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Motorrad Führerschein falsche Klasse eingetragen Probleme bei Kontrolle?
Guten Morgen, gestern ist mir durch Zufall aufgefallen das in meinem Führerschein etwas falsch eingetragen wurde oder ich mich halt einfach nur Irre.
Ich habe am 25.05.2012 mein Motorrad Führerschein Klasse A beschränkt erhalten und durfte laut alten Gesetzen und Info meines Fahrlehrers nach 2 Jahren automatisch A unbeschränkt fahren.
Nun habe ich meinen Führerschein aber verloren und 2013 kam eine neue Gesetzesgebung heraus,
Jetzt ist ende 2013 nach Neuerstellung durch Verlust nur Klasse A2 bei mir eingetragen und halt das Datum vom 25.05.2012.
Und bei Klasse A steht das Datum vom Autoführerschein und die Schlüsselzahlen 79.03,79,04 nur drin.
Bekannte von mir meinen das bei einer Kontrolle einfach die 2 Jahre drauf gerechnet würden und man Bescheid weis das ich seit 25.05.2014 A unbeschränkt fahren darf.
Vlt kennt sich hier jemand besser aus und hätte einen Rat
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24 Antworten
Du hast deinen Führerschein verloren? Was heißt das genau? Das Dokument irgendwo verloren im Sinne von verbummelt und ein neues Dokument bekommen? Oder heißt verloren, dass du die Fahrerlaubnis eingebüßt hattest und die Fahrerlaubnis komplett neu beantragen musstest?
Die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 beschränken die Klasse A übrigens auf das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen > 45 km/h mit und ohne Anhänger. Wer Klasse B (oder den alten 3er) vor Jan. 2013 erworben hat, bekommt das beim Ausstellen eines neuen Führerschein-Dokumentes automatisch eingetragen wegen Bestandsschutz.
Bin gerade etwas knapp mit der Zeit zum Recherchieren: der Fall müsste doch in der aktuellen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt sein. Deine Führerscheinstelle weiß es bestimmt auch :-)
Viele Grüße
SpyderRyder
Du hattest 2013 nur die A (Beschränkt) als die Gesetzesänderung kam und bist damit in die A2 gerutscht.
Der Umstieg auf die A (ohne Beschränkung) aus der A2 setzt ab 2013 eine praktische Prüfung vorraus, die du nie absolviert hast.
Da man seit 2013 nur mit praktischer Prüfung aus der A2 in die A kommen konnte, kann ich mir vorstellen, dass du derzeit nur die kleinen Maschinen fahren darfst; der automatische "Aufstieg" ist seit 2013 vorbei.
Ggf. gibt es einen Bestandsschutz für die A(beschränkt) mit automatischem Upgrade, die vor der neuen Verordnung ausgestellt wurden. In dem Falle hat die Führerscheinstelle dir den falschen Führerschein ausgestellt.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 5. November 2020 um 09:20:54 Uhr:
Bin gerade etwas knapp mit der Zeit zum Recherchieren: der Fall müsste doch in der aktuellen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt sein. Deine Führerscheinstelle weiß es bestimmt auch :-)
Joa, §15 Abs 3.
Bei strenger Auslegung hat er keine A. wie oben geschildert. Sofern es also keine Ausnahmeregelung für Führerscheine vor 2013 gibt.... dann wurde er in die A2 einsortiert und braucht eine praktische Prüfung.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 5. November 2020 um 12:55:13 Uhr:
Du hattest 2013 nur die A (Beschränkt) als die Gesetzesänderung kam und bist damit in die A2 gerutscht.
Der Umstieg auf die A (ohne Beschränkung) aus der A2 setzt ab 2013 eine praktische Prüfung vorraus, die du nie absolviert hast. …
Er hat aber die Prüfung zu den 2012 geltenden Voraussetzungen gemacht, das kann eigentlich keine Abstufung von A (die er gemacht hat) zu A2 zur Folge haben. Einen Umstieg von A auf A gibt es auch nicht, und den A2 hat er nie gemacht, sondern A mit der anfänglichen Beschränkung.
Klingt für mich nach einem Fehler in der Führerscheinstelle, falls nur der Führerschein und nicht die Fahrerlaubnis zwischenzeitlich verloren ging.
Upsa, man sollte tiefer einsteigen.
§76 FeV Abs 7....
Die Führerscheinstelle hat einen Fehler gemacht. Da gehört eine Klasse A ohne Einschränkungen (Schlüsselzahlen) rein. Da hat die Führerscheinstelle wohl auch nicht so genau gewusst, was sie tun und
genauso gedacht, wie ich weiter oben. Mit einem Hinweis auf den §76 sollte sich das Problem beseitigen lassen. Fehler liegt bei der Führerscheinstelle, sollten da also nochmals Kosten aufgerufen werden, etwas nachdrücklicher auf den § hinweisen.
Aber erstmal einen Termin bekommen ^^
Zitat:
7.
§ 6 Absatz 1 zu Klasse A
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen
a)
Krafträder der Klasse A2 und
b)
nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A
führen
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 5. November 2020 um 09:20:54 Uhr:
Du hast deinen Führerschein verloren? Was heißt das genau? Das Dokument irgendwo verloren im Sinne von verbummelt und ein neues Dokument bekommen? Oder heißt verloren, dass du die Fahrerlaubnis eingebüßt hattest und die Fahrerlaubnis komplett neu beantragen musstest?
Mir wurde der Führerschein im Freibad geklaut also Verlust... man kann mir doch nix wegnehmen nur weil einer mir die Karte vom Führerschein klaut.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 5. November 2020 um 14:55:52 Uhr:
Upsa, man sollte tiefer einsteigen.
§76 FeV Abs 7....
Die Führerscheinstelle hat einen Fehler gemacht. Da gehört eine Klasse A ohne Einschränkungen (Schlüsselzahlen) rein. Da hat die Führerscheinstelle wohl auch nicht so genau gewusst, was sie tun und
genauso gedacht, wie ich weiter oben. Mit einem Hinweis auf den §76 sollte sich das Problem beseitigen lassen. Fehler liegt bei der Führerscheinstelle, sollten da also nochmals Kosten aufgerufen werden, etwas nachdrücklicher auf den § hinweisen.
Aber erstmal einen Termin bekommen ^^
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 5. November 2020 um 14:55:52 Uhr:
Zitat:
7.
§ 6 Absatz 1 zu Klasse A
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach § 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18. Januar 2013 geltenden Fassung dürfen
a)
Krafträder der Klasse A2 und
b)
nach Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung Kraftfahrzeuge der Klasse A
führen
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html
Danke für die Info dann bin ich 6 Jahre ohne Führerschein gefahren, ich hoffe die ändern das noch um weil aus dem Datum wann ich mein Führerschein bekommen habe und den Unterlagen der Fahrschule ist ersichtlich das ich A unbeschränkt habe.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 5. November 2020 um 14:55:52 Uhr:
Die Führerscheinstelle hat einen Fehler gemacht. Da gehört eine Klasse A ohne Einschränkungen (Schlüsselzahlen) rein. Da hat die Führerscheinstelle wohl auch nicht so genau gewusst, was sie tun und
genauso gedacht, wie ich weiter oben. Mit einem Hinweis auf den §76 sollte sich das Problem beseitigen lassen. Fehler liegt bei der Führerscheinstelle, sollten da also nochmals Kosten aufgerufen werden, etwas nachdrücklicher auf den § hinweisen.
Aber erstmal einen Termin bekommen ^^
Er hat den Führerschein 2013 neu ausgestellt bekommen, da konnte Klasse A nicht eintragen werden, da er diese schlichtweg noch nicht hatte.
Zitat:
@KawaSam schrieb am 5. November 2020 um 15:34:03 Uhr:
Danke für die Info dann bin ich 6 Jahre ohne Führerschein gefahren
Nicht in Deutschland, aber im Ausland hätte es durchaus Probleme geben können.
Zitat:
@WARELB schrieb am 5. November 2020 um 16:26:09 Uhr:
… Er hat den Führerschein 2013 neu ausgestellt bekommen, da konnte Klasse A nicht eintragen werden, da er diese schlichtweg noch nicht hatte. …
Doch, hatte er seit Bestehen der Fahrprüfung. Die bestandene Fahrprüfung führte zur Klasse A. Dass diese einer Einschränkung unterlag, hat nichts mit der Klasse zu tun.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg“ (Klasse A beschränkt)
2012 gab es nunmal als Motorradschein nur die Klasse A, eine andere konnte man nicht machen.
Zitat:
@WARELB schrieb am 5. November 2020 um 16:26:09 Uhr:
Er hat den Führerschein 2013 neu ausgestellt bekommen, da konnte Klasse A nicht eintragen werden, da er diese schlichtweg noch nicht hatte.
Arghh... ja, hast Recht. Hatte nicht geschnallt, dass die Neuausstellung 2013 war. Demnach ist der Führerschein korrekt. Ohne Fahrerlaubnis ist er auch nicht gefahren, da die Übergangslösung in der FeV greift.
Würde er nun einen neuen FS bekommen, so müsste jetzt aber A eingetragen werden, da alle Vorraussetzungen erfüllt sind; 2013 bei Neuausstellung waren sie ja nicht erfüllt.
Aber gut, mich hat auch mal die Polizei angehalten und bei Kontrolle der Papiere festgestellt, ich dürfte eigentlich keine 900er Ninja fahren... Ich war zu dem Zeitpunkt 36 und hatte den Führerschein 1 Jahr. Die werten Beamten wussten nicht, dass man ab 25Jahren direkt die großen Maschinen fahren darf, wenn man den Führerschein darauf gemacht hat. Sie haben sich dann durch Tante Google überzeugen lassen.
Ich würde mich daher nicht darauf verlassen, dass es in Deutschland bei Kontrollen keine Probleme gibt. Aber nur Probleme der Art: Diskussion.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 5. November 2020 um 17:52:30 Uhr:
Zitat:
@WARELB schrieb am 5. November 2020 um 16:26:09 Uhr:
Er hat den Führerschein 2013 neu ausgestellt bekommen, da konnte Klasse A nicht eintragen werden, da er diese schlichtweg noch nicht hatte.
Arghh... ja, hast Recht. Hatte nicht geschnallt, dass die Neuausstellung 2013 war. Demnach ist der Führerschein korrekt. Ohne Fahrerlaubnis ist er auch nicht gefahren, da die Übergangslösung in der FeV greift.
Würde er nun einen neuen FS bekommen, so müsste jetzt aber A eingetragen werden, da alle Vorraussetzungen erfüllt sind; 2013 bei Neuausstellung waren sie ja nicht erfüllt.
Aber gut, mich hat auch mal die Polizei angehalten und bei Kontrolle der Papiere festgestellt, ich dürfte eigentlich keine 900er Ninja fahren... Ich war zu dem Zeitpunkt 36 und hatte den Führerschein 1 Jahr. Die werten Beamten wussten nicht, dass man ab 25Jahren direkt die großen Maschinen fahren darf, wenn man den Führerschein darauf gemacht hat. Sie haben sich dann durch Tante Google überzeugen lassen.
Ich würde mich daher nicht darauf verlassen, dass es in Deutschland bei Kontrollen keine Probleme gibt. Aber nur Probleme der Art: Diskussion.
Ja genau mir wurde der Führerschein im September 2013 geklaut, das habe ich gemeldet und im Oktober einen neuen Erhalten.
Auf dem Alten waren zwei Spalten für A also beschränkt 25.5.2012 und unbeschränkt 25.05.2014
Und bei dem neuen sind nur die Spalten A2 und A extra
Und bei A2 steht 25.5.2012 und bei A das Datum vom autoführerschein.
Hat schon seine Richtigkeit so. 2013 musste der Führerschein so ausgestellt werden.
Die eingetragenen Daten können keine zukünftigen Daten sein.
Und bei einer Kontrolle, wenn die Beamten nicht glauben wollen, dass du die große Maschine fahren darfst, weise auf den betreffenden § hin.
Nö, das hat nicht seine Richtigkeit. Er hat 2012 seinen A gemacht und der muss auch eingetragen werden.
Die 79.03.und 79.04 heißen nur, dass die Prüfung für Klasse B vor 01/2013 bestanden wurde, daher auch das selbe Datum wie B. Sie zeigt an, dass der Führerscheininhaber berechtigt ist, Trikes im Straßenverkehr zu führen, das durfte man bis 2012 mit der Klasse B, seit 2013 mit der Klasse A, daher der Eintrag zwecks Bestandsschutz.
Die Klasse A ist beim TE gar nicht eingetragen, sondern nur A2, und das ist nun mal falsch.
Aber zum Zeitpunkt der Kartenanfertigung hatte er ja keinen unbeschränkten A.
Also kann da die Behörde auch nicht so ohne weiteres ein A unbeschränkt eintragen.
Allerdings wäre ein Zusatz sinnvoll gewesen aus dem hervorgeht, ab wann er die A unbeschränkt Berechtigung nach Ablauf der 2 Jahre hätte.
Also was denkt Ihr könnte man beim Kba eine Anfrage im Fahrerlaubnisregister machen.
Habe keine Lust angehalten zu werden und Probleme zu bekommen.
Ich habe extra 2012 den Führerschein gemacht das ich die alte Regel noch habe mit den 2 Jahren und A unbeschränkt.
Hier im Forum hat einer genau das was ich vorher eingetragen habe ich lade es mal hoch.
Wenn es nicht erlaubt ist könnt Ihr es löschen.