Motorschaden/ärger mit Versicherrung
Hallo
also hab meinen A3 1,9tdi mit 131ps 6 gang facelift vom händler geholt alles war ok auch bei probefahrt usw... beim heimfahren aber schon ging auf der Autobahn dann nach 150-200km und natürlich auch vollgasfahrt(wollte ja schauen was geht) die Kühlwasserkontrolleuchte an hm ok gedacht da hat halt schon ewig keiner mehr nachgefüllt kann sein
ok dann aufgefüllt am tag danach mit dem auto nochmal ca 300km gefahren autobahn nach 300km kam sie wieder und ich konnte wieder 1,5 liter nachfüllen.
Der Verkäufer meinte ok kein Problem zu einer freien Werkstatt die wir besprochen hatten (bekannter von mir die ist wirklich fair) und der hat jetzt rausgefunden das da vermutlich ein Riss im Kopf ist durch den nach langen Fahrten wennd er Motor richtig heiß ist das kühlwasser hopps geht. komisch ist nur das er hinten nicht raucht. Händler mitgeteilt der kein Problem versicherrung schicken und gut.
Wir gemacht und die sagen das diese Reperatur nicht übernommen wird weil sie nicht im Rahmen der Versicherungsbedingungen ist.
http://www.intec-garantie.de/index.php?a=45
Ist das jetzt recht so? muss das dann der Händler übernehmen oder kann der sagen er nimmt das auto so zurück? Der Schaden war ja sicherlich schon vor dem Kauf.
Mag nicht schon wieder auf die suche nach einem neuen auto gehen und der kleine gefällt mir eigendlich total gut.
Vor dem Kauf hat der Händler aber schon viele reperaturen machen lassen scheiben Klötze vorne hinten neue Federn neuer Auspuff Inspektion mit longlifeöl Zahnriemen usw
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19 Antworten
Abgesehen davon dass dies ein eindeutiger Garantiefall ist, bestand der Schaden schon beim Verkauf.
Also so oder so ist das recht auf deiner Seite.
Und nur duch ein bissl Autobahn heizen, kannst den auch nicht kaputt gemacht haben.
Sonst würden ja nur kaputte 130PS TDI herumfahren.
Das er nicht rausraucht wird dir wohl auch einleuchten, da er c.a. 0.5L Wasser auf 300km verbraucht also einen feuchten F*rz.
nicht 0,5 sondern 1,5l wassser auf 300km das sind 0,5l auf 100km das ist schon ein bisschen dachte man sieht das schon ziemlich rauchen da das ja auch erst kommt wenn der motor richtig heiß ist
wie sieht es aus muss er das reparieren oder kann er den Wagen gegen dan Kaufpreis wieder zurück fordern?
und in den garantiebedingungen steht zwar zylinderkopfdichtung kolben pleuel usw aber der kopf eben nicht
Zylinderkopfschaden raucht nicht während der Fahrt eigentlich sondern wenn er für paar Stundne gestanden war... müsste dann auch schlechter Anspringen... Der Schaden muss von dem bezahlt werden...
Du hast den Motor doch selbst kaputt gemacht. Das wird er Dir sagen und dann beweis mal das Gegenteil.
In dem Fall ist aber der Händler/Verkäufer in der Beweispflicht!
also angesprungen ist er extrem gut beim ersten ruckeln sofort an und geraucht hat da auch nichts... naja dann werde ich mal weiter schauen
kann nun noch jemand was dazu sagen ob er eben den Scahden bezahlen bzw reparieren lassen muss oder ob er das Fahrzeug gegen Auszahlung des Kaufpreises zurückfordern kann
Zitat:
Original geschrieben von ABTS3
In dem Fall ist aber der Händler/Verkäufer in der Beweispflicht!
Der haut Dir nachträglich nen Gutachten auf den Tisch, daß der Wagen beim Verkauf technisch einwandfrei war. Das ist doch das Leichteste auf der Welt.
@TE: Deit Post wäre dort > http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html besser aufgehoben.
ok danke
ich dacht der händler MUSS dir 1 jahr garantie geben?!
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
Zitat:
Original geschrieben von ABTS3
In dem Fall ist aber der Händler/Verkäufer in der Beweispflicht!
Der haut Dir nachträglich nen Gutachten auf den Tisch, daß der Wagen beim Verkauf technisch einwandfrei war. Das ist doch das Leichteste auf der Welt.
@TE: Deit Post wäre dort > http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html besser aufgehoben.
Glaub ich nicht. Er kann das Gutachten ja nicht selber machen. Eigentlich sollte es kein Problem sein.
Nur mit der Versicherung hat das gar nichts zu tun...
Hast Du ne Ahnung...
Man hat beim Gebrauchtwagenkauf nicht 1 Jahr Garantie, sondern Gewährleistung. Nach einem halben Jahr gibt es aber eine Beweislastumkehr, das heißt erst nach 6 Monaten musst du dem Händler beweisen, dass der Schaden nicht von dir verursacht wurde. Folglich hast du das Recht auf Nachbesserung (2 mal) neben der Leistung, oder aber Schadenersatz ohne Leistung.
Der Post von a3cruiser1981 würde ich aber auch nicht unbeachtet lassen, die meisten Händler sind vom Sternzeichen "Fuchs" und wissen nur zu gut wie sie sich aus solchen Situationen herausschlängeln können.
Ich würde einfach mal beim Händler vorsichtig nachfragen und auf die Gewährleistung verweisen
Mfg Kada
Der Händler meinte heute das wir eben diese Gebrauchtwagenversicherrung abgeschlossen hätten und die Werkstatt den Kostenvoranschlag hinschicken solle.
Kostenvoranschlag über 4300,-€ hingeschickt und gleich mal eine Antwort das sie das nicht übernehmen würden. Danach Händler angerufen der meinte das er einen guten Draht zu der Versicherrung hätte und morgen die Bestätigung der Kostenübernahme der Versicherrung im Fax liegen würde...
naja mal abwarten
Mfg
Wo hast du denn diese Versicherung abgeschlossen? Weil das hat damit G A R N I C H T S zu tun.
Das ist ein Recht, welches jeder laut BGB hat.