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Motorrad unbewusst umgekippt, zahlt meine Privathaftpflichtversicherung

Kawasaki
Themenstarteram 9. September 2009 um 15:22

Hallo Zusammen,

ich habe ungewollt im (be)trunkenen Zustand mich auf die Maschiene vom Kumpel gesetzt, ohne dessen wissen. Beim wiederabsteigen habe ich das

Lenkrad irgendwie zuweit nach Rechts gedreht, somit hat sich der Schwerpunkt verteilt, Maschiene neigte nach Rechts zu kippen, habe versucht gegenzudrücken, aber leider ohne Erfolg. Maschiene ist umgekippt, hat Schaden an Verkleidung, Auspuff und Griff

und ich habe eine verdammt schmerzhafte Zerrung am Oberschenkel

bekommen. Nacher ist man immer schlauer, hätte ich die Maschiene

bloß nicht angefasst! Der Kumpel möchte schon das ich für den Schaden an seinem Motorrad aufkomme.

Ich bin zu keiner Zeit gefahren und habe auch kein Führerschein!

Also ein parkendes Motorrad was ich ungewollt umgekippt habe.

Zahlt meine private Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden?

Kann ich das meiner Versicherung so melden?

Wie kann ich am besten formulieren?

Vorab vielen Dank für eure Hilfen, Ratschläge und Tipps.

Beste Antwort im Thema

@ zupergrobi

Falls es Dir noch keiner gesagt haben sollte....MT ist kein Forum für spätpubertierende Gewalttäter! :rolleyes:

Gruß

Frank

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den schaden zahlen sie eigentlich. aber erzähle besser nicht, das du einen im auge hattest.

tom

Vor einigen Wochen setzte sich ein Freund zum probesitzen auf meine Maschine. Beim Absteigen ist er mit dem Fuß weggerutscht und hat den Hobel dabei plump auf die Seite fallen lassen.

 

Seine Haftpflichtversicherung hat den Schaden ohne zu murren übernommen.

Allerdings musste ich einen Kostenvoranschlag der instandsetzenden Werkstatt vorlegen.

 

Ich habe dann einen Voranschlag der entsprechenden Teile von Kawa Lohmann geholt, einen Voranschlag vom Lackierer und beides eingereicht. den Scheck hatte ich am ende der Woche in der Post...

 

Also ein ähnlicher Fall wie bei dir, nur ohne Sonne im Kahn :-)

am 10. September 2009 um 6:44

Hat dein Kumpel dir wenigstens anständig eins auf die Schn..... gehauen ?

@ zupergrobi

Falls es Dir noch keiner gesagt haben sollte....MT ist kein Forum für spätpubertierende Gewalttäter! :rolleyes:

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von zupergrobi

Hat dein Kumpel dir wenigstens anständig eins auf die Schn..... gehauen ?

Würde mir auch als erstes durch den Kopf gehen, obwohl ich, eigener Meinung nach, weder spätpupertierend noch gewalttätig bin.:eek:

Warum? Gib ihm lieber einen aus...billiger kommst nichtmehr an eine frisch lackierte neue Verkleidung für eine fast 20 Jahre alte ZZR. ;)

Muß ja fast ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen sein...

Das wäre dann der zweite Gedanke.:D

@ Didi 4

Ein dummer Spruch ist ok und sicherlich auch angebracht. Mehr aber nicht. Den Rest regelt die Versicherung bzw. der Freund (abhängig von der Schadenshöhe).

Gruß

Frank

Themenstarteram 10. September 2009 um 12:50

Zitat:

Original geschrieben von zupergrobi

Hat dein Kumpel dir wenigstens anständig eins auf die Schn..... gehauen ?

Kollege..... allways peace on earth.... wir sind doch alle nur

Menschen ... kann doch passieren, nein er war und ist sauer.

Falls es deine Frage beantwortet!

Themenstarteram 10. September 2009 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von Stefan_Raba

Warum? Gib ihm lieber einen aus...billiger kommst nichtmehr an eine frisch lackierte neue Verkleidung für eine fast 20 Jahre alte ZZR. ;)

Muß ja fast ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen sein...

Hmmmm, vorausgesetzt meine privathaftpflichtversicherung zahlt!

Um gottes willen, Maschiene läuft noch, halt blöde kratzer!!!

Ähnlichen Fall im bekannten Kreis gehabt aber gleich vorneweg: Ruf einfach mal deine Versicherung / oder ggf. auch einfach eine andere und frage nach, gibt besondere Ausnahmen, Pauschalaussagen sind leider so nicht möglich.

Aber insgesamt kann man das mit Ja beantworten, jedoch könnte wg. grober Fahrlässigkeit ebenfalls ein kleiner Betrag erwarten. Als ich damals auch Alkoholisiert den LCD Fernseher herruntergeworden habe, musste ich nachdem die Vers. die 1900 EUR Reguliert hat jedoch noch rund 140 EUR selber zahlen... aber denke ich zu verkraften

am 10. September 2009 um 15:19

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA

@ zupergrobi

Falls es Dir noch keiner gesagt haben sollte....MT ist kein Forum für spätpubertierende Gewalttäter! :rolleyes:

Gruß

Frank

Das hätte mir auch ein Esel sagen können der längere Ohren hat als du. :rolleyes:War halt mein erster Gedanke wenn ich mir vorstelle ein besoffener , ahnungsloser vergreifft sich ohne zu fragen an meinem Mopped anstatt zu warten bis ich dabei bin er nüchtern ist oder fragt ob er mal Probe sitzen darf.

Unser Frank... immer pflichtbewusst...:p

Mit 52 bin ich aus der Pubertät raus... außerdem gelte ich gemeinhin als friedliebend...

Aber es gibt so ein paar Dinge, da ist auch bei mir ganz schnell Schluss mit lustig, wer -ob besoffen oder nüchtern- sich an meiner Frau, meiner Tochter oder meinem Mopped zu schaffen macht... sollte schnell laufen können, sonst setzt es was. :mad:

Seis drum, das hilft dem TE ja nicht weiter, wenigstens gibt er es freimütig zu, dafür hat er schon mal meinen Respekt.;)

Die Frage mit Haftpflicht bei einem Kfz ist nicht immer ganz eindeutig. Da es sich hier jedoch um einen Schaden handelt, der rein gar nichts mit dem Betrieb des Fahrzeugs zu tun hatte, - du hättest auch eine Vase aus der Ming-Dynastie zerdeppern können - ist die Haftpflicht dran. Dafür haste sie ja.

Ausgenommen sind Schäden die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Da wirds - je nach Alkoholpegel - unter Umständen kritisch. Ich würde den Schaden erstmal nur melden, Datum, Uhrzeit, Geschädigter, was wurde beschädigt, ohne auf die näheren Umstände einzugehen. Dann wird man Dir ein Meldeformular zusenden, auf dem alle Angaben einzutragen sind, die der Versicherer zur Schadensregulierung benötigt.

Wie Du das ausfüllst, wirst Du dann selbst wissen, wesentliche Faktoren zu verschweigen wäre Betrug und dazu möchte ich natürlich ungern anstiften...:D

Zitat:

Original geschrieben von NOMDMA

@ Didi 4

Ein dummer Spruch ist ok und sicherlich auch angebracht. Mehr aber nicht. Den Rest regelt die Versicherung bzw. der Freund (abhängig von der Schadenshöhe).

Gruß

Frank

Ich wäre zwar extrem stinksauer, würde aber nicht zu Handgreiflichkeiten übergehen.

Die erste Reaktion nach schimpfen, wäre den Nikotinspiegel zu erhöhen und dann dürfte der Herr erst mal ordentlich Bier rankarren.:D

Ich hätte nur ein Problem wenn ein Schaden entsteht und der Verursacher sich dann ohne Meldung aus dem Staub macht.:mad:

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