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Motorrad schneller als eingetragen, Strafbar?
Hallo,
ich habe einen A1-Schein, mein Motorrad ist auch eine normale ungetunte 125er mit unter 15 PS. Das Motorrad ist mit 80 km/h eingetragen da es früher mal gedrosselt war, wo man nur 80 km/h mit nem A1-Schein fahren durfte. Das Motorrad fährt aber deutlich schneller als die 80 km/h(da die Drossel mittlerweile raus ist). Mit nem A1-Schein gibt es da mittlerweile auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr. Also ist das irgendwie Strafbar, wenn das Motorrad über 120 km/h fährt statt den eingetragenen 80 km/h?
Achja, und euch allein ein besinnliches Fest!
Beste Antwort im Thema
Betriebserlaubnis ist erloschen.
->Strafverfahren
->Führerscheinentzug für ALLE Kategorien
->Viel Ärger beim Unfall
Also eintragen lassen und gut ist.
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25 Antworten
Lass dir den Drosselausbau (also den Rückbau auf den Originalzustand) in die Papiere eintragen. Derzeit fährst du ohne gültige Betriebserlaubnis.
Frohes Fest.
..' xSkyline, Motorrad schneller als eingetragen,
-das misst sowiso keiner nach, weil da nur frisierte Mofas im Blickfeld sind
und grosse -egal, zu aufwendig..../
Aber laß er mal einen Unfall verursachen, dann zahlt die Versicherung 0,00€ !!!
Zitat:
@antonbrummi05 schrieb am 24. Dezember 2015 um 15:14:30 Uhr:
Aber laß er mal einen Unfall verursachen, dann zahlt die Versicherung 0,00€ !!!
Welche Versicherung denn? ... Vollkasko???
Wobei eine Vollkasko bei einem Motorrad sowieso quatsch ist... die jährlichen Beiträge übersteigen bei vielen Modellen den Neupreis einer Maschine. Auf das Thema bin ich vor ein paar Jahren mal gestoßen, als ich mal hab ausrechnen lassen, was eine BMW 1000RR in der Haftpflicht und -weils ja ein hochwertiges relativ neues Motorrad war- auch in der Vollkasko kostet... hab ned schlecht gestaunt, als da auf einmal Summen um die 10.000,- EUR Jahresbeitrag für die VK im Raum standen.
Aber zurück zum Thema, die Haftpflicht betreffend ist die Aussage kompletter Unfug... das maximale was da rauskommen kann ist von der Versicherung mit maximal 5.000,- EUR in Regress genommen zu werden.
§ 5 der Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung begrenzt den Regress des Haftpflichtversicherers auf 5.000 Euro bei für Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalls, und auf 2.500,- € bei Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalls auf 2.500,- € (bei besonders schwerwiegenden Verstößen Obergrenze 5.000 Euro – insbesondere im Zusammenhang mit einer schwerwiegenden Verletzung der Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht).
Egal, ob ein Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde. Ausnahme: Entwendet ein Dieb das versicherte Fahrzeug, kann er in voller Höhe in Regress genommen werden.
Verletzung vor und nach dem Versicherungsfall = Regresssummen addieren.
Regreß kann natürlich nicht mehr sein, als die Versicherung selbst an den Geschädigten gezahlt hat.
Lohnt sich hier für den TE überhaupt nicht. Seine Prämie ist doch gleich hoch, egal, ob Drossel eingetragen oder nicht.
Betriebserlaubnis ist erloschen.
->Strafverfahren
->Führerscheinentzug für ALLE Kategorien
->Viel Ärger beim Unfall
Also eintragen lassen und gut ist.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 24. Dezember 2015 um 17:49:10 Uhr:
Betriebserlaubnis ist erloschen.
->Strafverfahren
->Führerscheinentzug für ALLE Kategorien
->Viel Ärger beim Unfall
Also eintragen lassen und gut ist.
Ich stauen immer wieder das wir in der Schweiz scheinbar in geordneter Zivilisation mit viel Bürokratie leben und ihr in Deutschland scheinbar noch im Wilden Westen.
Schon bei den Verkehrsregeln behauptet ihr läuft vieles anders, dabei weiss ich von zwei Fahrlehrern das auch hier fast alles identisch ist.
Daher wird es hier in Sachen Versicherung nicht anders sein, denn die Versicherungen wären ja schon doof wenn sie alles, was der Benutzer an seiner Maschine unerlaubt rumschraubt, auch noch bezahlt.
Kurzum, das Teil hat aktuell keine Betriebserlaubnis, daher wird es bei einem Unfall verdammt teuer.
Das wiederum weiss ich von zwei Fachleuten aus der Versicherungsbranche das wie gesagt erst einmal die Betriebserlaubnis weg ist und von der Polizei wohl auch noch was kommen dürfte. Und wer keine Betriebserlaubnis hat, hat auch keine Versicherungsdeckung.
Also schleunigst ändern lassen. Wer es mir nicht glaubt, soll am Montag seine Versicherung anrufen, das sind die einzigen die euch sagen können wie es wirklich ist - und diejenigen die es sonst noch wissen, weil bereits abgeklärt.
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 24. Dezember 2015 um 19:06:45 Uhr:
...hat auch keine Versicherungsdeckung.
Also schleunigst ändern lassen. Wer es mir nicht glaubt, soll am Montag seine Versicherung anrufen, das sind die einzigen die euch sagen können wie es wirklich ist - und diejenigen die es sonst noch wissen, weil bereits abgeklärt.
...gequirlter Quark wird nicht besser, auch wenn man ihn zigmal runterbetet.
Die Versicherungen können sich nicht aus der Verantwortung stehlen, müssen auch in so einem Fall leisten und können den Verantwortlichen schlimmstenfalls mit 5.000,- EUR in Regress nehmen.
Im Vergleich zu möglichen Millionenschäden (z.B. bei Personenschäden,...) die u. Umständen entstehen können also die sprichwörtlichen Peanuts.
Würden sich die Versicherungen in solchen Fällen ganz lapidar aus der Verantwortung stehlen können, würde das letztendlich immer in der Privatinsolvenz des Verantwortlichen münden und der Geschädigte könnte maximal versuchen einem nackten Mann in die Taschen zu greifen.
@PeterBH hat die Antwort mit dem Zitat des entsprechenden § aus der Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung schon perfekt gegeben...
Zitat:
§ 5 der Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung begrenzt den Regress des Haftpflichtversicherers auf 5.000 Euro bei für Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalls, und auf 2.500,- € bei Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalls auf 2.500,- € (bei besonders schwerwiegenden Verstößen Obergrenze 5.000 Euro – insbesondere im Zusammenhang mit einer schwerwiegenden Verletzung der Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht).
Egal, ob ein Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde. Ausnahme: Entwendet ein Dieb das versicherte Fahrzeug, kann er in voller Höhe in Regress genommen werden.
Verletzung vor und nach dem Versicherungsfall = Regresssummen addieren.
Regreß kann natürlich nicht mehr sein, als die Versicherung selbst an den Geschädigten gezahlt hat.
Lohnt sich hier für den TE überhaupt nicht. Seine Prämie ist doch gleich hoch, egal, ob Drossel eingetragen oder nicht.
Zitat:
@Annonum schrieb am 24. Dezember 2015 um 14:35:38 Uhr:
..' xSkyline, Motorrad schneller als eingetragen,
-das misst sowiso keiner nach, weil da nur frisierte Mofas im Blickfeld sind
und grosse -egal, zu aufwendig..../
Sehr intelligente Antwort.
Alles andere drum und herum ist sowieso vollkommen egal. Man man.......
Zitat:
@xSkyline schrieb am 24. Dezember 2015 um 14:25:43 Uhr:
Hallo,
ich habe einen A1-Schein, mein Motorrad ist auch eine normale ungetunte 125er mit unter 15 PS. Das Motorrad ist mit 80 km/h eingetragen da es früher mal gedrosselt war, wo man nur 80 km/h mit nem A1-Schein fahren durfte. Das Motorrad fährt aber deutlich schneller als die 80 km/h(da die Drossel mittlerweile raus ist). Mit nem A1-Schein gibt es da mittlerweile auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr. Also ist das irgendwie Strafbar, wenn das Motorrad über 120 km/h fährt statt den eingetragenen 80 km/h?
Achja, und euch allein ein besinnliches Fest!
Bevor das hier ausartet mit sinnlosem Zeug wieder.
Kurz und knapp:
JA du machst dicht strafbar wie ich bereits schrieb:
-Betriebserlaubnis erloschen mit allen strafrechtlichen Folgen. PUNKT
Es kann viel, es kann aber auch gar nichts, kommt immer auf die Person an die es herausfindet.
Und selbst wenns "nur" 5000 € sind. Dafür muss der durchschnittliche Arbeitnehmer mehrere Monate arbeiten (verfügbares freies Nettoeinkommen abzüglich aller Kosten wie Essen, Unterkunft, ...). Wer das so als Lapalie sieht, soll sich nicht wundern, wenn die Regresssumme mal irgendwann ans Einkommen gekoppelt wird oder ansteigt.
Von Problemen bei einer Polizeikontrolle etc. wollen wir auch nicht reden. Dem Chef oder der Freundin ist es sicher egal, warum er zuspätkommt ... und man wird nach einem Vorfall bester Versicherungsfreund.
Zitat:
@martinde001 schrieb am 24. Dezember 2015 um 22:29:15 Uhr:
Kurz und knapp:
Kurz und mal wieder unfug
Zitat:
-Betriebserlaubnis erloschen mit allen strafrechtlichen Folgen. PUNKT
erkläre uns doch mal bitte, welche strafrechtlichen Folgen das sein sollen. Aber nicht behaupten, begründen.
50,- € Bußgeld fallen an, keine Punkte, kein Fahrverbot. "Strafrechtlich" also harmlos - nur halt zivilrechtlich (Versicherungsregreß) nicht.
..nach einem Unfall ist das Ding sowiso kaputt und kann nicht mehr getestet
werden.'
also vermeiden , nicht schneller als eingetragen fahren und der Fehler ist dann
irgentwann zufaellig aufgetaucht, noch nicht bemerkt