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motorradfahrer

Themenstarteram 14. Mai 2008 um 6:51

guten morgen liebe community....

also folgende frage...

wenn man sich jetz im stau befindet bzw stop nad go auf autobahn, stadtautobahn etc... und die ganzen motorradfahrer zwischen den autos lang brettern also auch rechts an einem vorbeifahren usw...

is das legal?

und was ist wenn es zu einem zusammenstoß kommt, wer ist schuld? weil ich kann doch nicht die ganze zeit in den rückspiegel gucken von hinten wieder so einer kommt!? hatte letztens nämlich so einen vorfall wo es fast gekracht hätte und der motorradfahrer hat sich auch noch aufgeregt....

lg

Beste Antwort im Thema
am 14. Mai 2008 um 21:02

Zitat:

Original geschrieben von Housil

Zitat:

Original geschrieben von Trambolubi

Es heißt in §11 "... für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen ..."

Damit ist keineswegs gemeint, dass immer eine Rettungsgasse gebildet werden muss.

Vielen Dank!!! :D

Aber wie das halt so ist, wenn "Laien" wild Gesetzestext durch das Internet kopieren... ;)

Na ja, diese Gesetzestexte regeln aber nunmal das Leben ebendieser "Laien", und wenn diese "Laien" sie nicht einhalten werden sie von den "Profis" zur Verantwortung gezogen ...

Jedenfalls bin ich eben einer dieser "Laien" die aus purer Unwissenheit und Dummheit einfach im Stau auf der linken Spur nach links und den rechten nach rechts fährt, sich dabei nichts vergibt und bei heranschleichendem "Tatü-Tata" das fröhliche Treiben der Wissenden und Intelligenten ringsherum eher lächelnd beobachtet.

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am 14. Mai 2008 um 6:57

Also bei den Motorradfahrern hier im Forum wird das Thema gerade auch durchgekaut.

Hier der Link

 

Also es ist mehr oder minder nicht legal, wenn ich es richtig verstanden habe, wird aber von der Polizei und etlichen Autofahrern toleriert, teilweise auch unterstützt.

Natürlich nur, wenn es einigermassen gesittet zugeht.

Ich persönlich mach gern Platz, weil ich mir denken kann, wie heiss es im Sommer unter der Montur werden kann.

Themenstarteram 14. Mai 2008 um 8:04

ok danke für den link! ja ich mache in der regel auch gerne platz und wenn das alles gesittet abläuft...ok warum nicht... aber wenn die wie die bekloppten da durch heitzen kann es halt mal sein das man einen übersieht... und wenn er sich dann noch aufregt find ich das echt ne schweinerei....

lg

am 14. Mai 2008 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von funnyb

(...)

wenn man sich jetz im stau befindet bzw stop nad go auf autobahn, stadtautobahn etc... und die ganzen motorradfahrer zwischen den autos lang brettern also auch rechts an einem vorbeifahren usw...

is das legal?

Nein.

Unerlaubtes Rechtsüberholen. €50 3 Punkte

Auch wenn mit dem Motorrad in der Mitte durchgefahren wird, werden die Fahrzeuge auf dem linken Streifen von den Motorrädern somit rechts überholt.

Zitat:

Original geschrieben von funnyb

und was ist wenn es zu einem zusammenstoß kommt, wer ist schuld?

In dem Fahrzeug muß niemand damit rechnen, dass er (verkehrswidrig) rechts überholt wird wenn er im Stau seine Türe öffnet.

Von daher hat der "Auto(bei)fahrer" keine Schuld, wenn er seine Türe öffnet und ein Motorradfahrer reinfährt.

Dagegen hat der Überholende generell eine Sorgfaltspflicht bei seinem Überholvorgang zu wahren!

§5 StVO Abs 4 sagt:

"...Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, (...) , eingehalten werden."

Wenn sich Motorräder zwischendurch "mogeln", können sie das nicht ;)

 

Ich bin selber 15 Jahre Mopped gefahren und auch im Stau "durch die Mitte" - also jetzt nicht mit mir das Disskutieren anfangen!

Solange das alles im grünen Bereich von beiden Seiten abläuft ist es ja auch OK (wenn auch weiterhin Ordnungswidrig).

Da ärgern mich die A****** mit ihren fetten Kisten, welche 1km vor der Ausfahrt im Stau auf den Standstreif vorfahren, mehr. Warum heißt der wohl S-T-A-N-D-streifen?! Dass die Obermotze mit ihren fetten Benz, BMW´s und A8 vorzocken dürfen?!

Da mache ich dann schon gerne mal "plötzlich" meine Türe auf... *Hoppla* ;) oder es fällt was aus dem Fenster...

 

Seit dem Unfall auf der A2 bei dem ein LKW in die Rettungsfahrzeuge fuhr:

...Vier Menschen werden getötet, fünf verletzt. Einer der überlebenden Sanitäter, Frank Schulze, erinnert sich: „Das kleine Mädchen wurde durch den Aufprall aus dem Rettungswagen geschleudert, lag dann tot auf der Straße. Die Mutter schrie im zusammengequetschten Rettungswagen vor Schmerzen.“ Ein Polizist, so Schulze, „kniete neben ihr und hielt im Schock noch die Infusion hoch – sie war längst gekappt“. Die Ladung des Lkw zertrümmerte den Körper eines anderen Sanitäters. Der über die Leitplanke geschleuderte Streifenwagen begrub den Notarzt unter sich.

Verstehe ich keinen Spaß mehr bei sowas. "Wir" halten auf der Bahn unseren A**** für die hin. Ich nicht mehr...

Zitat:

Original geschrieben von Housil

Zitat:

Original geschrieben von funnyb

(...)

wenn man sich jetz im stau befindet bzw stop nad go auf autobahn, stadtautobahn etc... und die ganzen motorradfahrer zwischen den autos lang brettern also auch rechts an einem vorbeifahren usw...

is das legal?

Nein.

Unerlaubtes Rechtsüberholen. €50 3 Punkte

Auch wenn mit dem Motorrad in der Mitte durchgefahren wird, werden die Fahrzeuge auf dem linken Streifen von den Motorrädern somit rechts überholt.

Nein, wirklich nicht?

Zitat:

5 Abs. 1 StVO sagt grundsätzlich: »Es ist links zu überholen«. Zuerst sollte klar sein, was man unter »Überholen« eigentlich versteht:

Überholen = ein in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug einholen und passieren.

Aber wie gesagt, es gibt Ausnahmen

... In den folgenden Situationen darf man auch rechts überholen, wenn man dabei die zulässige Höchstgeschwindikgeit nicht überschreitet:

 

(...)

bei Fahrzeugschlangen auf mehreren Fahrstreifen für eine Richtung; bei Stau oder zäh fließendem Verkehr (wenn links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann ist maximal 20 km/h schnelleres Überholen erlaubt)

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

:rolleyes:

am 14. Mai 2008 um 11:26

Also, im Stau gibts KEIN Rechtsüberholen... nun, wenn man im Stau rechts an einem vorbeifährt ist das ja kein Rechtsüberholen. Warum also, wenn man mit dem Moped rechts vorbeifährt... an sich wiederspricht sich das doch... oder etwa nicht?

Also, nach diesem Gesichtspunkt ist es kein Rechtsüberholen, aber was verboten ist, ist halt, dass man sich zwischen den Autos durchmogelt.

am 14. Mai 2008 um 12:08

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

 

Nein, wirklich nicht?

Und wo genau steht jetzt in den ganzen kopierten Antworten, dass man eine "dritte Spur" aufmachen und in der Mitte vorfahren darf?! ;)

Tausende von Moppedfahrern wären Dir dankbar und könnten ihre Bußgelder wieder zurückfordern...

In dem "zitierten" Text steht nur, dass der Stau auf dem rechten Fahrstreifen den Stau auf dem linken Fahrstreifen, wenn dieser NICHT schneller als 60km/h ist, mit max 80km/h überholen darf... ;)

 

am 14. Mai 2008 um 12:18

Wo ist eigentlich das Problem? Bei Stau auf der BAB muß doch eh eine Gasse für Rettungswagen freigehalten werden haben, insofern haben die Zweiräder doch Platz genug und ich keinen Streß mit ihnen (ich habe keinen Motorradführerschein).

In Frankreich gibt es immer noch ein nettes Dankeschön vom Motard wenn man extra Platz macht. Find ich auch nett.

am 14. Mai 2008 um 12:33

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Wo ist eigentlich das Problem? Bei Stau auf der BAB muß doch eh eine Gasse für Rettungswagen freigehalten werden haben,

Also ich arbeite hauptamtlich beim Rettungsdienst und habe seit über 20 Jahren einen Motorradführerschein.

Dass aber bei jedem x-beliebigen Stau/stop-and-go sofort eine Rettungsgasse gebildet werden soll/muß, ist selbst mir neu. :eek:

Die machen ja noch nicht einmal Platz wenn wir mit "Hurra" ankommen und nur da müßten sie es. §38 StVO Blaues Blinklicht und Einsatzhorn ordnet an: Alle Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. (sog. Wegerecht)

Auch wenn die Argumentation logisch, evtl. sogar sinnvoll sein könnte - legal ist es dewegen noch lange nicht.

Eingangsposting:

Zitat:

Original geschrieben von funnyb

(...)

zwischen den autos lang brettern also auch rechts an einem vorbeifahren usw...

is das legal?

am 14. Mai 2008 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von Housil

Dass aber bei jedem x-beliebigen Stau/stop-and-go sofort eine Rettungsgasse gebildet werden soll/muß, ist selbst mir neu. :eek:

Die machen ja noch nicht einmal Platz wenn wir mit "Hurra" ankommen und nur da müßten sie es. §38 StVO Blaues Blinklicht und Einsatzhorn ordnet an: Alle Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen. (sog. Wegerecht)

Zitat:

Original geschrieben von StVO

§ 11 Besondere Verkehrslagen

(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

Wie Du richtig bemerkst, wohl einer der meist-missachteten § der STVO. Aber wenn nichtmal die "Profis" den kennen...

Ok, die Nutzung durch Motorradfahrer ist sicher nicht legal, aber ich gönne es ihnen trotzdem.

Zitat:

Original geschrieben von funnyb

hatte letztens nämlich so einen vorfall wo es fast gekracht hätte und der motorradfahrer hat sich auch noch aufgeregt....

Ist doch normal, dass der sich aufregt. Der ist wahrscheinlich nur knapp einem Sturz entronnen und hat einen Haufen Adrenalin im Blut. Auch wenn er sie Situation primär selbst herbeigeführt hat (durch seinen Überholvorgang), darf er doch aufgeregt sein gell?

Zitat:

Original geschrieben von Housil

Die machen ja noch nicht einmal Platz wenn wir mit "Hurra" ankommen

Ich blicke selbst auf rund 10 Jahre Rettungsdiensterfahrung zurück und kann Dir nur beipflichten. Blaulicht und Pressluft juckt irgendwie niemanden mehr :rolleyes:

ciao

 

Es heißt in §11 "... für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen ..."

Damit ist keineswegs gemeint, dass immer eine Rettungsgasse gebildet werden muss.

(Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte der den zitierten Abschnitt einfach weg gelassen und geschreiben "... so müssen Fahrzeuge in der Mitte der Richtungsfahrbahn, ... eine freie Gasse bilden"

Gruss

Trambolubi

am 14. Mai 2008 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von Trambolubi

Es heißt in §11 "... für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen ..."

Damit ist keineswegs gemeint, dass immer eine Rettungsgasse gebildet werden muss.

Vielen Dank!!! :D

Aber wie das halt so ist, wenn "Laien" wild Gesetzestext durch das Internet kopieren... ;)

 

am 14. Mai 2008 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von Housil

Zitat:

Original geschrieben von funnyb

(...)

wenn man sich jetz im stau befindet bzw stop nad go auf autobahn, stadtautobahn etc... und die ganzen motorradfahrer zwischen den autos lang brettern also auch rechts an einem vorbeifahren usw...

is das legal?

Nein.

Unerlaubtes Rechtsüberholen. €50 3 Punkte

Auch wenn mit dem Motorrad in der Mitte durchgefahren wird, werden die Fahrzeuge auf dem linken Streifen von den Motorrädern somit rechts überholt.

Bis 80 km/h darf aber eine Kolonne auch rechts überholt werden.

Das was es illegal macht, ist die Tatsache, dass man es nicht auf einem eigenen Fahrstreifen macht.

Zum Thema Rettungsgasse:

Ich bilde sie fast immer da im Stau oftmals kein Raum mehr ist um irgendwie an den entsprechenden Rand zu fahren. Das ist dann natürlich blöd, wenn Moppedfahrer auf ne dreispurigen BAB zwischen der rechten und der mittleren Spur durchreisen wollen.

Solange mein Auto aber keine Kratzer bekommt und alles dran bleibt, ist es mir recht wurst, was die Biker da machen. ERschrecken solten sie einen aber auch nicht unbedingt. Wenn sie aber gemäßigt schneller fahren, passiert das eigentlich eh nicht.

am 14. Mai 2008 um 16:38

Und das hier ist mal wieder ein Thread, wo sich Unwissenheit mit Dummheit paart. Gewaltig! Ohne leider jeden Kommentars unwürdig!

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