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Motorrad Kennzeichen kurz klein schmal (Sport- und Wettbewerbskennzeichen)
Hallo zusammen,
ich bitte um eure Hilfe.
Ich bin auf der suche nach antworten zu meiner suche nach einem extrem kleinen kurzen Kennzeichen für das Motorrad.
Ich war mit meinem Buddy in der nähe von Waldbröl (Kreis Gummersbach) unterwegs, da habe ich einen Biker "getroffen" (wir sind beide ich die gleiche Richtung gefahren) und genau dieser Typ hatte dieses extrem kleine und kurze Kennzeichen an seinem Bike montiert.
Bis jetzt habe ich herausgefunden das es ein sogenanntes Sport- und Wettbewerbskennzeichen (Maße 105mm x 135mm) gibt, dies jedoch nicht in der STVO zugelassen ist.
Ich habe mit Ihm bei der Fahrt ein kurzes Gespräch geführt, jedoch nur sehr schlecht verstanden was er mir gesagt hatte, ich meine er hätte gesagt (schau im Internet nach es gibt eine Sonderklausel ect.).
Ach ja, er führ eine Supersport oder Naked Bike soweit ich mich erinnern kann.
Deshalb eine fragen an euch alle, könnt ihr mir helfen herauszufinden wie und wo man an so ein kurzes, kleines, Kennzeichen ran kommen könnte.
Danke im voraus
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51 Antworten
Wenn es nicht STVO konform ist, kann es Dir jeder Schildermacher anfertigen!
Nur einen Siegel wirst Du nicht bekommen...
-
Gruss
Nico
Ich zitiere mal:
Quelle des Textes: https://www.facebook.com/.../
"Verkehrssicherheit
24. März 2017 ·
Sportkennzeichen erlaubt?
Ja?
Nein?
Vielleicht?
von Prof. Dr. jur. Dieter Müller
Sport- oder Wettbewerbskennzeichen sind keine amtlichen Kennzeichen, weil sie keinen amtlichen Stempel der Zulassungsstelle führen. Es sind lediglich Kennzeichenschilder, die zwar in der Buchstaben- und Zahlenkombination dem amtlichen Kennzeichen entsprechen, aber extra für Wettbewerbe angefertigt wurden.
Diese Kennzeichenschilder sind nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zulässig (worauf der Hersteller der mit diesem Beitrag verlinkten Website auch vorbildlich hinweist).
Werden Kfz im öffentlichen Verkehrsraum mit diesen Kennzeichenschildern geführt, liegt zwar keine Straftat eines Kennzeichenmissbrauchs gem. § 22 Abs. 1 StVG vor, weil keine der Fallgruppen erfüllt ist und der Fahrer auch nicht über sein echtes Kennzeichen täuschen will.
Aber es liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 10 Abs. 12 FZV vor, weil auf dem Kennzeichenschild keine Stempelplakette vorhanden ist; denn auch der Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 4 FZV, der Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren mit ungestempelten Kennzeichen ausnahmsweise erlaubt, liegt nicht vor.
Die Sanktionen:
1. Ordnungswidrigkeit
Für diese Ordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog (lfd. Nr. 179 BKat) ein Verwarnungsgeld i.H.v. 10 Euro vor, das von den kontrollierenden Polizeibeamten jedoch regelmäßig verdoppelt werden darf, weil das Abbauen des amtlichen gestempelten Kennzeichens und der Austausch mit dem nicht amtlichen ungestempelten Kennzeichenschild eine bewusste Handlung voraussetzt.
2. Polizeirecht
Polizeibeamte dürfen in diesen Fällen eine Untersagung der Weiterfahrt aussprechen, d. h. der Fahrer muss das vorhandene amtliche Kennzeichen holen (lassen) und es an das Kfz anbauen. Erst mit diesem ordnungsgemäß gekennzeichneten Kfz darf wieder auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
https://www.kennzeichen.de/sportkennzeichen.html
Zitat Ende
"
In dem Link findest du auch eine Bestellmöglichkeit.
Zitat:
@princeton schrieb am 31. Oktober 2018 um 11:52:23 Uhr:
Wenn es nicht STVO konform ist, kann es Dir jeder Schildermacher anfertigen!
Nur einen Siegel wirst Du nicht bekommen...
-
Gruss
Nico
Es geht nicht um die Anfertigung, sondern um die Möglichkeit es auch offiziell benutzen zu dürfen.
Wie schon gesagt der andere Biker hatte es und es war offiziell und mit Siegel, deshalb auch die suche nach der Lösung.
Alles andere mach keinen Sinn da es dafür 40€/ und 1Punkt gibt.
Selbst wenn Du einen Weg findest den Stempel zu bekommen (guter Kumpel, oder Freundin bei der Behörde) kann Dich der nette Polizist bei der nächsten Kontrolle zum Laufen verdonnern. (siehe Beschreibung oben)
Zitat:
@_ewu_ schrieb am 31. Oktober 2018 um 12:04:00 Uhr:
Ich zitiere mal:
Quelle des Textes: https://www.facebook.com/.../
"Verkehrssicherheit
24. März 2017 ·
Sportkennzeichen erlaubt?
Ja?
Nein?
Vielleicht?
von Prof. Dr. jur. Dieter Müller
Sport- oder Wettbewerbskennzeichen sind keine amtlichen Kennzeichen, weil sie keinen amtlichen Stempel der Zulassungsstelle führen. Es sind lediglich Kennzeichenschilder, die zwar in der Buchstaben- und Zahlenkombination dem amtlichen Kennzeichen entsprechen, aber extra für Wettbewerbe angefertigt wurden.
Diese Kennzeichenschilder sind nur außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes zulässig (worauf der Hersteller der mit diesem Beitrag verlinkten Website auch vorbildlich hinweist).
Werden Kfz im öffentlichen Verkehrsraum mit diesen Kennzeichenschildern geführt, liegt zwar keine Straftat eines Kennzeichenmissbrauchs gem. § 22 Abs. 1 StVG vor, weil keine der Fallgruppen erfüllt ist und der Fahrer auch nicht über sein echtes Kennzeichen täuschen will.
Aber es liegt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 10 Abs. 12 FZV vor, weil auf dem Kennzeichenschild keine Stempelplakette vorhanden ist; denn auch der Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 4 FZV, der Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren mit ungestempelten Kennzeichen ausnahmsweise erlaubt, liegt nicht vor.
Die Sanktionen:
1. Ordnungswidrigkeit
Für diese Ordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog (lfd. Nr. 179 BKat) ein Verwarnungsgeld i.H.v. 10 Euro vor, das von den kontrollierenden Polizeibeamten jedoch regelmäßig verdoppelt werden darf, weil das Abbauen des amtlichen gestempelten Kennzeichens und der Austausch mit dem nicht amtlichen ungestempelten Kennzeichenschild eine bewusste Handlung voraussetzt.
2. Polizeirecht
Polizeibeamte dürfen in diesen Fällen eine Untersagung der Weiterfahrt aussprechen, d. h. der Fahrer muss das vorhandene amtliche Kennzeichen holen (lassen) und es an das Kfz anbauen. Erst mit diesem ordnungsgemäß gekennzeichneten Kfz darf wieder auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
https://www.kennzeichen.de/sportkennzeichen.html
Zitat Ende
"
In dem Link findest du auch eine Bestellmöglichkeit.
Danke für deine Hilfe, jedoch habe ich diesen Beitrag schon gesehen.
Wie Princeton schon mitgeteilt, ist es ein Offizielles Kennzeichen mit Siegel gewesen.
Das Sport-und Wettbewerbskennzeichen war nur eine Möglichkeit die Größe etwas einzugrenzen.
Es gibt eine Möglichkeit diese Kennzeichen zu bekommen, es muss nur das Hintertürchen gefunden werden um dieses auch Gesetzlich zu umgehen.
wenn Du den Weg gefunden hast, lass uns es doch bitte wissen.
Seit langer Zeit haben wir gesucht und waren nicht erfolgreich, habens daher aufgegeben.
Selbst wenn du einen Stempel drauf hast bist du garantiert reif wenn die Jungs hinter dir her fahren, und dann kann es teuer werden, z.b wegen Urkundenfälschung oder Kennzeichenmißbrauch.
Na ja, da wird die Behörde mal nicht richtig aufgepasst haben. So wie bei mir damals. Hat mich auch nie/bisher einer deswegen angehalten oder gemosert. Kann allerdings passieren. Ob das ne Urkundenfälschung ist bezweifle ich, denn ich hab ja nix falsch gemacht, nur die Behörde und die fälscht nicht. Kennzeichenmissbrauch weiß ich nicht so recht.
Ich meine es wäre nur ein Mangel der behoben werden muss gegen Nachweis gegenüber der Behörde/Polizei.
Nur bis sich mal einer vertut dauert echt lange. Eingetragen kriegst so was nicht.
Nur die Standardgrößen für Motorräder sind zulässig. Größen sind bei der Behörde einzusehen.
Kleinere Größen kriegt man nur durch Sonderabnahme bei besonderen Bedingungen abgenommen und zugelassen. Z. B. bei Amis die keine großen KZ Flächen zur Verfügung haben. Aber das ist bei den meisten Tüv´s und Behörden der reinste Spießroutenlauf.
Das war das was ich dazu weiß.
Hast du richtig gelesen um was für Maße es hier geht ? 105x135 mm !! Das ist ungefähr die Größe eines Mofa Kennzeichens wenn ich nicht total daneben liege.
Glaubst du echt das dir jemand abnimmt das irgendeine Zulassungsstelle das abgestempelt hat ???
Bei mir war es noch schlimmer...!
Erst mit dem nagelneuen Mopped per Trailer zum TÜV.
Dort wurde mir ein Gutachten erstellt, dass ich ein einzeiliges Kurzkennzeichen mit Engschrift benötige.
Das wurde von der Zulassungsstelle auch (temporär) anerkannt...!
Nach 5 Wochen gab‘s von dort Post:
Kurzkennzeichen + Buchstaben/Zahlenkombi werden zurückgezogen...!
-
Gruss
Nico + Crew
Hast ja u.a. auch meinen Beitrag gelesen..
Legal wird dat nix
Wenn du das amtliche Kennzeichen in der vorgeschriebenen Größe mitführst und du es bei einer Kontrolle mit deinem "Enduro"-Kennzeichen austauschen kannst, wird es dir erst mal lt. zitiertem Beitrag nur einen Zehner kosten..
Nun must dem dem Polizisten nur noch klar machen, dass du deinen Hocker aktuell für Sport- und Wettbewerbszwecke führst...
Alles klar
ne, auf die Größenangabe hatte ich jetzt nicht so geachtet. Vielleicht war der Kollege ja einer mit nem kleinen 50er Mopped
Und so klein ist mein KZ natürlich nicht aber kleiner als es soll: 260x130 Ist ein Traktorkennzeichen. Läuft ja auch wie ein Traktor
Das ist das was erlaubt ist. https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ratgeber/kennzeichengroessen
Zitat:
@Twettychainz schrieb am 31. Oktober 2018 um 11:42:35 Uhr:
Hallo zusammen,
ich bitte um eure Hilfe.
Ich bin auf der suche nach antworten zu meiner suche nach einem extrem kleinen kurzen Kennzeichen für das Motorrad.
Ich war mit meinem Buddy in der nähe von Waldbröl (Kreis Gummersbach) unterwegs, da habe ich einen Biker "getroffen" (wir sind beide ich die gleiche Richtung gefahren) und genau dieser Typ hatte dieses extrem kleine und kurze Kennzeichen an seinem Bike montiert.
Bis jetzt habe ich herausgefunden das es ein sogenanntes Sport- und Wettbewerbskennzeichen (Maße 105mm x 135mm) gibt, dies jedoch nicht in der STVO zugelassen ist.
Ich habe mit Ihm bei der Fahrt ein kurzes Gespräch geführt, jedoch nur sehr schlecht verstanden was er mir gesagt hatte, ich meine er hätte gesagt (schau im Internet nach es gibt eine Sonderklausel ect.).
Ach ja, er führ eine Supersport oder Naked Bike soweit ich mich erinnern kann.
Deshalb eine fragen an euch alle, könnt ihr mir helfen herauszufinden wie und wo man an so ein kurzes, kleines, Kennzeichen ran kommen könnte.
Danke im voraus
uraltes Thema!Nach Mauerfall,konnten wir die ersten ostdeutschen TÜV-Stellen überlisten,uns kleine Nummernschilder einzutragen und abzustempeln.Das ging bei mir ca. drei Jahre gut.Irgend einem übereifrigen Beamten gefiel mein Schild nicht und ich bekam einen Vorfahrtsschein,den ich neun Monate hinauszögern konnte,bis es zur Fahndungs- mit Entstempelungsandrohung kam.Daraufhin wurde mein kleines, ganz offiziell eingetragene, Nummernchild entstempelt.Mit viel Verhandlungsgeschick einigte man sich auf einen Einzeiler in Engschrift,auch das "B" (sehr selten) daraus ergab sich das Maß 260x110mm.Um dieses "Sonderschild" gestempelt zu bekommen ging es bis zum Senator für Wirtschaft,wo außer den normalen Zulassungskosten erstmal 100,- DM extra entrichtet werden mußte!Diese Sondergenehmigung habe ich immer mitzuführen und auf Verlangen den Behörden vorzuzeigen.Auf Grund der Einführung des blauen "D" und der Vergrösserung des Zulassungsstempel,konnte ich mein Moped nicht mehr abmelden,weil ein Kennzeichen ohne "D" nicht mehr neu gestempelt wird und der neue Zulassungsstempel auch im Umfang zu groß wäre um auf meinem Schild platz zu finden!Also Alles in Allem war es auch damals schon schwierig an hübsche Schilder zu kommen.
An dem oberen Schild (175x130) konnte ich mich drei Jahre erfreuen das untere fahre ich heute noch.
Ich habe ganz andere Probleme. Mein Schild deckt nicht mal den Halter ab.