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Motorrad soll in Garage, Garage ist aber blockiert

Themenstarteram 18. Juni 2024 um 18:38

Hi Jungs und soweit vorhanden Mädels,

mal wieder eine rechtliche Frage.

Wir haben im Mietshaus seltsame Leute. Sie blockieren die Zufahrt zu meiner Garage. In der Regel mit Autos. Die Zufahrt führt direkt zu zwei Garagen.

Zur EM-Zeit bauen Sie nun regelmäßig vor beiden Garagen ein Zelt auf, um gemeinschaftlich Fernsehen zu schauen. (Die Garage der anderen Partei wird allgemein rechtswidrig benutzt, in dem sie ausschließlich als Rumpelkammer dient, das verbietet unsere Stadt - wie die meisten Städte - per Satzung).

Ich werde morgen ab 18:00 Uhr das Deutschlandspiel und die damit verbundene verkehrsarme Zeit für eine Rundfahrt nutzen.

Was ist, wenn ich bei der Rückkehr nicht mehr in die Garage komme? Ich muss dazu erklären, daß es sich bei meinem Motorrad um ein neues, hochpreisiges Teil handelt, das ich nie längere Zeit unbeaufsichtigt draußen parke.

Ich weiß, daß ich ein Auto, das meine Garage blockiert, abschleppen lassen kann, wenn ich die Garage verlassen will. Ist die Garage blockiert, und ich will reinfahren, bin ich, soweit ich weiß, juristisch erst einmal im Nachteil.

Nur was gilt, wenn ich mit dem hochpreisigen Motorrad wegen einer Blockade, hier Zelt/"Gelage", nicht in die Garage gelassen werde? Hat einer eine Idee?

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9 Antworten

Hast du schon mal ein Gespräch mit den Blockierern geführt?

Lass den Nachbarn den Schlüssel da, die sollen das Motorrad reinschieben, wenn sie die Zufahrt wieder freigeräumt haben.

wer Angst hat sein Motorrad für "längere Zeit" unbeaufsichtig zu lassen, der gibt ganz sicher die Schlüssel den Nachbarn mit denen er scheinbar so schon nicht spricht. Und scheinbar spricht er auch nicht mit dem Vermieter über die wiederholte Garagenverhinderung und Fehlnutzung.

ich würde das "Problem" an den Vermieter oder den Grundstückeigentümer auslagern. Du zahlst Miete für die Garage, möglicherweise NICHT direkt für die Zufahrt, aber durch das Handeln der Nachbarn wird durch diese verhindert, dass Du die Mietsache im Sinne der Sache nutzen kannst. Du kannst ggü den Nachbarn nichts durchsetzen. Der Eigentümer schon. Ich würde ihn kontaktieren.

Wenn die Garage von dir angemietet ist, muss man dir den Zugang gewähren. In der Regel geht das auf vernünftige Art und Weise, indem man mit den anderen spricht. Sprich mit den Leuten, das du zu der und der Zeit wieder zurück bist und du in deine Garage musst. Sollte das nicht funktionieren, mit dem Vermieter sprechen. Der Zugang muss dir gewährt werden, dann muss das der Vermieter klären. Fotos machen, Zeit aufschreiben, dem Vermieter übergeben. Selber den Abschleppdienst zu rufen, kann nach hinten losgehen. Wenn du Pech hast, kannst du den selber bezahlen. Der Vermieter hat da bessere Mittel. Abschleppdienst würde ich auch als allerletztes in Betracht ziehen. Das Klima im Mietshaus wird dadurch nicht besser. Mit den Leuten zuerst reden ist immer die bessere Lösung. Wenn die anderen Mieter vernünftig sind, findet sich immer eine Lösung. Auch wenn da Zelte stehen. Habe selber eine Garage angemietet für mein Motorrad. Andere Mieter haben auch Autos. Die stehen aber so, das ich jederzeit aus meiner Garage rauskann. MfG - mediaben

"mal wieder eine rechtliche Frage"

Solche Fragen werden hier nicht gerne gesehen und daher diese Themen ganz schnell geschlossen.

Warum nicht einfach den Stecker des Fernsehers ziehen?

Wie kommen hier einige auf die wirre Idee, der Vermieter sei hier für irgendetwas zuständig?

Ist er der Erziehungsberechtigte der fußballschauenden Personen und hat ihnen etwas zu befehlen?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Juni 2024 um 21:20:48 Uhr:

"mal wieder eine rechtliche Frage"

Solche Fragen werden hier nicht gerne gesehen und daher diese Themen ganz schnell geschlossen.

Ganz genau.

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