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Mofa ohne Haftpflichtversicherung

Themenstarteram 16. April 2013 um 15:26

Guten tag,

bin heute mit meinem Mofa unterwegs gewesen und wurd von der polizei angehalten. Problem war das ich ein abgelaufenes kennzeichen hatte.

Bin momentan 17 und grad an meinem Führerschein.

Was hat mich zu erwarten ?? hat es auswirkungen auf den führerschein (sperre bis 21 oder sowas) ???

Freu mich über jede antwort

lg

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30 Antworten

Viel Spaß mit den Tagessätzen und den bis zu 6 Punkten - welche sich natürlich auf deine KFZ-Zukunft auswirken

Pflichtversicherungs-Gesetz gilt nach meinem Wissen auch für Mofas

Schlimmstenfalls ne Straftat (welche es letztendlich war) mit bis nem Jahr Freiheitsstrafe. Eher aber Sozialstunden als 1.Täter im jugendlichem Alter (plus Punkte)

Dürfte, wenn Vorsatz, auch mit bis zu Fahrzeug-Entzug ausgehen.

Warte was der Staatsanwalt von dir will.

mofa versicherungen gelten ab dem 1. märz. somit ist das schon "leicht" überzogen...

Zitat:

Original geschrieben von wasja1995

Was hat mich zu erwarten ??

von sozialstunden über geldstrafe ist alles möglich...das hängt vom zuständigen richter bzw. staatsanwalt ab!

Zitat:

hat es auswirkungen auf den führerschein (sperre bis 21 oder sowas) ???

ja, die kann es haben!

@wasja1995:

 

Niemand hier kann dir sagen, was auf dich zukommt, da dies sehr individuell ist und zum großen Teil von dir, deinem Verhalten und den Polizisten und Staatsanwalt abhängt. Daher würde ich auch die ersten, bereits getätigten Aussagen nicht all zu ernst nehmen.

Es KANN vieles folgen, aber es MUSS nicht unbedingt vieles folgen. Vor allem Einsicht und Freundlichkeit den Polizisten gegenüber sind aber in dem Fall sehr vorteilhaft.

Warte ab, was da kommt und mach dir nicht zu viele Sorgen. Auf den Führerschein wird es sich eher nicht auswirken. Wenn du Glück hast wird es eingestellt oder es gibt eine kleine Geldstrafe.

Kommt natürlich auch drauf an, ob du schon was auf dem Kerbholz hast. Meine persönliche Erfahrung aus meiner "Mofa/Roller Zeit" ist (persönlich gemacht und auch genug kennen gelernt, bei denen es genauso war), dass der Staatsanwalt das ganze beim ersten Mal fallen lässt, da man so nett und einsichtig den Polizisten gegenüber war. Aber nur, wenn man es auch wirklich war :)

Da ging es zwar um Umbaumaßnahmen, dies liegt aber im Prinzip sogar noch ne Schippe über deinem Vergehen. Wichtig ist aber, dass du jetzt auch wirklich was draus lernst und dir nichts mehr zu Schulden kommen lässt.

mfg

Wie schon die Vorredner geschrieben haben. Von einem Dudu vom Staatsanwalt bis hin zur Sperre, Fahrzeug-Entzug, Geldstrafe und Sozialstunden ist alles drin. Als Ersttäter kommt man meist mit einen Dudu davon, oder 10 bis 20 Sozialstunden (je nach Richter oder Staatsanwalt).

ich hoffe du hast bereits ein neues Versicherungskennzeichen geholt, um auch zu zeigen, das du es echt nur aus Schusseligkeit vergessen hast.

Ganz wichtig, sei freundlich (aber nicht zu sehr schleimen). Und Reue zeigen, und beschwören das du das nie wieder tust und besser auf so was achten wirst...

Themenstarteram 17. April 2013 um 10:28

Hab außer 2 kleinen strafen wegen fahren ohne helm noch nichts mit Fahrzeug- oder versicherungsbetrug o.ä. zu tun gehabt..

Klärt mich mal auf wenn ich was falsch verstehe: wenn 15 jährige ihren roller grade bekommen, den auf 80-100 frisieren, von der polizei erwischt werden begehen die doch fahren ohne führerschein, fahren ohne betriebserlaubnis und versicherungsbetrug oder nicht ?

Somit hab ich doch "nur" versicherungsbetrug oder ?

und ich hab noch von niemanden gehört, dass die bis zu einem jahr sitzen mussten oder bis zu 6 punkten oder führerscheinverbot bis 21 hatten o.ä.

Somit müsste meine strafe doch milder sein oder nicht ???

am 17. April 2013 um 10:30

2x ohne Helm schon mal?

Macht sich beim Richter bestimmt nicht gut, wenn man schon das 3. mal Ärger von der Polizei mit dem Mofa bekommt.

Themenstarteram 17. April 2013 um 10:36

... sind aber in dem sinne doch "nur" ordnungswidrigkeiten ???

Zitat:

Original geschrieben von wasja1995

... sind aber in dem sinne doch "nur" ordnungswidrigkeiten ???

Allerdings ist das jetzt dein drittes Vergehen innerhalb von nicht einmal 2 Jahren und du steigerst dich von Ordnungswidrigkeiten in Richtung Straftat.

Man könnte daraus ableiten, dass dir das nötige Verantwortungsbewusstsein fehlt, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Ich z.B. würde das machen, bin aber kein Richter. ;)

Wie gesagt: könnte.

Du musst einfach abwarten, was letztlich dabei rauskommt. Das kann hier keiner Orakeln, da es vom zuständigen Richter abhängt.

am 17. April 2013 um 10:46

Jup ist so.

Eine Häufung von Ordnungswidrigkeiten wird nicht gerne gesehen und kann das Strafmaß erhöhen.

Der Richter könnte sich denken, der wurde schon 2x wegen ohne Helm ermahnt und lernt nichts draus. Muss man ihm wohl etwas auf die Sprünge helfen.

Seh ich übrigens auch so:

Du wurdest ja schon 2x erwischt.

Jetzt bereits das 3. mal. Scheinbar ziemlich lernresistent.

nur" versicherungsbetrug oder

NUR???????????????????? mal nebenbei das hat nichts oder kaum mit VSBetrug zu tun - es ist eine Straftat!!!!!!!!!!!!!!!

oh mann so ne +++++++ sollte niemals auto fahren dürfen in Zukunft - würds aber wohl machen

Zitat:

Original geschrieben von wasja1995

... sind aber in dem sinne doch "nur" ordnungswidrigkeiten ???

Richtig. Und das erfährt auch kein Richter, es sei denn du sagst es ihm persönlich.

Ich weiß nicht, wo manche Leute hier ihre "Weisheiten" hernehmen:confused:. Lass dich von so Aussagen nicht beeinflussen. Ohne Helm fahren kostet lediglich ein Verwarngeld, bezahlen und gut. Das wird nirgendwo registriert oder ähnliches.

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

nur" versicherungsbetrug oder

NUR???????????????????? mal nebenbei das hat nichts oder kaum mit VSBetrug zu tun - es ist eine Straftat!!!!!!!!!!!!!!!

oh mann so ne +++++++ sollte niemals auto fahren dürfen in Zukunft - würds aber wohl machen

Und zwar eine Straftat nach dem Pflichtversicherungssgesetz. Wobei VSBetrug natürlich auch eine Straftat ist, kommt aber hier gar nicht zum tragen, weil niemand versucht hat, irgendeine Versiucherung zu betrügen. Es war ja gar keine aktuelle Versicherung vorhanden.

Also "lediglich" Verstoß gegen das Pflichtversicherungssgesetz.

@TE

Sei froh dass nichts pasiert ist. Bei einem von dir verursachten Schaden hätte es dann richtig weh tun können.

Jetzt wirst du irgendwann einen Strafbefehl erhalten und fertig.

Zitat:

Original geschrieben von wasja1995

Problem war das ich ein abgelaufenes kennzeichen hatte.

Nur interessehalber: warum hattest Du noch kein aktuelles Nummernschild? Schussligkeit oder grad keine 70 EUR aufm Konto, weil die ganze Kohle in den Führerschein investiert wird?

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