben wird, um sie nicht selbst übernehmen zu müssen - soviel zum Thema "Schuld haben immer die anderen"
Zitat:
Original geschrieben von Bonko2611
Und außerdem ist es doch eigentlich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Vermieters/ Autohauses, nicht in den Kofferraum zu sehen....
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Uhi...juhi.....soll jetzt das Autohaus "der Dumme" sein,
weil der Kollege zu dumm ist, auf seine Sachen zu achten
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Wen kann man deswegen angehen, um wenigstens etwas ersetzt zu bekommen...?
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Vielleicht den Hausarzt, der hätte ja was für´s Gedächnis verschreiben können!
Gruß Bonko
Gedächnis...? Vielleicht gibt es auch was gegen Tippfehler...
Schon klar, das Ganze ist ziemlicher Mist; aber von allen Seiten.
Naja; ich würde einen Kühlmittelverbrauch von 3l/ 50km und dauernd brennende Kontrollleuchte sowie Dampf im Kühlsystem und Thermometer auf "Rot" schon als "Liegenbleiben" bezeichnen. Lt Bedienungsanleitung soll man ja auch nicht weiterfahren. Da das Autohaus aber schon schlafen gegangen war, hat der zurückrufende Mechaniker gefragt, ob er noch so bis zur Werkstatt kommt...
Ich möchte nicht wissen, wer im Falle eines Falles den "Kolbenklemmer" gezahlt hätte.
Edit: das Schöne ist ja, dass man so als Firma einfach mal 30-40 Autos bei VW hat und trotzdem nur der Arsch ist....
Zitat:
Original geschrieben von Bonko2611
Und außerdem ist es doch eigentlich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Vermieters/ Autohauses, nicht in den Kofferraum zu sehen....
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Uhi...juhi.....soll jetzt das Autohaus "der Dumme" sein,
weil der Kollege zu dumm ist, auf seine Sachen zu achten
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Wen kann man deswegen angehen, um wenigstens etwas ersetzt zu bekommen...?
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Vielleicht den Hausarzt, der hätte ja was für´s Gedächnis verschreiben können!
Gruß Bonko
Gedächnis...? Vielleicht gibt es auch was gegen Tippfehler...
hi, wenn du
tipppfeeler findest, kannst du sie sicher behalten
Gedächnis...? Vielleicht gibt es auch was gegen Tippfehler..
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Oh, hab ich wohl ein "t" vergessen, ist vieleicht mit in der Tasche
Aber Spaß beiseite:
Das so ein erheblicher Schaden (am Firmenauto -
nicht am Leihwagen) nicht zu einem kostenlosen Ersatzfahrzeug
berechtigt, find ich auch seltsam.
Gruß Bonko.............................der für Euch hofft, daß sich Alles zum Guten klärt.
Schade, ich dachte, es kommt vielleicht eine ernstgemeinte Antwort.
Es geht nicht darum, jemandem Schuld zuzuschieben, sondern einfach um eine Frage, wer sich bei VW mit dem Autohäusern und so einem Fall auskennt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle die hier geschrieben haben, jede Auskunft und Tat eines Autohauses einfach so hinnehmen...
Zitat:
Original geschrieben von Megaquack
Schade, ich dachte, es kommt vielleicht eine ernstgemeinte Antwort.
Es geht nicht darum, jemandem Schuld zuzuschieben, sondern einfach um eine Frage, wer sich bei VW mit dem Autohäusern und so einem Fall auskennt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle die hier geschrieben haben, jede Auskunft und Tat eines Autohauses einfach so hinnehmen...
Du hast oben folgende Frage gestellt: "Wen kann man deswegen angehen, um wenigstens etwas ersetzt zu bekommen...?"
die Antwort ist ziemlich einfach: Niemanden!
der Kollege hat die Tasche vergessen, jetzt ist sie weg - shit happens! ärgerlich, aber sowas passiert eben
dazu muss man sich weder bei VW noch mit Autohäusern im Allgemeinen auskennen
Den Verlust der Tasche hat dein Kollege verbockt, und daran ist er ganz alleine Schuld.
Die wird ihm auch niemand ersetzen.
Was den Leihwagen betrifft, hier bin ich der Meinung, dass du einen kostenlosen Leihwagen bekommen müsstest.
Mein voriger Golf V war auch wegen Motorproblemen einige Male in der Werkstatt und ich habe jedes mal einen kostenlosen Leihwagen bekommen.
wenn man einen kostenfreien Leihwagen von der Werkstatt bekommt sollte man sich freuen, denn dies ist allein der Werkstatt zu verdanken.
Mob-Garantie greift da schon etwas weiter. Voraussetzung ist allerdings wirklich, dass man mit dem Auto liegen bleibt und in eine Werkstatt geschleppt werden muß und alle Services sollten bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt worden sein. Dann bekommt man ohne Probleme einen Ersatzwagen, Übernachtung, Heimbringung. Selber bereits erlebt, hier spielt es dann auch keine Rolle ob man 100 oder 1000 Kilometer mit dem Leihwagen fährt. Ist ja Sinn und Zweck der Mobilitätsgarantie.
Mike