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Motor ruckelt, gelbe Leuchte an, Schaltkulisse im Display leuchtet, Golf V 1.9 TDI DSG DPF Mod. 09

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 9. August 2011 um 8:17

Liebe Golf Experten,

ich will mir eigentlich einen Golf Variant 1.9 TDI DSG DPF aus 12/2008 kaufen. Als ich eine Probefahrt machen wollte und den Motor startete, leuchte eine gelbe Warnleuchte, zusätzlich blinkte die DSG Schaltkulisse im Display am Armaturenbrett (und zwar blinkten alle Buchstaben gleichzeitig) und beim Anfahren/Fahren ruckelte der Motor.

Kann irgendjemand eine Vermutung anstellen? Bin jetzt unsicher, ob ich das Auto erwerben soll.

Der Verkäufer meinte zwar, dass das beseitigt wird, aber was ist, wenn der Fehler nur gelöscht wird und nach einiger Zeit wieder auftaucht......

Vielen Dank im Voraus für eure Informationen.

Gruß Flucht

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24 Antworten

Hi Flucht

also DAS ist schon mal ein ganz schlechtes Zeichen wenn du sowas hast. Das Blinken aller Buchstaben zeigt an das das DSG Getriebe im Notlauf ist. Garnicht gut ! Dazu noch die Motorkontrolleuchte an heisst ein schwerer Fehler wurde erkannt und im Speicher hinterlegt. Wenn ich raten müsste liegt die vermutung nahe das die DSG Mechatronik gerade dabei ist sich zu verabschieden ~2000 Euro bei VW. Wer weiss was da noch so im Fehlerspeicher steht... Bei dem Auto wäre ich schon auf Alarmstufe Rot !

Wo steht das Auto ? Normaler Händler ? Autohaus ? Kiesplatz Fähnchenhändler ? Wieviel KM ? Preis ?

mfg

Carsten

 

Themenstarteram 9. August 2011 um 8:57

Hallo Carsten,

vielen Dank schon einmal für deinen Hinweis. Es ist ein Händler - ein Großhändler, um genau zu sein. Ich kann aber auch als Privatmann mit Garantie kaufen. Die Garantie übernimmt aber nur 40 % von Material- und Lohnkosten, da der Wagen 126.000 km runter hat. Er soll 11500 € kosten inklusive Navi, Tempomat, Sitzheizung, Panoramadach, Klimaautomatik, Parksensensoren, Sportlineausstattung, 1. Hand, scheckheftgepflegt bei VW bis 116000 km und eben mit DSG Getriebe.

Der Preis ist meiner Meinung fair.

Kann man denn den Fehler einfach so weg löschen bzw. geht das bei der Schwere des Fehlers überhaupt?

Viele Grüße

 

Also bei sowas hilft das löschen höchstens ein par Kilometer. Dann haste das sofort wieder. Wenn du das Auto wirklich haben willst mach es von der richtigen Instandsetzung / Tausch des DSG abhängig denn das ist wie gesagt ne RICHTIG teure Reparatur wenn da was mit ist.

Ich würde den Wagen bei sowas gleich mal in eine VW Werkstatt fahren und mir einen Ausdruck des Fehlerspeichers geben lassen. Alle Fehler auflisten und den Händler beheben lassen und das auch Schriftlich festhalten... Wenn der Händler nicht mitspielen will lass das Auto, so toll und gut ausgestattet wie er ist stehen und such dir was anderes... Kein Auto mit DSG Getriebeproblemen ist 11500 Wert.

mfg

Carsten

 

Themenstarteram 9. August 2011 um 10:01

Hi Carsten,

vielen Dank für deinen Input. Ich werde es so machen wie du sagst. Und wenn man nicht bereit dazu ist, mir das Fehlerprotokoll etc. zu zeigen oder oder oder..... werde ich schweren Herzens die Finger vom Auto lassen. Andererseits - wenn etwas damit sein sollte, gilt dann nicht (unabhängig von der Garantie, die ich abschließe), eine Händlergewährleistung. Im ersten halben Jahr muss doch der Händler auf seine Kosten instandsetzen, denn dann ist er doch in der Beweispflicht mir zu sagen, dass es den Fehler nicht gab und den Beweis kann er ja auf keinen Fall erbringen. Also, muss er reparieren, oder?

Oder schützt er sich gar davor, in dem er ein Dekra Gutachten erstellen lässt (will er nämlich tatsächlich erstellen lassen). Nach dem Motto Fehler gelöscht, bei Übergabe leuchtet keine Kontrolllampe und ich zeichne das Dekra Gutachten gegen und die sind aus dem Schneider?????

Danke noch einmal für deine Meinung - oder auch den Input von anderen :-)))

Viele Grüße

am 9. August 2011 um 10:15

Wenn er schon mit nem Dekra-Gutachten kommt, dann würde ich aber gleich mal mit nem Anwalt gegen klopfen... xD oh man... Das wird wahrscheinlich ein ganz normaler Tüv-Bericht sein (also HU), der absolut nicht den elektrischen Stand des Fahrzeugs wiederspiegelt... ich würde auch erstmal mit dem Wagen zum Händler fahren während einer Probefahrt (absprechen mit dem Händler ist wichtig!!!! es ist sein Auto!) und dort Fehlerspeicher auslesen lassen, Fahrzeughistorie mal checken lassen (wegen Tachodrehen) und wenn die anbieten ne Art Gebrauchtwagencheck...

Zum Fehler selbst: das wird ne neue Mechatronik... um den Fehler zu löschen müsste er sicher eine Einmessfahrt vornehmen, die ne gute halbe Stunde dauert... dann ist das allerdings auch nur für nen geringen Zeitraum behoben, wenn es denn überhaupt behoben werden kann in der Art und Weise... ich denke hier ist so oder so eine neue Mechatronik fällig... ggf. sogar ein neues Getriebe (zB wenn das Öl nicht goldgelb, sondern silbergold gefärbt ist und in der Mechatronik selbst silber schimmernde Teilchen rumliegen... dann kannste n neues Getriebe bestellen... ;)

Du musst am Ende selber wissen, ob du das Auto nimmst, dir der Händler nett vorkommt und sich um dich als Kunden zu bemühen scheint....

Achja... und ja er steht mindestens ein Jahr in der Pflicht dir zu garantieren, dass das Auto funzt.... ;) natürlich auch hier mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten... also: so viele Fehler wie möglich in den ersten 5 Monaten finden, damit er's in einem Monat schafft zu reparieren... ;)

@flashsmaster

dem ist nichts hinzu zu fügen genau so sollte er es machen :)

Darf ich raten ? AZUBI / Geselle bei VW ?

Themenstarteram 9. August 2011 um 15:57

Vielen Dank auch an den flashmaster.

Es wird ein richtiges Dekra Gutachten erstellt, kein TÜV Bericht. Wenn ich das Fehlerprotokoll dann erhalte, ist ja klar, dass es einen Fehler gab. Und selbst, wenn sie den Fehler dann gelöscht haben und die Leuchte vorübergehend aus, müssen sie ja beweisen, dass sie irgendetwas repariert haben, sollte der Fehler wieder auftreten. Nur einfach einen Fehler löschen, ist ja nicht wirklich eine Maßnahme.

Ich werde jetzt einfach mal abwarten, was mir bei der Übergabe mitgeteilt wird. Wenn ich dann ein schlechtes Gefühl habe oder sich herausgeredet wird oder das Protokoll fehlt, kann ich ja immer noch die Finger davon lassen.

Auf jeden Fall sollte ich, wenn ich den Wagen nehme, noch einmal zusätzlich zur normalen Garantie 200 € für die Garantie der elektrischen Anlage und der Elektronik ausgeben. Die Mechatronik gehört doch zur Elektronik, oder?

Was haltet ihr eigentlich von diesem link?

"Probleme mit dem DSG Getriebe"

http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...-skoda-und-seat-1462494.html

Das Fahrzeug ist in dem Bauzeitraum (wie im Artikel der AMS erwähnt) gebaut worden. Daraufhin habe ich bei VW angerufen und gefragt, ob vielleicht noch eine Rückrufaktion oder eine Werkstattaktion bei dem Auto offen ist. Laut Fahrgestellnummer ist das wohl nicht der Fall - 2 Werkstätten haben das unabhängig voneinander bestätigt, dass "mein" Auto nicht betroffen sei.

Dennoch: könnte ein Softwareupdate für das DSG Getriebe helfen?

Viele Grüße und Danke nochmals

am 9. August 2011 um 17:38

Azubi VW... ;)

So gesehen haste recht Flucht... wenn du den Ausdruck des Fehlerspeichers hast, dann haste was in der Hand, sollte der Fehler noch einmal aftreten... das Fahrzeug bzw. die Erstzulassung des Wagens passt in der Tat in diesen "Rückruf" (Link) wegen der mechatronik rein... dies kann aber eine Werkstatt im Rahmen der Beanstandung ziemlich schnell herausfinden...

Verstehe ich das richtig, dass du eine zusätzliche Garantie für die Elektronik an dem Fahrzeug für knapp 200 € erwerben kannst?... Soweit ich weiß steht bei Händlern das gesamte Produkt unter der "Gewährleistungspflicht"... dafür dürfen die meines Wissens auch kein extra-Geld verlangen, aber berichtigt mich, wenn ich da falsch liegen sollte...

Verstehe ich auch richtig, dass du die Fahrgestellnummer bereit hast und damit bei VW anrufst wegen Feldaktionen? Dann könntest du doch gleichzeitig einmal nachfragen, wann "dein" letzter Service-Eintrag war... Oder vielleicht warste schon so schlau... ;)

Übrigens... bei ruckelnden Getrieben habe ich bisher sehr selten ein Erfolgserlebnis in Bezug auf das DSG vernehmen können... (1 von ca 10 Fällen vielleicht) Zumindest war dies nie so möglich, wenn starkes Ruckeln aufgetreten ist... bei leichtem Ruckeln könnte das vielleicht tatsächlich softwarebedingt sein...

Dann aber auf keinen Fall bei deinem beschriebenen Symptomen... ;)

Hi Flucht

wenn die DSG Anzeige schon direkt beim Anlassen blinkt und er ruckelt ist da mit einem Softwareupdate meiner Ansicht nach nicht mehr viel zu retten. Ohne Fehlerspeicher Auslese können wir dir nicht mehr sagen... Die Mechatronik gehört zum Getriebe also muss die Garantie den Antriebsstrang ( Motor, Getriebe) umfassen (meine Meinung) aber es ist sicherlich nicht falsch 200

Euro in die Versicherung der Boardelektronik zu investieren... Meistens wenn heute was kaputt geht sind es Steuergeräte, Sensoren, Fühler etc... wenn das damit abdeckt wird biste auf der sicheren Seite.. immerhin hat er schon 116000 auf der Uhr...

Themenstarteram 9. August 2011 um 19:10

wie gesagt, ich hatte schon bei 2 Betrieben angerufen, die unabhängig voneinander bestätigen, dass mein Fahrzeug nicht zu den defekten Autos gehört der Serviceaktion gehört. Dennoch hatte ich gehofft, dass mir einer von euch sagen konnte, ob so ein Softwareupdate helfen könnte. Scheinbar reicht in meinem beschriebenen Fall, ein Softwareupdate nicht aus.....

Aber natürlich ist so eine Ferndiagnose nur schwer möglich. Das Ruckeln empfindet vermutlich auch jeder anders. Es ruckelte auf jeden Fall :-)

In der Gewährleistung muss natürlich auch die Elektronik abgedeckt sein, dennoch kann es ja nicht schaden, wenn ich für die zweiten 6 Monate eine Absicherung über eine Zusatzgarantie habe.

Ansonsten werde ich morgen noch einmal beim Händler nachhaken. Mal sehen wie der Stand der Dinge ist. Freitag soll eigentlich Übergabe sein. Komischerweise wurden ja alle Mängel bei Ankunft beim Großhandel schon einmal von einem Sachverständigen ganz genau notiert. Jeder noch so kleine Steinschlag oder Kratzer wurde per Foto dokumentiert und mit Reparaturhinweis versehen. Und tatsächlich sehe ich gerade unter Punkt 16 einen Hinweis, der da lautet: "Funktion Zubehör: Motorstörung"

Das Auto hat jetzt 126.500 km runter. Die letzte Inspektion war bei 116.000 km in 02/2011. Ansonsten war er auch zuvor immer regelmäßig zur Inspektion bei VW. Ich glaube, es waren noch 3 oder 4 zusätzliche Stempel im Serviceheft - wie gesagt - alle von VW.

Falls nun wirklich die Mechatronik oder gar das Getriebe defekt sind, gibt es dann eigentlich noch Kulanz von VW - schließlich ist der Wagen erst 2,5 Jahre alt. Weißt du das zufällig, flashmaster oder du Carsten?

Viele Grüße

am 9. August 2011 um 19:22

kulanz könnte eventuell noch mit drin sein... so alt isser ja dann doch nicht... ;)

übrigens finde ich es grade witzig... xD ich heiße auch Carsten... aber egal... ^^

Tja zufälle gibts :)

aber sehe das genauso wie Carsten *lol* da er bei VW zu arbeiten scheint kannst du seinem Urteil ruhig trauen und auch wenn es normalerweise glaub ich heisst 2 Jahre oder 100 tkm sollte bei VW noch Kulanz ( zu mindest aufs Material drinne sein ) und es ist ehrlich gesagt NICHT dein Problem... Der Händler , wenn ich raten soll klingt das ganze Schwerpunktmässig nach einem Außendienstler Golf V der bei "Dat Autohus" oder ähnlichem Händler steht, hat dir die Kiste in reparierten Zustand

zu übergeben inkl. mind 6 Monate Garantie. Da kann der sich bei Privatleuten nicht rauswinden.

Und viele Händler stellen sich die Autos, auch wenn macken bekannt sind hin und reparieren die erst wenn sie Verkauft werden um da nicht unnötig Geld zu versenken, und manche, wette ich, hoffen auch ein wenig das manche Käufer nicht ALLES finden ( So wie der Gutachter der halt jeden Furz aufschreibt ) und manches übersehen und er fein raus ist. Solche groben Mängel wie ne DSG Störung sind ja auch für den Händler ein ziemlicher Kostenfaktor das wird dann erst gemacht wenns nötig ist.

Wen du mir die Analogie gestattest:

Gebrauchtwagen Kauf ist häufig wie der Sprung in ein Haifischbecken wo du dann versuchen musst

bissiger zu sein als der schlimmste Hai im Becken ( Händler ) sonst gehste unter vor allem als Laie :)

mfg

Carsten

 

Themenstarteram 13. August 2011 um 8:14

Hi Carsten (Golf 3 Bastler),

ja, und das ist das Problem. Der wird sich versuchen rauszuwinden. Er sagt zwar ich bekomme ihn einwandfrei übergeben (ohne Ruckeln und mit runden Motorlauf (hat er mir auch per Mail geschrieben) und ohne blinkende Leuchten), gleichzeitig aber gibt es das Problem, dass ich den Wagen nur reserviert habe. Zwar habe ich 500 € angezahlt, aber der Kaufvertrag wird erst am Tag der Übergabe gemacht. O-Ton vom Händler: sollte der Wagen einen schwerwiegenden Mangel haben, wird der ganze Vorgang storniert!!!

Schlau gemacht, oder? Oder ist der schriftliche Reservierungsauftrag/Orderauftrag und die Zahlung für Dekra und Garantie (das sind nämlich die 500 €) doch schon so etwas wie ein Kaufvertrag (und die lassen einen nur im Glauben, dass es keiner sei, da auf dem Dokument nicht Kaufvertrag oben drüber steht) - da bin ich mir nicht ganz sicher.....wenn das doch ein Kaufvertrag ist, könnte man ja auf die Reparatur bestehen zumal ich ihm schon per Mail geschrieben habe, dass ich erwarte, dass der Wagen mir ohne zusätzliche Kosten, die möglicherweise durch das Beheben der Mängel auftreten könnten, übergeben wird. Daraufhin bestätigte er und schrieb mir nämlich, dass ich den Wagen ohne Ruckeln etc. ausgeliefert bekäme, aber eben nur, wenn es keinen schwerwiegenden Mangel gäbe...... sonst wie gesagt, gäbe es eine Stornierung.

Auf jeden Fall habe ich den Wagen am Freitag, den 12.8. nicht ausgeliefert bekommen. Er würde angeblich immer noch beim Dekra Gutachter stehen. Das ist schon fast wie ein Krimi.

Schönen Gruß

am 13. August 2011 um 8:48

was steht denn über deiner Rechnung von 500€ drüber?... theoretisch ist noch kein Kaufvertrag zustande gekommen und theoretisch kannst du ja deine 500€ zurückverlangen, solltest du keine Gegenleistung dafür bekommen... außer es ist ein reservierungsschein... dann hast du sogar anspruch da drauf... ^^ also sobald da nichts anderes vermerkt ist... (wie zB der doofe satz mit dem "schwerwiegenden fehler"...)

die frage bleibt dann nur, was ist für ihn (händler) ein schwerwiegender Fehler... in meinen Augen ist das erst, wenn ein Auto nicht repariert werden kann, der fehler quasi bleibt... ;) sonst ist nämlich alles reparierbar (man kann alles nachbestellen xD) nur eine frage des geldes..

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