- Startseite
- Forum
- Motorrad
- Biker-Treff
- Motorrad im Stau
Motorrad im Stau
Hallo,
wenn es keine Option ist mit dem Motorrad auf der Autobahn im Stau zu stehen, fahrt man dann mittendurch oder links vorbei falls möglich oder nutzt doch besser den Standstreifen und was ist günstiger, wenn man erwischt wird ?
Gruß,
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich möchte nochmal auf den Ausgangspost zurückkommen und davon abraten, den Standstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen zu nutzen. Die Gefahr 108 Euro abstecken und einen Punkt kassieren zu müssen, ist groß.
Ich bin schon etwas überrascht, wie hier manche user (namentlich: Nette Hexe, BMWK100RS16V, shnoopix) geradezu dazu anstiften, gegen Vorschriften zu verstoßen und angebliche Argumente, wie man aus der Nummer rauskommt, gleich mitliefern. Die Herrschaften wären gut beraten, sich mal den Inhalt von §2 Abs 4 StVG zu Gemüte zu führen und sich erneut zu hinterfragen.
Sag mal ist dir das Hirn unter deiner Polizeimütze ins kochen geraten?
Wie oft muss ich denn noch schreiben, das ICH das gemacht habe. Und sollte es mal wieder passieren dann STEHE ich dazu.
Ich schrieb nirgends man solle es mir nachmachen.
Du kannst den Usern hier schon zutrauen ihr eigenes Hirn zu benutzen. Das schaffen die ganz ohne dich!
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Ich bin entspannt, da siehst Du etwas völlig falsch. Ich sehe nur keinen Grund, Leuten das Feld zu überlassen, die hier wahrlich Hanebüchenes verbreiten.
Morgendlicher Alkoholgenuß ist auch nicht so mein Fall, das überlasse ich lieber Leuten, die man eher aus dem Witzles- und Lagerfeuerthread kennt und die -wie ich erfahren konnte - schon morgens zum Frühstück nach Bier verlangen. Und das Rauchen von Cannabis der hoffnungsvollen Jugend.
Und um beim Thema zu bleiben: Es möge jeder fahren wie er will, links, rechts, auf dem Seitenstreifen oder sonstwo. Ist mir völlig egal.
Der- bzw. Diejenige muss nur bereit sein, die möglichen Konsequenzen zu tragen. Und diejenigen, die ernsthaft glauben, sich mit "Wimperklimper" oder aufgrund fehlender Fotos aus der Affäre ziehen zu können, wollte ich eigentlch in die Realität zurück holen. Das scheint aber nicht zu klappen.
Die sollten das einfach nur häufig genug praktizieren, dann macht eben die Erfahrung irgendwann mal klug.
Mit Ironie kannst du wohl nichts anfangen, oder?
Glaubst du wirklich hier wird am frühen Morgen schon gesoffen? Meinst du wirklich die Leut haben keinen Job? Denkst du wirklich ich verlass mich auf meine Wimpern?
Wenn du das alles bejahen kannst, dann hast du den Intellekt einer Scheibe Toast den du anderen hier nur zu gerne andichtest.
Im Gegensatz zu manch anderen hier lasse ich mir deine respektlose Art nicht gefallen.
Ich bin nicht auf dich angewiesen und ich schulde dir nichts. Ich brauch dich nicht um Motorrad zu fahren oder es zu reparieren.
Ich habe keine Angst vor dir oder davor dir parolie zu bieten.
Wer sich quasi "Freund" nennt und dann so überheblich mit seinem Gegenüber umgeht, auf den kann ich sehr gut verzichten!
Es kann doch nicht angehen, das du absolut keine anderen Meinungen und Erfahrungen respektierst!
Von vielen höre ich hier:
- Mensch der Stefan kann eben viel und hilft auch oder hat mir schon geholfen. Unbestritten, das tust du!
Nur kommt im selben Atemzug: Wär er menschlich nur nicht so ein A.....!
Ein kroatisches Sprichwort lautet übersetzt:
Gibst du einem Hungernden zu essen, dann zieh es ihm 5 min. später nicht aus´m Hintern.
Soll soviel heißen wie: Reibe einem nicht dauernd unter die Nase das du geholfen hast und wie toll du bist. Der wahre Spender behälts für sich und freut sich über seine Hilfeleistung.
Ähnliche Themen
160 Antworten
Die beste Auskunft bekommst Du ganz bestimmt bei der nächsten Polizeidienststelle.
mfg
Uli
Witzig, dieselbe Frage stellte ich mir gestern auch, hier die Antwort die ich aus einem anderen Forum für mich rausgezogen habe.
Die Richtigkeit kann ich allerdings als Nicht-Jurist nicht bestätigen ;-)
Auch wenn es die Praxis anders sieht und so mancher Ordnungshüter doch noch ein Auge zudrückt – nein.
Wer sich mit seinem Motorrad zwischen Autos hindurchschlängelt, muss damit rechnen, dass es als unzulässiges Rechtsüberholen gewertet wird. Rechtsüberholen ist grundsätzlich unzulässig, § 5 Abs. 1 StVO.
Jeder Grundsatz hat auch eine Ausnahme. Hier für Rad- und Mofa-Fahrer unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 8 StVO:
?Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Im Übrigen darf man auf der Autobahn auch nicht die Standspur benutzen, um an wartenden Autos vorbeizufahren.
Wenn man sich an das Gesetz hält, sollte man -wenn überhaupt- nur auf der äußerst linken Spur zum Linksüberholen ansetzen. Hierfür bleibt aber oft kein ausreichender Platz bzw. ist dies meist noch riskanter, als sich zwischen wartenden Autos hindurch zu schlängeln.
Hier müsste man eine Regelung schaffen, um ein kontrolliertes Abfließen des Motorradverkehrs zu ermöglichen – gerade auf Autobahnen.
Was bleibt, ist das Risiko, im toten Winkel übersehen zu werden. Demjenigen, der außerorts beim unzulässigen Rechtsüberholen”erwischt” wird, drohen aktuell ein Bußgeld von 100 EUR und 3 Punkte in Flensburg. Innerorts wird man mit 30 EUR belangt.
Klick:
http://www.motor-talk.de/.../...hschlaengeln-im-stau-t3546808.html?...
Klack:
http://www.motor-talk.de/.../stau-und-was-jetzt-t4622110.html?...
Klonk:
http://www.motor-talk.de/.../...es-durchschlaengelns-t4837308.html?...
....und vieles mehr präsentiert Ihnen auf Wunsch die mit nachhaltigen, Bits (aus garantierten Zutanten 0 und 1) programmierte Suche hier im Board.
Danke, Onkel.
Kommt meine nette Story vom "Schlängler" wieder mal nach oben.
Was wohl aus dem wraithrider geworden ist...
Hey Sammler,
hehe, dein Thread hat mir gerade 30 Minuten beim prokrastinieren auf der Arbeit geholfen XD
Vielen Dank dafür.
Aber jetzt mal ernsthaft, ich bin kein Theoretiker, mich interessiert eher die Praxis. Ist denn
jemals einer von euch von der Polizei deswegen angehalten worden?
Ich meine wo kein Kläger, da kein Richter
..........anhalten eine rauchen
Zitat:
Original geschrieben von downshift81
Hey Sammler,
hehe, dein Thread hat mir gerade 30 Minuten beim prokrastinieren auf der Arbeit geholfen XD
Vielen Dank dafür.
Aber jetzt mal ernsthaft, ich bin kein Theoretiker, mich interessiert eher die Praxis. Ist denn
jemals einer von euch von der Polizei deswegen angehalten worden?
Ich meine wo kein Kläger, da kein Richter
Ich hatte mal eine dunkelgrüne BMW K 100 RT.
(Das Grüne kommt auf dem angehängten Bild nicht richtig rüber, durch die untergehende Sonne erscheint das eher anthrazit.)
Mit der bin ich auf einen Stau aufgelaufen.
Um den nachfolgenden Verkehr zu warnen, schaltete ich die Warnblinkanlage der K 100 ein, das hatte der alte Eimer damals schon.
Wie durch ein Wunder fuhren vor mir plötzlich alle rechts und links weg, um eine Gasse zu bilden, durch die ich ungehindert durch den Stau gelangte.
Sehr rücksichtsvoll, diese Autofahrer. Ich rätsle noch immer, wieso die das jetzt nicht mehr machen.
Daran, dass meine K jetzt eine rote 1100er ist, kann es sicherlich nicht liegen...
also: aktuell:
ganz links ohne Kosten oder doch, da "Beim Überholen kein ausreichenden Seitenabstand zum anderen Verkehrsteilnehmer eingehalten => 30€" ?
Ansonsten...
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen 100,- EUR, 1 Punkt
Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzen 75,- EUR, 1 Punkt .
Ich hab mich einfach darüber gewundert, dass ich morgens im Berufsverkehr hauptsächlich Motorradfahrer sehe, die sich durch den Stau durchschlängeln anstatt den schönen Seitenstreifen zu benutzen, dass wäre günstiger und mit geringerem Risiko verbunden. Was treibt einen dazu ...
Gruß,
Indem Du Einzeltatbestände herausfilterst, die gerade passend erscheinen, verkennst Du die Komplexität des Vorganges. Deine Darstellung der Tatbestände ist nämlich zum einen unvollständig, zum anderen teilweise eben unrichtig.
Folgende Bestimmungen empfehle ich mal zur Lektüre:
§ 1 Abs. 2 StVO, § 5 StVO, § 7 StVO i.V. m. 49 StVO und 24 StVG.
Dazu § 315c Abs 1 Ziff. 2b StGB
Ich denke, dass die Motorradfahrer, die sich durch den Stau schlängeln, die von BMW - Onkel verlinkten threads gelesen haben, in denen längst alles zu diesem Thema geschrieben wurde.
Zitat:
Original geschrieben von downshift81
Aber jetzt mal ernsthaft, ich bin kein Theoretiker, mich interessiert eher die Praxis. Ist denn
jemals einer von euch von der Polizei deswegen angehalten worden?
Ja, vor 3 oder 4 Jahren mit genannten 30 Glocken.
Dreispurige innerstädtische Straße in Elbflorenz.
Ich habe zwischen der mittleren Spur (geradeaus und Linksabbieger) und der rechten Spur (Busspur) mein Recht auf vorne Anstellen wahrgenommen.
Wie ich da so 10 Sekunden an der roten Ampel stehe kommt auf der Busspur die Rennleitung im Sixpack angerollt.
Fenster runter, "Bitte einmal folgen". :-/
Was ich mich damals schon gefragt habe: Das waren augenscheinlich Bereitschaftspolizisten (hatten zumindest diesen Strampelanzug an, ziviler T4). Darf die Polizei überhaupt abweichend ihres Auftrages "Verkehrsdelikte" verfolgen?
Die waren mit Sicherheit nicht im Auftrag der Verkehrskontrolle unterwegs. Zumindest sehen diese Herrschaften sonst anders aus.
Schönen Feierabend
Martin
Mein Kumpel wurde mal angehalten beim "in der Mitte" durchschlängeln.
Seine "Strafe" entweder 20 DMark oder Glassplitter an der Unfallstelle zusammen kehren.
er hat gekehrt.
mfg
Uli
Hinten anstellen kann ich mich auch im Cabrio, dafür brauche ich kein Motorrad. In der Regel nehme ich die Rettungsgasse. Das ist verboten.
Zitat:
Original geschrieben von zx_12_r
Mein Kumpel wurde mal angehalten beim "in der Mitte" durchschlängeln.
Seine "Strafe" entweder 20 DMark oder Glassplitter an der Unfallstelle zusammen kehren.
er hat gekehrt.
mfg
Uli
Sehr gut. Das nennt man eine "verkehrserzieherische Maßnahme"
gefällt mir.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Hinten anstellen kann ich mich auch im Cabrio,
Hat Vor- und Nachteile. Ich bin heute mittag mit dem offenen SLK auf die Autobahn. Aus heiterem Himmel und Sonnenschein wurde plötzlich ein Gewitter mit Starkregen. Ich hätte mir einen Stau gewünscht. Das Dach benötigt 20 Sekunden, bis es zu ist, aber dazu muss der Wagen stehen. Die 2 km bis zur nächsten Ausfahrt reichten für eine komplette Haarwäsche