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Möchte Ganzjahresreifen kaufen - Dazu eine Frage

Themenstarteram 7. Januar 2009 um 9:12

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage. Im Moment fahre ich mit Sommerreifen, möchte jetzt aber auf Ganzjahresreifen umrüsten.

In meinem Schein steht bei Reifenangabe folgende Info:

165R13 82T

Welche Reifen darf ich denn jetzt fahren? Bei ATU zum Beispiel steht im Reifenkonfigurator immer noch eine zusätzliche Zahl die man anwählen muss, aber diese steht bei mir gar nicht im Schein drin.

Darf ich zum Beispiel Reifen von diesen hier fahren?

165 60 R13 83T

165 65 R13 83T

165 70 R13 83T

Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüsse

Beste Antwort im Thema
am 7. Januar 2009 um 10:36

Wenn da kein Querschnittsverhältnis steht, dann sollte man die mit der 80 nehmen, in diesem Fall also:

165/80R13 82T

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14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TDI_M

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage. Im Moment fahre ich mit Sommerreifen, möchte jetzt aber auf Ganzjahresreifen umrüsten.

In meinem Schein steht bei Reifenangabe folgende Info:

165R13 82T

Welche Reifen darf ich denn jetzt fahren? Bei ATU zum Beispiel steht im Reifenkonfigurator immer noch eine zusätzliche Zahl die man anwählen muss, aber diese steht bei mir gar nicht im Schein drin.

Darf ich zum Beispiel Reifen von diesen hier fahren?

165 60 R13 83T

165 65 R13 83T

165 70 R13 83T

Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüsse

Die Angabe in Deinem Schein scheint nicht vollständig zu sein.

Die zweite zweistellige Angabe sagt etwas über das Reifenbreite-/Höhenverhältnis aus und normalerweise IMMER angegeben.

Vielleicht schaust Du noch einaml in Deinen Kfz-Schein und wenn dort wieder Erwarten keine Angabe ist, dann auf der Reifenwand Deines Reifens, vorausgesetzt, Du hast die Originalbereifung drauf.

am 7. Januar 2009 um 9:57

Hier könntest du Hilfe finden...

Themenstarteram 7. Januar 2009 um 10:08

Danke für die Antworten.

In meinem Schein steht definitiv die folgende Reifengröße:

165R13 82T

Mehr steht dort nicht.

Ich kann natürlich nachsehen was bei mir momentan montiert ist, allerdings muss das auch nicht stimmen.

Zitat:

Original geschrieben von TDI_M

Danke für die Antworten.

In meinem Schein steht definitiv die folgende Reifengröße:

165R13 82T

Mehr steht dort nicht.

Ich kann natürlich nachsehen was bei mir momentan montiert ist, allerdings muss das auch nicht stimmen.

Du kannst im Internet, wahrscheinlich auch ATU den umgekehrten Weg gehen und über den Autotyp, Modell, Bj. usw. die richtige Reifengröße zu identifizieren.

Wenn Du das nicht schaffst, ein Anruf beim Freundlichen sollte kostenfrei Klarheit schaffen.

am 7. Januar 2009 um 10:36

Wenn da kein Querschnittsverhältnis steht, dann sollte man die mit der 80 nehmen, in diesem Fall also:

165/80R13 82T

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Wenn da kein Querschnittsverhältnis steht, dann sollte man die mit der 80 nehmen, in diesem Fall also:

165/80R13 82T

Richtig! Man sollte nicht nur 80 nehmen, sondern es ist die einzige Möglichkeit!

Um die Frage des TE zu beantworten: Keine der drei geposteten Reifengrößen kannst du auf deinem Auto verwenden!

Aber um den korrekten Reifen zu finden solltest du folgende Fragen beantworten:

- was für eine Reifengröße hast du aktuell drauf?

- Was für ein Auto hast du?

- Welchen Fahrzeugschein hast du (neu oder alt)? Im neuen steht nur eine Größe drin, obwohl mehr erlaubt ist!

- Stehen unter Bemerkungen noch weitere Reifengrößen? (Das ist der untere Teil deines Fahrzeugscheins)?

- Was für Felgen hast du?

am 7. Januar 2009 um 11:02

Dekra, TÜV und Co geben sicherlich auch auskunft.

Mit der zweiten Zahl ändert sich auch nur der Abrollumfang. Was allerdings auch zu Abweichungen beim Tacho führen kann.

Zitat:

Original geschrieben von patti106

Dekra, TÜV und Co geben sicherlich auch auskunft.

Mit der zweiten Zahl ändert sich auch nur der Abrollumfang. Was allerdings auch zu Abweichungen beim Tacho führen kann.

Ganz wichtig, es ändert sich auch die Zulässigkeit. Wenn man es genau nimmt, könnte einem darauß ein Strick gedreht werden, z.B. wegen falscher Reifen konnte das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig abgebremst werden --> Teilschuld.

TÜV gibt's auch nicht damit. Ich hab beim TÜV jedes Mal die Reifengröße kurz nachgesehen und auf Zulässigkeit kontrolliert

am 7. Januar 2009 um 11:36

Ja, mit den neuen Papieren war auch noch etwas. Für meinen Daihatsu waren fünf (!) verschiedene Reifengrößen zugelassen, die serienmäßige, mit der ich auch fuhr, war als einzige nicht in den neuen Papieren ;)

am 7. Januar 2009 um 12:36

In den neuen Papieren steht meiner Meinung nach nur noch eine Größe drin.

Zitat:

Original geschrieben von patti106

In den neuen Papieren steht meiner Meinung nach nur noch eine Größe drin.

Richtig, außer die Reifengröße stand schon "serienmäßig" unter Bemerkung ;).

am 7. Januar 2009 um 21:27

Zitat:

Original geschrieben von querys

Zitat:

Original geschrieben von patti106

In den neuen Papieren steht meiner Meinung nach nur noch eine Größe drin.

Richtig, außer die Reifengröße stand schon "serienmäßig" unter Bemerkung ;).

Dort standen bei mir drei :)

Du MUSST 165/80R13 nehmen. 165 R 13 ist die alte Bezeichnung, wo der Abrollumfang mit 82 (82 Prozent von 165cm Reifenbreite) gemeint ist.

am 10. Januar 2009 um 16:25

Wie schon geschrieben ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nur noch eine Reifengrösse angegeben (Feld 15.1 bis 15.3).

Es existiert jedoch ein Hinweis zu Feld 15.1 bis 15.3:

"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.".

Ich habe bei Fahrzeugauslieferung meines Fiat Idea zusätzlich eine Konformitätserklärung des Herstellers bekommen ("Certificato di Conformita' CEE") in der weitere Reifengrössen angegeben sind. Eine Kopie davon habe ich zu meiner Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) dazubekommen, das Auslieferungsoriginal ist bei der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Also im Bedarfsfall den Hersteller über den Vertragshändler kontaktieren oder eben auf entsprechenden Internetseiten die Infos holen.

War früher der Fahrzeugschein inhaltlich eher eine Kopie des Fahrzeugbriefs, so war ich damals überrascht wie wenig im neuen Fahrzeugbrief (der sich ja jetzt "Zulassungsbescheinigung Teil II" nennt) an Angaben zum Fahrzeug gemacht wird. Nämlich nur noch die formalen Zulassungsangaben wie Kennzeichen, Name, Adresse zum Zeitpunkt der Zulassung, Typ, Hersteller usw.

Technische Angaben fehlen eigentlich völlig. Und die Rückseite sieht aus wie ein Tapetenmuster aus den 50er/60er Jahren...

Die alten Fahrzeugpapiere empfand ich als deutlich übersichtlicher und informativer.

Ciao!

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