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Motorschaden beim Cougar 2,5l V6

Ford Mondeo Mk1 (GBP,BNP)
Themenstarteram 21. Januar 2008 um 15:44

Hey Ho....

Ich hatte mir vor ca. 2Monaten einen Cougar 2,5 l V6 gekauft. Nach einer knappen Woche schauten wir uns den Motor mal genauer in der werkstatt an weil der Motor Probleme machte.

-> 2 Kolben platt, Lagerschalen platt,

ist jemanden das bekannt????

Laut Bekannten von Ford und Mazda ist es bei diesen motoren das Problem dass wenn sie Vollgas gefahren werden mind. ein kolben mit der zeit platt geht.

Wenn ech was darüber bekannt ist freu ich mich sehr über eure Hilfe !!!!

Gruß Edy

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10 Antworten

Hui!

Du schreibst, daß Du den Wagen(natürlich gebraucht) gekauft hast.

...und bist gleich volle Lotte damit gefahren?

Mann, Du hattest ja schließlich keine Info(oder doch?) über den Vorgänger.

Wie hat der denn den gefahren(evtl Kurzstrecke), welches Öl verwendet usw.

Übrigens verträgt der Motor durchaus Dauervollgas - wenn alles stimmt, Temperatur, Öl etc. - ist allerdings kein Heizgerät.

Werden Dir hier etliche bestätigen,

Klaus

am 21. Januar 2008 um 16:15

Das der Duratec V6 vom Cougar zu Pleulagerschäden neigt, ist ein unter den Cougarfahrern bekanntes Problem. Ein festmachen der Schäden an Fahrweise und Ölsorte ist bisher jedoch (weltweit) noch nicht gelungen.

Das man den Wagen aber nicht Vollgas fahren sollte, ist mir nicht bekannt und wäre mehr als traurig. Wie gesagt sind die eigentlichen Verursacher die Pleullager. Kolben etc. sind nur Folgeschäden daraus. Manchmal hat man den Eindruck, diese Lagerschäden passieren willkürlich. Der eine hat nen Motorschaden mit 30.000 km und der andere wieder erst bei 160.000 km Laufleistung. Dann gibt es aber wieder Wagen, die haben die 200.000 km ohne nenneswerte Probleme erreicht.

Hast du den Wagen von Privat gekauft? Wenn du ihn von einem Händler gekauft hast, hättest du Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung.

am 21. Januar 2008 um 16:34

das ist natürlich dumm gelaufen, wieviele km hat die maschine denn offiziell gelaufen ?

vollgasfest sind die maschinen definitiv....wir haben alle 3 duratec v6 locker über 200tsd gebracht und geschont wurden sie nie!

am öl kann das schon liegen, viele freie werkstätten fülle pauschal immer ein günstiges 10w40 ein und das ist nicht optimal für solche motoren....aber auch das 5w30 von ford ist alles andere als gut....aber dazu kann johnes ggf. mehr sagen!

Offenbar hast du von Privat gekauft ....(Der Verkäufer übernimmt für

die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeug keine Gewährleistung.)

sonst wären dir die Kosten für die Reparatur schnurz.

 

Es bleiben also 3 Möglichkeiten.

 

1. Verkauf das Teil so wie's ist !

2. Lass es mit Ersatz Pleullager reparieren.

3. Besorg dir 'nen gebrauchten V6 und lass ihn einbaun.

 

Da es von Ford selbst nur AT Maschinen für rund 4-5k€ gibt,

denke ich, dass die Alternative ausscheidet.

 

Ersatzlagerschalen kann man über Fritz Motorsport beziehen.

 

http://www.fritz-motorsport.de/advanced_search_result.php?...

 

 

 

MfG

 

 

 

 

 

Themenstarteram 22. Januar 2008 um 14:52

Den Wagen habe ich von einem Händler,

im Normalfall ist er verpflichtet ihn zurück zunehmen. Er bleibt auf seinem Stand, da wir den motor, nachdem ich ihn darüber informierte und er Gewährleistung etc. abwiess, ausbauten und alles checkten, das er ihn nicht zurück nehmen brauch bzw. reparieren brauch da er halt schon ausgebaut von unserer Seite aus ist.

Viell. hat jemand von euch erfahrung wie das rechtlich ist, weils mir lieb wär es ausser gerichtlich zu klären weil man da nie weiß was bei raus kommt.

Hat einer von euch auch eventl. Draht zu jemanden der einen gut gebrauchten "funktionstüchtigen" Motor zu liegen hat oder so?????

Wenn ich den Motor neu mache, kostet mich das an die 2000 €. da man ja nicht einen kolben allein wechseln sollte.:confused::confused::confused:

am 22. Januar 2008 um 15:32

wieso hast du den überhaupt ausgebaut ? wenn der vom händler ist...hättest du da anrufen sollen....den holen und reparieren lassen! bzw. den motor wieder einbauen und ihm dem händler übergeben...ohne zu sagen das ihr den schon draussen hattet.

bei ebay sind häufiger gebrauchte maschinen drinn(auch vom verwerter) wenn du den motor zum schlachten behältst...den du im mom hast, passt auch der v6 aus einem mondeo mkI....da müssen dann nur ein paar teile mit deinem getauscht werden, was aber keine grosse arbeit ist.

am 22. Januar 2008 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von edy1234

... da wir den motor, nachdem ich ihn darüber informierte und er Gewährleistung etc. abwiess, ausbauten und alles checkten, das er ihn nicht zurück nehmen brauch bzw. reparieren brauch da er halt schon ausgebaut von unserer Seite aus ist ...

Nur zum Verständnis: Der Motor hat Probleme gemacht ... du hast den Händler informiert und er hat die Gewährleistung abgewiesen ... DANN habt ihr erst den Motor ausgebaut und Hand daran gelegt ... ist das so in der richtigen Reihenfolge ?

Nun zum normalen Ablauf: Die gesetzl. Gewährleistung gilt bei Gebrauchtwagen 1 Jahr. Gegenüber Privatkäufern kann diese nicht ausgeschlossen werden. Von diesem Jahr ist in den ersten 6 Monaten der Händler in der Beweispflicht. D. h. es wird automatisch von Gesetzes wegen erstmal davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Kauf bestanden hat. Wenn der Händler etwas anderes behauptet, dann steht er in der nötigen Beweispflicht, was ungemein schwer fallen düfte. Insofern kann er eine Gewährleistung nicht einfach so ablehnen!

Für die zweiten 6 Monate des Gewährleistungsjahres, gilt die Beweislastumkehr. Dann musst leider du dem Händler nachweisen, dass der Mangel schon bei Kauf bestanden hat (was auch schwer fallen dürfte). Aber das kommt hier sowieso nicht zum tragen.

Der Händler hätte auf jeden Fall den Wagen reparieren müssen. Eine Rücknahmepflicht (Wandlung) seinerseits besteht erst, wenn die Nachbesserung (Reparatur) erfolglos war.

Die gesetzliche Gewährleistung ist übrigens gänzlich unabhängig von einer freiwilligen Gebrauchtwagengarantie eines Händlers. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Was in deinem Fall jetzt erschwerend hinzukommt: Leider hast du zwischenzeitlich selbst Hand an den Wagen gelegt, was du hättest keinesfalls machen dürfen. Ich kann dir nur dringend raten, dich schnellstens bei einem regulären Anwalt zu informieren - oder der Schiedsstelle für das KFZ-Handwerk, die meist kostenlos ist - , da die Sachlage hier nun ziemlich verzwickt ist. Unterlass auf jeden Fall erstmal weitere eigene Bastelversuche am Motor. Immerhin geht es hier nicht um ne mickrige Portokasse ....

am 22. Januar 2008 um 18:28

zitat:

"Er bleibt auf seinem Stand, da wir den motor, nachdem ich ihn darüber informierte und er Gewährleistung etc. abwiess, ausbauten und alles checkten, das er ihn nicht zurück nehmen brauch bzw. reparieren brauch da er halt schon ausgebaut von unserer Seite aus ist."

 

wieso hat er das denn abgewiesen ? erst sagst du...er hat das vorher abgewiesen und dann sagst du...das er ihn nicht reparieren muss...weil ihr ihn schon ausgebaut habt !?!?!

Das ganze sieht nach einem Rechtsstreit aus.

Ich denke es wird zu einem "Vergleich" kommen, da du bereits selbst

einen Reparatur (bzw. eine Fehlersuche) unternommen hast.

 

Nimm dir den Rat zu Herzen und geh damit zu einem Anwalt

bzw. zu einer Schiedsstelle !

Bevor die weitere Vorgehensweis nicht klar ist lass alle weiteren

Rep.-Versuche bleiben !

 

 

MfG

 

am 6. März 2008 um 22:38

@ edy1234

Was ist denn nun eigentlich dabei herausgekommen?

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