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Mondeo 1.6 16V Bj. 10/93 umschlüsseln von E2 auf Euro2
Hallo !
Habe in der aktuellen ACE-Ausgabe gelesen, dass man viele Fahrzeuge ab Bj-Anfang 90er von E2 auf Euro2 umschlüsseln lassen kann:
http://www.ace-online.de/index.php?...
Hat jemand Erfahrung, ob man den Mondeo 1.6 16V Bj 10/93 umschlüsseln lassen kann ?
Greez Alex
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15 Antworten
hy wenn ich das richtig sehe willst du da durch ja steuern sparen.
das ist vom prinzip sehr einfach nur nen kaltlaufregeler kaufen einbauen oder einbauen lassen die mitgelieferten papiere von eine fachwerkstatt ausfüllen lassen und dann mit den papieren und der abe ab zur kfz zulassungsstelle der rest läuft dann von alleine
mfg der alme
Über nen KLR hab ich schon nachgedacht, bin nur wie gesagt auf den Artikel in der ACE gestoßen, dass man viele Autos Bj Anfang der 90er auch ohne Einbau weiterer Teile umschlüsseln lassen kann, da die Fahrzeuge schon die Bedingungen für Euro2 erfüllen.
Ruf mal die Telefonnr.an ist Ford Kundenservice die können es dir genau sagen 02219032075 habe ich auch gerade gemacht bei meinem motor nur mit kaltlaufregler möglich
hallo
also bei den motoren die bis 9/96 (im MK1 1,6-2,0 liter) verbaut worden sind und die E2 Norm haben brauchen den kaltlaufregler.....
wenn der motor und kat betriebstemperatur erreicht haben erfüllt er die Abgaswerte der euronorm 2.......da die motoren im kaltstrart aber die eruo2 werte nicht einhalten wurden diese nur in die E2 ( euro1) norm eingeordnet.
mit dem Kaltlaufregler werden die abgaswerte im Kaltstart verbessert und der motor erfüllt somit die abgasgrenzwerte der euro2 norm.....
was mich nur wundert das die abgasuntersuchung vor und nach dem einbau nur bei betriebswarmen motor durchgeführt wird.....also meines erachtens totaler schwachsinn ist.....da bei betriebswarmen motor der kaltlaufregler eh abgeschaltet ist
dieser kaltaufreger is sozusagen nur die erlaubnis für die euro 2 norm...ob dann der jeweilige motor die norm erfüllt und dann noch gut läuft interessiert keinen......
wer sich diesen kaltlaufregler einbaut (kann man wirklich selber machn da eine sehr detailierte einbauanleitung dabei ist und es wirklich jeder kann der klein wenig handwerkliches geschick hat) wird mit dem motor nur probleme haben......der motorlauf im kaltstart ist sehr unruhig und der motor kann hin und wieder absterben.......
grüße
Zitat:
Original geschrieben von mondi 1.8
mit dem Kaltlaufregler werden die abgaswerte im Kaltstart verbessert und der motor erfüllt somit die abgasgrenzwerte der euro2 norm.....
was mich nur wundert das die abgasuntersuchung vor und nach dem einbau nur bei betriebswarmen motor durchgeführt wird.....also meines erachtens totaler schwachsinn ist.....da bei betriebswarmen motor der kaltlaufregler eh abgeschaltet ist
Genau, logisch is das ganze irgendwie nicht...
is halt wieder ne möglich keit wie alle geld an der sache verdiehnen können.....so seh ich das.....
naja......hab mir das ding für 65 euro gekauft und dann nur die abgasuntersuchung danach gemacht...also alle szusammen 90 euro mit eintragung....
so kann man sich bei alten autos auch wieder neue einnahmequellen erschließen.....
mit der au vor dem einbau soll sichergestellt werden das der kat io ist.
wer lesen kann, ist klar im vorteil.
ja is mir schon klar....aba wenn man erst ein jahr vorher nen au hatte wird ja sicher der kat net futsch sein...und wenn schon dann merkt mans eben nach dem einbau...is doch egal wann.....wenn man sich den kaltlaufregler einbauen will will man das auto noch ne weile fahrne und ob man nu vorher weiß das der kat im arshc is oder hinterher is doch wirklich egal...man spart eine au und einmal geld was man wenn der fall eintritt das der kat wirklich put sein sollte man gleich in den neuen kat stecken kann...
sind ja immerhin 25-40 euro die man da sparen kann......
die au davor ist auf jeden fall totaler schwachsinn.....soviel zum thema geldverschwendung.......(außer man hat nen motorschaden und will wissen ob noch was zu retten ist wo ich aber glaube das der dann ganz sicher kein kaltlaufreglereinbau in betracht zieht)
grüße
ich habe auch keine au vorher gemacht, bin in ne werkstatt die au macht, hat ihn gesacht das ich das teil selber einbauen will, und er meinte er wäre ok. hat nur hinterher geguckt ob alles fest ist, au gemacht und fertig. ist jetz nur blöd das die au am anderen termin ist als die hu
Da HU und AU nicht mehr solange auseinander sein dürfen, wirst du bei der nächsten HU sicher wieder ein AU machen müssen...
Schon passt es wieder!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Da HU und AU nicht mehr solange auseinander sein dürfen
hu im april und au im januar nächsten jahres???????
mfg
ich habs bei mir auch selber eingebaut....
hab ich noch nie gehört das HU und AU nich so weit auseinander liegen dürfen......also meine AU plakette ist 1 jahr neuer als meine HU pakette.....
ich war aber mal bei soner aktion von der dekra.....die ham für jugendliche fahrer kostenloses checkup angeboten....hab ich das doch gleich ma gemacht....und bis auf eine defekte kennzeichenleuchte war alles super......der dekrafritze hat bissl komisch geguckt das der noch so gut in schuss is mit 183tkm......ich pflege ja mein auto.....optisch und technisch...also muss er ja noch gut in schuss sein...
grüße
Zitat:
Original geschrieben von mondi 1.8
ich habs bei mir auch selber eingebaut....
hab ich noch nie gehört das HU und AU nich so weit auseinander liegen dürfen......also meine AU plakette ist 1 jahr neuer als meine HU pakette.....
ich war aber mal bei soner aktion von der dekra.....die ham für jugendliche fahrer kostenloses checkup angeboten....hab ich das doch gleich ma gemacht....und bis auf eine defekte kennzeichenleuchte war alles super......der dekrafritze hat bissl komisch geguckt das der noch so gut in schuss is mit 183tkm......ich pflege ja mein auto.....optisch und technisch...also muss er ja noch gut in schuss sein...
grüße
ja das ist wohl seid diesen jahr neu , das die zusammen sein müssen (da kann man halt wieder a bissel geld zusätzlich verdienen
hier auszug von der tuef-süd seite:
HU- und AU-Einheit:
Was bedeutet das? Was bedeutet die jüngste Reform der Pflichtuntersuchungen für mich? Verunsichert stellen sich jetzt viele Fahrzeugbesitzer diese Frage. In der Tat ist es nicht leicht, einen Durchblick durch die Fülle der neuesten
Rechtsvorschriften zu gewinnen. Deshalb hier eine knappe Übersetzung dieses juristischen Puzzles:
Die Vereinigung von Haupt- und Abgasuntersuchung bedeutet zunächst einmal, dass es die verkürzten AU-Prüfintervalle für bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen seit dem 1. April 2006 nicht mehr gibt. Die jeweils nächste AU steht jetzt also immer zusammen mit der HU an: Eine Vereinfachung, die vor allem den Besitzern von benzingetriebenen Pkw
und Wohnmobilen ohne geregelten Katalysator entgegenkommt. Unverändert gelten die bisherigen Fristen für die
neue Form der HU weiter. In unserer Tabelle "Haupt-/Abgasuntersuchung: Die Zeitabstände" sind sie aufgelistet.
Werkstätten mit einer AU-Anerkennung haben auch weiterhin die Befugnis, Abgas-Untersuchungen selbständig durchzuführen, bei positivem Ergebnis die AU-Plakette anzubringen und einen Prüfbericht über ihr Examen auszustellen. Dieser Bericht ist bei der nächstfolgenden Hauptuntersuchung vom Kfz-Besitzer vorzulegen, zwecks Aufnahme
in das Untersuchungsprotokoll. Bis zu einem Monat vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Untersuchungstermin darf die Prüfung des Abgasverhaltens in der Werkstatt vorgezogen werden. Das kann für Fahrzeugbesitzer von Vorteil sein, die ihre Werkstatt innerhalb der AU-Vorfrist ohnedies aufsuchen müssen, etwa wegen einer fälligen Routine-Inspektion oder einer Reparatur. Dann haben sie die Möglichkeit, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen.