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Motorrad fahren zu Ostern erlaubt?

Themenstarteram 26. März 2021 um 15:20

Hallo ins Forum,

und gleich eine Frage an die Community:

Unsere Profis vom CoronalenQuartett haben ja einen erneuten Lockdown beschlossen, genannt "Osterruhe", der von 01. bis einschl. 06. April stattfinden soll.

Der Handel soll zusperren und es gilt eine ganztägige Ausgangsbeschränkung.

Darf ich zu Ostern Motorrad fahren?

Es gilt ja eine Ausgangsbeschränkung, keine Ausgangssperre!

Darf ich das Haus zu Erholungszwecken verlassen? Spazieren gehen z.B. war ja in den letzten 27 Lockdowns auch erlaubt, da es meiner Erholung dient. Da aber auch Motorrad fahren meiner Erholung dient, würde ich natürlich gerne fahren. Ich bin alleine unterwegs und treffe mich mit niemanden.

Was sagt ihr dazu?

Bitte nur um Antworten auf meine Frage.

Schöne Grüße

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33 Antworten
am 26. März 2021 um 15:22

Du bist raus.

Also ich fahre Motorrad :-D Sie haben mich noch nie eingeholt deswegen konnte ich sie noch nie fragen ob sie was dagegen haben Achselzucken Smiley

Du bist raus verstehe ich jetzt nicht.

Laut ADAC ist Motorrad fahren pauschal nicht verboten,

kann sich aber je nach Bundesland noch ändern.

Schau einfach vor den Feiertagen noch im Internet nach.

am 26. März 2021 um 16:34

Die sogenannte Osterruhe ist doch längst wieder vom Tisch. Wenn man sich an die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen hält, dann kann man alles machen, wozu man Lust und Laune hat.

Man darf gespannt sein, wie das hier ausgeht. Ich vermute, so wie die anderen 25 Threads, an denen wir uns abgearbeitet haben.

 

Mfg

am 26. März 2021 um 16:44

Zitat:

@hoffederfunzt schrieb am 26. März 2021 um 17:30:44 Uhr:

Du bist raus verstehe ich jetzt nicht.

Laut ADAC ist Motorrad fahren pauschal nicht verboten,

kann sich aber je nach Bundesland noch ändern.

Schau einfach vor den Feiertagen noch im Internet nach.

Du bist raus bedeutet, dass das Thema auf MT verboten ist.

Motorradfahren ist verboten, weil man nicht ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen darf.

Beide Aussagen falsch!!

am 26. März 2021 um 17:10

Zitat:

@adi1204 schrieb am 26. März 2021 um 17:52:39 Uhr:

Beide Aussagen falsch!!

Bin gespannt, auf Deine Informationen.

Zu 1. Wo steht das, dass das auf MT verboten ist?

Zu 2. Deine generelle Aussage ist einfach falsch! Autofahren ist ja auch nicht verboten! Die Wege kann man auch mit dem Motorrad erledigen. ;-)

Guten Morgen.

Osterruhe wurde am Mittwoch abgesagt. Mama Merkel hat um Verzeihung gebeten.

Aber bis Ostern kann sich das Politbüro natürlich trotzdem noch allen möglichen Schmarrn ausdenken.

Es muß ein triftiger Grund vorliegen.

 

Was ein triftiger Grund ist.... Ist Ermessensache.

 

Erst dein Ermessen

Wenn die Streckenposten dich anhalten dann deren Ermessen.

 

Bei Abweichungen der beiden Lageeinschätzungen und folgender nicht-Einigung

 

Dann gilt das Ermessen des Richters

 

Bei Zustimmung deinerseits zur Einschätzung der Streckenposten ist der Tarif 250,-€ronen

 

 

Lange Rede kurzer Sinn.

 

Ich fahre .....wie in jedem Lockdown

Bisher hat mich niemand angehalten

 

Achtung ich fahre im Söder Hoheitsgebiet

...

Ich fahre auch seit dem ersten lockdown im Söder Land.. mich hat ja noch nicht Mal jemand angehalten.

 

Und wenn's n triftigen Grund braucht, fahre ich halt zu dem einen Haushalt den ich besuchen darf oder zum spazieren gehen.

Genau und das Auto braucht die Frau oder der Sohn oder oder oder

 

Eigentlich ist Moped fahren an sich schon ein triftiger Grund.

 

Der triftigste überhaupt....

Triftiger Grund ? Die Ausgangsbeschränkung gilt doch aktuell hat nicht.

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