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Motorrad drosseln, anmelden (TÜV, Versicherung, Zulassung, etc) KEINE AHNUNG :D HILFE!
Hallo alle miteinander,
n Kumpel hat sich ne Maschine gekauft und die will er auch direkt Fahren, jedoch hat er folgendes Problem:
- Motorrad mit 72PS gekauft
- nur A2 führerschein
- keine Vorkenntnisse und dementsprechend auch wenig Ahnung bei der Vorgehensweise
Nächste Woche holen wir das Bike mit dem Van ab und bestellen dann auch gleich die passende Drossel. Einbau wird kein Problem sein und unser TÜV'ler hat uns schon bestätigt, dass es in Ordnung geht, wenn wir den Einbau übernehmen. Nun kommt das eigentliche Problem. Wir wissen nicht, in welcher Reihenfolge wir vorgehen müssen. Wir dachten:
-> Motorrad abholen
-> Online versichern (Versicherung bei Anmeldung beginnen lassen bzw davor)
-> Drossel kaufen und selbst einbauen
-> zum TÜV schieben (ohne Kennzeichen) und Drossel bestätigen lassen
-> Motorrad anmelden und Zulassungsbescheinigung I und II ändern lassen (wegen der Drossel)
-> Kennzeichen machen lassen
-> zurück zum TÜV und mit Motorrad wieder verschwinden
Die letzten vier Punkte würden wir dann an einem Tag machen, FALLS wir das Bike für ein paar Stunden beim TÜV stehen lassen dürften. Ansonsten müssten wir wohl nen Hänger mieten und direkt wieder mitnehmen.
Kann man das so machen oder haben wir was vergessen?
Ist es schlimm, dass wir das Motorrad auf 48PS Versichern obwohl es noch gar nicht beim TÜV war und auch nicht eingetragen ist?
Melden wir das Motorrad an und ändern gleichzeitig die Zulassungsbescheinigungen oder müssen wir das getrennt machen bzw wie läuft das in diesem Fall ab, da es abgemeldet und ungedrosselt ist?
Edit: Welche Kosten kommen noch einzeln auf ihn zu?
Gruß
Beste Antwort im Thema
So, alles ist erledigt und sind folgendermaßen vorgegangen:
- Kennzeichen online reserviert und in Auftrag gegeben (bei Kennzeichenprofis, eine Lebenshilfe Werkstatt) für einen guten Zweck
- Drossel von Alpha online bestellt mit Hilfe der FIN
- Versicherung abgeschlossen und eVB Nummer bekommen
- Vorführbescheinigung mit Perso und eVB bei der Zulassungsstelle geholt (war umsonst)
- Drossel eingebaut
- Zum KÜS gefahren, dort hat der Herr eine Runde aufm Möp gedreht und anschließend ne halbe Stunde an der Bescheinigung geschrieben, was mich 45€ gekostet hat.
- Zulassungsstelle mit Perso, Fahrzeugbrief I und II, Drosselbescheinigung von KÜS, eVB Nummer, Nummernschild und Bankkarte aufgesucht. Natürlich als erster um 7:30 an der Tür
10 Minuten später und 55€ ärmer durfte ich wieder gehen und die Sache war gegessen.
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15 Antworten
Einfach mal die Versicherung anrufen. Die sagen einem das schon.
Zur Anmeldung muss das Mopped versichert sein. (Doppelkarte)
Okay, ja das wollten wir eigentlich machen, aber Sa/So ist leider keiner Erreichbar deshalb haben wir das einfach in die Frage mit reingepackt :P
Ja, das mit der Doppelkarte wissen wir bzw heisst ja jetzt eVB.
Aber wie sieht es mit der Zulassung aus, da wollen wir nicht "unvorbereitet" hingehen, denn bei uns sind die ziemlich unfreundlich auf der Kreisverwaltung
1. Vogel einbauen
2. TÜV drossel bestätigen lassen , auch TÜV machen lassen wenn abgelaufen , brauchst bei der Zulassungsstelle
3. Versucherungsbescheinigung besorgen
4. Mit allen unterlagen zur Zulassungsstelle
Personalausweis nicht vergessen. Ich seh keine Fehler.
Vielen Dank euch drei
Noch eine letzte Frage.
Wie sieht es beim Zulassen aus, muss da zuerst die Drossel in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden und dann angemeldet werden oder wird beides in einem Wisch gemacht?
Passiert alles bei der Zulassung in einem Durchgang
So, alles ist erledigt und sind folgendermaßen vorgegangen:
- Kennzeichen online reserviert und in Auftrag gegeben (bei Kennzeichenprofis, eine Lebenshilfe Werkstatt) für einen guten Zweck
- Drossel von Alpha online bestellt mit Hilfe der FIN
- Versicherung abgeschlossen und eVB Nummer bekommen
- Vorführbescheinigung mit Perso und eVB bei der Zulassungsstelle geholt (war umsonst)
- Drossel eingebaut
- Zum KÜS gefahren, dort hat der Herr eine Runde aufm Möp gedreht und anschließend ne halbe Stunde an der Bescheinigung geschrieben, was mich 45€ gekostet hat.
- Zulassungsstelle mit Perso, Fahrzeugbrief I und II, Drosselbescheinigung von KÜS, eVB Nummer, Nummernschild und Bankkarte aufgesucht. Natürlich als erster um 7:30 an der Tür
10 Minuten später und 55€ ärmer durfte ich wieder gehen und die Sache war gegessen.
So muss das sein. Jetzt fehlt noch ein schöner Herbst. Den organisierst du jetzt bitte auch noch!
Grüße, Martin
Was ist eine Vorführbescheinigung von der Zulassungsstelle? Und dann noch umsonst bei einer Behörde?
Meines Wissens - bitte um Korrektur falls anders - ist das die Bescheinigung für die Pflichtversicherung.
Sprich: Das Fahrzeug hat ein Kennzeichen zugeteilt bekommen, ist aber noch nicht zugelassen. Die Versicherung ist jedoch per evB bestätigt worden.
Mit dieser Bescheinigung dürfen dann die »im Zusammenhang mit der Zulassung stehenden Fahrten« zu TÜV/Dekra vorgenommen werden.
Wird man kontrolliert -> HP-Nachweis ist vorhanden. Eigentlich sollte man dann jedoch auch bereits die Kennzeichen montiert haben. Nur eben ohne Siegel.
Grüße, Martin
Danke, wieder was dazu gelernt. Freund von mir hat eine Werkstatt, PKW-Transportanhänger und auch rote Kennzeichen, da habe ich es ggfls. etwas einfacher.
Dein Ansatz klingt logisch, nur "eigentlich sollte man" würde ich eher so vermuten, dass man die Kennzeichen bereits angebracht haben muss.
Genau, X_FISH hat das ziemlich genau getroffen.
Man benötigt die eVB und muss angeben, an welchem Tag, von und wohin man fährt. Dann darf man an dem Tag mit umgestempelten Nummernschild (was aber vorhanden sein muss!) zum TÜV und zurück fahren.
Das es kostenlos ist, hat mich auch fast geschockt
Aber was ich unglücklicherweise vergessen habe zu fragen ist, wie das mit der Drossel und dem Führerschein ist. Denn theoretisch (meiner Überlegung nach) bin ich ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren, denn die Drossel sollte ja beim KÜS erst eingetragen werden und das Motorrad war ja zu dem Zeitpunkt (jedenfalls auf dem Papier) noch ungedrosselt.
Auf die Vorführbescheinigung bin ich auch nur gekommen, da ich beim KÜS nachgefragt habe ob Hausbesuche gemacht werden, hab deshalb wohl auch nicht mehr an die Fahrerlaubnis gedacht, was im Nachhinein ziemlich unklug war x.x
Zitat:
@eviI schrieb am 27. Oktober 2015 um 20:42:39 Uhr:
Aber was ich unglücklicherweise vergessen habe zu fragen ist, wie das mit der Drossel und dem Führerschein ist. Denn theoretisch (meiner Überlegung nach) bin ich ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren, denn die Drossel sollte ja beim KÜS erst eingetragen werden und das Motorrad war ja zu dem Zeitpunkt (jedenfalls auf dem Papier) noch ungedrosselt.
Richtig. Bei einer Kontrolle hätte nicht der Ist-Zustand gegolten sondern was in den Papieren eingetragen ist.
Da mehr als 35 kW -> §21 StVG
Grüße, Martin
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Allerdings glaube ich nicht so recht an ein Führerscheindelikt. Im Falle des Falles hättest du doch nachweisen können, dass das Teil bereits gedrosselt war. Und bei den frisierten Mofas zählt ja auch nur der Ist-Zustand und nicht die Eintragung in den Papieren.