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Motorroller ohne Betriebserlaubnis aber mit

Themenstarteram 22. März 2025 um 7:27

Möchte mir einen Roller mit 100 ccm kaufen und habe einen Honda Bali 100 angesehen.
Bin mir jedoch wegen den vorhandenen Papieren unsicher, ob das passt und habe ihn erst mal nicht gekauft.

Folgende Papiere sind vorhanden:

- Fahrzeugschein mit der Fahrgestellnummer wie auf dem Rollerfahrgestell.

- Gutachten §19 (3) StVZO (wie es aussieht ist es für die Umrüstung auf 100 ccm) bei welchem aber die abgedruckte Fahrgestellnummer nicht mit dem Roller übereinstimmt. Weiter hinten im Gutachten selber stimmt der Anfang der Fahrgestellnummer überein, die letzten Ziffern sind ***. Wahrscheinlich soll dieses Gutachten für eine bestimmte Serie gelten. Aber wie geschrieben, stimmt die Seriennummer auf der ersten Seite nicht überein.

- "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" (nur gültig in Verbindung mit dem zugehärigem Prüfbericht).
Die Fahrgestellnummer auf diesem Gutachten ist die selbe wie auf dem Roller und im o.g. Fahrzeugschein. Im Feld 22 ist bzgl. Feld T und 90 kmh etwas eingetragen. Ansonsten sind die Daten vom Roller eingetragen, so wie im Fahrzeugschein.
Ein Prüfbericht vom Tüv ist mit an dieses Gutachten getackert.
Bei der Unterschrift vom Prüfer steht "Es wird bescheinigt, dass die vorstehend aufgeführten Angaben zur Fahrzeugbeschreibung zutreffenund das Fahrzeug - mit Ausnahme der unter Feld 22 beschriebenen Abweichung - den geltenden Vorschriften entspricht.

Könnte das trotzdem passen oder benötige ich auf jeden Fall die Betriebserlaubnis für den Roller?
Vielen Dank
Grüße
Raiden

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5 Antworten

Ich würde behaupten wollen, dir fehlt ein Fahrzeugschein.

Der Fahrzeugschein reicht. Betriebserlaubnis ist für die erstmalige Anmeldung.

Zitat:

@raymundt schrieb am 22. März 2025 um 09:46:27 Uhr:

Zitat:

Ich würde behaupten wollen, dir fehlt ein Fahrzeugschein.

Fahrzeugschein ist doch vorhanden.

Zitat:

@mabeck100 schrieb am 22. März 2025 um 12:14:26 Uhr:


Zitat:@raymundt schrieb am 22. März 2025 um 09:46:27 Uhr:

Zitat:

@mabeck100 schrieb am 22. März 2025 um 12:14:26 Uhr:



Zitat:

Ich würde behaupten wollen, dir fehlt ein Fahrzeugschein.

Fahrzeugschein ist doch vorhanden.

Sorry, ich meinte Fahrzeugbrief, aber ich habe gerade mal nachgeschaut, für meinen Honda Roller habe ich anscheinend auch nur ein CoC

Leichtkrafträder sind zulassungsfrei, deswegen gibt es keine Zulassungsbescheinigung Teil II (das war früher der Fahrzeugbrief).

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