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Motorhaube Vorschrift?

Themenstarteram 28. Juli 2006 um 19:07

Hi!

 

Folgende Problematik:

Möchte demnächst meine Haube zum lacken geben. Da ich aber auf mein Auto angewiesen bin (Arbeit) wäre es blöd, wenn der Wagen dann 2 Tage in der Lackierei stehen würde.

Kann ich die Haube nicht abbauen, zum Lackieren bringen und ohne Haube auf die Arbeit fahren (2 Tage lang)?

Oder gibts dann Stress wegen der somit auch nicht vorhandenen Dämmmatte?!

Bzw. wegen Fußgängergefährdung im Falle eines Unfalls.

Hab mal vor Jahren eine VW-Zeitung in der Hand gehabt, in der ein Test von einem Golf war, mit Bildern auf öffentlichen Strassen ohne Haube.

 

Danke&Gruss

Michael

Beste Antwort im Thema
am 28. Juli 2006 um 19:11

Ist definitiv nicht erlaubt...lass dir einen Leihwagen geben,wenn du drauf angewiesen bist...

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten
am 28. Juli 2006 um 19:11

Ist definitiv nicht erlaubt...lass dir einen Leihwagen geben,wenn du drauf angewiesen bist...

am 28. Juli 2006 um 19:12

Wie gesagt nicht erlaubt! Was meinst du wenn du da mal nen Passanten "auf die Haube" nimmst:D

Darf man eigendlich ohne Frontstoßi ein paar Tage rumfahren?

am 28. Juli 2006 um 19:15

Fragst jetzt im Ernst? Die gleiche Gefährdung wie bei der fehlenden Haube.

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

Fragst jetzt im Ernst? Die gleiche Gefährdung wie bei der fehlenden Haube.

Ja,war mein Ernst!

Weil meine M Front nächste Woche nochmal gelackt wird:D

Naja,muß mal schaun,obich meine originale noch finde;)

Themenstarteram 28. Juli 2006 um 19:20

Ok, danke

Hab ich mir schon fast gedacht.

Wobei mich nebenbei mal die Blicke von anderen Verkehrsteilnehmern interessiert hätten.

Zitat:

Original geschrieben von Kredenschel

Wobei mich nebenbei mal die Blicke von anderen Verkehrsteilnehmern interessiert hätten.

:D

am 28. Juli 2006 um 19:28

Bau dir doch die Türen aus, da schauen die bestimmt noch blöder:D

Müsste meines Wissens nach sogar erlaubt sein, bin mir da aber net zu 100% sicher. Wär aber auch mal was anderes...

am 28. Juli 2006 um 19:55

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

Müsste meines Wissens nach sogar erlaubt sein, bin mir da aber net zu 100% sicher. Wär aber auch mal was anderes...

:confused:

Da der Zustand des Fahrzeugs erheblich von der EG-Betriebserlaubnis abweicht ( Crash-Verhalten ,Spannungs/Dehnungs-Verhalten etc.)

und die Türen zur Gesamtsteifigkeitsmatrix des Fz. erheblich beitragen,ist es ohne weiteres nicht möglich...

Hier ein Gesetzestext der unteranderem das Fahren ohne Motorhaube untersagt...

§ 30 StVZO

Beschaffenheit der Fahrzeuge

1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass 1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,

 

2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.

 

(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.

am 28. Juli 2006 um 20:17

Dann hat sich das mit den Türen ja wohl auch erledigt.

am 28. Juli 2006 um 21:46

mal aufm schrott nach einer leihweise fragen. aber du kommst doch aus msp oder? zur not kannste dir meine leihweise mal abbauen. auto ist ab montag stillgelegt.

am 29. Juli 2006 um 5:55

viel spaß ;) das ding ab und anbauen ist shcon scheiße genug.

zu den türen: wenn das nen auto ist, was serienmäßig keine hatte (oder hochfahrbare wie der z1) ist das was anders, ishe zB diverse army-jeeps die man heute noch antrifft, oder diese karren aus den 70 ger jahren.

am 29. Juli 2006 um 6:15

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid

zu den türen: wenn das nen auto ist, was serienmäßig keine hatte (oder hochfahrbare wie der z1) ist das was anders, ishe zB diverse army-jeeps die man heute noch antrifft, oder diese karren aus den 70 ger jahren.

Bei diesen Fahrzeugen dienen die Türen als Wetterschutz..

aber auch hier nur erlaubt,wenn die vorderen Sitze mit 3- oder 4-Punkt Gurten ausgestattet sind..

Bei Fahrzeugen mit normalen Beckengurten kann der Tüv bestimmte Auflagen (Türkette,etc.) setzen...

Zitat:

Original geschrieben von Autopfand Coeln

Wie gesagt nicht erlaubt! Was meinst du wenn du da mal nen Passanten "auf die Haube" nimmst:D

Auf welche Haube???? :D Die ist doch beim Lacker.

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