- Startseite
- Forum
- Motorrad
- Motorroller
- Motorrad in Bewohner Parkausweis Gegend / Gehweg parken
Motorrad in Bewohner Parkausweis Gegend / Gehweg parken
Guten Abend, ich bin vor kurzem in die Stadt gezogen in ein Haus mit mehreren Mietern und möchte mir jetzt wieder ein Motorrad holen. Ich habe bereits einen Parkausweis bei der Stadt für meinen Wagen geholt aber einen zweiten für meinen Firmenwagen wollten die mir nicht geben da man nur einen Pro Person bekommt.
Wie sieht das ganze jetzt bei einem Motorrad aus? Ich könnte ja eh schlecht einen Parkausweis da dran hängen. Und dürfte ich die Maschiene auch auf den Gehweg direkt vors Haus abstellen? Die Autos müssen ja auch mit 2 Rädern auf dem Gehweg stehen. Und zu guter letzt: Muss ich meinen Vermieter fragen wenn ich das Motorrad vor dem Haus stehen habe für mehrere Tage? Ist ja schließlich nicht mehr sein Haus sondern ein öffentlicher Gehweg
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Gehweg kann auch "privat" sein. Auch wenn "öffentlich" genutzt.
Warum soll er schriftlich anfragen? Damit er die offizielle antwort hört? Die ist doch klar!
Einfach in der Umgebung umschauen. Wo parken andere Roller oder Motorräder...
Der vermieter wird nur gefragt, wenn du etwas von ihm nutzen möchtest. Bei einem privaten gehweg mit öffentlicher widmung nicht... Hinterhof etc ja.
Ähnliche Themen
19 Antworten
Gehwegparken geht nicht weil Gehweg öffentlicher Grund ist und für Fußgänger gewidmet ist
Es gibt aber Städte die tolerieren des wenn eine genügende Restbreite für Fußgänger vorhanden ist.
Frag mal beim Ordnungsamt an schriftlich.
Gehweg kann auch "privat" sein. Auch wenn "öffentlich" genutzt.
Warum soll er schriftlich anfragen? Damit er die offizielle antwort hört? Die ist doch klar!
Einfach in der Umgebung umschauen. Wo parken andere Roller oder Motorräder...
Der vermieter wird nur gefragt, wenn du etwas von ihm nutzen möchtest. Bei einem privaten gehweg mit öffentlicher widmung nicht... Hinterhof etc ja.
Ja und das Rumschauen ist ne gute Idee.
Schriftlich deswegen, da nicht jeder VÜD'ler diese Regelung kennt.
--Spreche aus eigener Erfahrung--
Beim Beanstanden vorzeigen bzw. beim Einspruch dazuhängen. --Erledigt--
Das OA wird niemals schriftlich was rausgeben, dass etwas geduldet wird, was rechtlich nicht erlaubt ist. Eben weil dann ein herr neunmalklug was in der hand hätte...!
Da stimm ich Papstpower zu 100% zu.
Offiziell kann es nur ein "nein" geben.
Suche dir eine Stelle, wo das Mopped keinen behindert. Wird in allen Städten gleich praktiziert.
Das Ordnungsamt ignoriert Krafträder eigentlich immer.
parke dein Motorrad da und warte ab bis Du einen auf den Deckel bekommst kann sehr lange dauern
Ok teste es einfach mal, mein Firmenwagen hat schon einige Strafzettel gesammelt sind ja nur 10 €
Außerdem sehe ich nirgends Motorräder in meiner Gegend, nicht mal Roller
Zitat:
@Dr.Maisenkaiser schrieb am 22. Mai 2019 um 05:00:59 Uhr:
Schriftlich deswegen, da nicht jeder VÜD'ler diese Regelung kennt.
--Spreche aus eigener Erfahrung--
Beim Beanstanden vorzeigen bzw. beim Einspruch dazuhängen. --Erledigt--
Hat der VÜDler genug Autorität, die parlamentarische Gesetzgebung auszuhebeln?
Warum sonst sollte sich ein Richter davon beeindrucken lassen?!
Und der VÜDler wird sich gut überlegen, ob er sich schriftlich eine solche Autorität anmaßt.
Eine Frage hätte ich dazu noch, wenn ich ihn ja nicht fragen muss, darf er es mir denn verbieten?Zitat:
@Papstpower [url=https://www.motor-talk.de/.../...egend-gehweg-parken-t6624670.html?...]schrieb am 22. Mai 2019 um 03:23:5
Der vermieter wird nur gefragt, wenn du etwas von ihm nutzen möchtest. Bei einem privaten gehweg mit öffentlicher widmung nicht... Hinterhof etc ja.
... oder, wenn wie zu erwarten ein "Nein" kommt, ein Knöllchen in Kauf nehmen, das dann sicher wegen Vorsatz etwas höher ausfallen wird.Zitat:
@Dr.Maisenkaiser
Schriftlich deswegen, da nicht jeder VÜD'ler diese Regelung kennt.
--Spreche aus eigener Erfahrung--
Beim Beanstanden vorzeigen bzw. beim Einspruch dazuhängen. --Erledigt--
Zitat:
@tomS schrieb am 22. Mai 2019 um 09:24:13 Uhr:
Hat der VÜDler genug Autorität, die parlamentarische Gesetzgebung auszuhebeln?Zitat:
@Dr.Maisenkaiser schrieb am 22. Mai 2019 um 05:00:59 Uhr:
Schriftlich deswegen, da nicht jeder VÜD'ler diese Regelung kennt.
--Spreche aus eigener Erfahrung--
Beim Beanstanden vorzeigen bzw. beim Einspruch dazuhängen. --Erledigt--![]()
Warum sonst sollte sich ein Richter davon beeindrucken lassen?!
Und der VÜDler wird sich gut überlegen, ob er sich schriftlich eine solche Autorität anmaßt.
Nein das ist so allgemein bekannt und auch öffentlich gemacht worden diese "Kulanzregelung".
Nur haben manche Neulinge bei den VÜD'lern von dieser Regelung nichts gehört bzw waren bei der Dienstbesprechung nicht da oder sonst wie weg.
Und deshalb war das gut so ein Schreiben einfach mal vor Ort vorzuzeigen.



Selbstverständlich darf er das. Von deinen roller geht prinzipiell eine Gefahr aus. Und auch über sein Hausrecht allein geht das schon. Das muss er auch nicht begründen.Zitat:
@Carbonv schrieb am 22. Mai 2019 um 18:49:10 Uhr:
Eine Frage hätte ich dazu noch, wenn ich ihn ja nicht fragen muss, darf er es mir denn verbieten?Zitat:
@Papstpower [url=https://www.motor-talk.de/.../...egend-gehweg-parken-t6624670.html?...]schrieb am 22. Mai 2019 um 03:23:5
Der vermieter wird nur gefragt, wenn du etwas von ihm nutzen möchtest. Bei einem privaten gehweg mit öffentlicher widmung nicht... Hinterhof etc ja.
Zitat:
@Dr.Maisenkaiser schrieb am 22. Mai 2019 um 21:33:49 Uhr:
Zitat:
@tomS schrieb am 22. Mai 2019 um 09:24:13 Uhr:
Hat der VÜDler genug Autorität, die parlamentarische Gesetzgebung auszuhebeln?
Warum sonst sollte sich ein Richter davon beeindrucken lassen?!
Und der VÜDler wird sich gut überlegen, ob er sich schriftlich eine solche Autorität anmaßt.
Nein das ist so allgemein bekannt und auch öffentlich gemacht worden diese "Kulanzregelung".
Nur haben manche Neulinge bei den VÜD'lern von dieser Regelung nichts gehört bzw waren bei der Dienstbesprechung nicht da oder sonst wie weg.
Und deshalb war das gut so ein Schreiben einfach mal vor Ort vorzuzeigen.
Dann bewache mal deine kiste. Bis jetzt habe ich noch nie einen gesehen, der das gemacht hat!
Das OA muss ausserdem mit dir gar nicht diskutieren. Gefällt dir was nicht, kannst du den offiziellen weg einschlagen. Viel spaß dabei!
2x vorgezeigt und seither hat sich's auch bis zum letzten rumgesprochen. Keine Probleme mehr und einen geilen Parkplatz vor der Türe. :
: