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Module für geelgentliche Fahrten
Ich besitze die Führerscheine der Klasse BCE und möchte meinen LKW-Führerschein nun verlängern lassen. Ich arbeite in einem Betrieb für Baustoffe laut Arbeitsvertrag im Büro. Nun kommt es schon mal vor, das ein Fahrer ausfällt. Darf ich dann gelegentliche Fahrten übernehmen, die ich ja dann nicht zum Gelderwerb ausführe, da meine eigentliche Aufgaben auf die Bürotätigkeiten ausgelegt sind?
Beste Antwort im Thema
Brauch ich einen Jagdschein wenn ich nur gelegentlich mal ein Reh abknalle.........
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22 Antworten
Nö. Gewerblich ist gewerblich.
Moin.
Ich würde mal sagen "nein" da es nicht darum geht wer wie für was bezahlt wird, sondern um den gewerblichen Verkehr.
Gruss TAlFUN
p.s.
Ich nehme mal an hier kommen noch Meinungen dazu von Usern die sich besser auskennen.
Brauch ich einen Jagdschein wenn ich nur gelegentlich mal ein Reh abknalle.........
Du brauchst die Module trotzdem.
Mein ehemaliger Juniochef hatte auch CE ohne "95" und durfte nur Solo-Sattelzugmaschienen von/zu Werkstatt fahren. Sobald du eine Fracht befördern könntest musst du die 95 haben.
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
Brauch ich einen Jagdschein wenn ich nur gelegentlich mal ein Reh abknalle.........
Nein. In Amerika darfst du alles ohne Schein abknallen was sich verdächtig verhält
Die Frage war nach den Modulen, nicht nach den Jagdschein
Zitat:
Original geschrieben von tommmmes
Brauch ich einen Jagdschein wenn ich nur gelegentlich mal ein Reh abknalle.........
wenn die "haupttätigkeit" nicht das fahren ist,was normalerweise beim büromensch nicht der fall ist
braucht man die weiterbildung nicht
sofern es sich um "eigene" ware handelt
sprich man steht nicht in konkurenz mit anderen transport-führern
soviel mein herausgefundenes wissen bis 7,5 to
obs für c bzw ce auch gilt hab ich nicht recherchiert
die fahrschulen sagen da ganz klar braucht man
BAG könnte einem da gegf weiterhelfen wenn man nicht gerade während der pause anruft
gegf hilft da auch die sogenannte handwerkerregelung
Wie kommst Du auf die Handwerkerregelung?
Zitat:
Original geschrieben von transe79
wenn die "haupttätigkeit" nicht das fahren ist,was normalerweise beim büromensch nicht der fall ist
braucht man die weiterbildung nicht
sofern es sich um "eigene" ware handelt
sprich man steht nicht in konkurenz mit anderen transport-führern
soviel mein herausgefundenes wissen bis 7,5 to
obs für c bzw ce auch gilt hab ich nicht recherchiert
die fahrschulen sagen da ganz klar braucht man
BAG könnte einem da gegf weiterhelfen wenn man nicht gerade während der pause anruft
gegf hilft da auch die sogenannte handwerkerregelung
Im Umkreis von 50Km wird das sicherlich richtig sein. Darüber hinaus kannst du dir sicher sein Probleme zu kriegen.
Verständnis Frage. Ich befördere einen Betriebseigenen Bagger von Baustelle A nach Baustelle B. (aufn Tieflader) Benötigtan dann die Qualifikation/ Module
Zitat:
Original geschrieben von lead
Verständnis Frage. Ich befördere einen Betriebseigenen Bagger von Baustelle A nach Baustelle B. (aufn Tieflader) Benötigtan dann die Qualifikation/ Module
Wenn du eine weitere Strecke als 50 Km fährst dann ja
Zitat:
Original geschrieben von Bleede
Zitat:
Original geschrieben von lead
Verständnis Frage. Ich befördere einen Betriebseigenen Bagger von Baustelle A nach Baustelle B. (aufn Tieflader) Benötigtan dann die Qualifikation/ Module
Wenn du eine weitere Strecke als 50 Km fährst dann ja
und wenn ich mit dem betriebseigenen Bagger nicht selbst baggere, sondern nur den ganzen Tag am fahren (innerhalb 50km) bin?? (z.B. mit mehreren Baggern!??)
Gruß
Dann bist wohl auch fällig sofern du Dreck in der Schaufel hast und das als Transport gewertet werden kann.
Jetzt mal Ernsthaft. Der Gesetzgeber hat das so toll formuliert dass jede Menge Platz zu Spekulationen vorhanden sind. Ich rate dazu jeden der Gewerblich LKW führt egal welche Branche diese Module zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von Schrauber979
Zitat:
Original geschrieben von Bleede
Wenn du eine weitere Strecke als 50 Km fährst dann ja
und wenn ich mit dem betriebseigenen Bagger nicht selbst baggere, sondern nur den ganzen Tag am fahren (innerhalb 50km) bin?? (z.B. mit mehreren Baggern!??)
Gruß
dann ist die tätigkeit"fahren"
ist es nur sporadisch betriebseigenes material+ausrüstung dann nicht
wenn du den bagger anfährtst+baggerst dann auch nicht
dann ist es transport von werkzeug+ausrüstung
also kein wettbewerb im transportwesen,wie die handwerkerregelung
arbeitsvertrag darf aber nicht als fahrer lauten,egal ob auf basis oder festangestellt
muß auch nachweisbar sein das die nichtfahrer tätigkeit überwiegt
z.b. kontrolle von bag/gewerbeaufsicht