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Model 3 ohne Autopilot als Geschätsfahrzeug

Tesla Model 3 Model 3
Themenstarteram 6. Januar 2019 um 10:30

Hallo an alle!

Ich habe zwar einen etron reserviert, überlege aber ernsthaft vielleicht doch einen M3 zu nehmen. Der Preisunterschied ist doch sehr gross und die Infrastruktur (Ladestationen) bei Tesla ist schon da. Man muss nicht erst Jahre warten, bis Ionity genug Ladesäulen hat. 560km wltp sind auch schon mal viel mehr als 420km. Und wie ich Audi kenne wird es trotz 80k als Basisvariante schnell richtung 100k gehen.

Nun die Frage.

In der einfachsten Konfiguration ohne Autopilot kostet der M3 als LR Variante 56K EUR.

Für 0,5% Berechnung wird dann dieser Betrag genommen. Wie ist es später, wenn man den Autopiloten dazu kauft? Wird sich die Berechnung des geldwerten Vorteils ändern oder alles was man nachträglich für das Auto kauft wird als Zubehör angesehen und es ändert den Listepreis des Autos nicht mehr?

Und ich habe irgendwo hier im Forum gelesen, dass es ab und zu bei Tesla Aktionen gibt und man kann den Autopiloten nachträglich für den selben Preis wie bei der Bestellung kaufen. Stimmt es?

Beste Antwort im Thema

Ich denke die Frage ist nicht rechtssicher zu beantworten, da zu Softwarenachrüstungen kein Gericht geurteilt hat, aber ich versuche mal mein Glück.

 

Grundsätzlich gilt:

Firmenwagen: Nachträglicher Einbau der Sonderausstattung erhöht nicht den geldwerten Vorteil

BFH-Urteil vom 13.10.2010, VI R 12/09

Der nachträgliche Einbau einer Flüssiggasanlage in einen auch zur Privatnutzung überlassenen Firmenwagen ist nicht als Sonderausstattung in den Bruttolistenpreis einzubeziehen und führt somit nicht zu einem höheren geldwerten Vorteil.

 

Eine Sonderausstattung, die zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Brutto-Listenpreisregelung führt, liegt nach Ansicht des BFH ausschließlich dann vor, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist. Diese Sonderaustattungen erhöhen nach wie vor mit den sich aus der Preisliste des Herstellers ergebenden Werten den Bruttolistenpreis.

 

Damit würde ich auch sagen, wer später nachrüstet hat einen Vorteil bei der Ermittlung des BLP.

 

Hinzu kommt, dass ein Finanzbeamter den Zusammenhang zwischen Erstanschaffung des PKW und Softwarenachrüstung erst einmal erkennen muss, um daraus Konsequenzen abzuleiten.

 

Rechtssicher ist das bei dem zweiten Satz Reifen (zählt nicht dazu) nachgerüsteten Freisprecheinrichtungen oder Autotelefonen (die haben früher auch mal 10.000 DM gekostet)

 

Auf der anderen Seite:

 

Der Mehrpreis bei Tesla beträgt für die Nachrüstung 2.100 Euro.

 

Die Sonderausstattung ab Werk kostet 5.200 Euro, daraus resultiert eine monatliche Versteuerung von 26 Euro (BLP * 0,5%) Die Steuer hierauf wäre mit 50% grob gerechnet 13 Euro. Bei einer Behaltedauer von 3 Jahren ergibt sich somit eine zusätzliche Steuerbelastung in Höhe von 36*13 Euro, 468 Euro.

 

Somit ist der Mehrpreis für die nachträgliche Installation deutlich höher, wie die Besteuerung des höheren BLP bei Werkseinbau. Sinn macht das also nur bei entsprechenden Tesla Aktionen, wenn es die überhaupt gibt.

 

 

 

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Ich schätze das wird dann als Zubehör entsprechend abgeschrieben werden müssen - ähnlich wenn Du einen Satz Reifen und Felgen extra später kaufen würdest ...

Aber für so was gibt es ja zum Glück Steuerberater ...

Ich denke die Frage ist nicht rechtssicher zu beantworten, da zu Softwarenachrüstungen kein Gericht geurteilt hat, aber ich versuche mal mein Glück.

 

Grundsätzlich gilt:

Firmenwagen: Nachträglicher Einbau der Sonderausstattung erhöht nicht den geldwerten Vorteil

BFH-Urteil vom 13.10.2010, VI R 12/09

Der nachträgliche Einbau einer Flüssiggasanlage in einen auch zur Privatnutzung überlassenen Firmenwagen ist nicht als Sonderausstattung in den Bruttolistenpreis einzubeziehen und führt somit nicht zu einem höheren geldwerten Vorteil.

 

Eine Sonderausstattung, die zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Brutto-Listenpreisregelung führt, liegt nach Ansicht des BFH ausschließlich dann vor, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist. Diese Sonderaustattungen erhöhen nach wie vor mit den sich aus der Preisliste des Herstellers ergebenden Werten den Bruttolistenpreis.

 

Damit würde ich auch sagen, wer später nachrüstet hat einen Vorteil bei der Ermittlung des BLP.

 

Hinzu kommt, dass ein Finanzbeamter den Zusammenhang zwischen Erstanschaffung des PKW und Softwarenachrüstung erst einmal erkennen muss, um daraus Konsequenzen abzuleiten.

 

Rechtssicher ist das bei dem zweiten Satz Reifen (zählt nicht dazu) nachgerüsteten Freisprecheinrichtungen oder Autotelefonen (die haben früher auch mal 10.000 DM gekostet)

 

Auf der anderen Seite:

 

Der Mehrpreis bei Tesla beträgt für die Nachrüstung 2.100 Euro.

 

Die Sonderausstattung ab Werk kostet 5.200 Euro, daraus resultiert eine monatliche Versteuerung von 26 Euro (BLP * 0,5%) Die Steuer hierauf wäre mit 50% grob gerechnet 13 Euro. Bei einer Behaltedauer von 3 Jahren ergibt sich somit eine zusätzliche Steuerbelastung in Höhe von 36*13 Euro, 468 Euro.

 

Somit ist der Mehrpreis für die nachträgliche Installation deutlich höher, wie die Besteuerung des höheren BLP bei Werkseinbau. Sinn macht das also nur bei entsprechenden Tesla Aktionen, wenn es die überhaupt gibt.

 

 

 

Der Haken ist nur, es ist ja bereits alles eingebaut. Es wird nur frei geschaltet.

Die Idee dahinter ist eben, den Nettolohn möglichst oben zu halten.

Egal, was die Firma bezahlt.

Aber ich stimme zu, das kann niemand zur Zeit rechtssicher beantworten.

Machen und gucken, ob und wann es auffällt und ob das FA was zu meckern hat.

Dann ausklagen. ;)

Zitat:

@Surus schrieb am 6. Januar 2019 um 11:30:00 Uhr:

Und ich habe irgendwo hier im Forum gelesen, dass es ab und zu bei Tesla Aktionen gibt und man kann den Autopiloten nachträglich für den selben Preis wie bei der Bestellung kaufen. Stimmt es?

So etwas gab es schon, zumindest mit reduziertem Preis, ja. Ebenso wie einen kostenlosen Testzeitraum. Aber darauf verlassen, dass so etwas angeboten wird, kann man sich natürlich nicht. Zum Rest hat MaS4 ja schon viel Wissenswertes gesagt.

Was man noch bedenken sollte: Ohne die Autopilot-Option hat man auch keinen normalen Tempomat. Gerade in einem Geschäftsfahrzeug, das evtl. öfter mal auf der Autobahn eingesetzt wird, wäre das für mich eine Pflichtausstattung - genauer gesagt der adaptive Tempomat, der im AP-Paket enthalten ist.

Edit: Richtigstellung meinerseits: Der durchgestrichene Teil war falsch, das Model 3 hat auch ohne Autopilot-Paket einen "normalen" Tempomat, nur eben ohne Abstandsregelung. Für ein auf der Autobahn eingesetztes Fahrzeug würde ich das aber trotzdem immer empfehlen.

Sehe ich auch so, aber fiskalisch, jetzt: Da würde ich die 5000 Euro als Reparatur/Wartungskosten buchen, den LP nicht korrigieren und es auf eine Prüfung ankommen lassen.

Bin vom BMW F46 Forum, interessiere mich für den kleine Tesla, den 3 er.

Bekam heute ein Mehl von Tesla, dass der 3er in Österreich zu bestellen sei mit Lieferung März 2019, was ich sehr bezweifle.

Hab mir den 3er gleich konfiguert und da habe ich gelesen, der Autopilot mit Schnick-schnack kostet € 5.000.- bei sifortigewr Bestellung und wenn man dieses Extra nachträglich bestellt, wenn man den Wagen schon hat , kostet der Autopilot mit ..... € 7.000.-

Nur zur Info der gestellten Frage.

2 OT Beiträge wurden entfernt. Bitte das Topic beachten

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

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