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Motorschaden beim 1er BMW - wer ist noch davon betroffen ?

BMW 1er E81 (Dreitürer)
Themenstarteram 6. September 2014 um 11:02

Hallo,

ich hatte mir einen 1er BMW ende Februar 2014 (gebraucht) gekauft. Nach 4monatigen Gebrauch erlitt das Fahrzeug einen Motorschaden (Aufhängung der Steuerkette gerissen, komplette Metallspähne hatte sich dann im Motorblock verteilt). Der Motor ist gerade mal 40Tkm gelaufen. Jetzt steht das Fahrzeug nun schon seit JUNI 2014 in der Werkstatt von BMW, da der neue Motor von BMW München / Dingolfing nicht geliefert werden kann. Ein Ende der Wartezeit ist NICHT in Sicht. Argumentation von BMW "Der Motor wird nicht mehr produziert, daher die Lieferschwierigkeiten". Sorry, aber das hört sich für mich absurd an, da der Wagen gerade mal 6Jahre alt ist.

Ist hier jemand zufällig auch von betroffen oder hat auch solche Erfahrungen gemacht??? Wie wurde das Problem dann gelöst??? Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich die Einzige sein soll.

Würde mich über Rückinfo´s freuen =:)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von whiteface

Unter BMW-Fahrern gibt es zwei Gruppen, die einen hat noch nicht erwischt und zu den andern gehörst Du (übrigens ich auch). Es war schon immer etwas teurer ein Premium-Fahrzeug zu fahren (Ende der Satiere)

Satirisch ist, wenn man Satiere <---- so schreibt.. ;)

Es gibt auch große Gruppen, die hier nicht schreiben und keine Probleme mit den Fahrzeugen haben.

Vermutlich ist es sogar die weitaus größere...

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Steuerkettenprobleme beim 116i ist ein alter Hut:

http://www.autobild.de/artikel/bmw-116i-motorschaeden-1876066.html

Welchen hast Du denn?

Wenn Du den Wagen beim Händler gekauft hast würde ich etwas unternehmen, auch mal die rechtlichen Möglichkeiten abklopfen. 3 Monate Wartezeit sind inakzeptabel

Ich würde in deiner Stelle versuchen, Druck aufzubauen. Das kann zum einen z.B. durch tägliche Anrufe (ggf. ach 2 oder 3x am Tag) in der Werkstatt erfolgen und damit drohen, vom Kauf zurückzutreten. Mehr als zwei Monate Reparaturdauer sind vollkommen indiskutabel. Ich würde, wenn nicht verbindlich von der Werkstatt ein Termin zur Reparatur genannt wird, schriftlich eine Frist zur Instandsetzung setzen, in deinem Fall bräuchte sich diese Frist aufgrund der extrem langen Wartezeit nur noch auf ca. eine Woche belaufen. Ist der Händler innerhalb dieses Zeitraums nicht in der Lage, das Fahrzeug zu reparieren, trittst du vom Kauf zurück.

Vor allen Dingen wär es besser aufgehoben im 1er Forum.

Themenstarteram 6. September 2014 um 12:31

Zitat:

Original geschrieben von Pit 32

Steuerkettenprobleme beim 116i ist ein alter Hut:

http://www.autobild.de/artikel/bmw-116i-motorschaeden-1876066.html

Welchen hast Du denn?

Wenn Du den Wagen beim Händler gekauft hast würde ich etwas unternehmen, auch mal die rechtlichen Möglichkeiten abklopfen. 3 Monate Wartezeit sind inakzeptabel

ich weiß auch das es ein alter Hut ist. Das bringt/hilft mir jetzt auch nicht weiter. Fakt ist, daß das Fahrzeug seit über 2Monaten in der Werkstatt steht und mich interessieren würde, ob es Leute gibt die damit auch schon Erfahrungen hatten und wie das Problem dann gelöst wurde.

Themenstarteram 6. September 2014 um 12:34

Habe schon einen Anwalt eingeschaltet. Es ist halt nur schwierig gegen so ein großes Konzern anzukommen. Man ist ja nur ein "kleiner Fisch". Ob es was bringen würde, mit den Medien zu drohen?

Themenstarteram 6. September 2014 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von Graf.PorNo

Ich würde in deiner Stelle versuchen, Druck aufzubauen. Das kann zum einen z.B. durch tägliche Anrufe (ggf. ach 2 oder 3x am Tag) in der Werkstatt erfolgen und damit drohen, vom Kauf zurückzutreten. Mehr als zwei Monate Reparaturdauer sind vollkommen indiskutabel. Ich würde, wenn nicht verbindlich von der Werkstatt ein Termin zur Reparatur genannt wird, schriftlich eine Frist zur Instandsetzung setzen, in deinem Fall bräuchte sich diese Frist aufgrund der extrem langen Wartezeit nur noch auf ca. eine Woche belaufen. Ist der Händler innerhalb dieses Zeitraums nicht in der Lage, das Fahrzeug zu reparieren, trittst du vom Kauf zurück.

Da liegt das Problem....das Fahrzeug wurde von einem nicht-BMW-Händler gekauft, der sich mit 250km Entfernung von meinem Wohnort befindet. Aus Fehlern lernt man. Nochmal passiert mir das nicht. BMW würde mir den Wagen mit einem riesen Verlust zurückkaufen. Für einen Wagen den ich gerade mal 4monate hatte, soll ich einen Verlust von über 6000€ hinnehmen??? Inakzeptabel!

Du hast da ein 6 Jahre altes Auto und den Motor gibts halt so nimmer.. wenn die keinen kriegen, kannst du dich aufn Kopf stellen und winken und du bekommst trotzdem keinen.

Was du tun kannst?

N Gebrauchtmotor einbauen, oder, was ich machen würde.. den Motor zerlegen und mal kucken, wo die Späne überhaupt herkommen und was der Block und Kopf so sagt.. Wenn er mit neuer Steuerkette und Ölpumpe + Spülung wieder läuft, wärs mir wurscht.

Aber ich richt meine Karrn auch selbst.

PS: Die Steuerkette kündigt sich recht laut und deutlich an.

Würde hier auch nen geprüften, gebrauchten Motor besorgen und einbauen lassen.

Es gibt Angebote mit Gewährleistung.

Shit happens, kann Dir mit jedem Auto passieren.

Zitat:

Original geschrieben von Kugelfisch1212

Da liegt das Problem....das Fahrzeug wurde von einem nicht-BMW-Händler gekauft, der sich mit 250km Entfernung von meinem Wohnort befindet.

wo sollte da ein problem liegen? :confused:

das einzige problem liegt darin, das du direkt zu bmw gerannt bist - dem händler von dem du das fahrzeug hast, folglich keine möglichkeit zur nachbesserung gegeben hast...

...wie das auto von dir, zu dem 250km entfernten händler kommt, ist nicht dein problem - die dafür notwendige logistik nebst der entstehenden kosten sind das problem des händlers!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Kugelfisch1212

Da liegt das Problem....das Fahrzeug wurde von einem nicht-BMW-Händler gekauft, der sich mit 250km Entfernung von meinem Wohnort befindet.

wo sollte da ein problem liegen? :confused:

das einzige problem liegt darin, das du direkt zu bmw gerannt bist - dem händler von dem du das fahrzeug hast, folglich keine möglichkeit zur nachbesserung gegeben hast...

...wie das auto von dir, zu dem 250km entfernten händler kommt, ist nicht dein problem - die dafür notwendige logistik nebst der entstehenden kosten sind das problem des händlers!

Mit einem defekten Motor ist es natürlich schwierig, zum 250km entfernten Händler zu fahren :D Ich hätte wohl ähnlich gehandelt und das Auto in eine BMW Vertragswerkstatt gebracht, aber den verkaufenden Händler unverzüglich informiert.

Allerdings liegt das primäre Problem wohl eher darin, dass der BMW Händler keinen ATM einbauen kann oder will. Dass die Reparatur nicht in einer Stunde durchzuführen ist, dürfte klar sein, aber 2-3 Monate halte ich für vollkommen inakzeptabel. Da muss man die Beteiligten unter Druck setzen, zumal die Einbauzeit auch noch obendrauf kommt. Von rechtlicher Seite gibt es m.E. auch keine Unklarheiten, da sich der Schaden innerhalb von 6 Monaten nach Kauf ereignet hat.

Motor kann nicht geliefert werden --> Mangel lässt sich nicht beseitigen --> Vom Kaufvertrag zurücktreten --> vernünftiges Auto kaufen

Der Erfüllungsort für die Gewährleistung ist dort wo der Kunde wohnt, bzw. die Adresse welche auf dem Kaufvertrag steht. Hättest also dort anrufen müssen und die den Wagen abholen lassen sollen...

Anspruch hättest du auch nur auf eine zeitwertgerechte Reparatur, sprich, einen gebrauchten Motor mit ähnlicher Laufleistung, bei einem neuem Motor müßtest du Wertausgleich leisten, da dein Wagen dann ja mehr wert ist dann.

Zitat:

Original geschrieben von Jebo76

Der Erfüllungsort für die Gewährleistung ist dort wo der Kunde wohnt, bzw. die Adresse welche auf dem Kaufvertrag steht. Hättest also dort anrufen müssen und die den Wagen abholen lassen sollen...

Das ist früher gerne so vertreten worden, weil der X. Senat des BGH mal so ähnlich bei Ansprüchen wegen mangelhaft ausgeführten Reparaturen (Werkvertrag!) entschieden hatte. Inzwischen hat der VIII. Senat für Kaufrecht, im konkreten Fall für einen Kfz-Anhänger, anders entschieden: Ohne besondere Vereinbarung liegt der Erfüllungsort der Nacherfüllung am Wohnsitz/Sitz des Verkäufers.

BGH Urt. v. 13.4.2011, Az. VIII ZR 220/10 - http://bit.ly/1nI1dpo

Gut vertretbar ist es aber, dass der Erfüllungsort beim Rückgewährschuldverhältnis, z.B. nach Rücktritt vom Kaufvertrag, immer noch am Ort der vertragsgemäßen Verwendung (Wohnsitz/Sitz Käufer) liegt.

OLG München Urt. v. 13.01.2014, Az 19 U 3721/13 - http://bit.ly/1nI2AUS

Also insofern alles richtig gemacht und trotzdem nix als Probleme.

Gruß

Mick

Unter BMW-Fahrern gibt es zwei Gruppen, die einen hat noch nicht erwischt und zu den andern gehörst Du (übrigens ich auch). Es war schon immer etwas teurer ein Premium-Fahrzeug zu fahren (Ende der Satiere)

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