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Mofa 40 k/mh

Themenstarteram 1. Dezember 2007 um 15:08

Also war eben beim cpi händler..und da hat er mir gesagt das er den Aragon GP als mofa "legal"-ohne eine drossel zu entfernen-was abschleifen etc. auf 40+ bringen kann...meinungen dazu...was würde die polizei sagen???

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58 Antworten

die Polizei würde dazu sagen: "Blödsinn!" und dir die berühmten drei Anzeigen um den Hals hängen ...

ein Mofa hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25km/h, aus, basta ... ein Blick in die StvZO reicht um das zu belegen ...

 

andererseits hat dein Händler dann recht wenn das Mofa außerhalb des Geltungsbereichs der StvZO benutzt wird, dann darf es theoretisch auch die Schallmauer durchbrechen ohne damit gegen ein Gesetz zu verstoßen ...

die einzige möglichkeit einen mofaroller legal mit 40 zu fahren ist wenn der tacho 15 km/h vorgeht!!

aber mal im ernst speedguru hat recht es gibt keine möglichkeit einen mofaroller legal schneller wie 25km/h zu fahren (wobei 7%toleranz also 2km/h darüber zulässig sind)

Es ist schon erschreckend, welchen Unsinn manche Händler dem ahnungslosen Kunden erzählen...:mad:

Zitat:

Original geschrieben von essi-cabrio90

(wobei 7%toleranz also 2km/h darüber zulässig sind)

Das stimmt so nicht...die Toleranz wird in der Regel gewährt-das aber auf rein freiwilliger Basis. Eine rechtliche Grundlage gibt es hierzu nicht! D.h. man kann sich nicht darauf berufen, dass der Roller doch nur 5% zu schnell gewesen sei, wenn man mal gepackt worden ist.

Zitat:

Original geschrieben von Wollschaaf

Zitat:

Original geschrieben von essi-cabrio90

(wobei 7%toleranz also 2km/h darüber zulässig sind)

Das stimmt so nicht...die Toleranz wird in der Regel gewährt-das aber auf rein freiwilliger Basis. Eine rechtliche Grundlage gibt es hierzu nicht! D.h. man kann sich nicht darauf berufen, dass der Roller doch nur 5% zu schnell gewesen sei, wenn man mal gepackt worden ist.

wie das mit der "rechtlichen grundlage" aussieht weiß ich nicht genau (bin ja kein jurist)

der tüv (auch jeder mirbekannte hersteller von drosselsätzen und fahrzeugen) sagt das fahrzeuge mit max 7% problemlos abgenommen und betrieben werden dürfen! (dies gilt auch für 45,50und80km/h fahrzeuge!!) das liegt im bereich der serienstreuung!

also kann ich mich schon mal darauf berufen (auf den tüv und die hersteller von fahrzeugen und drosselsätzen)

es wäre wohl auch technisch nicht machbar jedes fahrzeug auf exakt 25 km/h bzw 80 km/h zu drosseln da je nachdem wie vergaser und motor eingestellt sind jedes fahrzeug unterschiedlich auf diese umrüstung reagiert!

desweiteren ist mit kein fall bekannt das irgendwann mal jemand ein problem bekommen hätte weil sein fahrzeug statt 25 27km/h gefahren ist (weder mit polizei, tüv noch mit irgendjemand anders

wie das mit der rechtlichen grundlage aussieht, kann ich mich bei gelegenheit (bin am montag eh beim tüv) mal erkundigen ich denke schon das das in irgendeiner weise geregelt ist!

die rechtliche Grundlage ist die StvZO und diese sieht keinerlei Toleranzen vor ... das Problem ist das Messen der Geschwindigkeit mit verhältnismäßigem Aufwand ...

klar, man kann unter Laborbedinungen nahezu 100%ige Werte ermitteln, allerdings ist das bei der Masse der Fahrzeuge nicht vertretbar, daher wird eine gewisse Ungenauigkeit der Messung hingenommen und in der Rechtssprechung berücksichtigt ...

hier mal ein auszug aus wikipedia hier ist sogar von 7km/h toleranz die rede

bitte den letzten satz beachten

 

Zitat:

Das Wort Mofa ist abgeleitet von Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad.

Im Gegensatz zum Fahrrad, das mit Muskelkraft angetrieben wird, besitzt das Mofa einen Motor (meist einen Verbrennungsmotor - Zweitaktmotor -, gelegentlich aber auch einen Elektromotor), der die Antriebskraft via Kette (klassisch) oder Riemen (modern) auf das Hinterrad oder eine Reibrolle auf das Vorderrad (beim Velo Solex) leitet. Fast alle modernen Mofas haben Vollautomatik, d. h. Kuppeln und Schalten ist nicht notwendig.

Wie das Fahrrad hat das klassische Mofa Pedale, allerdings dienen sie nicht zum Treten, sondern werden zum Starten des Motors, beim Bremsen (Rücktrittbremse) und beim Fahren als Fußstützen benutzt. Sie können aber auch zum Treten benutzt werden, wenn beispielsweise der Motor kaputt gegangen oder das Benzin aufgebraucht ist. Zuweilen kommen die Pedale auch an Steigungen zum Einsatz, um die Leistung des Motors durch Muskelkraft zu ergänzen. Heutzutage haben aber auch viele kleine Motorroller eine Mofazulassung und damit keine Pedale mehr, sondern sehen genauso aus wie andere Motorroller. Sie verfügen meist über Elektrostarter.

Das Mofa ist ein flexibles Verkehrsmittel. Weitere Vorteile des Mofas sind eine entspannte, aufrechte Sitzhaltung, eine gute Federung und ein bequemer Sattel bzw. auch eine Sitzbank. Mofas sind grundsätzlich einsitzig. Als Nachteil kann das Fehlen einer Blinklichtanlage wie auch der wenig umweltverträgliche Zweitaktmotor bezeichnet werden. Vor allem auf Grund der fehlenden Blinklichter wird in der Schweiz diskutiert, klassische Mofas in der Zukunft zu verbieten und das Zulassungsalter für auf 30 km/h gedrosselte Motorroller auf 14 Jahre zu senken.

Ein Mofa benötigt in Deutschland ein so genanntes Versicherungskennzeichen, in der Schweiz ein Motorfahrrad-Kontrollschild.

Das Mindestalter zum Fahren eines Mofas ist 14 Jahre (Schweiz) resp. 15 Jahre (Deutschland;Österreich). In der Schweiz ist eine Drosselung auf 30 km/h vorgeschrieben; in Österreich 45 km/h und in Deutschland darf die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (Toleranz bis 32 km/h) nicht überschreiten.

diese 7km/h stammen m.W. aus einem Urteil vor ein paar Jahren, haben aber keine verbindliche Bedeutung ... in der Motoretta (?) war mal ein Leserbrief von einem RA zu dieser Thematik, ich muss mal schaun ob ich das in meinem Archiv finden kann ...

wenn das sogar auf einem rechtsverbindlichen gerichtsurteil beruht dann kann man dies sehr wohl als rechtliche grundlage nehmen!!

nein, ein einzelnes Urteil kann als Argumentationsgrundlage dienen, allerdings nicht als allgemeinverbindliche Rechtsgrundlage ... das ist eben das Problem dabei wenn man sich auf ein Urteil beruft, ein zweiter Richter kann, muss dem aber nicht folgen ...

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

nein, ein einzelnes Urteil kann als Argumentationsgrundlage dienen, allerdings nicht als allgemeinverbindliche Rechtsgrundlage ... das ist eben das Problem dabei wenn man sich auf ein Urteil beruft, ein zweiter Richter kann, muss dem aber nicht folgen ...

du hast natürlich recht er MUSS sich nicht daran halten esseiden: der urteilsspruch stammt vom bundesverfassungsgericht.

und selbst wenn nicht dann gilt i.d.R.:

Zitat:

Allerdings haben die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, faktisch eine erhebliche Bindungswirkung, weil sich die Rechtsanwendung der Gerichte im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens an der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte orientiert.

Schon mal was vom sogenannten Präzidenzfall gehört?

 

wie viele Fälle von frisierten Mofas sind wohl von vor den obersten Gerichten verhandelt worden ? wohl nicht viele ...

das ist ja das Problem in diesem Bereich, die Richter haben einen sehr großen Handlungsspielraum und die Urteile sehen eben entsprechend aus ... ein bischen querlesen in einschlägigen Foren bringt da teils hoch interessante Dinge an den Tag ...

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

wie viele Fälle von frisierten Mofas sind wohl von vor den obersten Gerichten verhandelt worden ? wohl nicht viele ...

das ist ja das Problem in diesem Bereich, die Richter haben einen sehr großen Handlungsspielraum und die Urteile sehen eben entsprechend aus ... ein bischen querlesen in einschlägigen Foren bringt da teils hoch interessante Dinge an den Tag ...

ich glaub du hast meinen post nur halb gelesen !! sonst wäre diese antwort jetzt nicht gekommen aber für dich schreib ich nochmal

Zitat:

Allerdings haben die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, faktisch eine erhebliche Bindungswirkung, weil sich die Rechtsanwendung der Gerichte im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens an der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte orientiert.

 

Schon mal was vom sogenannten Präzidenzfall gehört?

 

ich habe dein Zitat aus unbekannter Quelle sehr wohl ganz gelesen ... und ich habe die aus meiner Sicht richtige Antwort darauf gepostet ...

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