Motorisierungsberatung
Hallo zusammen,
Ich suche gerade einen Nachfolger für meinen nun in Ehren leicht ergrauten W204 Mopf. Ich bin auf eine Tages-Zulassung W212 gestoßen (E 220 BT, EZ 07/2016, silber, 0 km, 9-Gtronic, ILS, Comand, AMG Paket mit 19 Zöllern, Night Paket, Leder, eSitze, Panorama, Rückfahrkamera, Spur-, Totwinkelass., großer Tank, Spiegelpaket usw.) zum, für die Ausstattung gerade noch erträglichen Preis von 43k bei meinem en.
Nun komm ich ins Grübeln. Der 170 PS 220er Motor in Verbindung mit der 7-Gtronic+ ist in meinem W204 durchaus adäquat. Nur wiegt der W212 locker 150-200 kg mehr.
Kann mir von Euch jemand Eindrücke vermitteln von der fahrdynamischen Kombination W212 Mopf + "Nahezu Vollausstattung" + 9-Gtronic und OM 651 mit 170 PS? Speziell die Fähigkeit zum Autobahn Zwischenspurt liegt mir am Herzen. DAS kann mein W204 ganz gut. Aber der wiegt auch "nur" 1600 kg.
Alternativen wären nämlich ein E 250 BT (allerdings mit 16 tkm und nicht ganz so guter Ausstattung und recht krawalliger AMG Optik, was wohl auf die weiße Lackierung zurückzuführen ist) und ein E 350 BT mit 25 tkm in Standard Avantgarde, alter Automatik (die ich eigentlich nicht mehr so gerne hätte) und guter aber nicht überragender Ausstattung.
Beste Antwort im Thema
Hallo, ich fahre selbst einen W 212 BT Limousine - mit nur 136 PS Diesel und bin trotz der "nur" 136 PS mit den Fahrleistungen zufrieden. Ich hatte auch schon einen W 204 mit 170 PS.. klar ist der flotter unterwegs, da ich aber viel Landstraße fahre spielt die Endgeschwindigkeit nicht die große Rolle und zum überholen reichen die 136 PS mir völlig.
Das meine Erfahrungen, Du solltest aber auf jeden Fall eine Probefahrt machen, nur dann kannst Du für Dich entscheiden ob Dir 170 Diesel-PS reichen.
Beste Grüße
frühdabei
18 Antworten
Hallo, ich fahre selbst einen W 212 BT Limousine - mit nur 136 PS Diesel und bin trotz der "nur" 136 PS mit den Fahrleistungen zufrieden. Ich hatte auch schon einen W 204 mit 170 PS.. klar ist der flotter unterwegs, da ich aber viel Landstraße fahre spielt die Endgeschwindigkeit nicht die große Rolle und zum überholen reichen die 136 PS mir völlig.
Das meine Erfahrungen, Du solltest aber auf jeden Fall eine Probefahrt machen, nur dann kannst Du für Dich entscheiden ob Dir 170 Diesel-PS reichen.
Beste Grüße
frühdabei
Wir hatten erst einen W212 und jetzt einen S 212. Obwohl der S etwas schwerer ist, konnte ich keinen Unterschied beim Fahren feststellen. Die 9Gang Automatik ist eine Wucht. Ich will und muss aber nicht immer der Erste beim Beschleunigen sein.
Ich würde immer wieder mit 170 PS zurechtkommen.
LEjockel
Nicht immer nur auf die PS gucken. Das Drehmoment ist doch das eigentlich wichtige, was man jeden Tag merkt. Und das Maximum liegt hier schon extrem früh an und ist dann im Plateau sehr lange vorhanden. Da merkt man 100 oder 200 Kilo mehr oder weniger nicht. Bemerkbar vielleicht, wenn man den bis unters Dach belädt und noch nen Hänger dran macht. Wenn dir der Motor bislang gereicht hat, wird er das jetzt auch tun.
Das dremoment ist sehr gut und in verbindung mit der 9gang geht es bis 200km zügig vorwährts.zwischenspurt alles sehr souverän.
Für mich ist durchbeschleunigt der Unterschied zwischen 220d und 250d sehr gering. Der 250d punktet allerdings im Alltag durch das bärigere Drehmoment bei niedrigen Drehzahlen. Er suggeriert so eine gehörige Mehrleistung und fühlt sich lebendiger an.
Meine Einschätzung zu den verschiedenen Dieselmotoren:
Hallo zusammen,
Ich bedanke mich für Eure Ratschläge. Ich hatte gestern die Chance einen, allerdings nicht in Frage kommenden, JS 220 BT Probe zu fahren. Waren nur ein Paar Minuten, da der "Rest" ja durchaus von meinem W204 Mopf bekannt ist.
Tatsächlich - die 9 G-tronic ist wesentlich sanfter, ruckärmer und fast schon unmerklich. Eine echte "Haben-wollen" Automatik. Der Motor - deutlich besser gedämmt als im W204 übrigens - zeigt in der Limousine keine signifikanten Unterschiede zu meinem W204. Lethargisch ist er definitiv nicht. Davor hatte ich ein bißchen Manschetten.
Dennoch werde ich mich wohl - bis Freitag ist er für mich reserviert - für den 2015er 350er S 212 entscheiden, da die hiesige Händlerorganisation einen deutlichen Nachlass gewährt hat und mir auch noch bei der Inzahlungnahme des W204 (beim selben Händler gekauft) deutlich entgegenkommt.
Ich benötige den Wagen - nicht nur gelegentlich sondern vergleichsweise häufig - als Zugfahrzeug für unsere Pferde, da wir uns kurzfristig gegen die entsprechende Ausrüstung unseres fast 40 Jahre alten Pickups angesichts der fragilen GM Dreigangautomatik für diese Zwecke entschieden haben. Hier ist Drehmoment aus dem Drehzahlkeller einfach notwendig, um den Kerlchen hintendrin einigermaßen gleichmäßigen Anfahrkomfort zu bieten. Hänger + Pferde + Sättel & Ausrüstung immerhin fast 2,3 Tonnen. Da reicht der 220er nicht aus. Leider.
Die Anhängelast des 212er reicht hierfür aber auch nicht.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 19. Juli 2016 um 09:24:59 Uhr:
Die Anhängelast des 212er reicht hierfür aber auch nicht.
2300 ist worst case. 2100 reichen dafür absolut. Der Hänger (Böckmann Esprit Champion C) hat ja papiermäßig nur 2 t Gesamtlast....
Wie schwer die Pferde sind, ist eh jahreszeitenabhängig und schwankt. Sollte eine Wiegung kommen, verschwinden Sättel, Ausrüstung etc. im Kombiheck, mit dem ich mich dann wohl anfreunden muss.
Auf jeden Fall ist diese Lösung weitaus unkomplizierter als bei einem H-Zulassungsfahrzeug eine Kupplung und seine Anhängerlast von 3500 kg eintragen lassen zu wollen. Mit der LPG Lösung haben wir unser Glück wahrscheinlich schon ausgereizt....
Ach, eine polizeiliche Kontrolle würde mir weniger Sorgen machen, als ein Unfall. Insbesondere mit Personenschaden wird es dann richtig, richtig eng strafrechtlich. Und das ist auch gut so. Wer schon im Vorfeld des Kaufes weiß, dass die Anhängelast grenzwertig ist, der handelt nicht nur fahrlässig sondern vorsätzlich.
Zumal es selbst im PKW-Bereich Alternativen gibt (z.B. bei Audi oder Volkswagen). Jede Menge SUVs ziehen zumal 3.5 Tonnen.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 19. Juli 2016 um 10:42:04 Uhr:
Ach, eine polizeiliche Kontrolle würde mir weniger Sorgen machen, als ein Unfall. Insbesondere mit Personenschaden wird es dann richtig, richtig eng strafrechtlich. Und das ist auch gut so. Wer schon im Vorfeld des Kaufes weiß, dass die Anhängelast grenzwertig ist, der handelt nicht nur fahrlässig sondern vorsätzlich.
Zumal es selbst im PKW-Bereich Alternativen gibt (z.B. bei Audi oder Volkswagen). Jede Menge SUVs ziehen zumal 3.5 Tonnen.
Richtig. Wer schon einmal ein oder mehrere Pferde im Hänger hatte, weiß wie wichtig es ist, dass sich das Gespann in jeder Hinsicht innerhalb des Limits bewegt. Bitte immer daran denken, man gefährdet nicht nur sich selbst und die Pferde, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Also: Bitte mal nach einer M Klasse o.ä. schauen.
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 19. Juli 2016 um 10:42:04 Uhr:
Ach, eine polizeiliche Kontrolle würde mir weniger Sorgen machen, als ein Unfall. Insbesondere mit Personenschaden wird es dann richtig, richtig eng strafrechtlich. Und das ist auch gut so. Wer schon im Vorfeld des Kaufes weiß, dass die Anhängelast grenzwertig ist, der handelt nicht nur fahrlässig sondern vorsätzlich.
Zumal es selbst im PKW-Bereich Alternativen gibt (z.B. bei Audi oder Volkswagen). Jede Menge SUVs ziehen zumal 3.5 Tonnen.
Nach einem Unfall mit einem Pferdehänger (was Gott verhüten möge) und Pferden drin, kann kein Sachverständiger dieses Planeten mehr feststellen, ob der Hänger zum Unfallzeitpunkt 2000, 2100 kg oder 2200 kg gewogen hat.
80% der auf deutschen Straßen gefahrenen Pferde-Gespanne von Otto-Normabverbraucher(innen) werden betrieben mit Autos wie Tiguan (gerne der 1,4 TSI - denn der ist ja so billig.....) Kuga, Antara & Co., rostigen Subarus oder - seh ich immer wieder auf Turnieren - dem guten alten W210. In all seiner rostigen Pracht. Die "Generation Touareg/Cayenne/Q7" fährt heute im blitzsauberen Atego LKW zum Turnier.
Der W212 ist aufgrund seiner Masse und seiner Größe ein ideales Zugfahrzeug - auch für größere Lasten. Und zu Deiner Beruhigung: Ich kann ihn jederzeit auf 2,5t auflasten lassen. Zu Sportzwecken. Das geht natürlich nur mit einem grünen Nummernschild am Hänger. Was ich dank einer Altfallregelung (ist unser dritter Hänger mit "grün" hintendran) und den freundlichen Mitarbeitern im örtlichen Straßenverkehrsamt auch immer wieder genehmigt bekommen habe.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 19. Juli 2016 um 10:54:29 Uhr:
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 19. Juli 2016 um 10:42:04 Uhr:
Ach, eine polizeiliche Kontrolle würde mir weniger Sorgen machen, als ein Unfall. Insbesondere mit Personenschaden wird es dann richtig, richtig eng strafrechtlich. Und das ist auch gut so. Wer schon im Vorfeld des Kaufes weiß, dass die Anhängelast grenzwertig ist, der handelt nicht nur fahrlässig sondern vorsätzlich.
Zumal es selbst im PKW-Bereich Alternativen gibt (z.B. bei Audi oder Volkswagen). Jede Menge SUVs ziehen zumal 3.5 Tonnen.
Richtig. Wer schon einmal ein oder mehrere Pferde im Hänger hatte, weiß wie wichtig es ist, dass sich das Gespann in jeder Hinsicht innerhalb des Limits bewegt. Bitte immer daran denken, man gefährdet nicht nur sich selbst und die Pferde, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.
Also: Bitte mal nach einer M Klasse o.ä. schauen.
Nein, besten Dank. 2100 kg und 2500 kg zu Sportzwecken reichen bei einem Duo Hänger völlig aus.
Übrigens - Koliknotfall und Gaul ließ sich nicht verladen - also meinen (alter Turnierbock) mit verladen und 2 Pferde im Böckmann Duo Hänger mit einem Astra Kombi in die Klinik gezogen. Ging nicht anders. War kein anderes Kfz mit Kupplung zur Verfügung.
Mache das schon ne Weile und bislang hat sich noch keins der "rohen Eier" hintendrin beschwert. Natürlich fährt man vorsichtig. Aber eine M (GLE)-Klasse ist für zwei Pferde mit nem Alu-Böckmann mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Zumal unter 60k kein junger Gebrauchter zu haben. Völlig irreal deren Preise.
Ein E220d hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,3 Tonnen. Wie willst Du da § 42 I Nr. 1 StVZO umgehen mit Deinen 2,5 Tonnen Auflastung?
Und natürlich kann ein Gutachter die Masse bestimmen. Insbesondere bei Todesermittlungsverfahren wird ein unendlicher (!) Aufwand getrieben. Wenn die Überladung (mit)ursächlich geworden ist, dann steigert sich der Fahrlässigkeitsvorwurf ERHEBLICH!
Zitat:
@204er schrieb am 19. Juli 2016 um 11:00:16 Uhr:
Nach einem Unfall mit einem Pferdehänger (was Gott verhüten möge) und Pferden drin, kann kein Sachverständiger dieses Planeten mehr feststellen, ob der Hänger zum Unfallzeitpunkt 2000, 2100 kg oder 2200 kg gewogen hat.
Dir geht es nur um die Nachweisbarkeit? Da haben wir doch sehr unterschiedliche Denkansätze.