- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 5
- Motoröldruck Fehlermeldung
Motoröldruck Fehlermeldung
Hallo zusammen hab ein ähnliches Problem.
Hab mir vor 2 Monaten einen gebrauchten 1.6 FSI Baujahr 2003 gekauft. Seit ein paar Wochen erscheint desöfteren mal in der MFA die Warnmeldung " Motoröldruck- STOP - Motor aus" und neuerdings mit dem Hinweis in die Betriebsanleitung zu schauen. Hier ist zu erwähnen, dass der Motorölstand absolut in Ordnung ist. War schon bei 2 verschiedenen Freundlichen, aber beide konnten keinen Fehler feststellen zumal der Fehlerspeicher leer war.
Zudem kam hinzu dass da manchmal im Motorraum beim Lehrlauf ein leises klackern zuhören, das bei getretener Kupplung etwas lauter wird. Ein weiteres Geräusch kommt manchmal beim Starten des Motors. Da hört sich der Motor für ca. 2 Sekunden ziemlich laut an, nach diesen 2. sec läuft er wieder normal. Leider hatte ich aber beim Vorfahren beim ;-) kein Glück, dank Vorführeffekt traten natürlich diese Geräusche nicht auf.
So meine Frage lautet nun, hatte jemand anderes auch schonmal so was, und wenn ja was ist da der Fehler?
Zudem würde mich auch interessieren ob ihr auch wisst, wenn das was größeres sein sollte, wie das mit der Gewährleistung ist. Ich habe beim Händler keine Garantie abgeschlossen, aber es besteht ja die gesetzlich verpflichtete Gewährleistung von mind. 12 Monate. Könnte ich da dann Anspruch drauf erheben?
Wäre super wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Danke schon man im Voraus für die antworten.
Liebe Grüße Thomas
Ähnliche Themen
19 Antworten
Moin,
da könnte sich was größeres hinter verbergen.
Als erstes würde ich mit dem Fahrzeug beim Verkäufer vorstellig werden und die Sache schriftlich festhalten. So bist du bei späteren Reklamationen bestens gerüstet.
Auf jeden Fall sollte der Öldruck nach Herstellervorschrift geprüft werden. Im günstigsten Fall sorgt ein defekter Öldruckschalter für eine zeitweilige Fehlinformation, die Geräusche nach dem Starten könnten aber auch auf einen beginnenden mechanischen Defekt hindeuten.
Im Fehlerspeicher wirst du auch in Zukunft nichts finden, da der Öldruckschalter nicht überwacht wird.
Bei welchen Bertiebszuständen kommt die Warnmeldung? Warm/kalt, Last/Leerlauf, Kurvenfahrt...?
MfG
Hey PapaVW,
danke erstmal für deine Infos.
Also das letzte mal als die Warnmeldung aufgetaucht ist, war der Motor warm. Bin zuvor 100 km Autobahn gefahren, und als ich mein Auto in die Garage einparken wollte kam die Meldung. Wenn ich mich an die anderen Male zurückerinnere müsste dort der Motor auch immer warm gewesen sein.
Wie meinst du das mit beim Verkäufer vorfahren und schriftlich festhalten? Was soll ich schriftlich festhalten.
Liebe Grüße
Tommy
Mit schriftlich meine ich; Auftrag schreiben lassen, Kopie aufheben...
Wird das nur mündlich angegeben oder handschriftlich notiert fehlt dir gegebenenfalls der Nachweis das der Mangel bereits zu diesem Zeitpunkt aufgetreten ist.
Das der Fehler nur bei warmen Motor bzw. nach Autobahnfahrt vorkommt, lässt eher auf einen mechanischen als auf einen elektrischen Defekt vermuten, da wenn Öl warm/heiss besonders dünnflüssig ist.
MfG
Inwiefern meinst du Auftrag schreiben lassen? Meinst du den Auftrag für die Werkstatt? Sorry steh da weng auf dem Schlauch...
Liebe Grüße
Tommy
Genau...
Ich unterstelle mal das der Wagen bei einem Vertragshändler mit Werkstatt gekauft wurde. Also hin, Mangel schildern und auf Überprüfung drängen. Dazu wird dann halt ein Arbeitsauftrag für die Werkstatt geschrieben, wie bei jeder anderen Reparatur, nur das nicht du als Auftraggeber auf dem Wisch stehst, sondern der Händler ( evtl. Gebrauchtwagenabteilung, Gebrauchtwagenversicherer o.ä. ). Trotzdem bekommst du eine Kopie davon, zumindest eine Art Abholbescheinigung.
Solltest du den Wagen bei einem freien Händler an der "Ecke" erstanden haben, wird das etwas schwiereiger. Da du ihm die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung geben musst, er aber den Mangel ohne eigene Werkstatt nicht beheben kann, wird der Wagen dann an eine andere Werkstatt übergeben. Notfalls einen Zweizeiler mit dem Problem formulieren und vom Händler unterschreiben lassen.
MfG
ok also letzteres trifft zu. Hab es bei einem freien Händler gekauft. Nehmen wir mal an dass sich langsam die Ölpumpe verabschiedet, müsste er dann gemäß der Gewährleistung für die Kosten der Reperatur aufkommen?
Liebe Grüße
Tommy
In der ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Händler, der die das Auto verkauft hat, den Fehler/Schaden auf seine Kosten beseitigen. Da kommt er nicht drum rum.
Nach den 6 Monaten wird es schwierig, da die Beweislastumkehr eintritt. Dann musst Du beweisen, dass der Fehler schon bei Kauf vorlag. Hier aber ohne Belang, da vor 2 Monaten gekauft.
Ah ok, hatte letztens schon mal eine Reperatur des NOx Sensors und hab bei ihm angefragt wie das ist mit der Reperatur. Er meinte er müsse nix zahlen weil an dem Tag wo ich das Auto gekauft habe der Fehler noch nicht vorlag, was ja stimmt da die Fehlermeldung damals noch nicht in der MFA angezeigt wurde. Er meinte zudem dass es sich bei dem Sensor um ein Verschleißteil handle und er daher nicht dafür aufkommen müsste.
Hat er mich da übers Ohr gehaut? Hätte er das dann auch eigentlich zahlen müssen, war das von ihm nur ne Ausrede? Kann man das irgendwo gesetzlich nachschlagen, sodass ich beim nächsten Anruf ihn darauf verweisen kann?
Liebe Grüße
Tommy
Zitat:
Original geschrieben von T-MX
Hat er mich da übers Ohr gehaut?
Jupp.....Verschleißteil
Wenn er net spurt, droh ihm mit deinem Anwalt.....Der Verkäufer weiß, dass er zahlen musste und muss.
Na prima ;-) Da kann ich jetzt wohl nicht mehr viel machen was den Sensor angeht, oder?. Ok und mit welchem Gesetzestext kann ich ihn in die Schranken weisen? Also wie soll ich am Besten argumentieren wenn ich ihn die Tage anrufe?
Liebe Grüße
Tommy
Wusel dich mal da durch. Da solltest Du alles finden....
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
Ich würd dem die alte Rechnung grad mit hin legen......Ist halt blöd, weil er eigentlich das recht hat selbst zu reparienen (günstiger als Fremdrechnung) und Du willst ja noch was von ihm.......*abwägen*
Was meinst du genau mit dem abwägen? Abwägen ob ich die alte rechnung noch mit vorlege weil er ja die nächste auch am besten zahlen soll? Besten Dank für den link..hätte man auch selber drafukommen können...wikipedia halt.
Also nochmal zum Verständnis: ist seine Aussage er müsse den Austausch des NOx sensors nicht bezahlen, da dieser Defekt bei Gefahrenübergabe noch nicht bestand (keine Warnmeldung in MFL) falsch? Falsch deswegen weil man innerhalb der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten vermutet dass ein Defekt, der nicht direkt ersichtlich ist, schon bei Gefahrenübergabe bestand. Und er daher dafür hätte aufkommen müssen. Ist das richtig so?
Liebe Grüße
1.) Ja das meinte ich mit "Abwägen" (wenn´s über nen Anwalt geht, dann natürlich die alte Rechnung mit)
2.) Er muss dir beweisen, dass der Fehler bei Kauf nicht war....Kann er nicht.....Händler hat Pech.
Deswegen hast Du in den Monaten 7-12 auch schlechte Karten, da Du dann nicht beweisen kannst, dass der Fehler schon beim Kauf war.
Gruss