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Motorrad Führerschein ohne ihn je gemacht zu haben

Themenstarteram 4. April 2020 um 23:51

Hallhabs schon danke! Trikes juhuu

Beste Antwort im Thema

Eventuell die Schlüsselnummer hinter der Führerscheinklasse jetzt erst gesehen und gegoogelt.

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Wie jetzt? :D

Denke, soll wohl heißen... "Hallo habe es schon selber raus gefunden. Danke ! Trikes Juhu ;) :rolleyes:

Eventuell die Schlüsselnummer hinter der Führerscheinklasse jetzt erst gesehen und gegoogelt.

Tja, Kollegen von mir glaubten auch, alle LKW fahren zu dürfen. Die neuen Führerscheine sind für manch einen verwirrend.

Verwirrend? Nett ausgedrückt.

A1 mit 79.05 - Blödsinnige Beschränkung, hab AM, A2 und A ohne jede Schlüsselnummer

C1 mit 171

BE mit 79.06

C1E ohne Schlüsselnummer

L mit 174 und 175.

Soll ich mir eine Liste dazu legen, was ich nun fahren darf?

Da es hier ja wohl eigentlich um die Frage gehen sollte, welchen Führerschein man braucht um ein Trike zu fahren, ist die Antwort darauf schon leicht verwirrend. Sie beginnt eigentlich recht übersichtlich, aber dann kommen die Ausnahmen für alte Führerscheine und für Fahren nur in Deutschland:

 

Zitat:

Braucht man einen Führerschein zum Trike-Fahren?

 

Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:

 

Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

 

Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.

 

Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW wird die Klasse A benötigt. Mit den Motorradführerscheinen dürfen keine Trikes mit Anhänger geführt werden. 

 

Besitzstandsschutzregelung für alte Führerscheininhaber

Früher waren die dreirädrigen Kraftfahrzeuge dem PKW- Führerschein zugeordnet: Wer den Pkw-Führerschein (Klasse B oder Klasse 3 alt) vor dem 19.1.2013 erworben hat, darf daher auch weiterhin alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt.

 

Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

(ADAC)

 

Grüße vom Ostelch

@ostelch

Ein paar Fragen wirft das schon auf, zumal es ja 2 Bauarten von 3-rädrigen Fahrzeugen hat.

Es hat ja die klassischen Trikes, 2 Räder hinten, 1 vorne und die "Spyder", (?), genannten Fahrzeuge mit 2 Räder vorne und 1 hinten.

Zitat:

Mit den Motorradführerscheinen dürfen keine Trikes mit Anhänger geführt werden.

Auch kurios; braucht man dann "B", wenn man an einem klassisches Trike einen Anhänger mitführen möchte? Ist sicher nur eine rein theoretische Fragestellung.

Übrigens, auch die Ape ist ein 3-rädriges Fahrzeug.

Ein Motorrad mit Beiwagen ist auch ein dreirädriges (aber nur zweispuriges) Kraftfahrzeug. Darf der TE ein solches auch fahren?

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 5. April 2020 um 13:44:11 Uhr:

Ein Motorrad mit Beiwagen ist auch ein dreirädriges (aber nur zweispuriges) Kraftfahrzeug. Darf der TE ein solches auch fahren?

Da wir nicht wissen, welche Führerscheinklassen der TE hat, können wir die Frage nicht beantworten.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 05. Apr. 2020 um 13:44:11 Uhr:

Ein Motorrad mit Beiwagen ist auch ein dreirädriges (aber nur zweispuriges) Kraftfahrzeug. Darf der TE ein solches auch fahren?

Überlege nochmal diese Aussage.

Ein Krad mit Beiwagen ist einspurig, und ist kein Dreirädriges-KFZ. Obwohl es ein 3. Rad am Wagen hat. ;)

So wie es @Ostelch schon schrieb, wir wissen nicht was der TE hat. :confused:

Corona/Quarantäne Lagerkoller?

Ganz grundsätzlich: Darf ein Motorrad mit (oder ohne) Beiwagen und Anhänger jetzt mit einer auf A lautenden FE bewegt werden oder nicht?

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 5. April 2020 um 15:45:29 Uhr:

Ganz grundsätzlich: Darf ein Motorrad mit (oder ohne) Beiwagen und Anhänger jetzt mit einer auf A lautenden FE bewegt werden oder nicht?

Wohl ja, denn die FeV schließt es nicht ausdrücklich aus und trifft auch keine Beschränkungen wie etwa für die Klasse B. Es gelten für das Gespann und den Hänger allerdings die Vorschriften der StVO, StVZO und FZV. Auch das bayrische Innenministerium vertritt diese Auffassung. Es gibt aber auch Kommentatoren, die der Auffassng sind, dass es mangels geregelter Befugnis in der FeV nicht erlaubt sei.

 

Hier eine gute, knappe Darstellung: http://www.verkehrsknoten.de/.../43-sind-motorradanhaenger-erlaubt

 

Diese Frage ist wohl so wenig praxisrelevant, dass sich niemand um sie kümmert.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 5. April 2020 um 13:56:58 Uhr:

Ein Krad mit Beiwagen ist einspurig...

Aber doch nur dann, wenn man es schafft, das Seitenwagenrad zu lupfen...

Das ist so schwer nicht, ein wenig Übung und dann hebst du in jeder Rechtskurve (? - hab mein Side-Bike Kyrnos 5 Jahre gefahren und vor 12 Jahren verkauft) das Bein.

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