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Mofa fahren ohne gültige Kennzeichen.

Themenstarteram 14. Mai 2021 um 16:22

hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe bitte..

ich bin Auszubildene und als ich mit meinem mofa zu meinem Arbeit unterwegs war,hab ich vom polizei angehalten. wegen der abgelaufene kennzeichen (das war nur ein Tag). und ich wusste wirkich nicht dass man jede 01.03 die kennzeichen wechseln muss.

 

dann hab ich ein post von der Polizei gekriegeti dann hab ich eine Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und steht dass ich 250 euro bezaheln muss.

und mein frage jetzt , gibts vieleicht ein Antrag auf Begnadigung?? wenn ja wie kann ich das formulieren und was soll ich schreibe??

danke im vorraus

 

Liebe Grüsse

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31 Antworten

Nein, allenfalls fragen, ob man Ratenzahlung machen kann.

Natürlich kann man mit Einkommensnachweis sich an die StAnwaltschaft wenden, auf die Tränendrüse drücken und um Erleichterung bitten. Ich würde da nal anrufen.

Das Gnadenrecht steht in der Macht des Ministerpräsidenten des Bundeslandes und des Bundespräsidenten. Am besten dort mal anrufen und das Anliegen schildern. Toi, toi, toi. :)

Sei froh daß an diesem Tag kein Unfall passiert ist.

So ist es eine Strafe, damit du darüber nachdenkst.

Und versuche halt eine Ratenzahlung weil du in der Ausbildung bist.

Fragen kostet ja nichts.

Nur sollte man überlegen,ob nicht irgendwer auf die Idee kommen könnte,dass man geistig nicht in der Lage ist ein Kfz zu führen, wenn einem nicht bewusst ist,dass ein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung braucht.

Mein Führerschein ist schon etwas her,aber ich könnte mir vorstellen,dass es zumindest Erwähnung findet in der Ausbildung

Gibt's bei den Mofa Versicherungen überhaupt eine Nachhaftung ?

Könnte mir vorstellen,dass die Versicherung für Schäden am 1.3 des nächsten Jahres nicht mehr aufkommen muss?

Zitat:

@Samo07x schrieb am 14. Mai 2021 um 18:22:07 Uhr:

hallo zusammen,

ich brauche eure Hilfe bitte..

ich bin Auszubildene und als ich mit meinem mofa zu meinem Arbeit unterwegs war,hab ich vom polizei angehalten. wegen der abgelaufene kennzeichen (das war nur ein Tag). und ich wusste wirkich nicht dass man jede 01.03 die kennzeichen wechseln muss.

 

dann hab ich ein post von der Polizei gekriegeti dann hab ich eine Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden und steht dass ich 250 euro bezaheln muss.

und mein frage jetzt , gibts vieleicht ein Antrag auf Begnadigung?? wenn ja wie kann ich das formulieren und was soll ich schreibe??

danke im vorraus

 

Liebe Grüsse

Leih dir das Geld für die Strafe bei deinen Eltern oder irgend jemandem anderes mit dem du gut klar kommst und zahl die Strafe auf einmal.

Dann kannst du es ganz einfach nach und nach zurückzahlen ohne vor der Staatsmacht auf die Knie zu fallen.

Der Staatsanwaltschaft gegenüber Fehler zugeben, erklären wie es dazu gekommen ist, Reue zeigen und um eine Reduzierung der Strafe wegen angespannter finanzieller/sozialer Situation (Nachweise beifügen, z.b Einkommensnachweis usw) bitten. Manchmal hilft das!

Mofa fahren mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen kost 250 Eumel und geht gleich vor'n Staatsanwalt, echt???

Gruß jaro

Es ist eine Straftat. Echt ;)

Mit 250 doch noch gut bei weg gekommen.

FZV

§ 26 Versicherungskennzeichen

(1) Durch das Versicherungskennzeichen wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages und Zahlung der Prämie überlässt der Versicherer dem Halter auf Antrag das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer Bescheinigung hierüber für das jeweilige Verkehrsjahr. Verkehrsjahr ist jeweils der Zeitraum vom 1. März eines Jahres bis zum Ablauf des Monats Februar des nächsten Jahres.

(Pflichtversicherungsgesetz)

§ 6 

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wow, das hätte ich nicht gedacht...

Gruß jaro

Spätestens wenn man durch einen Unversicherten geschädigt wird, versteht man auch den Sinn dahinter

Zitat:

@Samo07x schrieb am 14. Mai 2021 um 18:22:07 Uhr:

ich bin Auszubildene und als ich mit meinem mofa zu meinem Arbeit unterwegs war,hab ich vom polizei angehalten. wegen der abgelaufene kennzeichen (das war nur ein Tag). und ich wusste wirkich nicht dass man jede 01.03 die kennzeichen wechseln muss.

Um das hat du bei der Prüfung/Ausbildung zur Mofa Fahrerlaubnis nicht gelernt?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 14. Mai 2021 um 19:20:01 Uhr:

...

Nur sollte man überlegen,ob nicht irgendwer auf die Idee kommen könnte,dass man geistig nicht in der Lage ist ein Kfz zu führen, wenn einem nicht bewusst ist,dass ein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung braucht.

...

Was soll der Schwachsinn? Wieso sollte man die geistige Verfassung der TE in Frage stellen? Meinst du, das hilft der TE. Denk vorher mal nach, was du schreibst.

@TE

Welcher Tatbestand wird dir denn vorgeworfen?

Normalerweise bekommt man 6/8 Wochen vor Ablauf der Versicherung ein Schreiben von der Versichrung mit der Aufforderung, die Versicherung für das nächste Jahr zu bezahlen. Nach Bezahlung kommen dann die neuen Kennzeichen. Somit wäre das Fahrzeug versichert, wenn du bezahlt hättest.

Das du die Kennzeichen nicht fristgemäß am der Mofa getauscht hat, wäre dann eine andere Sache. Versichert wäre die Mofa auf jeden Fall.

Wenn du das Schreiben ignoriest hast, dann bist du tätsächlich ohne Versicherungsschutz gefahren. Dann wären die Strafe wohl gerechtfertigt.

 

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