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Motor geschrottet ?
Hallo Community
habe mir am freitag 30.08.13 ein Citron Saxo gekauft Preis 1200€
heute zur Zulassung angemeldet hin Schilder drauf und losgefahren 8KM bis bei mich heim.
Umgezogen und um 11 Uhr los zur arbeit
Unterwegs autobahn runter richung landstrasse - ortanfang ca 20Kmh durch abbiegen plötzlich Motor aus und rolle auf den gehweg.
Auto versucht neuzustarten nix geht
ADAC angerufen der ist nach 1 std erschienen guckte und sagte zahnriehmen kaputt ( insgesammt 17,5KM mit dem Auto gefahren)
Händler angrufen er meinte so das ist dein problem
Ich weiß das ich beim kauf gefragt habe was mit dem ZR ist und er meinte alles gemacht.
Nun lese ich das beim Bruch ZR das der Motor auch geschrottet sein kann
Motor 1.1 X SX 44KW 60PS
KM 192.0000
Weiß einer ob es bei diesem Motor um ein freiläufer handelt
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25 Antworten
Das ist ned dein Problem, den alle Händler sind verpflichtet auf Gebrauchte 1 Jahr Garantie zugeben. Oder haste darauf verzichtet? Oder haste dir ne Karre im Kundenauftrag andrehen lassen??
Steht im Kundenauftrag
Zitat:
Original geschrieben von Arisu83
Steht im Kundenauftrag
Dumm gelaufen...
Auch wenn der Motor kein sog. "Freiläufer" ist, sollte man erstmal sehen, was wirklich kaputtgegangen ist. Also Zylinderkopf runternehmen lassen und schauen, was da zum Vorschein kommt. Mit ganz viel Glück kann es auch reichen einen neuen Zahnriemen drauf zu machen und mal zu sehen, ob er wieder läuft.
In Sachen Gewährleistung sieht es leider nicht gut aus, siehe hier:
http://www.anwalt.de/.../...fragen-beim-gebrauchtwagenkauf_001944.html
Naja ist auch so das es gesagt wurde KR gemacht ist
was sicherlich nicht der fall ist.
nun wäre es eine arglistige täuchung da angaben gemacht wurden die nicht der Tatsachen entsprechen.
Zeugen waren dabei beim Anschauen.
Ich als Leihe zerlege doch nicht den Motor um zu schauen ob alles ok ist.
wurde wohl ihn dann nicht mehr zusammen bekommen.
Für mich muss auto fahren mehr ist für mich unwichtig habe mich die mit Autos beschäftigt
Du hast zwei Möglichkeiten: Anwalt nehmen und klären, ob Aussicht besteht, dass der Händler die kosten trägt oder, Variante 2, das Ganze unter Lehrgeld abhaken und den Wagen reparieren lassen. Bei dem Kaufpreis wirst Du ihn ja kaum auf den Schrott bringen, oder?
Ja gehe morgen früh zum antwalt gestern war ich schon auf der Polizei
Mach dem Händler erstmal Feuer, wenn er sagt, der ZR wurde kürzlich gemacht, dann darf er nicht nach 18km auseinanderfliegen. Kundenauftrag hin oder her, wenn der eine kaputte Karre als heil verkauft, muss er mit den Konsequenzen leben.
Mein gedanke ist das er noch garnicht gewechselt wurde denn auch wenn er bei Citron nach ca 120000KM gewechselt wurde fliegt er bei 192000 nicht um dir ohren
egal wie ich es drehe mit den zahlen wenn er gewechselt wäre dürfte das nicht passieren
Feuer unter Hintern naja er ist zwar da werft mich aber von seinem Grundstück ^^ mir bleibt der gang nur zum Anwalt
Hat der Kunde dir das Auto übergeben? Oder der Händler?
Mit wem hast du über den Preis gesprochen, vielleicht sogar noch verhandelt?
Solltest du das mit dem "Händler" besprochen und geregelt haben ist er auch der Verkäufer, vor Gericht funktioniert der Trick wohl nicht mehr, hatten das letzthin in Rechtskunde besprochen.
Naja 192 000 KM und dann noch 1200€....Soviel bezahlt kein Mensch mehr für einen Golf 4 mit 75 PS bei gleichem KM-Stand...
...und du bezahlst das für eine Zitrone...unglaublich...aber es steht jeden Tag einer auf...
Für die Rep. des Saxos mußt du nochmals das selbe zahlen...
Zitat:
Original geschrieben von Smir
Hat der Kunde dir das Auto übergeben? Oder der Händler?
Mit wem hast du über den Preis gesprochen, vielleicht sogar noch verhandelt?
Solltest du das mit dem "Händler" besprochen und geregelt haben ist er auch der Verkäufer, vor Gericht funktioniert der Trick wohl nicht mehr, hatten das letzthin in Rechtskunde besprochen.
Hat der Kunde dir das Auto übergeben? Oder der Händler?
Der Händler
Mit wem hast du über den Preis gesprochen, vielleicht sogar noch verhandelt?
Mit Händler und war Festpreis
Mir war es eigentlich egal da ich eine KFZ Förderung hatte und somiet Auto suchen konnt was gut aussah und Fahrtechnik in ordnung ist was es auch ist abgesehen das wie angegeben mit neuer ZR und wohl doch nicht
Mach das mit deinem Anwalt, wenn du Zeugen hast, wird das keine große Sache. Aber eins kannst du vergessen: Schnell Geld bekommen. Richte dich bei einer Gerichtsverhandlung mal auf mindestens 9 Monate ein.
Zitat:
Original geschrieben von Angelwihte
Das ist ned dein Problem, den alle Händler sind verpflichtet auf Gebrauchte 1 Jahr Garantie zugeben.
nö!
der händler ist lediglich zu gewährleistung verpflichtet!
Zitat:
Original geschrieben von Arisu83
Ja gehe morgen früh zum antwalt gestern war ich schon auf der Polizei
was hat die polizei damit zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von Smir
Solltest du das mit dem "Händler" besprochen und geregelt haben ist er auch der Verkäufer, vor Gericht funktioniert der Trick wohl nicht mehr, hatten das letzthin in Rechtskunde besprochen.
der verkauf im kundenauftrag - um die gewährleistung zu umgehen - war und ist aktuell rechtlich völlig wasserdicht!
das problem bei der aussage mit dem gewechselten zr, ist die nachweisbarkeit, vorallem wenn im kaufvertrag dann noch iwo steht, das mündliche zusatzvereinbarungen nicht bestehen...
...und selbst wenn der zr nicht gewechselt wurde, muss der te wasserdicht nachweisen das der dies vom verkäufer zugesichert bekommen hat!