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Mofa Roller kaufen, Frage zu Drossel
Hallo,
will bei ebay für Sohnemann einen Mofa Roller kaufen 25km/h. Teilweise werden Roller
angeboten die 25er und 45er Papiere haben und die passende Drossel wird mit verkauft.
Wenn die Drossel zugelassen ist , muß man dann nach dem Einbau dieser Drossel wieder
zum TÜV?
Gruß
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9 Antworten
Wenn man schon 25er Papiere hat dann nicht einfach die drossel einbauen und fertig
Nein, das TÜV-Thema ist dann ein-für-allemal erledigt. Hatten wir ja hier schon oft, das Thema mit den 2 Betriebserlaubnissen und wenn der Hobel die passende Drossel drin hat (falls nicht, dann selbst einsetzen, das Ding), die bauartbedingte Trallala vorschriftsmäßig einhält und die zum Speed passende Versicherung mit Blechschild dabei ist - dann los.
Aber nochmal genau lesen in der Mofa-BE. In der guten alten Zeit, aus der die Doppel-Papier-Roller meist stammen, gab es noch die todschicke Mofa-Tasche, die den zweiten Sitzplatz versperren soll und Beifahrerfußrasten, die abgebaut werden müssen, um als Mofa zu fahren - wenn das Bestandteil der Mofa-BE ist, muss das alles so hingebaut werden.
Das zweisitzige Mofa ist eine neuere "Erfindung". Wenn der Nachwuchs dieses möchte, dann kann ein Gang zum TÜV und dann zum Straßenverkehrsamt u.U. sinnvoll sein. Dazu gibt es hier irgendwo auch Berichte, wie das einsitzige Mofa amtlich zum 2-sitzigen wurde. Einer dürfte sogar von mir sein ...
Ich merke, das ich praktisch keine Ahnung mehr habe , was heute so normal ist....wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Roller zwei verschiedene Betriebserlaubnise...???
Wer kontrolliert das dann??
Ich meine, we kontrolliert ob ich diese Drossel eingebaut habe??
Ich muss mich entschuldigen, ich verstehe das nicht so richtig..
Es wird den Jugendlichen praktisch selbst überlassen ob sie die Drossel einbauen??
Noch besser kann man die Jugend nicht mehr krimialisieren...wer macht das den freiwillig??
Oder habe ich da was falsches verstanden??
Mfg
Helmut
Richtig verstanden.
Hier mal meine 2 Betriebserlaubnisse:
Oben das Original - 45 Sachen aus 2009 und unten die nachträglich ausgestellte BE aus 2018 für den selben Roller als Mofa.
Dieses Problem
Zitat:
@Helmutudo schrieb am 28. Februar 2023 um 01:25:03 Uhr:
Es wird den Jugendlichen praktisch selbst überlassen ob sie die Drossel einbauen??
Noch besser kann man die Jugend nicht mehr krimialisieren...
hast Du doch immer bei diesen Fuffies. Wenn Mohamed, Louis oder Jamie mit ihrem Rox, Speedy oder S9LC auf den Schulhof rollen, werden die Eltern auch nicht jedes Mal vorher nachgeguckt haben, ob da wirklich alle Drosseln drin sind...
Wer macht das freiwillig? ich finde das gut, weil man das Mofa ja meist nur für ein Jahr braucht. Bei meinen drei Kindern, die in Abständen von zwei bis drei Jahren mal eine zeitlang Mofa fahren wollen, ist das schon echt praktisch und spart mir viel Geld...
Hallo
Wenn dein Sohnemann nur 25 fahren darf, darf er nur 25 + 3 Toleranz fahren. Versicherungstechnisch wäret ihr im Falle eines Falles, die gelackmeierten wenn’s Fahrzeug nicht dem entspricht .
Allerdings wird dein Sohnemann als Zweiradfahrernachwuchs dann wohl ausfallen. Wer zu 25 km/h gezwungen wird, hat spätestens nach einem Jahr die Schnauze voll vom Zweirad.
Es gibt drei Arten von Fahrzeugpapieren.
1. Die herkömmliche Betriebserlaubnis aus leichter Pappe im DIN 5 Format gefaltet.
2. Die herkömmliche Pappe + COC Dokument auf Papier im DIN 4 Format.
3. Nur noch dieses COC Dokument.
Dann gibts noch Pappe und oder COC Dokument mit 25 km/h Eintrag, wo der Importeur das Fahrzeug bereits im Neuzustand (auf Bestellung) auf Mofa umgerüstet hat. Hierbei ist das Aufrüsten zurück auf 45 km/h schwieriger.
Im Normalfall werden die Fahrzeuge aber mit (für Germania), mit 45 km/h Papieren ausgeliefert und dann nachträglich auf Kundenwunsch, mit diversen, frei erhältlichen Drosseln, erwürgt.
Mofapapiere müssen demnach wie folgt aussehen.
1. Betriebserlaubnis mit oder ohne COC Dokument, welche vom Importeur her schon 25 eingetragen hat und sonst nix.
2. Betriebserlaubnis mit oder ohne COC Dokument, mit vom Importeur eingetragenen 45 km/h + TÜV Gutachten die die Erwürgung in Daten und Maßen beschreibt und den Einbau bestätigt. Dieses TÜV Gutachten (25 km/h) ist mit einem Klebesiegel von der Zulassungsstelle mit der Betriebserlaubnis oder dem COC Dokument verbunden.
3. Nur das COC Dokument (45 km/h), welches mit dem TÜV Gutachten (25 km/h), von der Zulassungsstelle mittels Klebesiegel verbunden ist.
Natürlich hat man dann (das ist die fälschliche Meinung) - wenn man das Tüvgutachten (25 km/h) von den originalen 45 km/h Papieren abreißt - zweierlei Papiere. Einmal wo 45 draufsteht und eines wo 25 draufsteht.
Es sei aber darauf hingewiesen - das das eine ohne dem anderen - ungültig ist und nur gilt wenn das Zeug mit dem Klebesiegel verbunden ist.
Also: es muss zumindest beides vorhanden sein (außer der Version unter 1.) und wenigsten in Kopie mitgeführt werden.
Die Zahl der Sitzplätze wurde von 1 auf 2 vom Gesetzgeber erhöht. Ob bei einem früher erworbenen Drosselkit so eine Sitzflächenbeschränkung in Form einer „Tasche“ zur Anbringung dabei war oder nicht, hat sich damit erledigt. Das braucht man nicht mehr.
Gruß
Danke für die Info,
haben jetzt wohl bei Ebay-Klein eine "Original 25er" gefunden. Denke dass Sohnemann einen Sommer bissl Spass hat, besser als vor der Daddelkiste zu sitzen.
Gruß
Wer weiß, vielleicht wird der Sohnemann ganz viel dran Schrauben müssen dürfen, damit das Rollerchen läuft... wenn es ein älteres Modell ist.
Nur der guten Ordnung halber - die Klebesiegelei gibts ja heute kaum noch - in welche der drei Rubriken fallen meine grünen Mofapapiere ?
Zitat:
@Fashionbike schrieb am 28. Februar 2023 um 19:02:10 Uhr:
Mofapapiere müssen demnach wie folgt aussehen.
1. Betriebserlaubnis mit oder ohne COC Dokument, welche vom Importeur her schon 25 eingetragen hat sonst nix.a
2. Betriebserlaubnis mit oder ohne COC Dokument, mit vom Importeur eingetragenen 45 km/h + TÜV Gutachten (25 km/h) ...Klebesiegel
3. Nur das COC Dokument (45 km/h)...TÜV Gutachten (25 km/h)...Klebesiegel...
Zitat:
@Multitina schrieb am 28. Februar 2023 um 22:28:34 Uhr:
Wer weiß, vielleicht wird der Sohnemann ganz viel dran Schrauben
müssendürfen, damit das Rollerchen läuft... wenn es ein älteres Modell ist.Nur der guten Ordnung halber - die Klebesiegelei gibts ja heute kaum noch - in welche der drei Rubriken fallen meine grünen Mofapapiere ?
Zitat:
@Multitina schrieb am 28. Februar 2023 um 22:28:34 Uhr:
Zitat:
@Fashionbike schrieb am 28. Februar 2023 um 19:02:10 Uhr:
Mofapapiere müssen demnach wie folgt aussehen.
1. Betriebserlaubnis mit oder ohne COC Dokument, welche vom Importeur her schon 25 eingetragen hat sonst nix.a
2. Betriebserlaubnis mit oder ohne COC Dokument, mit vom Importeur eingetragenen 45 km/h + TÜV Gutachten (25 km/h) ...Klebesiegel
3. Nur das COC Dokument (45 km/h)...TÜV Gutachten (25 km/h)...Klebesiegel...
Zu 1. (grüne Mofapapiere)
Klebesiegel gibts nur bei Umrüstung.
Vielleicht sind sie ja mittlerweile aus Kostengründen, auf Tackerklammern umgestiegen.
Gruß
Zitat:
@loddel72 schrieb am 28. Februar 2023 um 21:14:48 Uhr:
Danke für die Info,
haben jetzt wohl bei Ebay-Klein eine "Original 25er" gefunden. Denke dass Sohnemann einen Sommer bissl Spass hat, besser als vor der Daddelkiste zu sitzen.
Gruß
Das stimmt !
Gruß