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Moped-Führerschein - Wieviel Stunden+welche Kosten?
hielfe
Hallo
Ich habe mal eine frage ich mache zur zeit autoführerschein und danach möchtew ich moped führerschein machen :Wie viel stunden benötige ich dafür und wie teuer
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26 Antworten
Wenn du B hast, hast du automatisch auch den Mopedschein.
So isses jedenfalls bei mir in A, ich glaub aber in D isses gleich.
Seas Dobse
Hallo!
Von welchen Mopedschein redest du, der bis 50ccm (Klasse M) oder mehr (Klasse A)?
Gruß
Zündappfahrer
Da muss ich jetzt mal den Maik zitieren, denn die frage passt 100%ig auf die frage die auf der ERSTEN seite des Lkr-Forums schonmal gefragt wurde!!
nämlich in dem Thread hier
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Solche fragen mag ich
Keiner kann dir sagen wieviel du für deinen A1 schein brauchst, weil der ganze führerschein immer von dir abhängig ist .
Die anzahl der sonderfahrten ist ja vorgeschrieben die kann man sich ja schon mal zusammenrechenen bzw. die gebüren für TÜV oder DEKRA bzw. zur vorstellung der theoretischen und praktischen prüfung stehen ja auch fest.
Ich würde dann weitergehen und mir schon mal grob ausrechnen wo ich preislich bei meinetwegen 10 übungsstunden bzw. 15 und 20 übungsstunden liege, das zusammen mit den ganzen gebüren ergibt den gesammtpreis.
Die anzahl der übungsstunden bestimmst im endeffekt du selber bzw. dein fahrlehrer, jenachdem wie "gut" du bist.
Stellst du dich gut an brauchst du wenige übungsstunden, stellst du dich dumm an um so mehr, ein schnitt kann man da sehr schlecht machen weil jeder mensch anders ist und jeder das motorradfahren anders versteht und aufnimmt.
Einen großen unterschied macht auch die region aus wo man den führerschein macht, in den städten kostet es meist mehr und in den ländlichen gegenden kostet es etwas weniger.
Gruss
Maik
Also mit dem autoführerschein klasse b/be kriegst du auch klasse M, dann darfste 50er fahren, bis 45/50/60 km/h je nach baujahr des mopeds und wo se herkommt.
tabu ist alles über 50 ccm
für ne 125er brauchste A1 (max. 15 ps, höchstgeschwindigkeit egal)
wäre aber sinnlos da er einzelnt genauso teuer is wie A(beschränkt) damit darfste dann motorräder bis 34 ps fahren bis du 2 jahre den schein hast, dann alles.
bist du 25 (was warscheinlich nicht der fall sein wird) kannst auch A direkt machen und offen fahren.
also,
da du ja auto machst is klasse M quatsch
bei A1 und A(beschr.) würd ich mit 900-1200 in normalen fällen preislich rechnen
Alles geklärt?
Hallo und "Willkommen bei Motor-Talk" !
Ich war mal so frei und habe mal Deine Überschrift (das "Topic"!) ein wenig angepasst - mit "hilfe" kommt man hier normalerweise nicht sehr weit!
Beim nächsten Mal aber bitte ein aussagekräftigeres Topic verwenden!
Gruß, Dynator
Zitat:
Original geschrieben von Moerff
Da muss ich jetzt mal den Maik zitieren, denn die frage passt 100%ig auf die frage die auf der ERSTEN seite des Lkr-Forums schonmal gefragt wurde!!
Danke dir Moerff sonst hätte ich das gerade gemacht .
Die frage ist nur was.
Was meint aprillia sr 50 mit moped führerschein?
Irgendwie ist mir das zu undurchsichtig, das müßte nochmal genauer definiert werden.
Gruss
Maik
@ knockout.
Das ist so nicht richtig....... bei der Klasse M ist alles über 50 ccm Tabu, das stimmt, aber selbst wenn der Roller 60 fährt darfst du nur 50 fahren, so Gesetzgeber. Oder hat sich da wieder was geändert? Mein letzter Wissensstand beruht zumindest auf der Aussage.
Ähm naja, knockout hat schon recht, denn
45km/h für alle 50er ab bj. 2001?
50km/h für alle 50er ab bj. 1990?
60km/h für alle 50er(simsons?) bis bj. 1990?
die jahreszahlen weiß ich jetz nit genau aber ich denke ma es is klar, was knockout meinte
also mein wissensstand is auch so, falls das irgendwie nich stimmt belehrt mich gerne eines besseren
Das mit 1990 stimmt nicht ganz.Nur wenn die DDR Papiere haben und dort auch zugelassen waren vor 19XX.(Zahl weiss ich nich genau)
Hallo Ich bin neu Bei euch und Habe volgende Frage mache Gerade moped Lappen 50ccm so und die DDR Regelung mal genau beschrieben Haben Weil Mein fahrschul Lehrer meinte Es ist Egal Wie schnell die fahren solange Ich Nichts tune und in den Papieren nicht schneller Als 60kmh steht
Passt zwar nicht in diesen Thread, aber weil Du es bist:
Fahrerlaubnis-Klasse "AM" (früher M, noch früher ...) erlaubt "Kleinkrafträder" usw., üblicherweise bis 50ccm und 45km/h, genau gesagt in Absatz (1): http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Aber siehe Übergangsrecht Punkt 8: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
Und die DDR-Möpps durften damals eben bis zu 60km/h fahren und auch nach dem Zusammenbruch musste erst alles (Rechtsvorschriften, Produktion ...) allmählich umgestellt werden. Deswegen halt 28.2.1992 und nicht 3.10.1990.
Wichtig: kein Nachbau/Neuware. Das Fahrzeug - zumindest der Rahmen - muß spätestens zu diesem Zeitpunkt am Verkehr teilgenommen haben.
Und natürlich ist es nicht egal, wie schnell die fahren. 60 sind erlaubt und damit basta.
Aber wieso musst Du in einem Forum irgendwelche Leute (meist Laien) fragen, wenn Du doch einen Fahrlehrer hast?
Dein Fahrlehrer hat die verkehrsrechtlichen §§ gefälligst auswendig zu wissen. Sag ihm einen schönen Gruß von mir!
Und nebenbei bitte bei der Verwendung von Satzzeichen nicht sparsam sein.
Zudem was TomS richtig angesprochen hat, die bauartbedingte Höhstgeschwindigkeit... Die Simson sind nicht gedrosselt, trotzdem bist du als geschulter Verkehrsteilnehmer angehalten, dich an diese zu richten. Der oft angesprochene "Wenn Fall", also der Fall wo du einen Unfall hast, kann dich dann einholen. Weisst man dir nach, dass du zu schnell gefahren bist (über 60km/h) so hast du mind. Teilschuld. Das kann im Fall einer lebenslangen Behinderung für dich äusserst schlecht aussehen. Zudem solltest du mal bedenken, dass die Simson schon min. 25Jahre alt ist. Entsprechend alt sind auch die Bremsen, bzw. dessen Konstruktion. Wer den stolzen Preis von 800€ aufwärts für eine überholte Simson ausgibt, zahlt sehr viel für eine echt alte Kiste.
Ansonsten von den sagenumworbenen Geschichten mit 70-75km/h kannst du dir auch deinen Teil denken. Die Tachos gehen auch entsprechned ungenau.
In der Stadt würde ich einen Roller vorziehen. der wird je nach Verkehr durchaus schneller sein.
Zitat:
@tomS schrieb am 3. März 2015 um 15:24:55 Uhr:
r Rahmen - muß spätestens zu diesem Zeitpunkt am Verkehr teilgenommen haben.
Es reicht, wenn die Rahmennummer da bereits einmal angemeldet war. Die lässt sich auch auf Nachbau-Rahmen übertragen.
Und natürlich ist es nicht egal, wie schnell die fahren. 60 sind erlaubt und damit basta.
Wenn keine technischen Modifikationen gemacht wurden, sind 20% Überschreitung der eingetragenen Vmax rechtlich erlaubt.